Hallo Sophia.Orthoi,
ich glaube, du hast die Sache nicht ganz zu Ende durchdacht. Ich halte das für ein Gerücht, dass 99,99% der Anwesenden gegen die Zwangsabgabe sind. Rechne das mal durch. Einer für die Zwangsabgabe bedeutet 9.999 gegen die Zwangsabgabe. So viel Platz bieten die Gerichtsräume nicht.
Auch die Regionalpresse und einfach am Thema interessierte Bürger sind als stille Beobachter häufig anwesend. Nicht alle kennen die Aspekte so vielschichtig wie wir.
Der Gesichtspunkt der Nötigung und Belästigung der Nichtnutzer und das bloße Vorhandensein der Nichtnutzergruppe wurden von den Gerichten komplett nicht beachtet. Für die Richter existiert einfach die Nichtnutzergruppe der öffentlich-rechtlichen Programme nicht. Denn sonst müssten sie sich mit der nicht sachgerechten Differenzierung zwischen Nutzern und den Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Option, inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer befassen. Die Diskriminierung und der Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz) wären dann offensichtlich. Eine kleine stille Erinnerung in diese Richtung kann nicht schaden und wird mit etwas Glück öffentlich werden.
Haben denn die bisherigen vorgetragenen oder schriftlichen Argumente etwas gebracht?
Nein!
Die Verfassungsargumente die Herr Rechtsanwalt Bölck, andere Anwälte, sowie Kläger vorgebracht haben, fanden noch in kaum einem Urteil gebührendes Echo. Warum auch nicht mal einen dezenten Hinweis mit der bedruckten
Akten-/Sammelmappe probieren?
Aus der Erfahrung zur Teilnahmeresonanz sind ohnehin vereinzelte Aktive zu erwarten. Deine Sorge von organisierten Protestierenden ist unbegründet. Schon wahrscheinlicher sind organisierte "Störer" der Gegenseite möglich, wie bei der Anti-GEZ-Demonstration in München geschehen. Deren Wirken wurde dann von einer bekannten Zeitung ausgeschlachtet, um eine Partei zu diskreditieren.