"Verwaltungsvereinbarungen können auch zwischen Behörden desselben Rechtsträgers abgeschlossen werden." <---gibt es zusätzliche Informationen dazu?
Der BS ist keine Behörde, wie es auch die Rundfunkanstalten nicht sind; kraft EU-Recht.
Wer eigenverantwortlich wirtschaftet, also nicht für bzw. auf Rechnung des Staates, hat kraft nationalem Körperschaftsteuergesetz zudem grundsätzlich keine hoheitlichen Befugnisse.
Hoheitliche Rechte hat nur, wer im konkreten Auftrag des Staates tätig ist, von diesem dafür bezahlt wird und, freilich, sämtliche Mittel, die durch den Auftrag des Staates generiert werden, an den Staat abliefert.
Welche Mittel liefern die Rundfunkanstalten bisher an den Staat ab?
Das Körperschaftsteuergesetz legt als Bundesrecht ein-eindeutig fest, daß jemand, der sich selbst zur Generierung seines eigenen Lebensunterhaltes um Aufträge kümmern muß, keine hoheitlichen Rechte haben darf.
Behörden bzw. Behördenmitarbeiter/innen werden vom Staat bezahlt, wer folglich nicht vom Staat bezahlt wird, ist kein Amtsträger und ohne jedes hoheitliche Recht.
Zum tausendsten Mal sei auch dieses gern wiederholt.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;