Hallo,
Person A hatte dieses Schreiben
Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft (Bayern)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14162.0.htmlauch bekommen. Danach erfolgte nach Nichterscheinen ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und ein paar Wochen später nun die zweite Aufforderung mit Haftandrohung, siehe Anhang.
Person A hat schon mal Widerspruch eingelegt, gegen den Bescheid des Beitragsservice, gegen die GV-Vermögensauskunft, ebenso gegen die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, das interessiert die aber alle nicht, wurden allesamt abgelehnt. Es wird jetzt mit Haft gedroht, wenn erneuter Termin und Vermögensauskunft nicht erfolgt.
1) Wie ihr im Anhang seht, hat Person A ein Schreiben vom GV erhalten und er droht mit Haft. Ist damit zu rechnen, dass der GV das durchzieht und plötzlich mit grüner Begleitung um 06.00 Uhr vor der Wohnungstür steht?
Person A hat sich auch im Gericht auf der Dienstaufsichtsstelle der GV erkundigt: Da sagt man: Sie bekämen täglich tausende von diesem GEZ-Kram und ebenfalls keine Lust sich darum zu kümmern, sie hätten viel anderes zu tun, sie müssten es aber. Und auch die einzelnen GV sind verpflichtet Folge zu leisten. Wenn der GV dem Auftrag des BR Beitragsservice nicht nachgeht, bekommt er ein Beschwerde vom Auftraggeber sowie auch von der GV-Dienstaufsicht, also er kann nichts dafür, er muss es durchziehen auch wenn er keine Lust dazu hat.
Weiters wurde erklärt, dass es normal ist, dass der BR auch Haftbefehl zur Vermögensauskunft anordnet. Und dafür braucht man auch keinen Titel, kein Gerichtsurteil etc. die können das nur auf Antrag machen und sie tun es auch. Der GV muss den dann vollstrecken, wenn Person A also nicht erscheint muss sie ernsthaft damit rechnen, dass es dazu kommt?
Man findet hier keine konkreten und nachhaltigen Fakten. Beiträge wo steht, es passiert nicht, das ist nur Angstmache, dann wieder ein Beitrag wo steht, dass jemand mit der Polizei abgeholt worden ist. Ja was stimmt jetzt, das die nur Angst verbreiten und dann nichts geschieht, oder dass sie die Haftbefehle durchziehen (wie auch die GV-Dienstaufsicht sagte) und was ist nun eigentlich rechtens erlaubt?
Für diese Sache ist ja wohl nicht mal mehr ein Verfahren und vollstreckbarer Titel notwendig?
Weiteres:
Person A hat auch schon vor 1 Monat mal 3 Rechtsanwälte angeschrieben, auch die hier so hoch beworbenen und stark involvierten RAe, und wollte wissen, welche Rechte der GV hat, ob man sich gegen BR wehren oder sogar Klage erheben sollte. Die Aussagen waren allesamt eher negativ, keine konkrete Auskunft wird gegeben, zum Einen sogar, dass es vermutlich wenig Sinn hat sich wehren, bis hin, dass man Person A erklärte, ihn auf einem Klageweg zu begleiten, dies jedoch in der 1. Instanz schon mal 500,- EUR kosten würde......
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Konkrete Empfehlungen oder Ideen an Person A ??Vielen Dank!
Edit/Administrator: Anhang für alle sichtbar gemacht.