Person A hat mir gesagt das es relativ schnell (innerhalb weniger Wochen) zu einer Klageantwort durch den NDR kam.
Nach einigen Gesprächen mit dem VG Bremen hat der amtierende Beamte Ihm jedoch einen Vorschlag unterbreitet:
Die Klage hätte ähnliche Inhalte, wenn auch nicht identische Argumente, mit bereits eingereichten Klagen am OVG Bremen.
[Die eingereichten Klagen am OVG Bremen haben leider
nur das Thema "Steuer" als Hauptbestandteil]
Man könnte demnach die Klage ruhend stellen solange es noch kein OVG Urteil vorliegt.
Ich denke mitlerweile dass diese Entscheidung einerseits ein Zeitgewinn darstellt, jedoch könnte sich das Angebot auch als Fallstrick für Person A erweisen.
Denn wenn das OVG Bremen die Klage(n) abweist (wovon ja auszugehen ist), gibt es evtl. kein VG-Verfahren zu den Klage-Argumenten von Person A die
NICHT Bestandteil der OVG Beschlusses bzw. der zugehörigen dann abgewiesenen Klage(n) waren.
Die Zeit wird die Antwort liefern...