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Autor Thema: Ruhende Verfahren - Ländersache oder bundesweit?  (Gelesen 11647 mal)

T
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Es gibt kein Rezept. Aber ein Anfang wäre mal die Klageschriften von Personen XYZ zu nehmen, welche im Verfahren ruhend gestellt wurden...
Wenn die Argumenation gut begründet ist mit Eingehen auf die vorhandenen Urteile, dann steigen die Chancen für die Ruhestellung.


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B
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Hallo Gemeinde,

die letzten 3 Wochen war ich privat wie auch geschäftlich unterwegs im Ausland, so dass ich leider während dieser Zeit nicht ins Forum konnte. Selbstverständlich habe ich nach der langen Zeit wiedermal meinen mir sehr nahestenenden Bekannten kontaktiert.
Dieser berichtete mir, dass er heute einen Brief vom VG K'ruhe erhalten hat, in dem sein Verfahren auch ruhend gestellt wird.

Es geht also!  :) Ich habe ihn natürlich gleich aufgefordert, die weitere Zeit für weitere Aktivitäten in dieser Sache zu nutzen. Aber das brauchte ich ihm nicht zu sagen ... war ihm selber klar.  ;)


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Gibt es von anhängigen Verfahren am BVerfG denn schon Aktenzeichen o.ä. auf die man sich berufen könnte?


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vmp

  • Beiträge: 94
Gibt es von anhängigen Verfahren am BVerfG denn schon Aktenzeichen o.ä. auf die man sich berufen könnte?

AR 1409/15


Edit "Bürger":
Im Forum nachzulesen u.a. unter
Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg91101.html#msg91101
sowie auch Update zur
REVISION vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Az. 6 C 7.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14068.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2015, 21:34 von Bürger«

 
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