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Autor Thema: ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter! --- PETITIONEN 2014/ 2015 !  (Gelesen 92430 mal)

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EINTRAGEN.....MITMACHEN.....WEITERSAGEN.............................................




                          
   
     
     
     

ZUSATZ

(bundesweit)
   
     
     
...
     
...

..............................................INFORMIEREN.....ENTSCHEIDEN.....HANDELN

(zur Erinnerung: Rundfunk = Ländersache; Bundestag nicht zuständig; unterzeichnen kann/ darf/ soll aber jeder...
...auch aus anderen Bundesländern; auch "anonym" bzw. ohne öffentliche Anzeige der persönlichen Daten möglich)



Liebe Leute - auch oder gerade nach Urteilen wie dem in Rheinland-Pfalz, in Bayern oder "Massenverfahren" wie dem in Potsdam geht es weiter...
...neben dem finanziellen und dem juristischen Weg gibt es auch noch den politischen und aufklärerischen ;)

Petitionen sind - trotz aller Unkenrufe - ein geeignetes Mittel, die Öffentlichkeit über facebook und das Internet hinaus zu erreichen, Leute aufzuklären - und den nicht nachlassenden Akzeptanzschwund und somit auch Legitimationsverlust des sog. "ö.r. Rundfunks" der Politik unnachgiebig und permanent aufs Brot zu schmieren...


PETITIONEN 2014/ 2015

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

ARD, ZDF  ... so GEZ nicht weiter !
ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT!

Wahlfreiheit an der Teilnahme & Finanzierung
Umfassende inhaltliche & strukturelle Reformen


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
online     "offline"-Unterschriften-Sammelbogen (PDF)
> direkt eintragen + weiterverteilen> selbst ausdrucken > sammeln > hochladen
SACHSENhttp://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-SN"offline"-Sammelliste Sachsen (bis 09.12.2014)
THÜRINGENhttp://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-TH"offline"-Sammelliste Thüringen (bis 10.01.2015)
BRANDENBURG  http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BB"offline"-Sammelliste Brandenburg (bis 10.01.2015)
BERLINhttp://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BE"offline"-Sammelliste Berlin (bis 10.01.2015)
BADEN-WÜRTT.http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BW"offline"-Sammelliste Baden-Württ. (bis 02.06.2015)
HESSENhttp://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-HE"offline"-Sammelliste Hessen (bis 08.07.2015)
BREMENE-Petition Bremen"offline"-Sammelliste Bremen (bis 12.03.2015)
NIEDERSACHS.http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-NI"offline"-Sammelliste Niedersachs. (bis 13.10.2015)
BAYERNhttp://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BY"offline"-Sammelliste Bayern (bis 20.10.2015)
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
ZUSATZ                http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-D               "offline"-Sammelliste "Zusatz" (bis Mo 22.12.2014)
(bundesweit)


Kritik der Bürger | Landesrechnungshöfe | Medienpolitiker | Staatsrechtler | Datenschützer endlich ernst nehmen !
Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik endlich aufarbeiten !
Bürger am Reformprozess beteiligen !

Wir fordern
- die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“
zum nächstmöglichen Termin sowie
- vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über
Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des ö.r. Rundfunks, einhergehend mit der
- Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des ö.r. Rundfunks.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Ergänzend auch noch:
AVAAZ                           http://bit.ly/PetiGEZ2014
ONLINE-BOYKOTT    http://rundfunk-protest.de
ZAHLUNGSSTREIK   www.ZAHLUNGSSTREIK.net


ZahlungsVERWEIGERUNG.....
GrundrechtsVERTEIDIGUNG.......


----------------------------------------------------------------------
Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren"
c/o Teegadrom   Louisenstr. 44   01099 Dresden
mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren@web.de
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de

"Runder Tisch" (fast) jeden Donnerstag ~20 Uhr
----------------------------------------------------------------------




Info-Flyer (PDF, A6, 4/4, beidseitig)
   


Info-Faltblatt (PDF, A4, s/w, beidseitig, 3-fach-Faltung)
   


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Nachricht der openPetition per Mail erhalten:

Zitat
Betreff: Petition in Zeichnung

Werte Mitstreiter für ein gerechteres Rundfunksystem!
Eine Hauptforderung unserer Petition ist die Forderung "Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages".
Wer sich nicht sicher ist, was diese Forderung zur Folge hat, sei an dieser Stelle auf den Paragraphen 15 des Vertrages hingewiesen.Zitat:
"§ 15
Vertragsdauer, Kündigung
Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von jedem der vertragsschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2014 erfolgen. Wird der Staatsvertrag zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, kann die Kündigung mit gleicher Frist jeweils zu einem zwei Jahre späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Kündigung ist gegenüber dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz schriftlich zu erklären. Die Kündigung eines Landes lässt das Vertragsverhältnis der übrigen Länder zueinander unberührt, jedoch kann jedes der übrigen Länder den Vertrag binnen einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Kündigungserklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen."
Selbst  nach einer Kündigung des Staatsvertrages von einem der unterzeichnenden Bundesländern, bliebe also ein Jahr Zeit, eine breite gesellschaftliche Debatte darüber zu führen, wie ein zukünftiges Rundfunksystem aussehen könnte. Vor allem sozial ausgewogener! Ist es plausibel, das gerade Bürger mit schmalen Einkünften, einzig die Möglichkeit zur Befreiung von der Beitragspflicht haben, in dem sie einen Antrag auf ALG II  stellen? Zumal einige als Kleinselbstständige oder Pendler noch mehrfach bezahlen müssen? Zum Beispiel wirklich staatlich unabhängig! Denn momentan hat selbst die teilweise bescheinigte Verfassungswidrigkeit noch in keinem Rundfunkrat zu irgendwelchen Konsequenzen geführt! Zum andern mit einer eindeutigen Definition des Grundversorgungsauftrages! So unterblieben von vornherein die ständigen Erweiterungen der "Grundversorgungsfelder"beim öffentlich rechtlichen Rundfunk.
Für ein solches Rundfunksystem ließe sich eine breite Akzeptanz unter der Bevölkerung finden! Bereit jetzt haben wir die Unterstützeranzahl der letztjährigen Petition dank Eurer Unterstützung in der Hälfte der Zeit übertroffen! Doch  insgesamt betrachtet, benötigen wir dafür dringend noch mehr Unterstützung. Nur so kann unser Anliegen nachhaltig in die Gesellschaft getragen werden und letztendlich auch Veränderung bewirkt werden! Teilt die Petitionen "ARD, ZDF, ... so GEZ nicht weiter!"-die Ihr auf OpenPetition für die Regionen  Sachsen, Brandenburg Thüringen und Berlin findet, via Facebook,Twitter,Google +, oder per Mail über Freunde . Ladet Abrisszettel bei OpenPetition herunter und befestigt sie an markanten Punkten.  Das Openpetitions Quorum beträgt beispielsweise für Sachsen 16 000 Stimmen, denn  seit 8.August heißt es auf OpenPetition:
Zitat: "openPetition bringt Petitionen ins Parlament"
"Wir zeigen, wie die zuständigen Politiker zu einer Petition stehen. Ab jetzt bringt openPetition stark unterstützte Petitionen direkt zu den Entscheidungsträgern und fordert von ihnen eine Stellungnahme ein. Dafür gibt es ab jetzt Quoren.
Wir finden: Wenn eine relevante Zahl von Menschen ein Anliegen unterstützt, das sie betrifft, müssen die gewählten Volksvertreter sich damit beschäftigen und einen Beschluss fassen. Deshalb bringt openPetition die am stärksten unterstützten Petitionen ab sofort ins zuständige Parlament oder die zuständige Volksvertretung. Die Stellungnahmen der gewählten Entscheidungsträger veröffentlichen wir auf unserer Plattform." 
Zitat Ende
Es liegt als noch ein gutes Stück Weg vor uns, doch sind wir zuversichtlich, mit Eurer Unterstützung auch wirklich in Sachen medienpolitischer Entwicklung etwas bewegen zu können.
Packen wir es an! Mit herzlichen Grüßen Frank Kutschera, verbleibend für die Petition ARD, ZDF,... so GEZ nicht weiter!" noch 108 Tage


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Nachricht der openPetition per Mail erhalten:

Zitat
Liebe Mitstreiter,

nach der gestern erfolgten Übergabe der Petition an den Sächsischen Landtag habe ich heute folgende Pressemitteilung an diverse Presseorgane verschickt.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren der Presse!

Am 18.12.2014 übergab die Dresdner Bürgerinitiative „Mediennutzung ohne Zwangsgebühren“
dem sächsischen Landtag eine Petition mit der Forderung, den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu kündigen.

Hintergrund ist die Jahrzehnte andauernde Verschleppung erforderlicher Reformen des dualen Rundfunksystems.

Bundesweite Unterstützer: 12.527 -> davon Unterstützer in Sachsen: 6.631

Bis zur Beantwortung/ Bearbeitung unserer Petition behalten wir uns vor, weitere Unterlagen nachzureichen.

  • Kritisch wird insbesondere der Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Handlungsfreiheit gesehen.
     
  • Die eindeutige Definition des Grundversorgungsauftrages steht, trotz Forderung des sächsischen Landtags im Jahre 2000 und 2008, bis heute noch aus.
     
  • Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist sozial ungerecht, da er besonders einkommensschwache Bürger benachteiligt. Eine Befreiung ist nur in Verbindung mit ALGII-Antrag oder Bafög-Antrag möglich.
     
  • Auf die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich fehlender Staatsferne des ZDF-Staatsvertrages reagiert die Politik mit der Maßnahme, weitere Vertreter des Staates in die Kontrollgremien zu entsenden. Mit dem Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) ist Anfang August erneut ein Politiker in den ZDF-Fernsehrat eingezogen. Auch Sachsen geht im MDR Rundfunkrat mit schlechten Beispiel voran, wie die Entsendung des CDU Politikers Steffen Flath eindeutig belegt.
     
  • Die Feststellungen der Landesrechnungshöfe zu Prüfergebnissen der ö.r. Rundfunkanstalten legen ein teilweises Versagen der Kontrollgremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat nahe, so dass an der fachlichen Kompetenz und Qualifikation dieser Kontrollgremien erhebliche Zweifel angebracht sind.
     
  • Die Änderungen des 15.Rundfunkänderungsstaatsvertrages richten sich nicht gegen angebliche "Schwarzseher" (jener Personenkreis, der laut Forderungsausfallquote im KEF-Bericht keine Beiträge zahlte, obwohl Geräte vor dem 01.01.2013 angemeldet waren), sondern macht 2,5 Millionen Selbstständige zu Mehrfachzahlern. Für 700.000 Radio-/ PC-Nutzer verdreifacht sich der Beitrag und rund 800.000 Menschen mit Beeinträchtigungen, die bisher freigestellt waren, müssen nun ein Drittel des Beitrags bezahlen. Eine Akzeptanzverbesserung, die ja Ziel des neuen Staatsvertrages für den ö.r. Rundfunk war, ist somit in weite Ferne gerückt.

Aus diesen Gründen fordert unsere Bürgerinitiative eine intensive Auseinandersetzung des Sächsischen Landtages mit unserer Petition.

Weitere Petitionen mit gleichem Inhalt sind in Berlin, Brandenburg, Thüringen und Baden Württemberg in Zeichnung.

Für weitere Fragen steht unsere Bürgerinitiative gern Rede und Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Kutschera
mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren@web.de
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de

Kurzlinks zu den noch laufenden Petitionen:
ZUSATZ http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-D (bis 22.12.2014!)
(an die Ministerpräsidentenkonferenz, die Hauptverantwortlichen)

..und im Weiteren dann auch noch die Anfang Januar auslaufenden:
THÜRINGEN http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-TH
BRANDENBURG http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BB
BERLIN http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BE

Ergänzung:
BADEN-WÜRTT. http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BW


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Eine kleine - wie soll ich sagen - Provinzposse scheint sich da im Sachsenländle abzuspielen.
Wir dürfen gespannt bleiben... ;)
(Die Chancen stehen nicht gerade schlecht, denn laut den Grundsätzen zur Petitionsbehandlung ist diese Art "Misshandlung" ein echtes Unding...)

16.01.2015 Neuigkeiten zur am 18.12.2014 übergebenen Petition
http://www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de/index.php/66-neuigkeiten-2015
auch nachzulesen bei den Neuigkeiten zur Petition unter
https://www.openpetition.de/petition/blog/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-zahlungszwang-stop-rundfunkreform-jetzt

Zitat
Sehr geehrte Mitstreiter für ein gerechteres Rundfunksystem!

Am 18.12.2014 übergab ich unsere aktuelle Petition im Sächsischen Landtag. Bereits am 07.01 erhielt ich ziemlich überraschend folgendes Schreiben:

Zitat
Rundfunkgebühren ab 2013

Sehr geehrter Herr Kutschera,

Ihr Schreiben vom 18.12.2014 an den Ministerpräsidenten sowie die Abgeordneten des Sächsischen Landtags einschließlich der beigefügten Unterschriftensammlung wurde zuständigkeitshalber an den Petitionsausschuss weitergeleitet. Ihre Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen und Ihrer, unter dem Aktenzeichen 05/03939/9 Drucksache 05/14151, abgeschlossenen Petition zugeordnet.
Von einer Wiederaufnahme Ihrer Petition wird abgesehen, da keine neue Sach- und Rechtslage eingetreten ist, die zu einem anderen Petitionsergebnis führen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

So einfach möchte es der Petitionsdienst also gern machen. Kann man zwar menschlich betrachtet nachvollziehen, doch im Interesse der Allgemeinheit können wir natürlich die Defizite der Medienpolitik nicht einfach auf sich beruhen lassen! Und so ging heute auf dem Postweg folgendes Schreiben an sämtliche Fraktionen des Sächsischen Landtages + ein separates Anschreiben an den Petitionsausschuss:

Zitat
Sehr geehrte Abgeordnete des Sächsischen Landtags!

Mein Name ist Frank Kutschera, geboren am 30.04.1965 in Dresden, wohnhaft in 01099 Dresden Bautzner Straße 43 . Ich bin eines der Mitglieder der im Februar 2013 gegründeten Bürgerinitiative  „Mediennutzung ohne Zwangsgebühren“ und beschäftige mich seit 2004, ausgelöst durch die PC Rundfunkgebührenpflicht, mit Medienpolitik.

Ziel unserer Bürgerinitiative ist ein umfassend reformierter ö.r. Rundfunk mit klarer Definition des Grundversorgungsauftrages und der Freiwilligkeit an der Teilnahme und damit natürlich auch legitimierten Finanzierung des ö.r. Rundfunksystems.

Zur Erreichung dieses Zieles wurde benannte Petition mit der Hauptforderung „Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages“ am 18.12.2014 im Sächsischen Landtag von mir persönlich übergeben.   

Am 06.01.2015 erhielt ich dazu von einer Frau Z. ein Schreiben. Uns ist nicht ganz klar,

1. Welche Funktion und Aufgaben Frau Z. im Petitionsausschuss ausübt, bzw. wer sie zu dieser Antwort legitimierte?

2. Wie eine Petition, welche an den Ministerpräsidenten und die Abgeordneten vom Sächsischen Landtag der 6. Legislaturperiode gerichtet ist, einer Petition die an die Vertreter der 5. Legislaturperiode gerichtet war, rückwirkend zugeordnet werden kann?

In jedem Fall hatten die Fraktionen der SPD (jetzt Regierungskoalitionspartner) und die Fraktion Die Linke, Bedenken bei der Ablehnung ähnlich lautender Petitionen während der abgeschlossenen 5. Legislaturperiode.(Siehe im Anhang beigefügten Dokument) Auch die Fraktion der in der 6. Legislaturperiode neu ins Parlament gewählte AFD, hatte noch keinerlei Gelegenheit sich mit unserer Petition auseinander zu setzen. Daher fordern wir die Fraktionen des Sächsischen Landtags dazu auf, die Prüfung unserer aktuellen Petition durch den Petitionsausschuss zuzulassen. Bei den Grundsätzen zu Regelung von Petitionen findet man unter Punkt 5 „Verfahren zur Vorprüfung“ den Passus, welcher uns in unserer Kritik an der „Nichtbearbeitung“ unserer Petition bestärkt:

Zitat: “Als nicht behandlungsfähig sind Petitionen in der Regel zu beurteilen, wenn der gleiche Gegenstand vom Landtag oder von einem Ausschuss in derselben Legislaturperiode auf eine Petition hin schon behandelt worden ist, ohne dass wesentliche neue Gesichtspunkte geltend gemacht werden“

Im Umkehrschluss folgern wir daraus, dass eine Prüfung unserer Petition in der 6. Legislaturperiode durchaus sehr wohl angebracht ist! Auch zu diesem Vorfall würden wir uns über eine Stellungnahme der Fraktionen sehr freuen.

Zu unserer Petition und in der Vergangenheit abgelehnten, ähnlichen Petitionen, geben wir den Fraktionen des Sächsischen Landtages folgendes zu bedenken:

Die Parlamentsdokumente des Sächsischen Landtags sind leider ein Beleg für die dringende Reformbedürftigkeit des Dualen Rundfunksystems. Ist der ö.r Rundfunk staatsfern? Das Bundesverfassungsgericht vertrat im März 2014 die Auffassung, das die Anzahl der Staatsvertreter auf 33 % zu begrenzen sei, um diese Anforderungen zu erfüllen. Korrekturen bisher- Fehlanzeige !  Es gibt auch keine eindeutige Definition des Grundversorgungsauftrages wie beim BBC, obwohl bereits im Jahre 2000 und 2008 vom sächsischen Parlament gefordert. Im Jahre 2008 wurde dies sogar von der damaligen Koalition aus CDU und SPD gefordert, welche auch jetzt Regierungsverantwortung trägt. In der Begründung zur aktuellen Petition wird detailliert auch auf zahlreiche Prüfberichte der Landesrechnungshöfe verwiesen, welche Zweifel am funktionieren der Kontrollgremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat aufkommen lassen. Wie erklären sich die Abgeordneten des Parlaments sonst die Kritik der Landesrechnungshöfe oder auch fachlich fundierte Vorschläge zur Reform der Arbeit der Gremien durch den anerkannten Medienexperten und MDR Rundfunkratsmitglied Herrn Heiko Hilker? (Beigefügt als Anlage)

Eines der Ziele der Medienpolitiker „die Akzeptanzverbesserung des ö.r.Rundfunks erreichen “ wurde durch die derzeitig gültige Reglung mit Sicherheit verfehlt. Die Wahlbeteiligung lag bei der letzten Landtagswahl gerade mal noch bei 49,2 %. Eine der Ursachen liegt mit Bestimmtheit auch an der verfehlten Medienpolitik der letzten Jahrzehnte. Unsere Bürgerinitiative ist daher bereit, mit allen Fraktion des sächsischen Landtags im Interesse einer zukunftsfähigen Medienpolitik für die gesamte Bevölkerung das Gespräch zu suchen. Hiermit möchten wir offiziell dafür um einen Termin bitten.

Zur Ablehnung der 2013 übergebenen Petition: „Für ein demokratischeres Rundfunksystem“, Übergabe erfolgte am 11.07.2013, würden wir gern gleichfalls einige Gegenargumente nachreichen. Unseren großen Fundus an gesammelten Gutachten, medienpolitischen Versäumnissen der letzten Jahrzehnte, stellen wir gern interessierten Fraktionen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Kutschera       


Anlage 1 Petition „ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Sachsen)
Anlage 2 Abweichende Meinung der Fraktionen zu Beschlüssen des Petitionsausschusses
Anlage 3 12 Gedanken zu erforderlichen Reformen zur Arbeit der Gremien


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Die Provinzposse im Sachsenländle scheint sich fortzusetzen ;D
Wir dürfen gespannt bleiben... ;)

20.02.2015 Der „ rote Daumen“
http://www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de/index.php/66-neuigkeiten-2015
auch nachzulesen bei den Neuigkeiten zur Petition unter
https://www.openpetition.de/petition/blog/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-zahlungszwang-stop-rundfunkreform-jetzt

Zitat
Werte Mitstreiter!

Der „rote Daumen“ im Monat Februar gebührt dem Sächsischen Landtag!

Man ist ja so einiges gewohnt in Bezug auf Ignoranz den Bedürfnissen der Bevölkerung gegenüber. Jedoch die Zuordnung einer an die 6. Legislaturperiode gerichteten Petition zu einer an die abgelaufene 5. Legislaturperiode gerichteten Petition, ist wohl an Dreistigkeit kaum zu überbieten...

...indem man am 11. Dezember 2014 einen kleinen Passus in der Geschäftsordnung vom Petitionsauschuss änderte:

Aus „Alt“ in der Geschäftsordnung...:
Zitat
c) Das Referat Petitionsdienst führt eine Vorprüfung insoweit durch, ob die Petition behandlungsfähig oder nicht behandlungsfähig ist. Als nicht behandlungsfähig sind Petitionen in der Regel zu beurteilen, wenn
1. sie keine Namensunterschrift tragen oder der Absender unvollständig oder unleserlich ist,
2. sie in ungebührlicher Form eingebracht sind oder schwere Beleidigungen enthalten,
3. sie Sinnwidriges zum Gegenstand haben,

4. der gleiche Gegenstand vom Landtag oder von einem Ausschuss in derselben Legislaturperiode auf eine Petition hin schon behandelt worden ist, ohne dass wesentliche neue Gesichtspunkte geltend gemacht werden,
5. ihr Inhalt oder Verlangen auf die Verwirklichung einer strafbaren Handlung gerichtet ist,
6. sie erst nach Erledigung des einschlägigen Teiles des Staatshaushalts durch das Plenum des Landtages einlaufen,
7. sie für eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. im Namen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts eingelegt werden. Ausnahmen ergeben sich aus Nummer 3 Absatz 1 Satz 3 dieser Grundsätze.


Soweit die Vorprüfung die Nichtbehandlungsfähigkeit einer Petition annimmt, entscheidet der Ausschuss hierüber nach Erläuterung der die Unzulässigkeit begründenden Tatsachen.

...machte die Geschäftsordnung vom Petitionsausschuss am 11.12.2014 „Neu“:
Zitat
c) Das Referat Petitionsdienst führt eine Vorprüfung insoweit durch, ob die Petition behandlungsfähig oder nicht behandlungsfähig ist. Als nicht behandlungsfähig sind Petitionen in der Regel zu beurteilen, wenn:
1. sie keine Namensunterschrift tragen oder der Absender unvollständig oder unleserlich ist,
2. sie in ungebührlicher Form eingebracht sind oder schwere Beleidigungen enthalten,
3. sie Sinnwidriges zum Gegenstand haben,

4. der gleiche Gegenstand vom Landtag oder von einem Ausschuss in den letzten 5 Jahren schon als Petition behandelt worden ist, es sei denn, es werden neue Gesichtspunkte geltend gemacht,
5. ihr Inhalt oder Verlangen auf die Verwirklichung einer strafbaren Handlung gerichtet ist,
6. sie erst nach Erledigung des einschlägigen Teiles des Staatshaushalts durch das Plenum des Landtages eingehen,
7. sie für eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. im Namen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts eingelegt werden. Ausnahmen ergeben sich aus Nummer 3 Absatz 1 Satz 3 dieser Grundsätze.

8. sinnvolle Antragsmöglichkeiten bei den zuständigen Behörden bzw. Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe bestehen.
9. die Zuständigkeit nicht beim Freistaat Sachsen liegt.
10. mit der Behandlung in die Unabhängigkeit der Richter eingegriffen würde.


Soweit die Vorprüfung die Nichtbehandlungsfähigkeit einer Petition annimmt, hat der Ausschuss hierüber zu beschließen.

Auf die Art verkleinert man den Berg der zur Lösung anstehenden Probleme natürlich gewaltig. Nur steht zu befürchten, dass in Zukunft kein Teppich mehr groß genug ist, den Berg „Versäumnisse in der Medienpolitik“ wirkungsvoll zu kaschieren.

Zu dieser Erkenntnis kommen wir durch nachstehendes Antwortschreiben auf unsere Beschwerde über die Zurückweisung und „Nichtannahme“ unserer Petition „ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Sachsen)“.

In Sachsen ist man der Beschwerden und dem Ansinnen einer umfassenden Reform des Dualen Rundfunksystems vollends überdrüssig geworden. Bedenkliche Anzeichen für zunehmenden Verfall jeglichen politischen Anstandes. Doch lest selbst:

Zitat
Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom
Unsere Zeichen 05/03939/9
Rundfunkgebühren ab 2013


Sehr geehrter Herr Kutschera!

Ihr Schreiben vom 15.01.2015 ist bei dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags eingegangen und liegt dem Petitionsdienst zur Beantwortung vor.

Nach Prüfung des Vorgangs kann ich lhnen Folgendes mitteilen:
Ihr Schreiben vom 18.12.2014 einschließlich der beigefügten Unterschriftenlisten ist in der Poststelle des Sächsischen Landtags eingegangen und wurde zuständigkeitshalber an den Petitionsdienst weitergeleitet.

Es erfolgte ein inhaltlicher Abgleich zwischen dem abgeschlossenen Vorgang unter dem Aktenzeichen 05/03939/3 und Ihrer erneuten Zusendung. Wie Ihnen mit Schreiben vom 06.01.2015 mitgeteilt wurde, enthielt Ihr Schreiben vom 18.12.2014 keinen neuen Sachvortrag. Ihre Forderung nach der Kündigung des 15. Rundfunkstaatsvertrages sowie der von Ihnen sogenannten Zwangsfinanzierung war bereits Gegenstand der abgeschlossenen Petition. Die grundsätzliche Sach- und Rechtslage zu dieser Thematik ist ebenso unverändert, so dass eine erneute Behandlung Ihres Petitionsanliegens zu keinem anderen Ergebnis führen kann.

Die Wiederaufnahme eines Petitionverfahrens kommt nur dann in Betracht, wenn Tatsachen vorgetragen werden, die dem Ausschuss bei Erstbehandlung der Petition noch nicht bekannt waren und die eine inhaltlich andere Beurteilung des Sachverhaltes zulassen.

vgl. hierzu beiliegenden Auszug der Verfahrensgrundsätze - 6. Wahlperiode.

Insofern wurde Ihr Schreiben einschließlich Unterschriftenlisten zu den Akten genommen.
Ich bedauere Ihnen in der Angelegenheit nicht weiter behilflich sein zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Referatsleiterin

Nun denn, den weiteren „Sachvortrag" behalten wir uns natürlich weiterhin vor.

In Brandenburg, Thüringen, Berlin unterzieht man übrigens die inhaltsgleichen Petitionen zumindest einer Prüfung.

Mit freundlichen Grüßen

vom Frank


PS: am 28.2.2015 werden wir ab Vormittag bis in die zeitigen Abendstunden von 9-21 Uhr beim Bundesweiten Protesttag gegen andauernden Reformstau des ö.r. Rundfunksystems mit einen Infostand am Dr.-Külz-Ring (Dresden) an den Start gehen. Interessenten sind herzlich eingeladen.


Pikant an diesem Vorgang ist unter anderem (aber nicht ausschließlich)... ;)
09.12.2014 Ende der Zeichnungsfrist
11.12.2014 Neufassung der Geschäftsordnung

Wir werden uns dazu bei nächster Gelegenheit positionieren... ;)


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Und hier die heute eingereichte Zurückweisung der Nichtbehandlung der Petition in Sachsen.

Eine geballte Ladung Fakten, Richtigstellung, Aufklärung, Gegenargumentation, Forderungen...
...und incl. Nachreichung weiterer 430(!) Unterstützerunterschriften ;)

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Teil 1 von 3 (Anschreiben/ Inhaltsverzeichnis)
Teil 2 von 3
Teil 3 von 3


Zitat
Dresden, den 27.03.2015

Zurückweisung der Nichtbehandlungs-Mitteilungen,
Schreiben des Petitionsdienstes vom 06.01.2015, 10.02.2015
Sammelpetition „ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter!“, eingereicht am 18.12.2014


Sehr geehrte Petitionsausschuss-Vorsitzende Frau Lauterbach,
sehr geehrte Damen und Herren Petitionsausschuss-Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

mit Befremden nahmen wir die Schreiben des Petitionsdienstes vom 06.01.2015 sowie vom 10.02.2015 zur Kenntnis, welche im Übrigen unerklärlicherweise nach wie vor mit „Rundfunkgebühren ab 2013“ übertitelt sind, wohingegen es sich doch seit dem sog. „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ nach dem Willen des Gesetzgebers erklärtermaßen nicht mehr um „Gebühren“ sondern angeblich um sog. „Beiträge“ handeln soll.

Uns wurde darin mitgeteilt, dass unsere am 18.12.2014 eingereichte Massenpetition mit immerhin
- über 6.600 Unterzeichnern aus Sachsen und
- über 12.500 Unterstützern bundesweit
"zur Kenntnis genommen" und der "unter dem Aktenzeichen 05/03939/9, Drucksache 05/14151, abgeschlossenen Petition" der vorigen Legislaturperiode zugeordnet worden sei.

Begründet wurde dies erst im letzten Schreiben unter Bezugnahme auf die (pikanterweise nur 2 Tage nach Ende der offiziellen Zeichnungsfrist!) geänderten
„Grundsätze des Petitionsausschuss über die
Behandlung von Bitten und Beschwerden (Petitionen) i.d.F. vom 11. Dezember 2014“

Deren entscheidender neuer Passus lautet:
Zitat
„Als nicht behandlungsfähig sind Petitionen in der Regel zu beurteilen, wenn: [...]
4. der Gleiche Gegenstand vom Landtag oder von einem Ausschuss in den letzten 5 Jahren schon als Petition behandelt worden ist. Es sei denn, es werden neue Gesichtspunkte geltend gemacht.“

Hierzu bleibt einerseits anzumerken, dass mind. bis zum 09.01.2015 (letzter Abruf) - also noch weit nach Ende der Zeichnungsfrist bzw. nach Einreichen der Petition - nur die alte Fassung auf den Landtagsseiten veröffentlicht war!
Selbst zum 18.02.2015 (Korrektur: selbst bis mind. zum 24.03.2015!) ist zwar der Text auf der Seite geändert
http://www.landtag.sachsen.de/de/petition/rechtliche_grundlagen/146.aspx
der Downloadlink für die PDF-Version jedoch weiterhin mit der Fassung von 2009 hinterlegt
http://www.landtag.sachsen.de/dokumente/Fassung_vom_5_November_2009.pdf
(siehe screenshot und heruntergeladene Grundsätze der Altfassung in der Anlage).

Andererseits wirft gerade diese legislaturperiodenübergreifende Neuregelung Fragen auf, die wir uns jedoch vorbehalten, in einer gesonderten Beschwerde zu thematisieren.

Ungeachtet dessen weisen wir die „Annahme der Nichtbehandlungsfähigkeit“ zurück und erläutern im Folgenden, dass
- unser Schreiben sehr wohl „neuen Sachvortrag“ enthält und „neue Gesichtspunkte geltend macht“
- nicht nur die bereits in der ersten Petition geforderte "Kündigung des 15. Rundfunkstaatsvertrages sowie der [...] Zwangsfinanzierung" auch Gegenstand der neuen Petition ist, sondern u.a. klar und neu gefordert wird:
- „umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen des ö.r. Rundfunksystems“
- „vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des ö.r. Rundfunks“
sowie überdies, dass
- die "grundsätzliche Sach- und Rechtslage zu dieser Thematik" in keinster Weise "unverändert" ist bzw.
- seitens der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Landtags sowie dessen Petitionsausschuss unter Nichtbeachtung der Sachlage wesentliche Aspekte bisher nicht oder falsch berücksichtigt wurden.

Somit kommt nicht nur in Bezug auf die Erstpetition die „[Wieder-]Aufnahme [unseres] Petitionverfahrens“ sehr wohl in Betracht sondern insbesondere auch eine Behandlung unserer neuen Petition, da „Tatsachen vorgetragen werden, die dem Ausschuss [nicht nur] bei Erstbehandlung der Petition noch nicht bekannt waren und die eine inhaltlich andere Beurteilung des Sachverhaltes zulassen“ bzw. sogar erforderlich machen.

Wir erlauben uns, die Schreiben des Petitionsdienstes als lediglich informativer Natur aufzufassen, da bisher die ledigliche „Annahme der Nichtbehandlungsfähigkeit“ offensichtlich auch noch nicht, wie gem. Geschäftsordnung vorgesehen, dem Petitionsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt wurde - geschweige denn durch diesen ein Beschluss aufgrund der Begründungen gefasst worden ist (vgl. „5. Verfahren“, Geschäftsordnung neu/ alt):
Zitat
„Soweit die Vorprüfung die Nichtbehandlungsfähigkeit einer Petition annimmt,
hat der Ausschuss hierüber zu beschließen.“

Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass wir diesen Vorgang solange als nicht abgeschlossen betrachten werden, wie der Petition nicht vollumfänglich positiv abgeholfen wurde. Eine positive Abhilfe der sachlichen, begründeten und realistischen Forderungen dieser Petition ist unter den gegebenen Umständen und aufgrund der fachlichen und breiten öffentlichen Unterstützung nicht nur angemessen sondern mehr als geboten.

Auf die einzelnen Aspekte gehen wir im Folgenden näher ein.


1) RELEVANZ/ AKZEPTANZ

2) STELLUNGNAHME der STAATSKANZLEI/ ABWEICHENDE MEINUNGEN der FRAKTIONEN

3) FEHLERHAFTER BESCHLUSS/ missachtetes GEBOT der "WIDERLEGBARKEIT"/  SACH- u. RECHTSLAGE

4) KOMPETENZKONFLIKT MEDIENpolitik/ STEUERpolitik > dringender HANDLUNGSBEDARF

5) ANTRAG auf PETITIONSBEHANDLUNG/ ANHÖRUNG/ AUSSPRACHE
    vor bzw. im Zuge der EVALUIERUNG 15. RÄndStV/ RATIFIZIERUNG weiterer RÄndStV,

6) VERANLASSUNG zur SPRUNGREVISION

7) NACHREICHUNG von UNTERSTÜTZERUNTERSCHRIFTEN



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Teil 1 von 3 (Anschreiben/ Inhaltsverzeichnis)
Teil 2 von 3
Teil 3 von 3

Zitat
Zurückweisung der Nichtbehandlungs-Mitteilungen,
Schreiben des Petitionsdienstes vom 06.01.2015, 10.02.2015
Sammelpetition „ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter!“, eingereicht am 18.12.2014

[...]


1) RELEVANZ/ AKZEPTANZ

Die Landespolitik scheint die breite öffentliche Relevanz und die rapide sinkende Akzeptanz zu unterschätzen bzw. die Augen davor zu verschließen. Um die Augen einmal zu öffnen, hier ein paar sehr beeindruckende Fakten:
- zehntausende Widersprüche gegen die Beitrags-/ Festsetzungsbescheide (steigend)
- geschätzte 5.000-7.500 Klagen bundesweit (steigend, allein VG Stuttgart 100 Klagen x ~50 VG bundesweit)
- 60.000 Vollstreckungsersuchen/ monatlich (11/2014, steigend)
- ~545.000 Unterzeichner „Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen“ (steigend)
- ~660.000 Teilnehmer „2.000.000 Stimmen erheben sich gegen Die Rundfunkgebühren“ (steigend)
- 800.000 bis 2 Millionen Nichtzahler bzw. ungeklärte Beitragskonten (11/2014)
- 2 Millionen Vorgänge im Bearbeitungsrückstand (03/2015)
- 15 Mio Mahnverfahren (2013, Tendenz steigend)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-13672.pdf
www.bild.de/regional/stuttgart/gebuehren/aufstand-der-gez-zahler-39878880.bild.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11656.msg78701.html#msg78701
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:lIDi_j6Jgt8J:blogs.stern.de/meiersmedienblog/noch-mehr-ueberschuessige-milliarden-aus-der-rundfunkgebuehr+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de
https://secure.avaaz.org/de/petition/BUNDESVERFASSUNGSGERICHT_Abschaffung_der_GEZ_Keine_Zwangsfinanzierung_von_Medienkonzernen
www.facebook.com/events/884929391588982     www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf
www.faz.net/aktuell/politik/inland/korruptionsvorwuerfe-gegen-beitragsservice-von-ard-zdf-und-deutschlandradio-13502006.html


Laut telefonischer Auskunft im Januar 2015 wurde das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen innerhalb von Tagen ca. 270.000(!) mal bestellt. Dies dürfte ein absolutes Novum in der Geschichte des Wissenschaftlichen Beirats und des Bundesfinanzministeriums sein, die Broschüren-Abteilung hoffnungslos überfordern und ist unwiderlegbarer Beleg für die breite öffentliche Relevanz des Themas. Der Versuch der Landespolitik und des ö.r. Rundfunks, dieses beachtliche Gutachten unter den Tisch zu kehren, zu bagatellisieren oder hinter vorgehaltener Hand bzw. öffentlich zu diskreditieren, widerspiegelt geradezu die im Gutachten geäußerte Kritik, bestätigt und legitimiert das Gutachten faktisch von selbst und wird auf Dauer nicht durchzuhalten sein.

Das schon in sich widersprüchliche und von vornherein zum Scheitern verurteilte Ziel einer „Akzeptanzverbesserung“ durch „Zwang“ mittels kategorischer Ausweitung der Finanzierungsbasis (faktisch ausschließlich auf bisherige Teil- und Nichtzahler) - noch dazu ohne auch nur ansatzweise Korrekturen an Inhalten, Umfang, Strukturen und Mittelverwendung - kann nunmehr als tatsächlich gescheitert angesehen werden und sollte schleunigst für ein Umdenken in der Landespolitik sorgen, ansonsten gilt die Prophezeihung des Petitionstexts:
Zitat
„Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des ö.r. Rundfunks, sondern auch die demokratischen Grundwerte sowie rechts- und sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existent bewertet werden.“

Eine auf Zwang basierende, unausweichliche Subvention von überwiegend (und zunehmend) niveauloser Fernseh“kultur“ bis hin zu exorbitanten und jeglichem öffentlich-rechtlichen Augenmaß und Grundgedanken Hohn sprechenden Moderatoren-, Intendanten- und Direktorengehältern sowie Supergagen für Prominente usw. kommt einer Nötigung gleich, ist - vorsichtig ausgedrückt - höchstgradig unsozial, unsolidarisch, unzeitgemäß, undemokratisch, rechtsstaatlich verwerflich - und diskreditiert die Landespolitik nur selbst.

Die mittels z.T. existenziellen Bedrohungen, Zwangsvollstreckung, Pfändung - notfalls unter Androhung von Beugehaft u.ä. - bisher schon von Unwilligen oder Zahlungsunfähigen erwirkten Zahlungen sind keinesfalls als „Akzeptanz“ zu verstehen oder dahingehend umzudeuten!
Mit solcherlei Maßnahmen erzielte astronomische Mehreinnahmen von derzeit ca. 1,5 Milliarden(!) Euro sind in keinster Weise solide Basis für einen gesellschaftlich akzeptierten und legitimierten ö.r. Rundfunk!

Auch vor dem Hintergrund von - durchaus streitbaren - Massenbewegungen wie „Pegida“ o.ä., sollten die Auswirkungen einer solch (ebenfalls höchst streitbaren!) bürger- und demokratiefernen Politik jedoch tunlichst zu Denken geben und zu unverzüglich vollumfänglichem Handeln im Sinne der Betroffenen veranlassen.



2) STELLUNGNAHME der STAATSKANZLEI/ ABWEICHENDE MEINUNGEN der FRAKTIONEN

Ungeachtet dessen, dass uns zu unserer Petition in der vergangenen Legislaturperiode „Aktenzeichen 05/03939/9, Drucksache 05/14151“ weder vor Beschlussfassung noch bis zum heutigen Tage (trotz unserer schriftlichen Aufforderung vom 03.07.2014) die Stellungnahme der Staatskanzlei zur Verfügung gestellt wurde, um entsprechend dazu Position beziehen und Sachverhalte richtigstellen zu können, wurden uns ebenfalls trotz schriftlicher Aufforderung auch nicht die gem. der "Information an die Abgeordneten - zu Drucksache 5/14151" erwähnten "abweichenden Meinungen" u.a. von der Fraktion Die Linke und der SPD zur Verfügung gestellt.
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14151&dok_art=Drs&leg_per=5

Auch hierzu behalten wir uns weiteren Sachvortrag vor bzw. erwarten die Nachreichung dieser Unterlagen sowie - i.Z. der Behandlung der neuen Petition - die unaufgeforderte und rechtzeitige Zurverfügungstellung solcherlei Stellungnahmen und „abweichender Meinungen“ verbunden mit (zwecks eigener Richtigstellung/ Ergänzung, etc.) ausreichender Frist vor der Erstellung einer Beschlussempfehlung o.ä.



3) FEHLERHAFTER BESCHLUSS/ missachtetes GEBOT der "WIDERLEGBARKEIT"/  SACH- u. RECHTSLAGE

Einer der wichtigsten Gründe für eine Neubehandlung der Erstpetition und Behandlung der neuen Petition ist, dass die Beschlussempfehlung zur "unter dem Aktenzeichen 05/03939/9, Drucksache 05/14151, abgeschlossenen Petition" einen eklatanten und folgenschweren Fehler aufweist und insofern ein ungültiges Abstimmungsergebnis provoziert haben dürfte.

Die in der Beschlussvorlage geäußerte Behauptung
Zitat
"Ein Gutachten des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Paul Kirchhof, bestätigt, dass eine gesetzliche Typisierung auch verfassungsrechtlich zulässig ist, ohne dass sie unter Hinweis darauf widerlegt werden könnte, man besitze kein Rundfunkempfangsgerät."
("Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen", Drucksache 5/14151 Sächs. Landtag, Sammelpetition 05/03939/9, S.31)
ist falsch bzw. grob unvollständig und unterschlägt die im krassen Widerspruch dazu stehende, eigentlich getroffene Kernaussage von Herrn Prof. Dr. Paul Kirchhof, Richter am BVerfG a.D.:
Zitat
"[...] erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten,
eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine
allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen
Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen."
("Gutachten über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS", Kirchhof, S. 62)

Diese "gebotene Widerlegbarkeit" wurde in den rundfunkstaatsvertraglichen Vereinbarungen zwischen den Ministerpäsidenten unterschlagen und seitens der ratifizierenden Landesparlamente - einschließlich des Sächsischen Landtags - ebenfalls nicht beachtet bzw. nicht darauf hingewirkt.

Herr Prof. Dr. Paul Kirchhof, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., bestätigt diese Aussage in einer uns vorliegenden und in der Anlage beigefügten persönlichen Stellungnahme (Auszug):
Zitat
"Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird."

Das dem sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" zugrundegelegte Gutachten von Herrn Prof. Dr. Paul Kirchhof, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., sowie dessen diesbezügliche Stellungnahme stützen insofern eine der Kernforderungen der Petition - nämlich jene nach der WAHLFREIHEIT!

Hinzuzufügen sei, dass das mit den Regelungen des derzeit gültigen, sog. „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ etablierte Finanzierungsmodell eines (schon in sich widersprüchlichen)
- „unausweichlichen allgemeinzufinanzierenden Beitrags“ de facto einer
- „WohnungsSTEUER mit ZWECKbindung für die RUNDFUNKfinanzierung“ gleichzusetzen ist und somit eklatant in die Steuerkompetenzen des Bundes eingreift - mithin keine Gesetzgebungskompetenz der Länder für solch eine - noch dazu vollkommen unausweichliche, höchst unsoziale und ungerechte - pauschale Allgemeinfinanzierung gegeben und der sog. „Rundfukbeitragsstaatsvertrag“ schon aus diesen Gründen verfassungswidrig ist.

Es darf davon ausgegangen werden dass genau dies auch der Grund ist, weshalb Herr Prof. Dr. Paul Kirchhof, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., in seinem dem RBStV als einzige(!) Grundlage dienenden Gutachten
explizit eine Widerlegbarkeit vorgesehen hat, damit der sog. „Beitrag“ auch nur ansatzweise als „Beitrag“ im abgaben- und kompetenzrechtlichen Sinne betrachtet werden könnte.

Es bleibt der fade Beigeschmack, dass der Gesetzgeber hier sehenden Auges alle möglicherweise nachteiligen oder einschränkenden, genaugenommen alle bürgernahen Regelungen dieses noch dazu einzigen(!) und darüberhinaus auch noch vom Begünstigten (ARD, ZDF, Deutschlandradio) selbst beauftragten und finanzierten Gutachtens ignoriert und für sich bzw. für den Begünstigten nur die „Rosinen“ herausgepickt hat. Dies kann jedoch nicht funktionieren, da ein solch komplexes Gutachten wenn, dann als Sinneinheit zu begreifen wäre und nicht willkürlich Elemente ausgetauscht oder ignoriert werden können, ohne dessen Gültigkeit insgesamt in Frage zu stellen.

Die Abfrage einer Stellungnahme beim Verfasser dieses Auftrags-Gutachtens wäre unter diesen Umständen unabdingbar gewesen. Ist dies geschehen? Wenn nein, warum nicht?

Die letztenendes betroffenen Bürger hätten zudem normalerweise erwarten dürfen, dass mindestens ein unabhängiges Gegengutachten hätte eingeholt werden müssen. Ist dies geschehen? Wenn nein, warum nicht?

Der Petitionsausschuss und der Sächsische Landtag täten also schon im eigenen Interesse und ihrer eigenen Glaubwürdigkeit wegen gut daran, sich diesen Petitionen ernsthaft und vollumfänglich anzunehmen, da bisher augenscheinlich unter Nichtbeachtung der Sachlage wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt wurden und dementsprechend eine „inhaltlich andere Beurteilung des Sachverhaltes“ unabdinglich ist.



4) KOMPETENZKONFLIKT MEDIENpolitik/ STEUERpolitik > dringender HANDLUNGSBEDARF

Wie Sie wissen - und wie die Landespolitik insbesondere neuerlich sehr beflissen ist, besonders zu betonen - kommen dem Bund zwar keine Kompetenzen in Sachen MEDIENpolitik zu.
Sehr wohl jedoch in Sachen STEUERpolitik, für welche wiederum den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehlt.
Es kommen also den Ländern zwar laut bisheriger Sicht die Kompetenzen in Sachen MEDIENpolitik zu, nicht jedoch in Sachen bundesweit geltender, unausweichlicher Allgemeinfinanzierung, sprich STEUERpolitik!

Dieser Punkt ist auch - entgegen der vielfachen Aussage der Landespolitik - noch keinesfalls juristisch aufgearbeitet. Bisherige diesbezügliche Gerichtsentscheidungen sind irrelevant, da diese nicht nur wesentliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts außer Acht lassen sondern insbesondere ohnehin erst das Bundesverfassungsgericht über deren Verfassungswidrigkeit/ Grundgesetzwidrigkeit letztinstanzlich entscheiden kann und wird.
Die vom Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten selbst festgelegten, klaren Abgrenzungskriterien zwischen steuerlichen und nicht-steuerlichen Abgaben, sowie die faktisch einhellige Meinung der Rechtswissenschaft sprechen jedoch dafür, dass die aktuelle Regelung letztendlich als verfassungswidrig eingestuft werden muss.

Nicht nur Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR, und einer der beiden Autoren des Artikels
„Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz” - veröffentlicht in „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” 12/2009 - formulierte ebenda Bedenken gegenüber den angestrebten Neuregelungen::
Zitat
„Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG (Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”

Das Gutachten "Verfassungsfragen des Rundfunkbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder"
http://www.humboldt-forum-recht.de/english/7-2013/index.html
des anerkannten Staats- und Verwaltungsrechtlers, Universitätsprofessors sowie
Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Freistaats Sachsen, Prof. Dr. Christoph Degenhart http://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/742.htm
führt - neben unzulässigen Typisierungsfehlern, der Verfassungswidrigkeit der unwiderleglichen Vermutung und anderen groben Mängeln der Regelungen des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ - ebenfalls explizit und detailliert den (Zweck-)STEUER-Charakter dieser „Medienabgabe" aus:
Zitat
"Der Rundfunkbeitrag kann geradezu als das Paradebeispiel einer Abgabe gelten, die sich, um mit Kirchhof zu sprechen, in allgemeine Vermutungen und Typisierungen verflüchtigt. Der Beitrag wird damit zur Steuer. Denn dies ist dann jedenfalls der Fall, wenn „ein Beitrag keinen Ausgleich für einen der Gruppe der Beitragsschuldner zurechenbaren Vorteil“ fordert, sondern „lediglich eine Gruppe (belastet), der aus Leistungszuwendungen an die Allgemeinheit oder an einen Dritten Vorteile erwachsen.“ Ist dies der Fall, „so ist diese Abgabe Steuer.“ [...]
Wie immer man es im Ergebnis drehen und wenden mag: Um eine Vorzugslast zu rechtfertigen, fehlt es am beitragsäquivalenten Vorteil. Für eine Gemeinlast durfte nicht die Rechtsform des Beitrags gewählt werden."
(Christoph Degenhart, HFR 2013, S. 60 ff.)

Das Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=4
des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen kommt ebenfalls in vereinter Kraft von - entgegen den verschiedentlich geäußerten Behauptungen aus der Landespolitik - nicht nur Ökonomen sondern auch von „ausgewiesenen Verfassungsrechtlern“ (Prof. Kai Konrad, Horizont, 09.03.2015) zu dem gleichen Schluss (S. 34):
Zitat
"[...] aus ökonomischer Sicht sind die jetzigen Pflichtbeiträge eine Steuer, die einer Zweckbindung unterliegt."
und kann überdies als unabhängige, fundierte, renommierte Zusammenfassung jahrzehntelanger Kritik an der Medienpolitik gewertet werden. www.horizont.net/medien/nachrichten/oeffentlich-rechtlicher-Rundfunk-Gutachter-wehren-sich-gegen-Kritik-aus-der-Politik-133232

Eine MEDIENabgabe im Duktus einer (medien- bzw. zweckgebundenen) WohnungsSTEUER greift in unzulässiger Weise in das Kompetenzgefüge von Bund und Ländern sowie in existenzielle Grundrechte ein.

Mindestens 8 weitere renommierte Gutachten/ wissenschaftliche Arbeiten sowie auch mindestens 2 weitere fundierte Aufsätze (www.bit.ly/GEZ-Gutachten) führen detailliert aus, weshalb die aktuellen Regelungen des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" verfassungswidrig sind. Es gibt faktisch keine nennenswerten Ausarbeitungen oder Meinungen in der Rechtswissenschaft, die gegenteiliger Auffassung wären.

Allein schon aus vorgenannten Gründen ist eine Auseinandersetzung mit dem (nicht vom Bund „beauftragten“ sondern in autonomer Themenwahl verfassten und insofern auch allgemeingültige Vorschläge beinhaltenden) Gutachten der 32 renommierten und unabhängig agierenden Professoren des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen unerlässlich und Handlungsbedarf überfällig.

Ledigliche Verweise auf die „fehlenden Kompetenzen des Bundes in Sachen MEDIENpolitik“ sind u.a. aus vorgenannten Gründen der tangierten STEUERpolitik und somit tangierten Kompetenz des Bundes nicht von Belang und können vor einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit dieser Thematik nicht schützen.


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[...]


5) ANTRAG auf PETITIONSBEHANDLUNG/ ANHÖRUNG/ AUSSPRACHE
    vor bzw. im Zuge der EVALUIERUNG 15. RÄndStV/ RATIFIZIERUNG weiterer RÄndStV


Wir beantragen daher - ganz im Gegensatz zur unzulässig- bzw. missverständlicherweise unbehandelten Abweisung der Petition - insbesondere auch in Hinblick auf die Evaluierung des 15. RÄndStV sowie der angedachten Ratifizierung weiterer RÄndStV eine umgehende und umfassende Behandlung unserer Petition einschl. umfassender Berücksichtigung vorgenannter, seitens der Staatskanzlei und des Landtags bisher ungeklärter bzw. teilweise in keinster Weise oder falsch gewürdigter Sachverhalte einer "widerlegbaren Regelvermutung" ergo "Wahlfreiheit" ("Beitrag") vs. fehlende Gesetzgebungskompetenz ("Steuer").

Aus vorgenannten Gründen bestehen wir auf einer umfassenden Behandlung unserer neuen Petition im Petitionsausschuss und im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien sowie auf Einladung zur Vorsprache/ Anhörung beim Petitionsausschuss und beim Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, zu dessen Sondersitzung am 05.01.2015 wir aus unerklärlichen Gründen trotz der breiten Unterstützerschaft im Gegensatz zu anderen augenscheinlich eingeladenen Initiativen nicht geladen waren.



6) VERANLASSUNG zur SPRUNGREVISION

Da sich die Landesrundfunkanstalten in bisherigen Verfahren, in welchen der „grundsätzlichen Bedeutung“ wegen „Sprungrevision“, d.h. „Berufung unter Umgehung der Berufungsinstanz“ zugelassen wurde, dieser regelmäßig widersetzten und sich somit als mutwillige Verhinderer einer möglichst zügigen höchstinstanzlichen Klärung der Angelegenheit erweisen, fordern wir hiermit den Landtag/ die Landesregierung dazu auf, zu veranlassen, dass die Landesrundfunkanstalten generell und bedingungslos den zugelassenen Sprungrevisionen zustimmen, um die juristische Aufarbeitung nicht länger zu behindern und die Verwaltungsgerichte nicht unnötig zu blockieren. http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen.html



7) NACHREICHUNG von UNTERSTÜTZERUNTERSCHRIFTEN

Zusätzlich zu den bisher über 6.600 Unterzeichnern aus Sachsen reichen wir hiermit - auch als Dokumentation des ungebrochen großen öffentlichen Interesses und der medienpolitischen, sozialpolitischen, rechtsstaatlichen und demokratischen Relevanz weitere 430(!) Unterschriften nach, welche am 28.02.2015 inerhalb nur eines(!) Tages in der Innenstadt Dresdens erneut bereitwillig geleistet wurden! Der neue Unterzeichnerstand beträgt somit
ca.   7.000 Unterzeichner aus Sachsen
ca. 13.000 Unterzeichner insgesamt bundesweit.
Dies sollte der Landespolitik zu denken geben!


Wir behalten uns i.Z. des Petitionsverfahrens auch weiterhin weiteren Sachvortrag vor und betrachten, wie eingangs erwähnt, diesen Vorgang solange nicht als abgeschlossen, bis der Petition vollumfänglich positiv abgeholfen wurde.

Zum Zwecke der Transparenz wird dieser Vorgang veröffentlicht unter:
www.openpetition.de/petition/online/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-zahlungszwang-stop-rundfunkreform-jetzt
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de sowie
www.gez-boykott.de/Forum

Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, dürfen wir Ihre positive Mitteilung bzgl. Weitergabe der Petition an und deren Behandlungsfähigkeit bzw. -erfordernis im Petitionsausschuss bis spätestens zum Do, dem 09.04.2015, erwarten.

Für Ihre Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.

Mit bestem Dank und
freundlichen Grüßen


Frank Kutschera,
im Namen der Unterzeichner

----------------------------------------------------------------------
Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren"
c/o Teegadrom   Louisenstr. 44   01099 Dresden
mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren@web.de
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de

"Runder Tisch" (fast) jeden Donnerstag ~20 Uhr
----------------------------------------------------------------------
[Kritiker des ör-Rundfunks, Mehrfachzahler, Teil-Nutzer, Nicht-Nutzer, ...]


Anlage0a - 150106 Petition 141218 - Antwort1 Petitionsdienst; Anlage0b - 150210 Petition 141218 - Antwort2 Petitionsdienst
Anlage0c1 - Grundsätze des Petitionsausschusses - Fassung_vom_5_November_2009 - screenshot 18.02.2015
Anlage0c2 - Grundsätze des Petitionsausschusses - Fassung_vom_5_November_2009 - Download 18.02.2015
Anlage0d1 - Grundsätze des Petitionsausschusses - Fassung_vom_5_November_2009 - screenshot 24.03.2015
Anlage0d2 - Grundsätze des Petitionsausschusses - Fassung_vom_5_November_2009 - Download 24.03.2015
Anlage0e - Grundsätze des Petitionsausschusses - Fassung_vom_11_Dezember_2014
Anlage1a - Anfrage Abgeordnetenhaus Berlin bzgl. Anzahl Widersprüche etc. - S17-13672
Anlage1b1 - 150223 Schon 100 Klagen beim Verwaltungsgericht_ Aufstand der GEZ-Zahler - Stuttgart - Bild
Anlage1b2 - Anzahl Klageverfahren gegen die Landesrundfunkanstalten - gez-boykott.de
Anlage1c1+e - 141205 STERN-blog Noch mehr überschüssige Milliarden aus Rundfunkgebühren+FONT
Anlage1c2 - 141117 Beitragsservice NDR - Rundbrief - deutlicher Anstieg Vollstreckungsersuchen
Anlage1d1 - ~545.000 Unterzeichner Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen
Anlage1d2 - ~660.000 Teilnehmer „2.000.000 Stimmen erheben sich gegen Die Rundfunkgebühren“
Anlage1f1 - 150323 FAZ - Korruptionsvorwürfe gegen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Anlage1f2 - 150324 FAZ - Finanzierung von ARD_ZDF_ Die Nerven liegen blank
Anlage1g - Beitragsservice_Geschaeftsbericht_2013 - Auszug 15 Mio Mahnmaßnahmen
Anlage2a - 140703 Sammelpetition 05-03939-09 Ablehnung Landtag - Rückfrage
Anlage2b - 140409_LTSN_Drucksache 5-14151_Beschlussempfehlung_Info an die MdL - abweichende Meinungen
Anlage3a - 140409_LTSN_Drucksache 5-14151_Beschlussempfehlung_Auszug Rundfunk 05-03939-9 - Fehler Widerlegbarkeit
Anlage3b - 1004xx Kirchhof_Gutachten - ARD-ZDF-DRADIO - Auszug Widerlegbarkeit S.62
Anlage3c - 140813 Kirchhof_Stellungnahme zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung, Wahlfreiheit
Anlage4a - 130714 Aufsatz_Degenhart - (Zweck-)Steuer, Widerlegbarkeit, etc.
Anlage4b - 2014-12-15-gutachten-medien_Bundesministerium für Finanzen (Zweck-)Steuer etc.
Anlage6 - Pressemitteilung Rossmann bzgl. Verfahrensverzögerung seitens Landesrundfunkanstalten
Anlage7 - Nachreichung 430 Unterschriften vom 28.02.2015 - 150228 Info-Aktion Innenstadt ~430 Unterzeichner


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Fortsetzung von heute... ;)

Zitat
Dresden, den 09.04.2015

weitere Nachreichung von Unterlagen/ Unterstützerunterschriften
Sammelpetition „ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter!“, eingereicht am 18.12.2014


Sehr geehrte Petitionsausschuss-Vorsitzende Frau Lauterbach,
sehr geehrte Damen und Herren Petitionsausschuss-Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

in Fortführung unseres letzten Schreibens vom 26.03.2015 reichen wir hiermit zu unserer
am 18.12.2014 eingereichten Massenpetition mit
- über 6.600 Unterzeichnern aus Sachsen und
- über 12.500 Unterstützern bundesweit

weitere Unterschriften nach.

Zusätzlich zu den bereits mit letztem Schreiben nachgereichten ca. 430 Unterschriften reichen wir hiermit - auch als weitere Dokumentation des ungebrochen großen öffentlichen Interesses und der medienpolitischen, sozialpolitischen, rechtsstaatlichen und demokratischen Relevanz - nochmals weitere ca. 220 Unterschriften nach, welche zum Großteil am 28.03.2015 erneut bereitwillig geleistet wurden!

Der neue Unterzeichnerstand beträgt somit
ca.   7.250 Unterzeichner aus Sachsen
ca. 13.200 Unterzeichner insgesamt bundesweit.
Dies sollte der Landespolitik zu denken geben!

Ihre diesbezügliche schriftliche Bestätigung dürfen wir freundlichst bis zum 16.04.2015 erwarten - einschließlich (sofern nicht bereits erfolgt) der noch ausstehenden, mit unserem letzten Schreiben umfänglich eingeforderten positiven Mitteilung bzgl. Weitergabe der Petition an und deren Behandlungsfähigkeit bzw. -erfordernis im Petitionsausschuss.

Wir behalten uns i.Z. des Petitionsverfahrens auch weiterhin weiteren Sachvortrag vor und betrachten, wie bereits erwähnt, diesen Vorgang solange nicht als abgeschlossen, bis der Petition vollumfänglich positiv abgeholfen wurde.

Zum Zwecke der Transparenz wird dieser Vorgang veröffentlicht unter:
www.openpetition.de/petition/online/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-zahlungszwang-stop-rundfunkreform-jetzt
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de sowie sowie www.gez-boykott.de/Forum

Für Ihre Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.

Mit bestem Dank und
freundlichen Grüßen



Frank Kutschera,
im Namen der Unterzeichner

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Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren"
c/o Teegadrom   Louisenstr. 44   01099 Dresden
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"Runder Tisch" (fast) jeden Donnerstag ~20 Uhr
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Anlage1 - Nachreichung ~220 Unterschriften vom 28.03.2015


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Trotz oder wegen des umfangreichen alten und neuen Sachvortrags in Verbindung mit der Zurückweisung der Nichtbehandlungsmitteilungen...
Teil 1 von 3 (Anschreiben/ Inhaltsverzeichnis)
Teil 2 von 3
Teil 3 von 3

...scheint der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags in eine Art "Schockstarre" verfallen zu sein und die Provinzposse fortsetzen zu wollen.

Die Petitionsausschussvorsitzende (beachte: Fraktion Die LINKE!) entgegnete trotz obiger umfangreichster Ausführungen am 16.04.2015...
Zitat
[...] Der Petitionsausschuss sieht keine Möglichkeit, dass* Petitionsverfahren nochmals aufzugreifen, da Ihre Petition im abgeschlossenen Petitionsverfahren umfassend behandelt wurde. Auch aus den von Ihnen nachgereichten Unterlagen waren keine neuen Tatsachen, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen, ersichtlich.

Sie weisen in Ihren Unterlagen auf die neuen Grundsätze des Petitionsausschusses hin. diese Grundsätze hat der neugebildete Ausschuss sich in seiner ersten Ausschusssitzung, welche am 11.12.2014 stattfand, gegeben.

Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Ihre Unterlagen werden zu den Akten genommen. [...]
*) kein Übertragungsfehler, sondern "Original"

Nun denn...
...sie wollen ein Tauziehen - sie bekommen ein Tauziehen ;)

Die "gebührende" Antwort folgte kürzlich - in Verbindung mit einer weiteren Nachreichung von Unterschriften.

Die haltlose Behauptung, dass "keine neuen Tatsachen vorgetragen" worden seien, die eine andere Bewertung zulassen würden, ist schlicht unhaltbar und wird demzufolge aufs Entschiedenste zurückgewiesen.

Aber lest selbst... ;)

Zitat
Dresden, den 12.05.2015

Sächsischer Landtag
Petitionsausschuss
Die Vorsitzende
Postfach 120705
01008 Dresden

Zurückweisung der Nichtbehandlungs-Mitteilungen,
Ihre Schreiben vom 06.01.2015, 10.02.2015, 16.04.2015

Sammelpetition „ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter!“, eingereicht am 18.12.2014


Sehr geehrte Petitionsausschuss-Vorsitzende Frau Lauterbach,
sehr geehrte Damen und Herren Petitionsausschuss-Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

fast 2 1/2 Jahre nach Einführung der grundgesetzlich mehr als nur höchstbedenklichen Regelungen des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) muss konstatiert werden, dass dessen postuliertes Hauptziel einer "Akzeptanzsteigerung" in keinster Weise eingetreten, sondern im Gegenteil, ein gravierender Akzeptanzschwund zu verzeichnen ist. Eine "Zwangsakzeptanz" mittels einer vollkommen unausweichlichen, ergo zwangsweisen und noch dazu pauschalen und somit tendenziell „asozialen“ Existenzabgabe (Tatbestand des existenziellen Grundbedürfnisses „Wohnen“!) hat also nachweislich nicht zum Ziel geführt - und kann und wird es auch in Zukunft nicht!

Ebenfalls kann angesichts des gigantischen und realistischerweise nie aufzuarbeitenden Bearbeitungsrückstands beim sog. „Beitragsservice“, der hunderttausenden Zwangsanmeldungen und Zwangsvollstreckungsaufträge (mit ungewissem Ausgang), der abertausenden Widerspruchs- und Klageverfahren (auch seitens bisheriger Teilnutzer und -zahler!) usw. in keinster Weise von einer "Vereinfachung" oder einem gesellschaftlichen Rückhalt gesprochen werden.

Eine der Hauptbegründungen des Petitionsausschusses der vergangenen Legislaturperiode, weshalb eine fehlende Wahlfreiheit angeblich „verfassungsrechtlich unbedenklich“ sei, ist nachweislich widerlegt, denn:
Prof. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D., sieht in seinem Gutachten explizit eine Wahlfreiheit als „geboten“!

All dies hatten wir in unseren umfangreichen Erläuterungen - zuletzt vom 26.03.2015 (siehe Anlage) - fundiert dargelegt und u.a. belegt durch alten sowie auch neuen Sachvortrag, welcher dem Petitionsausschuss zum Zeitpunkt der in der vergangenen Legislaturperiode abgewiesenen Petition, z.T. gar nicht bekannt sein konnte, da einige neuere Fakten erst in den letzten Monaten veröffentlicht wurden.

Die Aussage, dass in unseren „nachgereichten Unterlagen [...] keine neuen Tatsachen ersichtlich seien, „die eine Wiederaufnahme rechtfertigen“ würden, entbehrt somit nachweislich jeglicher sachlichen Begründung, zeugt bestenfalls von Unwilligkeit, sich den fundiert dargelegten Tatsachen zu stellen, und wird von uns daher mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen.

Alle Begründungen, weshalb eine Nichtbehandlung unserer Petition angezeigt sei, sind vollkommen unhaltbar.
Sämtliche Gründe, die eine Nichtbehandlung unserer Massenpetition rechtfertigen könnten sind - auch nach neuer Geschäftsordnung des Petitionsausschusses vom 11.12.2014 - nicht gegeben.


Wir müssen unter diesen Umständen freundlich aber nachdrücklich von Ihnen einfordern, dass Sie unser berechtigtes Anliegen, unsere fundierten Begründungen und unsere belastbaren Unterlagen endlich mit der gebotenen Dringlichkeit, Ernsthaftigkeit, Sorgfalt und Gründlichkeit würdigen und behandeln. Anderenfalls wird der Petitionsausschuss seinen zugedachten Aufgaben nicht gerecht bzw. würde sich selbst delegitimieren.


1) ANTRAG auf PETITIONSBEHANDLUNG/ ANHÖRUNG/ AUSSPRACHE
    vor bzw. im Zuge der EVALUIERUNG 15. RÄndStV/ RATIFIZIERUNG weiterer RÄndStV


Wir beantragen daher nochmals mit aller Vehemenz - ganz im Gegensatz zur unzulässigerweise unbehandelten Abweisung der Petition - insbesondere auch in Hinblick auf die Evaluierung des 15. RÄndStV sowie der angedachten Ratifizierung weiterer RÄndStV eine umgehende und umfassende Behandlung unserer Petition einschl. umfassender Berücksichtigung aller vorgebrachten, seitens der Staatskanzlei und des Landtags bisher ungeklärten bzw. teilweise in keinster Weise oder falsch gewürdigten Sachverhalte einer "widerlegbaren Regelvermutung" ergo "Wahlfreiheit" ("Beitrag") vs. fehlende Gesetzgebungskompetenz ("Steuer").

Wir bestehen mit allem Nachdruck auf einer umfassenden Behandlung unserer neuen Petition im Petitionsausschuss und im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien sowie auf Einladung zur Vorsprache/ Anhörung beim Petitionsausschuss und beim Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, zu dessen Sondersitzung am 05.01.2015 wir aus unerklärlichen Gründen trotz der breiten Unterstützerschaft im Gegensatz zu anderen augenscheinlich eingeladenen Initiativen nicht geladen waren.

Eine weitere Weigerung der Behandlung dieser Massenpetition wäre unter Würdigung aller Umstände als offener Affront zu werten und anschaulicher Beleg für eine bürgerferne - um nicht zu sagen staatsnahe - Medienpolitik. Dies kann im Sinne einer „Akzeptanzsteigerung“ sicher nicht beabsichtigt sein.


2) NACHREICHUNG von UNTERSTÜTZERUNTERSCHRIFTEN

In Fortführung unseres letzten Schreibens vom 09.04.2015 reichen wir hiermit zu unserer
am 18.12.2014 eingereichten Massenpetition mit
- über 6.600 Unterzeichnern aus Sachsen und
- über 12.500 Unterstützern bundesweit

weitere Unterschriften nach.

Zusätzlich zu den bereits mit den letzten Schreiben nachgereichten ca. 650 Unterschriften reichen wir hiermit - auch als weitere Dokumentation des ungebrochen großen öffentlichen Interesses und der medienpolitischen, sozialpolitischen, rechtsstaatlichen und demokratischen Relevanz - nochmals weitere ca. 220 Unterschriften nach, welche am 25.04.2015 erneut bereitwillig geleistet wurden!

Der neue Unterzeichnerstand beträgt somit
ca.   7.500 Unterzeichner aus Sachsen
ca. 13.350 Unterzeichner insgesamt bundesweit.
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Ihre diesbezügliche schriftliche Bestätigung dürfen wir freundlichst bis zum 26.05.2015 erwarten - einschließlich (sofern nicht bereits erfolgt) der noch ausstehenden, mit vorliegendem Schreiben nochmals umfänglich eingeforderten positiven Mitteilung bzgl. der Behandlungsfähigkeit bzw. -erfordernis unserer Petition im Petitionsausschuss.

Wir behalten uns i.Z. des Petitionsverfahrens auch weiterhin weiteren Sachvortrag vor und betrachten, wie bereits erwähnt, diesen Vorgang solange nicht als abgeschlossen, bis der Petition vollumfänglich positiv abgeholfen wurde.

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Anlage1a - 150218 Petition SN 141218 - Antwort2-Erwiderung 150326, (6 Seiten, Anlagen nicht beigefügt)
Anlage1b - 150218 Petition SN 141218 - Antwort3 150416, (1 Seite)
Anlage2 - 150218 Petition SN 141218 - Nachreichung 220 Unterschriften 150425, (ca. 22 Unterschriftenbögen à 10 Unterzeichnungen)


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...wenn auch zwischenzeitlich ein Gesprächstermin mit der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Sächsischen Landtags im September, d.h. nach der Sommerpause, anberaumt ist, so stimmt doch insbesondere angesichts des oben ausführlich dokumentierten Missstandes der Geschäftsordnungsänderung(!) im Dezember 2014 diese aktuelle "Pressemitteilung" äußerst befremdlich...
...denn eben diese Geschäftsordnungsänderung hatte zum Ziel, Petitionen des gleichen Sachverhalts nunmehr legislaturperiodenübergreifend zu stornieren.
"Gratulation" zu diesem "Erfolg"! ::) >:(

Petitionsausschuss zieht Bilanz für 2014
Zügige Bearbeitung trotz Wechsel der Wahlperiode

Pressemitteilung 57/2015 vom 08.07.2015
Der Sächsische Landtag hat heute in seiner 16. Sitzung den „Bericht des Petitionsausschusses 2014“ zustimmend zur Kenntnis genommen.

Zitat
Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Kerstin Lauterbach (DIE LINKE), zeigte sich sehr zufrieden mit der Arbeit des Ausschusses, für den das Jahr 2014 angesichts der Landtagswahlen Ende August eine Herausforderung darstellte: „Im Gegensatz zu Anträgen und Gesetzentwürfen, die nach einer Wahl ggfs. erneut ins Parlament eingebracht werden müssen, unterliegen Petitionen nicht der Diskontinuität. So konnten wir Abgeordneten des neu gewählten Petitionsausschusses im Herbst unverzüglich die Arbeit aufnehmen und laufende Petitionsverfahren zum Abschluss bringen“, betonte Lauterbach heute im Sächsischen Landtag. Ihre Bilanz für das Berichtsjahr: „Die vorgetragenen Sachverhalte waren sehr vielfältig und einzelne Petitionen wurden von besonders vielen Bürgerinnen und Bürgern unterstützt, so z.B. die Sammelpetition zum Hochschulwesen mit 13.487 Unterschriften.“ [...]

weiterlesen unter
http://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/pressemitteilungen/1378_12005.aspx

PS: Das Wort "Rundfunk" taucht mit keiner Silbe auf...


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Querverweis aus aktuellem Anlass ;)
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.0.html

Inwiefern dies in obige Einzelbeiträge bzw. weitere Aktionen noch einfließen kann und soll, werden die kommenden Tage und Wochen zeigen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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