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Autor Thema: LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung  (Gelesen 102352 mal)

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Dank einer weiteren beherzten Erkundigung eines weiteren aktiven Mitstreiters sei hier noch zum
LG Tübingen · Beschluss vom 19. Mai 2014 · Az. 5 T 81/14
das Aktenzeichen des nunmehr am BGH in Revision befindlichen Verfahrens genannt:

I ZB 64/14
[Anm.: "I" für römisch "1"]

Dies steht so auch bei https://openjur.de/u/708173.html unter
"Verfahrensgang:  I ZB 64/14 folgend"
...wenn man es denn zuzuordnen weiß ;)

Vielleicht braucht ja der eine oder andere dieses AZ beim BGH für die eigenen Stellungnahmen, Widersprüche oder Klagebegründungen...


Es gehen augenscheinlich tagtäglich Anrufe zu dem Beschluss des LG Tübingen ein.
Der gesamte Vorgang schlägt wohl durchaus hohe Wellen.

Es deutet einiges darauf hin, dass die Rundfunkanstalten sich nur an die Gesetzgebung halten müssen, und dann wäre alles "im grünen Bereich". Muss nur noch der BGH gleicher Meinung sein.


Edit "Bürger":
Bei dieser Gelegenheit fällt auf, dass vorherige Beiträge nicht mehr ganz "am Thema" waren.
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Bitte achtet - wenn auch der eine oder andere Kommentar durchaus verständlich oder gar motivierenden Inhalts ist - gemeinsam mit darauf, möglichst nah am Kern des Themas zu bleiben.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Februar 2015, 00:21 von Bürger«
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...aktueller Hinweis eines Users vor einigen Tagen ;) nachzulesen unter

Positiver Beschluss, Vollstreckung in Mannheim, 30.01.2015, Az. 657 M 1109/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13082.msg88483.html#msg88483

in der Sache I ZB 64/14 ist auf den 11. Juni 2015 ein
Beratungstermin bestimmt worden beim BGH

Vielen Dank für die Information. Hast du beim BGH angerufen?
Ich habe eine E-Mail an den BGH geschickt mit einer Anfrage und bekam diese Antwort.


Edit "Bürger":
Da vorherige Beiträge nicht mehr ganz "am Thema" waren, bleibt dieser Thread zwecks Moderation mindestens vorübergehend geschlossen.
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Bitte beachten:

BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Tübingen aufgehoben I ZB 64/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14968.0.html

...weitere Diskussion dann bitte dort ;)


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