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Autor Thema: "Austricksen" des BS  (Gelesen 7144 mal)

j
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"Austricksen" des BS
Autor: 23. Juli 2014, 19:09
Hallo,

eine rein rhetorische Frage.

Waere es theoretisch moeglich, den Beitragsservice auszutricksen, indem man z.b. mit einem Nachbarn, der meim BS gemeldet ist, gemeinsame Sache macht und dessen Beitragsnummer angibt?

Der BS wird ja keinen Zugang zur Aufteilung von Wohnungen in Mehrfamilienhaeusern haben, koennte ergo auch nicht feststellen, ob nun eine eigene Wohnung vorliegt.

Auch wieder ein Zeichen, wie schlecht dieses Gesetz Rundfunkstaatsvertrag gemacht ist. Oder hat der BS Moeglichkeiten das zu pruefen?


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Re: "Austricksen" des BS
#1: 23. Juli 2014, 22:12
Auch wieder ein Zeichen, wie schlecht dieses Gesetz Rundfunkstaatsvertrag gemacht ist.
Dieses Gesetz oder dieser Vertrag oder wie auch immer kann auch gar nicht irgendwie besser gemacht werden , da es/er nur auf Dummenfang und Gutgläubigkeit der Zahlenden sowie auf Gefügigmachen der Widerspenstigen , welche den Selbstbedienungsladen durchschaut haben , abzielt und keine Einrede im normalen Sinne zulässt. Da hilft eben leider nur noch Widerstand der etwas anderen Art ....
Der normale Rechtsweg scheint ja fast vollständig ausgereizt zu sein , die schon vorhandenen Steine darauf sind zu Felsbrocken angewachsen. So naiv kann kein Richter sein , das hat nichts mehr Gerechtigkeit zu tun , das hat keinen Wert mehr und verliert immer mehr an jeglichem Respekt.


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Re: "Austricksen" des BS
#2: 23. Juli 2014, 22:39
Hallo,

eine rein rhetorische Frage.

Waere es theoretisch moeglich, den Beitragsservice auszutricksen, indem man z.b. mit einem Nachbarn, der meim BS gemeldet ist, gemeinsame Sache macht und dessen Beitragsnummer angibt?

Der BS wird ja keinen Zugang zur Aufteilung von Wohnungen in Mehrfamilienhaeusern haben, koennte ergo auch nicht feststellen, ob nun eine eigene Wohnung vorliegt.

Auch wieder ein Zeichen, wie schlecht dieses Gesetz Rundfunkstaatsvertrag gemacht ist. Oder hat der BS Moeglichkeiten das zu pruefen?
Eine Möglichkeit, um das zu legalisieren, wäre ein nicht brennbares Bett im Treppenhaus aufzustellen (Brandschutzbestimmungen beachten), größe und tatsächliche Nutzung egal, hauptsache, das Treppenhaus ist nun zum Schlafen geeignet. Dann ist es eine neuartige Wohnung, alle Wohnungen dieses Hauses sind dadurch eine einzige Wohnung und nur durch einen einzigen Eingang von aussen erreichbar. So wie es im RBStV definiert ist.


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Re: "Austricksen" des BS
#3: 23. Juli 2014, 23:30
Wäre es womöglich auch ausreichend in einem solchen Haus ein Bett in einer bis dahin ungenutzten Rumpelkammer aufzustellen? Diese Kammer hat eine Tür, die aber gemäß feuerpolizeilicher Auflage nie abgeschlossen wird, weil sonst ein Fluchtweg (durchs Fenster dieser Kammer) versperrt wäre.


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Re: "Austricksen" des BS
#4: 23. Juli 2014, 23:37
Diese Wortpingelei finde ich langsam nicht mehr lustig und noch weniger zielführend.
Es ist an der Zeit , Nägel mit Köpfen zu machen. Die Politik der kleinen Schritte ist zu zeit-und nervenraubend.
Es gibt auch intensivere Wege des Widerstandes. Wer verkauft denn wen für dumm.
Drehen wir das Affentheater doch konsequenter um und nehmen diese Wichtigtuer nicht wichtiger als sie es tatsächlich sind oder sich so darzustellen versuchen.  Es sind einfach nur aufdringliche Geldforderer für eine unerwünschte nicht bestellte Leistung. Da kann es Gesetz oder Vertrag heißen , wie es will !


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Re: "Austricksen" des BS
#5: 24. Juli 2014, 02:49
Eine Möglichkeit, um das zu legalisieren, wäre ein nicht brennbares Bett im Treppenhaus aufzustellen (Brandschutzbestimmungen beachten), größe und tatsächliche Nutzung egal, hauptsache, das Treppenhaus ist nun zum Schlafen geeignet. Dann ist es eine neuartige Wohnung, alle Wohnungen dieses Hauses sind dadurch eine einzige Wohnung und nur durch einen einzigen Eingang von aussen erreichbar. So wie es im RBStV definiert ist.

Unter diesem Gesichtspunkt nochmals diesen bereits andernorts ähnlich diskutierten Sachverhalt betrachtend, stellt sich mir die Frage, ob es hypothetisch überhaupt notwendig wäre, ein (im Zweifel "nicht brennbares") Bett im "Treppenhaus" aufzustellen, um dieser
- "ortsfesten, baulich abgeschlossenen Raumeinheit" die
- "durch einen eigenen Eingang unmittelbar von [...] außen [...] betreten werden kann"
überhaupt die "Eignung" oder "Nutzung" zum Schlafen angedeihen zu lassen ;)

Schließlich werden ja laut (un?)eigennütziger Interpretation seitens des sog. "Beitragsservice" auch andere leerstehende, unmöblierte "Raumeinheiten" (insbes. Zweitwohnungen o.ä.) durchaus als "zum Schlafen geeignet" angesehen.

Insofern:
Versuch macht kluch... ;)
...und diese zugegebenermaßen winkeladvokatisch anmutende Gedankenspielerei (um nicht zu sagen Wortklauberei) trägt einmal mehr zur Entlarvung der handwerklich unterirdischen Qualität dieses Unfugs namens "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" bei.

Zitat
§ 3 RBStV:
Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder
von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann. [...]

Bitte beachtet jedoch bei dieser Wortklauberei/ Gedankenspielerei/ Trickserei, dass unser Bestreben nicht sein kann, sich "drumherum zu drucksen" und Katz und Maus zu spielen, sondern dass wir ganz klar eine Änderung dieser rechtsstaatlich-sozialstaatlich-datenschutzrechtlich-(un)demokratischen Farce erwirken wollen.

Daher:
Oben beschriebene "Spielerei" bitte nicht überbewerten
und das Hauptziel nicht aus den Augen verlieren!!!


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Re: "Austricksen" des BS
#6: 24. Juli 2014, 09:59
Eine Möglichkeit, um das zu legalisieren, wäre ein nicht brennbares Bett im Treppenhaus aufzustellen (Brandschutzbestimmungen beachten), größe
und tatsächliche Nutzung egal, hauptsache, das Treppenhaus ist nun zum Schlafen geeignet. Dann ist es eine neuartige Wohnung, alle Wohnungen
dieses Hauses sind dadurch eine einzige Wohnung und nur durch einen einzigen Eingang von aussen erreichbar. So wie es im RBStV definiert ist.
Die Idee finde ich gut !
Mir stellt sich aber dann die Frage: Wer zahlt den Beitrag für die angebliche Wohnung ? Da diese ja nicht vermietet ist, dürfte für die Wohnung kein
Beitrag anfallen, und die anderen Räumlichkeiten, die nun per Definition des BS keine Wohnung mehr sind,müssten nicht zahlen :-)

Und ich finde es durchaus legitim, mit solchen Tricks und Wortklaubereien zu arbeiten. Denn genauso geht man doch auch mit uns (den Beitragsver-
weigerern um).

Wie gesagt, die Idee finde ich durchaus nachamenswert :-)


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Re: "Austricksen" des BS
#7: 24. Juli 2014, 11:53
Das würde also bedeuten, daß wir den Obdachlosen nunmehr doch auf dem Treppenpodest schlafen lassen sollten, ihm eine Beitragsnummer verpassen lassen, alle im Haus zusammenlegen, um seine Schulden bei der Rundfunkanstalt zu begleichen, um zukünfig vom Beitragsservice unbehelligt zu bleiben? So einfach kanns doch gar nicht gehen...?

Muß er dann auf dem Treppenpodest vom Erdgeschoß schlafen, damit die anderen eindeutig durch seine "Wohnung" durch müssen oder darf er sich es auch vor dem Dachboden gemütlich machen?
Reicht es, wenn er seinen Sessel im Erdgeschoß abstellt, oder wäre es aus Brandschutzgründen besser, wenn er nur eine Blumenvase hinstellt?


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Re: "Austricksen" des BS
#8: 24. Juli 2014, 16:21
Das Treppenhaus geht von unten bis oben, es spielt keine Rolle wo die Schlafgelegenheit platziert wird. Wenn Blumen schlafen, reicht eine Blumenvase, wenn ein Goldfisch im Goldfischglas dort wohnt, um so besser. Ein Obdachloser, der sich irgendwo einrollt für eine Nacht und dann verschwindet, ok.
Wenn ein Bewohner des Hauses für diese neuartige Wohnung, welche ehemals ein Treppenhaus war, nun die Beiträge zahlt, werden auch keine Rückfragen kommen. Die neuartige Wohnung gehört zu dieser Wohnung des (nicht beitragsbefreiten) Beitragszahlers, auch wenn er keine Miete dafür bezahlt oder es keinen Mietvertrag gibt. Das wird alles nicht gefordert im RBStV. Man muss sich an den Wortlaut des Gesetzes halten, mehr nicht. Da nun alle anderen ehemaligen eigenständigen Wohnungen nur durch diese neuartige Wohnung zu betreten sind, werden diese ehemaligen eigenständigen Wohnungen nun zu weiteren Zimmern dieser neuartigen Wohnung, man hat die gleiche Adresse wie vorher, der Briefkasten bleibt, kein Problem, man muss es nur dem Verwaltungsgericht klarmachen, dass die Hausgemeinschaft schon immer so kuschelig war. Denn BS muss es nicht glauben und kann die Ab- und Anmeldungen anzweifeln und die Sache ans Gericht geben. Aber ein Verwaltungsgericht kann nichts anderes entscheiden.
Die Definition im RBStV für "Wohnung" dient dem BS nur dazu, eine Beitragspflicht zu rechtfertigen. Jeder weiss, wie absurd das ist, Wohnungen können keinen Rundfunk empfangen, dafür braucht man elektronische Geräte. Deshalb wurden Handys plötzlich zu "neuartige Rundfunkgeräte" definiert. Genauso muss demzufolge diese Wohnungsdefinition des RBStV dazu herhalten, festzustellen, dass diese Beitragspflicht nicht besteht. Zur Beitragspflicht kann nur die Definition aus dem RBStV herangezogen werden. Wenn diese Definition nicht gültig wäre, dann könnte sie nicht zur Beitragsrechtfertigung verwendet werden.
Da diese Möglichkeit der "neuartigen Wohnung" nur für wenige machbar ist, sollten wir den neuartigen Wohngemeinschaften den Spaß gönnen. Das letzte Urteil aus Darmstadt hat gezeigt, dass Gesetze durchaus auch für den Bürger und gegen den BS gelten. Unser ursprünglicher Widerstand geht weiter, bis in Karlsruhe entschieden wurde, dass der RBStV gegen unsere Grundrechte verstößt.
Wundert euch nicht, wenn örR in Zukunft mehr Berichte über Nachbarstreitigkeiten sendet, die müssen jetzt etwas mehr Zwietracht unter den Leuten verbreiten, damit sich nicht zuviele zusammentun.


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Re: "Austricksen" des BS
#9: 24. Juli 2014, 16:39
Diese Wortpingelei finde ich langsam nicht mehr lustig und noch weniger zielführend.
Es ist an der Zeit , Nägel mit Köpfen zu machen. Die Politik der kleinen Schritte ist zu zeit-und nervenraubend.
Es gibt auch intensivere Wege des Widerstandes. Wer verkauft denn wen für dumm.
Drehen wir das Affentheater doch konsequenter um und nehmen diese Wichtigtuer nicht wichtiger als sie es tatsächlich sind oder sich so darzustellen versuchen.  Es sind einfach nur aufdringliche Geldforderer für eine unerwünschte nicht bestellte Leistung. Da kann es Gesetz oder Vertrag heißen , wie es will !

Ich stimme dir da vollkommen zu, nur bin ich in dem Falle der David, die BS der Goliath und ich habe leider keine Schleuder.

Klar, ich kann klagen, aber es gibt keinen rechtsstaatlich geeigneten Weg um dagegen Vorzugehen. Klar, ich kann auf dem Veraltungsgerichtsweg klagen, aber der Stellt sich hin und sieht das Recht de jure erstmal als gueltig an. Man muesste sich also komplett durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit durchklagen, um dann vor dem Bundesverfassungsgericht bzw. noch weiter vor dem europ. Gerichtshof ein Urteil zu erwirken. Dauer: Ewig. Kosten: Riesig.

Die Alternative ist ein politisches Vorgehen, jedoch sitzt die Politik mit dem OeR im Boot, d.h. von den etablierten Parteien wird es keine machen,nicht mal die FDP.
Die Piratenpartei hat keine Lobby und keinen Hebel, und andere Programmpunkte.
Als einziges Thema OeR Zwangsfinanzierung ist eine Parteineugruendung eher nicht geeignet.

Ich sehe noch den Weg eines Buergerbegehrens- da Runfunkt Laendersache ist, kann man ueber ein landesweites Volksbegehren aktiv werden.
Da ist die Ausformulierung aber extrem wichtig, man braucht eine richtig gute Truppe und ein Bundesland, dessen wegbrechen aus der Zwangsfinanzierung das System zum Einsturz bring.
Man muss folglich die Regelung des Rundfunfstaatsvertrages angehen, und eine Loesung erarbeiten, das die Moeglichkeit laesst, aus der Zwangsfinanzierung auszusteigen (fuer den Einzelnen).
Eine Abschaffung des OeR ist aufgrund der Verfassung nicht moeglich, und eine Finanzierung des OeR ist vorgeschrieben.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Aufgaben des öffentlich rechtlichen Rundfunks die „Meinungs- und Willensbildung“, die „Unterhaltung und Information“ und die „kulturelle Verantwortung“ obliegt

Dafuer muessen die OeR finanziert werden, und zwar in einem aussreichenden Masse um diese Aufgaben zu erfuellen.
Das dafuer 8,5Mrd. Euro an Gebuehren notwendig sind, ist nicht absehbar.
Man muss halt einen besseren, guenstigern Vorschlag einbringen, der politisch Mehrheitsfaehig ist und diesen in einem grossen Bundesland (nicht Meck. Pom, Saarland, Bremen, etc.) alsVolksbegehren durchsetzen.

Das Kostet Zeit, Geld und hat zweifehafte Erfolgsaussichten, wir leben in einer Rentnerrepublik, das darf man nicht vergessen. Und erklaert mal euren Eltern/Grosseltern das ihr versucht das OeR System zu aendern.
Dann ist auch klar, dass das OeR die Kampange bestenfalls ignoriert, schlimmstenfalls gegenarbeitet.



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Re: "Austricksen" des BS
#10: 24. Juli 2014, 16:53

Ich stimme dir da vollkommen zu, nur bin ich in dem Falle der David, die BS der Goliath und ich habe leider keine Schleuder.
...
Ich sehe noch den Weg eines Buergerbegehrens- da Runfunkt Laendersache ist, kann man ueber ein landesweites Volksbegehren aktiv werden.
Da ist die Ausformulierung aber extrem wichtig, man braucht eine richtig gute Truppe und ein Bundesland, dessen wegbrechen aus der Zwangsfinanzierung das System zum Einsturz bring.


Ich würde mal sagen, man sieht sich am Montag, den 15.9.14 in Karlsruhe :)

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10356.msg70854/topicseen.html#msg70854


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
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