Mal etwas Staub abklopfen mit neuen Fragen...
Wurde bereits einem Bürger aus dem Forum hier oder sonst die Befreiung von Beiträgen durch Beitragsservice/Anstalt zugesprochen?
Oder wurde diese Befreiung bzw. Ablehnung davon bei einer Gerichtsverhandlung erörtert?
Ich biete eine neue Diskussionsrunde an, weil hier bereits gelesen habe, dass der BS/Anstalt eine Bescheinigung vom Arbeits
amtagentur verlangt wenn wegen zu geringem Einkommen befreit werden soll. Es ging auch mal darum in welcher Form dieser Nachweis über die Mittel zu sein hat usw. Das gleiche möchte ich auf die Befreiung aus gesundheitlichen Gründen anwenden.
So wie ich das aufgenommen habe, möchte der RBStV/Beitragsservice/Anstalt eine Bescheinigung vom Arzt/Krankenkasse/Leistungsträger haben. Aber genau das ist aus meiner Sicht sehr kritisch, bitte hier um Kritik allerseits, weil auf so einer Bescheinigung auch die eigentlich Gesundheitseinschränkung bzw. Grund dabei steht. So darf es nicht sein, weil die gesundheitlichen Befreiungsgründe sich im sehr sensiblen Bereich befinden, siehe z.B. §3 Bundesdatenschutzgesetz, vor allem Absatz 9. Das gleiche Thema kann man auch auf religiöse, philosophische (Gewissen) und andere Gründe anwenden, was aber bei diesem Post nicht im Fokus ist. So sehe ich bei Daten solcher Art eine Kollision mit dem RBStV in Bezug auf das Grundgesetz. Weil diese Überschneidung im RBStV nicht zitiert wurde, macht es den ollen Vertrag ungültig. Nicht mal auf der Homepage von dem Beitragsservice gibt es ein "neutrales" Formular wo einfach nur Befreiung aus gesundheitlichen Gründen drauf steht, ohne dass dabei sensible Details angegeben werden müssen welche die GEZ nichts angehen. Selbst wenn man beim Rundfunkverein jemand so dreist sein soll und die Datenschutzgeschichte ignoriert, so muss doch spätestens die ärztliche Schweigepflicht, vergleiche Pastor und Beichte in der Kirche, einen Strich machen! Eine Angabe der gesundheitlichen (aber auch religiösen) Gründe ist doch in diesem Fall
nicht freiwillig!
Jetzt mal kurz lachen, aber selbst wenn mir ein Doktor bescheinigt, dass ich u.a. wegen Schnupfen befreit werden muss, steht es nirgendwo drin, dass die Anstalten Befugnisse haben darüber zu entscheiden, ob das ein legitimer Grund ist oder nicht. Oder gibt es etwa beim Beitragsservice extra einen angestellten Arzt, der solche Fälle im Rahmen seiner fachlichen Kompetenz beurteilen darf?? Das gleiche gilt natürlich auch für Befreiung wegen Religionsfragen oder Gewissheit. Wenn mir das die Anstalt ablehnt, dann will ich eine Nachweis, dass die ablehnende erstmal überhaupt berechtigt war das zu tun. Ob z.B. eine staatlich anerkannte Prüfung (haha, ist ein Witz in sich) für die Beurteilung meiner Minority-Religion abgelegt wurde