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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: unGEZahlt am 23. Juni 2014, 19:05

Titel: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: unGEZahlt am 23. Juni 2014, 19:05
Das Thema Gesundheit kommt meiner Meinung nach bisher zu kurz.
Deshalb hier mal ein hypothetischer Hypothesenwiderspruch aus einem hypothetischen Paralleluniversum
mit der Bitte um hypothetische Meinungen dazu.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

den Beitragsbescheid, in dem Sie angeben, dass ich zur Zahlung des Rundfunkbeitrages verpflichtet wäre, habe ich am xx/xx/2014 erhalten.

Die Wohnung, für die ich den Beitrag entrichten soll, wird von meiner Familie und mir bewohnt.
Zu unserer Familie gehören auch zwei Kinder (ca. 3 Jahre und 0,5 Jahre alt).
Für meine zwei leiblichen Kinder trage ich die Mitverantwortung.
U. a. sind sie auf lebensnotwendige Produkte wie Kleidung,  Nahrung und Wasserversorgung angewiesen, die finanziert werden müssen.

Da wir eine sehr krankheitsanfällige Familie sind,
ist eine Rundfunkbeitragszahlung meinerseits nicht möglich.
Auf unsere derzeitigen Finanzen bin ich komplett angewiesen, um weiterhin die Gesundheit meiner Kinder gewährleisten zu können.

Um die Gesundheit und das Leben meiner Kinder zu schützen,
bitte ich Sie deshalb um Aufhebung des Beitragsbescheides.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: dimon am 23. Juni 2014, 22:03
Man hätte mehr Chansen von einem Asteroiden getroffen zu werden als dem Widerspruch stattgegeben wird.

Sorry, aber die Sätze sind nicht aussagekräftig!

Gruß
Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: unGEZahlt am 23. Juni 2014, 22:40
Das Thema Gesundheit ist sogar sehr ernst und wichtig.

Es gibt ja bpsw. auch Menschen, die an schweren chronischen Krankheiten leiden.
Und die Krankenversicherungen sind auch nunmal nicht unbedingt ehrliche, gemeinnützige Vereine.
Sogenannte Igel-Leistungen, Fahrtkosten, Zuzahlungen usw. sind für die meisten der Betroffenen garantiert wichtiger und elementarer
als ARDZDFDR.

Ich würde diese Gesundheitsaspekte nicht so abtun.
Lieber abschätzen, ob da nicht doch Potenzial drinsteckt (?)

Markus
Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: Viktor7 am 23. Juni 2014, 22:48
Ist ein guter Anfang. Zusätzlich gehören dort noch die Belege für die Gesundheit schädigende Wirkung dazu, vor allem bei Kindern. Die Links dazu gibt es hier im Forum. Das die GEZ oder die Sender das natürlich anders sehen, "Wir werden ja zur Beitragserhebung gesetzlich verpflichtet", liegt auf der Hand. Sie leben ja von dem schmutzigen Geld. Die GEZ/Sender damit zu konfrontieren und das in der Klage schön zu begründen, macht aber Freude.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4459.0.html
Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: Rochus am 24. Juni 2014, 08:24
...

Ich würde diese Gesundheitsaspekte nicht so abtun.
Lieber abschätzen, ob da nicht doch Potenzial drinsteckt (?)

Markus

Dazu solltest Du Dir das Buch von Prof. Spitzer besorgen und es aufmerksam lesen. Der  Titel: Vorsicht, Bildschirm!

Aufgrund seiner Ausbildung befindet sich Prof. Spitzer mindestens auf Augenhöhe mit einem anderen Professor, der gerne bestellte Gutachten erstellt.

http://www.amazon.de/Vorsicht-Bildschirm-Elektronische-Gehirnentwicklung-Gesellschaft/dp/3423343273/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1403590934&sr=8-1&keywords=spitzer+vorsicht+bildschirm

Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: unGEZahlt am 26. Juli 2014, 08:29
Zum Thema Gesundheit habe ich mir noch mal diese IGEL-Leistungen
( z. Bsp.: http://www.igel-monitor.de/IGeL_A_Z.php?action=view&id=77 ) angeschaut
und damit einen anderen völlig hypothetischen Widerspruch entworfen:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung Ihres Beitragsbescheides, der mir am xx/xx/2014 zugegangen ist.

Da in den letzten Jahren innerhalb meiner familiären Blutsverwandtschaft leider mehrere Personen an Darmkrebs erkrankten und verstarben,
bin ich, um meine Gesundheit und mein Leben bestmöglich zu schützen,
u. a. auf medizinische IGEL - Leistungen angewiesen.
Bspw. gehört der vorsorgliche M2-PK Stuhltest zur Darmkrebsfrüherkennung als IGEL - Leistung dazu, den ich für die Gesundheitsfürsorge benötige.

Vorsorgeuntersuchungen zur Krebsfrüherkennung helfen gefährdeten Personen demnach sowohl die Gesundheit zu schützen, als auch das Krebstodrisiko zu minimieren.

Durch die Entrichtung des Rundfunkbeitrages wären mir die IGEL -  Vorsorgeuntersuchungen zur Krebsfrüherkennung allerdings nicht mehr möglich.

Da ich sicher bin, das Sie meine Gesundheit und mein Leben nicht für die Rundfunkfinanzierung gefährden wollen,
gehe ich davon aus, dass Sie Ihren o. g. Beitragsbescheid aufheben werden.

Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen im Voraus.

Es tut mir sehr leid, dass ich ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiter helfen kann.

Alles Gute für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: Shran am 26. Juli 2014, 09:04
Also mit Antrag auf Feststellung einer Behinderung kann man evtl. ein paar Prozente erreichen und ermäßigung, wenn man körperliche, psychische Gebrechen hat, aber "Krankheitsanfälligkeit" heißt hier nicht dass ihr kein TV-Programm empfangen könntet. Denn die Möglichkeit ist welche man zahlt, das ist die Leistung der GEZ.

Wenn ihr in einem faradayschen Käfig wohnt, aus gesundheitlichen Gründen, dann wäre das was. Muss man versuchen. Brauch man halt die Baugenehmigung und Bau-Abschluss-Formulare oder sowas. Dann könnt ihr keinesfalls TV empfangen. Auch eine natürliche Person kann kein TV empfangen. Ansätze in dieser Richtung finde ich eher dafür ausgelegt um zu widersprechen.
Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: Roggi am 26. Juli 2014, 10:20
Etwas weit hergeholt. Der Fernseher steht zur Unterhaltung vor dem faradyschen Käfig und bekommt sein Signal per Antennenkabel.
Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: unGEZahlt am 26. Juli 2014, 11:02
Also mit Antrag auf Feststellung einer Behinderung kann man evtl. ein paar Prozente erreichen und Ermäßigung, wenn man körperliche, psychische Gebrechen hat ....

Kein Problem, so etwas kann doch genauso ausformuliert werden.
Meintest Du das in etwas so (?):


Zitat
…….
Da es sich hierbei um einen medizinischen Härtefall handelt,
ist dieses Schreiben auch gleichzeitig als Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu behandeln.

Durch die Anweisung des Bundesverfassungsgerichtes in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde, 1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012,
wird dieser Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht vorgegeben.
Zitat:
»Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er …. seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann«. (a.a.O. S. 4, 2. Absatz)

Aus diesem Grund ist Ihr Beitragsbescheid aufzuheben
sowie
die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht Ihrerseits zu bestätigen…..


Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: Neskim am 26. Juli 2014, 12:03
Das Thema Gesundheit macht nur Sinn wenn man den Härtefall nutzen kann. Ansonsten könnte man wegen Gesundheit überall klagen. Mein Wassergeld und Abfallgebühr ist mir auch zu teuer.
Gegenargument: Kaufst du Schokolade, Kuchen und Süssigkeiten? Wenn ja, dann diese nicht mehr kaufen und lieber GEZ zahlen. Ist besser für die Gesundheit ;)
Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: unGEZahlt am 27. Juli 2014, 15:11
Das Thema Gesundheit macht nur Sinn wenn man den Härtefall nutzen kann. Ansonsten könnte man wegen Gesundheit überall klagen.

Aber genauso verstehe ich das BVerfG-"Urteil" 1 BvR 2550/12 (; zumindest ich) .
Dass im Prinzip alles als Härtefall geltend gemacht werden kann.

"Urteil" 1 BvR 2550/12:
Zitat
»...Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen...
....hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien...
....andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können....
nicht...ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er …. seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann....«

Wenn ich so sehr falsch liege,
wieso genau sind Gesundheit und lebenswichtige Vorsorgeuntersuchungen
keine Härtefallgesichtspunkte?

Markus
Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: Neskim am 27. Juli 2014, 19:27
Wenn man so etwas als Härtefall hinbekommt, dann klar. Nur sollte jeder krankenversichert sein und somit wird das als Härtefall schwer.
Man muss halt klare Fakten für Härtefall hinbekommen und ich denke ein z.B. Verzicht auf sagen wir mal Bio-Lebensmittel ist kein Härtefall.
Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: Neskim am 27. Juli 2014, 19:30
Hier wird ein denke realistischer Härtefall beschrieben:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10406.0.html
Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: MartinN am 28. Juli 2014, 16:09
Hier noch ein paar Argumente:

Das Fernsehen ist gesundheitsschädigend und verstößt gegen Art. 2 Abs. 2 GG

Das Fernsehen schädigt die psychische und physische Gesundheit. Insbesondere die permanente Negativ-Berichterstattung führt bei vielen Zuschauern zu Depressionen. Das lange Sitzen vor dem Fernseher wiederum fördert durch Bewegungsmangel und Blutstauungen im Unterleib die Herausbildung von Darmkrebs. Hinzu kommt, dass der Zuschauer dazu animiert wird, jeden Tag möglichst lange vor dem Fernseher zu sitzen. In vielen Haushalten läuft der Fernseher inzwischen den ganzen Tag.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes wird durch das Fernsehen permanent verletzt:

Ende 2013 veröffentlichte www.aponet.de einen Artikel in welchem der Zusammenhang zwischen Übergewicht bei Kinder und Jugendlichen und Fernsehen beleuchtet wird: „BMI: Fernsehen macht dicker als Videospielen.“
( ww.aponet.de: "BMI: Fernsehen macht dicker als Videospielen", 26.12.2013, http://www.aponet.de/aktuelles/kurioses/20131226-fernsehen-macht-dicker-als-videospielen.html )
Der Artikel bezieht sich auf eine Studie US-Amerikanischer Forscher, welche den Body Mass Index (BMI) von Kindern und Jugendlichen mit der Dauer des Fernsehkonsums korreliert haben. Die Studie belegt, „dass jede Stunde mehr, die Kinder und Jugendliche pro Tag mit Fernsehen verbrachten, mit einem um fast zehn Prozent höheren Body Mass Index (BMI) in Zusammenhang stand.“ Längeres Sitzen vor dem Fernseher begünstigt das Übergewicht der Fernsehzuschauer und ist demnach gesundheitsschädlich.

In dem Anfang 2014 auf n-tv.de veröffentlichten Artikel „Diabetes, Darmkrebs, Herzinfarkt -  Sitzen ist das neue Rauchen“  ( Dr. Andrea Schorsch: "Diabetes, Darmkrebs, Herzinfarkt - Sitzen ist das neue Rauchen", 07.02.2014,  http://www.n-tv.de/wissen/Sitzen-ist-das-neue-Rauchen-article12222211.html ) verursacht das lange Sitzen  u.A. folgende Krankheiten:

Herzkrankheiten: Langes Sitzen erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.  Im Sitzen verbrennt der Körper weniger Fett, Bluthochdruck wird begünstigt und das Herzinfarktrisiko steigt.

Darmkrebs: Bewegungsmangel und Blutstauungen im Unterleib fördert die Herausbildung von Darmkreb. „Laut einer Studie ist Bewegungsmangel die Ursache für zehn Prozent der Darmkrebsfälle.“ ( Lee IM1, Shiroma EJ, Lobelo F, Puska P, Blair SN, Katzmarzyk PT: "Effect of physical inactivity on major non-communicable diseases worldwide: an analysis of burden of disease and life expectancy.", 29.04.2010,  http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22818936 )

Diabetes: Langes Sitzen begünstigt Diabetes. Die Bauchspeicheldrüse wird negativ beeinflusst und inaktive Muskeln sprechen vermindert auf Insulin an.

Krampfadern und Thromboserisiko: Die Blutzirkulation wird durch mehrstündiges Sitzen eingeschränkt, das Blut staut sich in den Beinen und es können sich Krampfadern ausbilden, sowie das Thromboserisiko steigt.

Gehirnschäden und Depressionsrisiko: Langes Sitzen bewirkt eine Unterversorgung des Gehirns mit frischem Blut und Sauerstoff. Außerdem entsteht ein Mangel an stimmungsaufhellenden und denkfördernden Botenstoffen und es werden Stresshormone nur ungenügend abgebaut.

Osteoporose: Langes Sitzen begünstigt Knochenschwund und Osteoporose, da die Stimulation zum Aufbau und der Festigung von Knochensubstanz fehlt.

Rückenprobleme und Bandscheibenvorfall: Durch langes Sitzen werden die Bandscheiben nicht ausreichend mit frischem Blut und neuen Nährstoffen versorgt und die Rücken- und Bauchmuskulatur degeneriert. Die Rückenschmerzen nehmen zu und Bandscheibenvorfälle werden begünstigt.

Fernsehen beeinträchtigt Lernvermögen und Intelligenz

Laut einer Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. (KFN) aus dem Jahre 2005 „macht Fernsehen dumm“. Demnach verhält sich Intelligenz und Fernsehkonsum reziprok zueinander.
"Je höher der Fernseh-Konsum, desto dämlicher der Nachwuchs. Gewalt in Fernsehen und Videospielen soll obendrein die Lernfähigkeit von Kindern nachhaltig negativ beeinflussen: Jugendliche, die viel Gewalt konsumieren, sollen wesentlich häufiger Probleme mit fehlender Intelligenz haben als Gleichaltrige ohne Gewaltobsession."
„Die Kinder verbringen viele Stunden täglich vor dem Bildschirm und werden dabei "dick, dumm, krank und traurig", wie sich KFN-Chef Christian Pfeiffer ausdrückte.“
( Christian Rentrop: "Endlich bewiesen: Fernsehen macht dumm", 29.09.2015, http://www.netzwelt.de/news/72582-endlich-bewiesen-fernsehen-macht-dumm.html  (letzter Zugriff am 09.07.2014 )
Gestützt wird die KFN-Studie von 50 weiteren Studien aus verschiedenen Industrieländern. Neben dem Übergewicht, fördert das lange Fernsehen Folgekrankheiten im Erwachsenenalter, wie Diabetes, Bluthochdruck, zu hohe Blutfettwerte und ein erhöhtes Risiko für Herzinfarkte.

Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: Roggi am 28. Juli 2014, 21:02
Vor jeder Sendung sollte eine Gesundheitswarnung von 30 Sekunden ausgestrahlt werden, diese alle 30 Minuten wiederholen, vor der Werbung, genau so, wie Warnungen auf CDs von Videospielen und Filmen vorgeschaltet sind. Dazu eine Erklärung, die alle 3 Monate, in der Mitte eines Dreimonatszeitraums, an BS abzugeben ist, dass das Programm erwünscht und bezahlt wird und von Regressansprüchen bei Gesundheitsschäden abgesehen wird. Freiwillig, selbstredend. Mit einem Formular, in dem alle möglichen Gesundheitsschäden einzeln abgehakt werden müssen, Online oder Papierform.
Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: Carina am 28. Juli 2014, 21:26
KLasse: Mein Thema.  :D Ein Besuch bei Freunden bringt mehr als in die Glotze zu gucken. Ein Spaziergang ist besser für die Geundheit und für das Gemüt, als vor der Flimmerkiste abzuhängen.
Wo genau war jetzt der strukturelle und individuelle Vorteil des TV-Konsums?
Das ganze Theater um die Wichtigkeit des ÖRR verliertschlagartig an Bedeutung, wenn man sich mal ein Leben ohne TV gönnt. Alles im Leben ist wichtiger, als diese Berieselung. 
Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: unGEZahlt am 03. August 2014, 17:38
Bitte entschuldigt meine Hartnäckigkeit,
aber ich bin immer noch der Meinung,
dass die Gesundheit und das Leben jedes Einzelnen von uns sehr viel wichtiger ist,
als die Fianzierung von ARDZDFDR!

Folgendes hypothetisches Szenario:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung Ihres Beitragsbescheides, der am xx/xx/2014 zugestellt wurde.

Wie sie wissen, dient
Fitnesstraining auch der Gesundheitserhaltung. Dies kann in vielen Artikeln nachgelesen werden ( bspw.: 
http://www.online-artikel.de/article/fitness-dient-der-gesunderhaltung-des-koerpers-2156-1.html )
Auch aus allgemeiner ärztlicher Sicht.

Durch die Begleichung Ihrer Forderung wäre mir die Mitgliedschaft im Fitnessstudio nicht mehr möglich und mein gesundheitserhaltendes Training wäre somit abgebrochen.

Die Aufrechterhaltung der Forderung wäre daher in meinem Fall als eine vorsätzliche Körperverletzung zu verstehen.

Deshalb bin ich sicher, dass Sie Ihren o. g. Beitragsbescheid aufheben werden.

Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen im Voraus.

Es tut mir sehr leid, dass ich ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiter helfen kann.

Alles Gute für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: mickschecker am 03. August 2014, 22:09
Die Antwort darauf wird zwar so nicht kommen , könnte aber in etwa so ausfallen :
Für ein gesundheitserhaltendes Training ist keine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio erforderlich.
Dieses kann auch ohne weiteres in Eigeninitiative ohne entsprechende Betreuung , Geräte und finanzielle Mehraufwendung realisiert werden. Zudem wird vergleichbares auch von den Krankenkassen inclusive angeboten , es bedarf keiner Inanspruchnahme eines weiteren Angebotes.
Vor allem aber hat die Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung ihr Fitnessstudio bereits täglich 8 Stunden lang als gratis Nebeneffekt bei der Arbeit mit körperlichen Arbeit und Anstrengung.  Diese verzichten liebend gern auf ein weiteres und vor allem kostenpflichtiges Fitnessstudio nach Feierabend. Daher kann dies nicht als Argument für den geringeren Teil der vorwiegend in geistiger Arbeit Tätigen und daraufhin den Ausgleich Suchenden geltend gemacht werden.
Dies hätte eine ungerechtfertigte Vorteilnahme für eine Mindedrheit zur Folge , das kann nicht im Sinne einer Gleichbehandlung aller Beitragszahler sein.  >:D >:D
Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: ThisIsSparta! am 29. Mai 2015, 13:01
Mal etwas Staub abklopfen mit neuen Fragen...

Wurde bereits einem Bürger aus dem Forum hier oder sonst die Befreiung von Beiträgen durch Beitragsservice/Anstalt zugesprochen?
Oder wurde diese Befreiung bzw. Ablehnung davon bei einer Gerichtsverhandlung erörtert?

Ich biete eine neue Diskussionsrunde an, weil hier bereits gelesen habe, dass der BS/Anstalt eine Bescheinigung vom Arbeitsamtagentur verlangt wenn wegen zu geringem Einkommen befreit werden soll. Es ging auch mal darum in welcher Form dieser Nachweis über die Mittel zu sein hat usw. Das gleiche möchte ich auf die Befreiung aus gesundheitlichen Gründen anwenden.

So wie ich das aufgenommen habe, möchte der RBStV/Beitragsservice/Anstalt eine Bescheinigung vom Arzt/Krankenkasse/Leistungsträger haben. Aber genau das ist aus meiner Sicht sehr kritisch, bitte hier um Kritik allerseits, weil auf so einer Bescheinigung auch die eigentlich Gesundheitseinschränkung bzw. Grund dabei steht. So darf es nicht sein, weil die gesundheitlichen Befreiungsgründe sich im sehr sensiblen Bereich befinden, siehe z.B. §3 Bundesdatenschutzgesetz, vor allem Absatz 9. Das gleiche Thema kann man auch auf religiöse, philosophische (Gewissen) und andere Gründe anwenden, was aber bei diesem Post nicht im Fokus ist. So sehe ich bei Daten solcher Art eine Kollision mit dem RBStV in Bezug auf das Grundgesetz. Weil diese Überschneidung im RBStV nicht zitiert wurde, macht es den ollen Vertrag ungültig. Nicht mal auf der Homepage von dem Beitragsservice gibt es ein "neutrales" Formular wo einfach nur Befreiung aus gesundheitlichen Gründen drauf steht, ohne dass dabei sensible Details angegeben werden müssen welche die GEZ nichts angehen. Selbst wenn man beim Rundfunkverein jemand so dreist sein soll und die Datenschutzgeschichte ignoriert, so muss doch spätestens die ärztliche Schweigepflicht, vergleiche Pastor und Beichte in der Kirche, einen Strich machen! Eine Angabe der gesundheitlichen (aber auch religiösen) Gründe ist doch in diesem Fall nicht freiwillig!

Jetzt mal kurz lachen, aber selbst wenn mir ein Doktor bescheinigt, dass ich u.a. wegen Schnupfen befreit werden muss, steht es nirgendwo drin, dass die Anstalten Befugnisse haben darüber zu entscheiden, ob das ein legitimer Grund ist oder nicht. Oder gibt es etwa beim Beitragsservice extra einen angestellten Arzt, der solche Fälle im Rahmen seiner fachlichen Kompetenz beurteilen darf?? Das gleiche gilt natürlich auch für Befreiung wegen Religionsfragen oder Gewissheit. Wenn mir das die Anstalt ablehnt, dann will ich eine Nachweis, dass die ablehnende erstmal überhaupt berechtigt war das zu tun. Ob z.B. eine staatlich anerkannte Prüfung (haha, ist ein Witz in sich) für die Beurteilung meiner Minority-Religion abgelegt wurde  ;D

Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: kamina am 31. Mai 2015, 22:52
Kleine Erfahrung zum Thema Härtefall : ich hab im Oktober 2014 einen Antrag auf Befreiung wegen Härtefallregelung gestellt ( Begründung finanziell/gesundheitlich ) , bis heute keine Antwirt erhalten, stattdessen Festsetzungsbescheid......!!!!
Titel: Re: Gesundheitsaspekte
Beitrag von: ThisIsSparta! am 01. Juni 2015, 09:37
Ja genau das meine ich zum Beispiel...
Ist es nicht möglich einen "Bescheid" von der Landesrundfunkanstalt anzufordern, gemäß den 3 Monaten als Bearbeitungsfrist welche für die Behörden gilt?
Wer ist schlauer und kann nachhelfen, was die Gesetzlichkeiten angeht für die Antwortdauer bei Behörden?