Bei der Erzwingungshaft müsste zudem recherchiert werden, was die Einsatzkosten (Transportkosten, 2 Beamte, evtl. unterschiedliche Besoldungsstufen, einzelfallabhängige Fahrtzeit) für die polizeiliche Verbringung des 'Rundfunkbeitragsschuldners' in die JVA sind und wie diese verrechnet werden, denn diese Kosten fallen je nach Abrechnung ebenfalls dem Steuerzahler* und evtl. teils dem Inhaftierten* an. Das ist landesrechtlich geregelt (Blick ins GG). Hier ist noch die Frage offen, wie und wo diese z.B. im aktuellen Fall von NRW ("Georg THIEL") abgerechnet werden und ob sie extra oder unter der Erzwingungshaft aufgelistet werden sollen. Diese Kosten fallen in direktem Zusammenhang mit der Erzwingungshaft an. Vielleicht weiß da noch jemand mehr wie sich diese aufschlüsseln (evtl. auch im Zusammenhang mit Amtshilfe, etc.)?
Ansonsten sollten für die Kosten nicht eine Zahl angegeben werden, sondern bei Unsicherheit (und die gibt es fast immer) immer besser 2 Zahlen, also z.B.: "die Kosten belaufen sich zwischen A und B EURO". 'Best-'/'Worst-Case'. Und man gibt wie das @hankhug schön gemacht hat auch den Bezug / die Interpretation mit an (also bei Worst-Case die Einzelunterbringung). Häufig sind die Inhaftierten zeitweise mit anderen zusammen auf einem Zimmer untergebracht. Das lässt sich von außen schwer sagen. Im aktuellen Fall von NRW wurde ja bekannt, dass zeitweise 2-3 Personen in einer Zelle untergebracht waren (bevor hier Spekulationen aufkommen: das dürften alles Personen aus abgaberechtlichen Tatbeständen sein - Quelle: Briefwechsel m. Georg). Wenn man die Kosten abschätzt, muss man also transparent eine Tabelle mit den bekannten Zeiträumen von Gemeinschaftsunterbringung mit auflisten und dann diese einberechnen, um eine genauere Abschätzung zu erhalten.
Noch eine betriebswirtschaftliche Anmerkung: Die abgerechneten Beträge die hier als Kosten genommen werden entsprechen unter Betrachtung des Staatshaushaltes / Landeshaushaltes keiner Vollkostenrechnung für die Erzwingungshaft. Das heißt, dass die tatsächlichen Kosten für den Steuerzahler höher sind. Das zu berechnen dürfte allerdings momentan noch den Rahmen des Machbaren sprengen. Aber als Abgrenzungshinweis vielleicht interessant, das im Hinterkopf zu behalten.
Ausgehend von diesen Zahlen kann man sich dann Gedanken machen, wer wie viel zahlt.