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Autor Thema: Beitragsbescheid erhalten... ein paar Fragen  (Gelesen 8797 mal)

T
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Beitragsbescheid erhalten... ein paar Fragen
Autor: 16. Juni 2014, 21:23
Hallo

Ich hab mich nun schon eine Weile durch das Forum gelesen, aber bisher noch nicht genau gefunden was ich wissen will.

Also:
1. Person A hat vor einigen Tagen den Beitragsbescheid erhalten. Da seit Anfang 2013 nichts bezahlt wurde hat sich da natürlich schon einiges angesammelt. Jetzt soll Wiederspruch eingelegt werden, wofür Person A gerne eine Vorlage hier aus dem Forum verwenden würde.
Allerdings habe ich in einem Beitrag gelesen, dass man seine Argumente nicht alle schon im ersten Wiederspruch verpulvern sollte (weil der ja eh mit einigen Textbausteinen abgeschmettert wird), sondern diese dann eher bei der Klage ausführlich darlegen sollte. Jetzt mal ganz einfach gefragt: Gelten die Argumente denn nur einmal? oder könnte man bei der späteren Anfechtungsklage nicht eigentlich nochmal genau das selbe schreiben??... die Meinung und die Argumente haben sich ja nicht geändert.

2. Die Freundin von Person A hat ebenfalls einen Bescheid über die gleiche Summe erhalten. Da beide aber in einem Haus in eheähnlicher Gemeinschaft wohnen, müsste aber ja,wenn überhaupt, nur einmal gezahlt werden. Wie sollte da verfahren werden? Es wäre ja etwas sinnlos, wenn beide Wiederspruch einlegen oder später gar klagen.

Ich würde mich freuen, wenn mir dazu jemand Auskunft geben könnte.
Danke schonmal
Viele Grüße
Tony


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Hallo und herzlich Willkommen
Allerdings habe ich in einem Beitrag gelesen, dass man seine Argumente nicht alle schon im ersten Wiederspruch verpulvern sollte (weil der ja eh mit einigen Textbausteinen abgeschmettert wird), sondern diese dann eher bei der Klage ausführlich darlegen sollte.
das ist richtig, bessere Argumente sollte man für eine Klage sparen, zumindest würde ich es tun. Dem Forum ist außerdem nicht bekannt, ob jemand beim Widerspruch auf die Ungültigkeit des 15 RStV hingedeutet hat, weil diesem Vertrag kein Geltungsbereich zugeordnet wurde. Als ob er einfach für alle gelten würde, allerdings auf welchem Boden?
Das könnte man mit unter anderen Argumenten ruhig aufführen, warum nicht  >:D

Jetzt mal ganz einfach gefragt: Gelten die Argumente denn nur einmal? oder könnte man bei der späteren Anfechtungsklage nicht eigentlich nochmal genau das selbe schreiben??... die Meinung und die Argumente haben sich ja nicht geändert.
es kommt aber besser bei den Richtern an, wenn man neue Argumente vorführt. Das Wiederholen bringt nichts. Es gibt Leute im Forum, die bereits geklagt haben und sind auf das ständige hin und her Schreiben angewiesen, weil das ganze zuerst schriftlich verhandelt wird. Wer die meisten Punkte gesammelt hat, ist im Vorteil!
2. Die Freundin von Person A hat ebenfalls einen Bescheid über die gleiche Summe erhalten. Da beide aber in einem Haus in eheähnlicher Gemeinschaft wohnen, müsste aber ja,wenn überhaupt, nur einmal gezahlt werden. Wie sollte da verfahren werden? Es wäre ja etwas sinnlos, wenn beide Wiederspruch einlegen oder später gar klagen.
Beide Bescheide widersprechen! mit der Begründung, dass es sich um einen Haushalt handelt. Es wird darum gebeten Bescheide aufzuheben und nur einen zu erstellen, da ja nur eine Person zahlungspflichtig ist. Den neuen Bescheid dann selbstverständlich widersprechen. Wer dann "zahlen" möchte ist euch überlassen. Keine Absprachen mit dem Beiragsservice am Telefon, alles schriftlich, vor allem, wenn es Widersprüche sind


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2014, 23:55 von seppl«

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Danke erstmal für die Antwort.
Das mit dem Geltungsbereich ist recht interessant. Dazu habe ich gerade einen Beitrag gehört... wieviel man davon halten kann, weiss ich leider nicht. Es ging darum, dass im 15 RStV von (juristischen) Personen die Rede ist, nicht aber von Menschen. Bekennt man sich also in einem Schreiben dazu ein Mensch zu sein, ist man nicht mehr Inhalt des Vertrages. ... keine Ahnung ob solche Wortklaubereien tatsächlich etwas bringen... mir kommt das etwas zu einfach vor.
Aber einen Hinweis auf die Privatautonomie könnte man ja schon irgendwie mit anbringen, oder?
Genauso wie einen Hinweis auf Art 20 Abs 4.

Aber interessanter finde ich die Tatsache, dass es sich um einen Vertrag handelt und nicht um ein Gesetz.
Dieser muss ja zwischen Vertragsparteien geschlossen worden sein -In dem Fall dann der Staat mit dem Beitrags-Service (?)
Wenn zwei Parteien einen Vertrag miteinander schließen, bleiben dritte davon aber unberührt.
Könnte man nicht auch auf dieser Ebene argumentieren?
Ich habe dazu dieses Musterschreiben gefunden:


Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen

ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

(a) Für Zwangsangemeldete
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer

Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.

Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wieder erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag gegen Sie.

(b) Für Gebührenzahler
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon aus ging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.

(c) gemeinsamer Teil
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Max Mustermann


Dazu noch folgenden Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter

Naja, erstmal den beiden Bescheiden wiedersprechen und den Nächsten abwarten... so ist immerhin auch schon wieder etwas Zeit gewonnen.




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Aber interessanter finde ich die Tatsache, dass es sich um einen Vertrag handelt und nicht um ein Gesetz.
Dieser muss ja zwischen Vertragsparteien geschlossen worden sein -In dem Fall dann der Staat mit dem Beitrags-Service (?)
Wenn zwei Parteien einen Vertrag miteinander schließen, bleiben dritte davon aber unberührt.
Könnte man nicht auch auf dieser Ebene argumentieren?

Das Thema mit dem Vertrag zwischen zwei "Parteien" zu Lasten dritter wurde bereits im Forum ausdiskutiert und als "nicht anfechtbar" anerkannt. Vielleicht kennt jemand Link dazu?
Der Vertrag wird zwischen Rundfunkanstalten und Ländern beschlossen, der Beitragsservice ist nur Geldantreiber/Inkasso für ÖRR.


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Oh... sorry, wenns das Thema schon gibt... hätte mich fast auch gewundert wenn nicht... ich hab nur leider mit der Suchfunktion nichts dazu gefunden. Der Link würde mich aber SEHR interessieren weil meine Phantasie leider nicht ausreicht um einen guten Grund für die Nicht-anfechtbarkeit zu ergründen.

Wie sieht´s eigentlich mit einer ganz anderen Taktik aus... so nach dem Motto: Wenn du eine Sache nicht aufhalten kannst dann beschleunige sie! -wenn man das ganze eh verliert, dann kann man sich den ganzen Aufwand ja auch sparen und seine Energie dann in den Umgang mit dem Gerichtsvollzieher stecken.
Also z.B. einfach garnicht antworten und den Gerichtsvollzieher kommen lassen. Theoretisch müsste man doch nur alle wertvollen Sachen und Geld woanders Bunkern so dass er feststellt, dass es eben nichts zu pfänden gibt. Wie sieht das aus, wenn man ein Haus und Grundstück hat? Kann einem da was weggenommen werden? Wie lange lassen die einen dann nicht in Ruhe? Weiss jemand, wo man sich da schlau machen kann?



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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Oh... sorry, wenns das Thema schon gibt... hätte mich fast auch gewundert wenn nicht... ich hab nur leider mit der Suchfunktion nichts dazu gefunden. Der Link würde mich aber SEHR interessieren weil meine Phantasie leider nicht ausreicht um einen guten Grund für die Nicht-anfechtbarkeit zu ergründen.

Der "Vertrag" ist zwischen den Ministerpräsidenten abgeschlossen worden und
durch die Landesparlamente ratifiziert und somit zum Landesgesetz erhoben worden.
Den Link zu diesbezüglichen weitergehenden Diskussionen weiß ich jetzt auch nicht.

Bezüglich Gerichtsvollzieher/ Zwangsvollstreckung siehe u.a. hier

Aufklärung:
Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung

www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html

Weitere umfangreiche Info-/ Linksammlung unter

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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www.rundfunk-frei.de

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Hier ist der Thread, in dem Forumsmitglied themob alles detailliert erklärt hat zum Thema Vertrag, Gesetz und die Zustimmung Dritter:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg60796.html#msg60796




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Wie sieht´s eigentlich mit einer ganz anderen Taktik aus... so nach dem Motto: Wenn du eine Sache nicht aufhalten kannst dann beschleunige sie! -wenn man das ganze eh verliert, dann kann man sich den ganzen Aufwand ja auch sparen und seine Energie dann in den Umgang mit dem Gerichtsvollzieher stecken.
Also z.B. einfach garnicht antworten und den Gerichtsvollzieher kommen lassen. Theoretisch müsste man doch nur alle wertvollen Sachen und Geld woanders Bunkern so dass er feststellt, dass es eben nichts zu pfänden gibt. Wie sieht das aus, wenn man ein Haus und Grundstück hat? Kann einem da was weggenommen werden? Wie lange lassen die einen dann nicht in Ruhe? Weiss jemand, wo man sich da schlau machen kann?

Das würde mich auch mal interessieren.


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Und hast du an deinen Lohn gedacht? Ich habe am 15. Lohn bekommen und habe nur noch ca. 400 für den Rest des Monats, Frau und Kind müssen auch davon leben. Die holen sich ihr/unser Geld wenn du nichts tust. So abartig ist das.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2014, 12:48 von earthpeople«
1 h TV am Tag=365 h im Jahr= 15,2 Tage im Jahr
2 h TV am Tag=30 Tage im Jahr

K
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Die holen sich doch aber keine Lebensgrundlage, von der zu Essen kaufen musst. Eigentumswohnung, Fernseher, PC, sonstwas, aber kein Geld wenn du nur noch 400 Euro auf dem Konto hast.

Vor Allem holen die sich doch nur den Wert, den man dem Beitragsservice schuldet, und nicht bspw. deine ganze Wohnung, nur weil du denen 200 Euro schuldest.


EDIT: Die dürfen sich noch nichtmal den Fernseher holen: http://www.bild.de/ratgeber/job-karriere/gerichtsvollzieher/inkasso-gerichtsvollzieher-was-darf-kassiert-werden-13466238.bild.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2014, 13:43 von Krizzo«

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Neuigkeiten:

Person A und Freundin haben Antwort auf den Wiederspruch der Bescheide bekommen.
Das Beitragskonto von A wurde storniert.
Freundin von A soll nun zahlen. Es gibt aber weder einen neuen, gültigen Bescheid, noch eine Angabe, ob die alten Bescheide aufgelöst wurden. Die Antworten sind m.E. lediglich informelle Briefe ohne Rechtsbehellfsbelehrung.
Sollte man darauf reagieren oder kann man warten, bis ein ordentlicher Bescheid kommt?
Falls das irgendwie von Interesse ist, kann ich die Antwort auch mal anonymisiert einscannen.

Viele Grüße

Tony


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 :-\ keiner ne Idee?


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Einfach warten, bis ein neuer Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung eintrifft, immer so reagieren, wie es die Rechtsbehelfsbelehrung verlangt: bezahlen oder Widerspruch einlegen oder klagen.


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An Tony,

könntest du mir evtl beschreiben, wie die Widersprüche der beiden Bescheide formuliert waren ...? (Person A betrifft das gleiche, eheähnliche LG...)

Danke


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@roggi:
Du würdest also sagen, dass beide Bescheide erstmal ihre Gültigkeit verloren haben?
Ich sehe das an sich ja auch so, bin mir da aber eben nicht so sicher da nur einem das Beitragskonto storniert wurde und hab halt so meine Bedenken, dass der andere Bescheid noch gültig ist und das Verfahren weiter seinen lauf nimmt.
Ich find die Antwortschreiben, die da gekommen sind halt mehr als dürftig. Wenn direkte Anträge bzw. Fragen nur mit so "blabla" beantwortet werden. Und wenn dann auch noch Schreibfehler drin sind  ::)


@Werner12:
So hab ich´s geschrieben, ob das nun gut so ist, weiss ich nicht... hab davon nicht wirklich Ahnung (scheint aber ja geklappt zu haben):


-Briefkopf-


Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich gegen Ihren Gebühren-/Beitragsbescheid vom ......., zugestellt am ........


                                                         Widerspruch

ein.

Begründung:

Ich wohne mit meinem Partner ....... (Beitragsnummer: ........) in einer eheähnlichen Gemeinschaft und wir haben einen gemeinsamen Haushalt. Trotzdem wurden uns zwei Beitragsbescheide zugeschickt.
Es wird darum gebeten die Bescheide aufzuheben und nur einen zu erstellen, da ja nur eine Person zahlungspflichtig ist.


Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung

Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.



Mit freundlichen Grüßen
.........



Und das ganze dann halt zwei mal mit umgedrehten Daten, damit auch wirklich auf beide Bescheide eine Antwort erfolgt ist.
Ob das mit der aufschiebenden Wirkung unbedingt hätte mit rein gemusst, weiss ich nicht genau, aber ich dachte mir, sicher ist sicher.

Viele Grüße
Tony


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