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Autor Thema: Widerspruch an BS (Entwurf) - Bitte um Tipps  (Gelesen 7607 mal)

B
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Widerspruch an BS (Entwurf) - Bitte um Tipps
Autor: 10. Juni 2014, 19:29
Hallo liebe Foristen,

Person A ist schon seit einiger Zeit im Forum registriert, war bisher aber immer nur stiller Mitleser, da Person A noch kein Opfer des BS war, sich aber schon dachte, dass früher oder später ein Beitragsbescheid eintrudeln wird.

Besagter Bescheid kam vor einigen Tagen. Person A hat nunmehr ein Widerspruchsschreiben formuliert. Größenteils ist dies mit Argumenten der Foristen versehen (teilweise abgeändert), wobei einige wichtige Argumente bewusst weggelassen wurden um diese erst bei der voraussichtlichen Klage dann anzuführen. Der Widerspruch wird voraussichtlich nächste Woche in den Rhein verschifft. ;)

Ich bitte um Tipps, ob dieser Widerspruch so an den BS verschickt werden kann. Mit der Aussicht auf Erfolglosigkeit versteht sich. ;)

Vorab, vielen Dank!



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Widerspruch gegen den Bescheid vom 00.00.2014
Nicht anerkannte Beitragsnummer:  xxx xxx xxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den oben genannten Beitragsbescheid vom 00.00.2014, in meinen Machtbereich am 00.00.2014 gelangt, fristgerecht Widerspruch ein.

Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Beitragsbescheids vom 00.00.2014 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom 00.00.2014 gerichtlich entschieden wurde.

Ich behalte mir ausdrücklich eine ausführliche Begründung in einem gesonderten Schriftsatz vor.


Begründung des Widerspruchs:

1) Ich habe keinen Vertrag mit dem „ARD ZDF Deutschlandradio” unterschrieben und bin daher nicht als "säumiger" Zahler zu bezeichnen und habe Ihnen daher auch nichts zu schulden. Dies diffamiert meine Person. Schon allein aus Gewissensgründen kommt für mich dieser Zwangsbeitrag nicht in Frage.  Sollte ich einen Vertrag mit Ihnen unterschrieben haben, so verlange ich die Übersendung des betreffenden Schriftstücks. Einen Verweis auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag kann nicht anerkannt werden, da dieser keine Willenserklärung meinerseits beinhaltet.

Des Weiteren haben Sie mir – ohne meine Zustimmung und ohne meine Unterschrift – die oben angegebene "Beitragsnummer" zugeteilt (bzw. ein Beitragskonto eingerichtet). Das heißt im Umkehrschluss: Ich wurde vom „ARD ZDF Deutschlandradio” beim Beitragsservice zwangsangemeldet. Die angeblich jetzt zu zahlenden Beiträge stützen ebenfalls meine Argumentation.

Dies entbehrt jeder Rechtsgrundlage und ist ein massiver Eingriff in meine Grundrechte als Bürger der Bundesrepublik Deutschland.


2) Sie zwingen sich mir als informationellen Vormund auf, was de facto zu einer Unmündigkeitserklärung meinerseits und einer informationellen Bevormundung Ihrerseits führt. Dies ist für mich nicht akzeptabel und verstößt massiv gegen meine Grundrechte. Noch bestimme ich laut Grundgesetz selbst, welche Angebote ich in der Freizeit wahrnehmen möchte. Sonst wäre es keine Freizeit, sondern Arbeit, für die ich von Ihrer Seite aus Geld verlangen kann.
Warum sollte ich Geld dafür bezahlen müssen, mich in meiner ‚Frei-Zeit’ durch Sendeschemata und Formate fremdbestimmen zu lassen? Ich bin nicht bereit, "Zwangs"-beiträge dafür zu entrichten, dass mir ein "Zwangs"-angebot unterbreitet wird.


3) Sie stützen sich bei Ihrer Behauptung das ich angeblich etwas zu zahlen hätte, auf eine "gesetzliche Grundlage". Wenn dem so wäre, ist diese monatliche "Gebühr, Beitrag, Steuer" oder wie auch immer Sie es gerade in Ihren haltlosen Schreiben nennen, von der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung einzuziehen, wie die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, usw. Da ich jedoch keinen Einbehalt auf meiner Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung ersehen kann, kann die Rechtmäßigkeit dieses Beitrags massiv angezweifelt werden.


4) Die zusätzlichen Kosten von 8 € Säumniszuschlag sind weder begründet, noch statthaft und für mich nicht akzeptabel, da ich erst durch die angebliche Nichtzahlung von Ihnen einen rechtsmittelfähigen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen habe, um danach auf dem Rechtsweg Widerspruch dagegen einlegen zu können.

Der unbegründete Säumniszuschlag ist somit aufzuheben. Des Weiteren werden zukünftige angebliche Säumniszuschläge von mir nicht akzeptiert und als unbegründet zurückgewiesen.

5) Die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender hört da auf, wo Sie den Schutz des Eigentums aus Art. 14 GG oder die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG oder die ungehinderte Unterrichtung oder andere Grundrechte aushebelt. Dieser Vorwurf kann nur entkräftet werden, wenn sie mir das gültige Gesetz hierzu nennen. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.


6) Der Rundfunkbeitrag hebelt meine Grundrechte der Rundfunk- und allgemeinen Handlungsfreiheit aus, meine negative Informationsfreiheit wird verletzt, er belastet mein Medienbudget und damit mein Eigentum unangemessen. Der Rundfunkbeitrag behindert meine Unterrichtung aus von mir frei gewählten Medien und ist daher als verfassungswidrig anzusehen (Art. 5 GG).
Dieser Vorwurf kann zurzeit nicht entkräftet werden, da es kein Gesetz gibt, das Art. 5 GG entkräftet oder aufweicht. Hierfür wäre ein Gesetz nötig in dem dieses Grundrecht der Freiheit eingeschränkt wird.

Wenn sie mich zwingen wollen, Beiträge zu zahlen, ist es erforderlich, mir das gültige Gesetz zu nennen auf das sie sich beziehen.


7) Verstoß gegen Artikel 136 Grundgesetz

GG Art. 136
(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Der Rundfunkbeitrag verletzt meine Religionsfreiheit. Da ich seit 13 Jahren konfessionslos bin, weigere ich mich, religiösen Gemeinschaften eine Sendeplattform in Form von übertragenen Gottesdiensten, Predigten, usw. zu finanzieren. Des Weiteren gehören zum Öffentlich-rechtlichen Rundfunk Gesellschaften wie Tellux, Mehrheitsgesellschafter der TELLUX Beteiligungsgesellschaft sind neun katholische Bistümer. Die programmlichen Aktivitäten erstrecken sich vom Kinofilm bis zum TV-Mehrteiler, von der Serie bis zu Dokumentationen, von Kinderprogrammen bis hin zu Magazin-Zulieferungen.

Wer also, wie ich, aus religiöser Überzeugung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ablehnt, wird dennoch durch den Rundfunkbeitrag gezwungen, religiöse Einrichtungen mit zu finanzieren. Da ich nicht an solchen Veranstaltungen teilnehmen will, bin ich auch nicht bereit, meine Arbeitskraft und daraus resultierendem Geld an diesen Veranstaltungen teilnehmen zu lassen. Das verletzt meine Religionsfreiheit aus Art. 4 GG. und Artikel 136(4) GG.

Ebenso werden meine weltanschaulichen Bekenntnisse durch den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk missachtet, da ich deren politische Meinung weder teilen noch vertreten kann. Außerdem will ich nicht gezwungen werden, die Verbreitung dieser politischen Meinung zu finanzieren. Ich sehe meine Freiheit nach Art.4(1) GG. und Artikel 136(4) Grundgesetz ebenfalls verletzt. Im derzeitig gültigen 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist kein Paragraph enthalten, um diese Grundrechte außer Kraft zu setzen.


8) Obwohl die verfassungsrechtliche Zulässigkeit sogar von beteiligten Akteuren im Vorfeld angezweifelt wurde – siehe beispielsweise 17. KEF-Bericht, Tz. 298; Eicher, Reform der Rundfunkfinanzierung, S. 221 – wurde der Rundfunkbeitrag eingerichtet. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sittenwidrig ist.


Dem Beitragsbescheid fehlt es somit an der Rechtsgrundlage. Der sogenannte Rundfunkbeitrag ist formell und materiell verfassungswidrig. Zum anderen verstößt die Neuregelung gegen die allgemeine Handlungsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Der Beitragsbescheid ist daher aufzuheben.


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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Hallo liebe Foristen,

Person A ist schon seit einiger Zeit im Forum registriert, war bisher aber immer nur stiller Mitleser, da Person A noch kein Opfer des BS war, sich aber schon dachte, dass früher oder später ein Beitragsbescheid eintrudeln wird.

Besagter Bescheid kam vor einigen Tagen. Person A hat nunmehr ein Widerspruchsschreiben formuliert. Größenteils ist dies mit Argumenten der Foristen versehen (teilweise abgeändert), wobei einige wichtige Argumente bewusst weggelassen wurden um diese erst bei der voraussichtlichen Klage dann anzuführen. Der Widerspruch wird voraussichtlich nächste Woche in den Rhein verschifft. ;)

Ich bitte um Tipps, ob dieser Widerspruch so an den BS verschickt werden kann. Mit der Aussicht auf Erfolglosigkeit versteht sich. ;)

Vorab, vielen Dank!



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Widerspruch gegen den Bescheid vom 00.00.2014
Nicht anerkannte Beitragsnummer:  xxx xxx xxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den oben genannten Beitragsbescheid vom 00.00.2014, in meinen Machtbereich am 00.00.2014 gelangt, fristgerecht Widerspruch ein.

Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Beitragsbescheids vom 00.00.2014 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom 00.00.2014 gerichtlich entschieden wurde.

Ich habe ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag. Ich werde durch die Vollziehung in meinen subjektiven Rechten verletzt. Ein Anordnungsgrund im Sinne einer besonderen Eilbedürftigkeit ist im vorliegenden Fall gegeben. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts. Die Vollziehung hat für mich eine unbillige nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge.
Der Antrag ist zulässig und begründet.

Ich behalte mir ausdrücklich eine ausführliche Begründung in einem gesonderten Schriftsatz vor.


Begründung des Widerspruchs:

1) Ich habe keinen Vertrag mit dem „ARD ZDF Deutschlandradio” unterschrieben und bin daher nicht als "säumiger" Zahler zu bezeichnen und habe Ihnen daher auch nichts zu schulden. Dies diffamiert meine Person. Schon allein aus Gewissensgründen kommt für mich dieser Zwangsbeitrag nicht in Frage.  Sollte ich einen Vertrag mit Ihnen unterschrieben haben, so verlange ich die Übersendung des betreffenden Schriftstücks. Einen Verweis auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag kann nicht anerkannt werden, da dieser keine Willenserklärung meinerseits beinhaltet.
dieses könnte man ganz rausnehmen, weil sich die ÖRR auf den 15 RstV berufen, der ab 01.01.2013 in Kraft getreten ist. Irgendwo im Forum wurde das schol mal besprochen und als "nicht eingreifbar"eingestuft

Des Weiteren haben Sie mir – ohne meine Zustimmung und ohne meine Unterschrift – die oben angegebene "Beitragsnummer" zugeteilt (bzw. ein Beitragskonto eingerichtet). Das heißt im Umkehrschluss: Ich wurde vom „ARD ZDF Deutschlandradio” beim Beitragsservice zwangsangemeldet. Die angeblich jetzt zu zahlenden Beiträge stützen ebenfalls meine Argumentation.
Das ist schon besser, vor allem ist die Zwangsanmeldung im 15 RstV nicht geregelt
Dies entbehrt jeder Rechtsgrundlage und ist ein massiver Eingriff in meine Grundrechte als Bürger der Bundesrepublik Deutschland.


2) Sie zwingen sich mir als informationellen Vormund auf, was de facto zu einer Unmündigkeitserklärung meinerseits und einer informationellen Bevormundung Ihrerseits führt. Dies ist für mich nicht akzeptabel und verstößt massiv gegen meine Grundrechte.
Hinweis auf § im GG

Noch bestimme ich laut Grundgesetz selbst, welche Angebote ich in der Freizeit wahrnehmen möchte. Sonst wäre es keine Freizeit, sondern Arbeit, für die ich von Ihrer Seite aus Geld verlangen kann.
vielleicht etwas anders formulieren

Warum sollte ich Geld dafür bezahlen müssen, mich in meiner ‚Frei-Zeit’ durch Sendeschemata und Formate fremdbestimmen zu lassen? Ich bin nicht bereit, "Zwangs"-beiträge dafür zu entrichten, dass mir ein "Zwangs"-angebot unterbreitet wird.
nicht wichtig

3) Sie stützen sich bei Ihrer Behauptung das ich angeblich etwas zu zahlen hätte, auf eine "gesetzliche Grundlage". Wenn dem so wäre, ist diese monatliche "Gebühr, Beitrag, Steuer" oder wie auch immer Sie es gerade in Ihren haltlosen Schreiben nennen, von der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung einzuziehen, wie die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, usw. Da ich jedoch keinen Einbehalt auf meiner Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung ersehen kann, kann die Rechtmäßigkeit dieses Beitrags massiv angezweifelt werden.
Den Beitrag für ÖRR kann man nicht mehr mit einer Steuer oder mit Sozialabgaben vergleichen. Da gab es einen Urteil darüber

4) Die zusätzlichen Kosten von 8 € Säumniszuschlag sind weder begründet, noch statthaft und für mich nicht akzeptabel, da ich erst durch die angebliche Nichtzahlung von Ihnen einen rechtsmittelfähigen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen habe, um danach auf dem Rechtsweg Widerspruch dagegen einlegen zu können.
Der unbegründete Säumniszuschlag ist somit aufzuheben. Des Weiteren werden zukünftige angebliche Säumniszuschläge von mir nicht akzeptiert und als unbegründet zurückgewiesen.
OK

5) Die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender hört da auf, wo Sie den Schutz des Eigentums aus Art. 14 GG oder die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG oder die ungehinderte Unterrichtung oder andere Grundrechte aushebelt. Dieser Vorwurf kann nur entkräftet werden, wenn sie mir das gültige Gesetz hierzu nennen. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.
Super

6) Der Rundfunkbeitrag hebelt meine Grundrechte der Rundfunk- und allgemeinen Handlungsfreiheit aus, meine negative Informationsfreiheit wird verletzt, er belastet mein Medienbudget und damit mein Eigentum unangemessen. Der Rundfunkbeitrag behindert meine Unterrichtung aus von mir frei gewählten Medien und ist daher als verfassungswidrig anzusehen (Art. 5 GG).
Dieser Vorwurf kann zurzeit nicht entkräftet werden, da es kein Gesetz gibt, das Art. 5 GG entkräftet oder aufweicht. Hierfür wäre ein Gesetz nötig in dem dieses Grundrecht der Freiheit eingeschränkt wird.

Wenn sie mich zwingen wollen, Beiträge zu zahlen, ist es erforderlich, mir das gültige Gesetz zu nennen auf das sie sich beziehen.


7) Verstoß gegen Artikel 136 Grundgesetz

GG Art. 136
(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Der Rundfunkbeitrag verletzt meine Religionsfreiheit. Da ich seit 13 Jahren konfessionslos bin, weigere ich mich, religiösen Gemeinschaften eine Sendeplattform in Form von übertragenen Gottesdiensten, Predigten, usw. zu finanzieren. Des Weiteren gehören zum Öffentlich-rechtlichen Rundfunk Gesellschaften wie Tellux, Mehrheitsgesellschafter der TELLUX Beteiligungsgesellschaft sind neun katholische Bistümer. Die programmlichen Aktivitäten erstrecken sich vom Kinofilm bis zum TV-Mehrteiler, von der Serie bis zu Dokumentationen, von Kinderprogrammen bis hin zu Magazin-Zulieferungen.

Wer also, wie ich, aus religiöser Überzeugung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ablehnt, wird dennoch durch den Rundfunkbeitrag gezwungen, religiöse Einrichtungen mit zu finanzieren. Da ich nicht an solchen Veranstaltungen teilnehmen will, bin ich auch nicht bereit, meine Arbeitskraft und daraus resultierendem Geld an diesen Veranstaltungen teilnehmen zu lassen. Das verletzt meine Religionsfreiheit aus Art. 4 GG. und Artikel 136(4) GG.
auch gut

Ebenso werden meine weltanschaulichen Bekenntnisse durch den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk missachtet, da ich deren politische Meinung weder teilen noch vertreten kann. Außerdem will ich nicht gezwungen werden, die Verbreitung dieser politischen Meinung zu finanzieren. Ich sehe meine Freiheit nach Art.4(1) GG. und Artikel 136(4) Grundgesetz ebenfalls verletzt. Im derzeitig gültigen 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist kein Paragraph enthalten, um diese Grundrechte außer Kraft zu setzen.
8) Obwohl die verfassungsrechtliche Zulässigkeit sogar von beteiligten Akteuren im Vorfeld angezweifelt wurde – siehe beispielsweise 17. KEF-Bericht, Tz. 298; Eicher, Reform der Rundfunkfinanzierung, S. 221 – wurde der Rundfunkbeitrag eingerichtet. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sittenwidrig ist.
Dem Beitragsbescheid fehlt es somit an der Rechtsgrundlage. Der sogenannte Rundfunkbeitrag ist formell und materiell verfassungswidrig. Zum anderen verstößt die Neuregelung gegen die allgemeine Handlungsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Der Beitragsbescheid ist daher aufzuheben.
OK

Ganz gut so!

Wir sollten alle unsere Widersprüche auf der Verletzung der Grundrechte stützen.

@all User Roggi hat hier paar interessante Sätze zusammengefasst http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2014, 21:18 von dimon«

B
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Wie gesagt hat Person A hat bewusst einige Ausführungen zu den Grundrechten im Widerspruch ausgelassen, um diese bei einer voraussichtlichen Klage anzuführen. Zwar sind die Widersprüche der Klage angehängt, allerdings ist ja die Klageschrift das Entscheidende.

Danke für die Anmerkungen dimon. Wie gesagt sind fast alle Argumente komplett übernommen/abgeändert worden, da sich die Widersprüche an den BS ja je nach Lage gleichen werden. Genauso wie der BS ja selbst mit seinen Bausteinwiderspruchsbescheiden agiert.

Zu Punkt 1:
Zitat
dieses könnte man ganz rausnehmen, weil sich die ÖRR auf den 15 RstV berufen, der ab 01.01.2013 in Kraft getreten ist. Irgendwo im Forum wurde das schol mal besprochen und als "nicht eingreifbar"eingestuft

Entscheidend ist ja der Widerspruch an sich. Er wird ja ohnehin als ungebründet abgewiesen werden. Außerdem soll der BS auch mal Phrasen lesen dürfen.


Zu Punkt 2:
Person A wird dies noch einmal überdenken.


Zu Punkt 3:
Person A hatte da grad München nicht mehr im Kopf. Person A wird den Punkt streichen.


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Punkt 7 ist nicht mehr haltbar, ich habe ein Urteil gefunden, nach dem die Religionsfreiheit nicht eingeschränkt wird, denn man kann ja einfach auf Rundfunk verzichten.
http://www.wohnungsabgabe.de/briefe/replik_1bvr_2550_12_01.pdf
Das Argument über die weltanschaulichen Bekenntnisse ist ok.

Wenn ein Widerspruch widerlegte Argumente enthält, haben die zuviele Pluspunkte für den Widerspruchsbescheid. Wer sich auf die Grundrechte beruft, wird einen Widerspruchsbescheid bekommen, der vor unsinnigen Textbausteinen nur so strotzt, weil die darauf nichts legitimes erwidern können.


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B
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Also langsam wirds echt mehr als lächerlich. Was für Urteile...

Nun gut, scheint das Person A sich wohl allein auf die Grundrechte berufen sollte. Nur wäre dies dann nicht (nach deinen Ausführungen / siehe Widerspruch 2014) nicht zu viel im Widerspruch alles direkt anzuführen?


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Wenn die Argumente gut sind, ist es nicht zuviel. Die Textbausteine darauf lassen tief blicken, was deren wahre Ziele sind.


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Tief blicken? Die wissen doch selbst das sie jeden verarschen.  >:(

Person A wird den Widerspruch ein wenig überarbeiten und die finalisierte Version erneut hier posten. Danke für die Auskünfte bisher. Gute Nacht an alle.


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Dass die noch immer nicht von diesen Säumniszuschlägen lassen. Ich glaube, dagegen sollte man mal massiv was unternehmen. Ich warte nun schon mit scharrenden Hufen auf den nächsten Bescheid. Aber die lassen doch tatsächlich haufenweise Kohle auflaufen ohne weiter mit einem Bescheid aktiv zu werden. Allmählich müssen die sich vorwerfen lassen, nicht den notwendigen Ernst an der Durchsetzung ihrer Forderung aufzubringen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Z
  • Beiträge: 1.568
Und bitte nicht vergessen, daß der Widerspruch gegen den "Gebühren-/Beitragsbescheid" an die zuständige Landesrundfunkanstalt zu schicken ist und nicht an den Beitragsservice.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2014, 17:45 von Uwe«

B
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Ist im Prinzip egal. Es werden ja beide in der Rechtsbehelfsbelehrung genannt. ;)


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Soo liebe Foristen,

Person A befindet sich im "Feinschliff" seines Widerspruchs. Vielen Dank an alle Tipps bis hierher und natürlich die ein oder andere Widerspruchsvorlage! Der BS kostet uns alle eine Unmenge an Zeit. Zeit die man für sinnvolleres verwenden könnte...Danke noch mal lieber BS!

Wie dem auch sei. Hier die überarbeitete Fassung des Widerspruchs. Geänderte, oder neu reingenommen Texte sind in "rot" markiert um die Durchsicht zu vereinfachen.


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An den
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice   
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

--> Wird auf Rundfunkanstalt geändert


Widerspruch gegen den Bescheid vom
Nicht anerkannte Beitragsnummer: 


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den oben genannten Beitragsbescheid vom .2014, in meinen Machtbereich am .2014 gelangt, fristgerecht Widerspruch ein.

Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheids vom 01.06.2014 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom 10.06.2014 gerichtlich entschieden wurde.

Ich habe ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag. Ich werde durch die Vollziehung in meinen subjektiven Rechten verletzt. Ein Anordnungsgrund im Sinne einer besonderen Eilbedürftigkeit ist im vorliegenden Fall gegeben. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts. Die Vollziehung hat für mich eine unbillige nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge. Dieser Antrag ist zulässig und hiermit begründet.


Des Weiteren behalte mir ausdrücklich eine ausführliche Begründung in einem gesonderten Schriftsatz vor.


Begründung des Widerspruchs:

1) Der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen die Artikel 1 bis 19 Grundgesetz. Dabei ist es nicht von Belang, ob es ein Gesetz ist oder ein Vertrag, oder ob der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden ist. Grundrechte dürfen unter keinen Umständen verletzt werden. Auch wenn zurzeit noch keine Urteile gesprochen wurden, ist die Rechtmäßigkeit nicht bewiesen, die Unrechtmäßigkeit allerdings auch nicht. Viele Verfahren sind in dieser Sache schon vor Gericht anhängig, ich rechne mit einem Urteilspruch zu ihren Ungunsten, weil die Beweislast erdrückend ist. Wenn Sie der subjektiven Meinung sind, der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt nicht gegen das Grundgesetz, ist das nur eine Meinung von vielen, die ich nicht akzeptieren werde. Genauso, wie Sie meine Meinung oder Auffassung nicht akzeptieren, obwohl ich Beweise habe. Deshalb ist es erforderlich, mir in den strittigen Punkten zu beweisen, dass Sie im Recht sind. Subjektive Meinungen sind hierbei nicht von Belang. Da es hier um Rechtsverstösse geht zählen nur Fakten, Gesetze und Gerichtsurteile.


2) Wegen der mehrfachen Verletzung des Zitiergebotes, bei dem die eingeschränkten Grundrechte bei jeder Einschränkung durch ein Gesetz benannt werden müssen, ist es bewiesen, dass hier gegen das Grundgesetz verstoßen wird. Nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes muss ein Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Jedes Gesetz, das das Zitiergebot ignoriert, ist automatisch Grundgesetzwidrig und ungültig. Die Finanzierung des Rundfunks ist nicht als Ausnahme zugelassen. Dieser Vorwurf kann nicht entkräftet werden. Ihre Meinung zu diesem Punkt ist uninteressant, ebenso wie sie meine Meinung dazu einschätzen.


3) Sie haben mir – ohne meine Willenerklärung und ohne meine Unterschrift – die oben angegebene "Beitragsnummer" zugeteilt (bzw. ein Beitragskonto eingerichtet). Das heißt im Umkehrschluss: Ich wurde vom „ARD ZDF Deutschlandradio” beim Beitragsservice zwangsangemeldet. Dies entbehrt jeder Rechtsgrundlage und ist ein massiver Eingriff in meine Grundrechte als Bürger der Bundesrepublik Deutschland.


4) Sie zwingen sich mir als informationellen Vormund auf, was de facto zu einer Unmündigkeitserklärung meinerseits und einer informationellen Bevormundung Ihrerseits führt. Dies ist für mich nicht akzeptabel und verstößt massiv gegen meine Grundrechte. Ich bestimme laut Grundgesetz selbst, welche Angebote ich in der Freizeit wahrnehmen möchte. Ich bin nicht bereit, "Zwangs"-beiträge dafür zu entrichten, dass mir ein "Zwangs"-angebot unterbreitet wird.


5) Die zusätzlichen Kosten von 8 € Säumniszuschlag sind weder begründet, noch statthaft und für mich nicht akzeptabel, da ich erst durch die angebliche Nichtzahlung von Ihnen einen rechtsmittelfähigen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen habe, um danach auf dem Rechtsweg Widerspruch dagegen einlegen zu können. Hierzu empfehle ich Ihnen einen Blick die Lektüre der "Kommunalen Steuerzeitschrift", Heft 5 vom Mai 2014, 63. Jahrgang zum "Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher oder persönlicher Unbilligkeit". Der unbegründete Säumniszuschlag ist somit aufzuheben. Des Weiteren werden zukünftige angebliche Säumniszuschläge von mir nicht akzeptiert und als unbegründet zurückgewiesen.


6) Die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender hört da auf, wo Sie den Schutz des Eigentums aus Art. 14 GG oder die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG oder die ungehinderte Unterrichtung oder andere Grundrechte aushebelt. Dieser Vorwurf kann nur entkräftet werden, wenn sie mir das gültige Gesetz hierzu nennen. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.


7) Der Rundfunkbeitrag hebelt meine Grundrechte der Rundfunk- und allgemeinen Handlungsfreiheit aus, meine negative Informationsfreiheit wird verletzt, er belastet mein Medienbudget und damit mein Eigentum unangemessen. Der Rundfunkbeitrag behindert meine Unterrichtung aus von mir frei gewählten Medien und ist daher als verfassungswidrig anzusehen (Art. 5 GG). Dieser Vorwurf kann zurzeit nicht entkräftet werden, da es kein Gesetz gibt, das Art. 5 GG entkräftet oder aufweicht. Hierfür wäre ein Gesetz nötig in dem dieses Grundrecht der Freiheit eingeschränkt wird. Wenn sie mich zwingen wollen, Beiträge zu zahlen, ist es erforderlich, mir das gültige Gesetz zu nennen auf das sie sich beziehen.



8) Verstoß gegen Artikel 136 Grundgesetz

GG Art. 136

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Der Rundfunkbeitrag verletzt meine Religionsfreiheit. Da ich seit 13 Jahren konfessionslos bin, weigere ich mich, religiösen Gemeinschaften eine Sendeplattform in Form von übertragenen Gottesdiensten, Predigten, usw. zu finanzieren. Des Weiteren gehören zum Öffentlich-rechtlichen Rundfunk Gesellschaften wie Tellux, Mehrheitsgesellschafter der TELLUX Beteiligungsgesellschaft sind neun katholische Bistümer. Die programmlichen Aktivitäten erstrecken sich vom Kinofilm bis zum TV-Mehrteiler, von der Serie bis zu Dokumentationen, von Kinderprogrammen bis hin zu Magazin-Zulieferungen.

Wer also, wie ich, aus religiöser Überzeugung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ablehnt, wird dennoch durch den Rundfunkbeitrag gezwungen, religiöse Einrichtungen mit zu finanzieren. Da ich nicht an solchen Veranstaltungen teilnehmen will, bin ich auch nicht bereit, meine Arbeitskraft und daraus resultierendem Geld an diesen Veranstaltungen teilnehmen zu lassen. Das verletzt meine Religionsfreiheit aus Art. 4 GG. und Artikel 136(4) GG.

Ebenso werden meine weltanschaulichen Bekenntnisse durch den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk missachtet, da ich deren politische Meinung weder teilen noch vertreten kann. Außerdem will ich nicht gezwungen werden, die Verbreitung dieser politischen Meinung zu finanzieren. Ich sehe meine Freiheit nach Art.4(1) GG. und Artikel 136(4) Grundgesetz ebenfalls verletzt. Im derzeitig gültigen 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist kein Paragraph enthalten, um diese Grundrechte außer Kraft zu setzen.


8 ) Der Rundfunkbeitrag entspreche „einer unzulässigen Zwecksteuer und verstößt gegen die allgemeine Gleichbehandlung sowie gegen die allgemeine Handlungsfreiheit“. Daher sei davon auszugehen, dass er einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht „nicht standhalten würde“. Insgesamt, so Anna Terschüren, „ergeben sich alte und neue Schwierigkeiten, die den Rundfunkbeitrag im Resultat verfassungsrechtlich unzulässig werden lässt“.
Da der NDR schon Stellung genommen hat zu dieser Dissertation von Anna Terschüren, ist Ihnen die Dissertation sicherlich sehr wohl bekannt. Die Rechtsprechung wird sich schwer tun, diese Dissertation in der Urteilsfindung zu ignorieren. Deshalb ist davon auszugehen, dass schlussendlich die Verfassungswidrigkeit festgestellt wird.


9) Obwohl die verfassungsrechtliche Zulässigkeit sogar von beteiligten Akteuren im Vorfeld angezweifelt wurde – siehe beispielsweise 17. KEF-Bericht, Tz. 298; Eicher, Reform der Rundfunkfinanzierung, S. 221 – wurde der Rundfunkbeitrag eingerichtet. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sittenwidrig ist.


10) Viele meiner Begründungen sind bereits per Gesetz geregelt, so dass es offensichtlich ist, dass sie gesetzwidrig handeln, weil Sie sich an diese bekannten Gesetze nicht halten. Wenn sie mir die Gesetzmäßigkeit beweisen wollen, sind Sie verpflichtet, für jeden strittigen Punkt, für den Sie keine Beweise vorlegen können, vor Gericht ein Gerichtsurteil zu erwirken, dass mir beweist, dass Sie so handeln dürfen. Ein Satz wie: Wir können keine (Sittenwidrigkeit - Grundgesetzverstoß - Vertragsgesetzverletzung) erkennen […], ist hinreichend zu begründen, da ansonsten kontraproduktiv. Sie wollen einen Beitrag von mir, beweisen Sie mir zuerst dass sie im Recht sind, Punkt für Punkt, und widerlegen sie meine Einwendungen auf Gesetzesgrundlagen, aber nicht durch subjektive, nicht stützbare Behauptungen und Textbausteine. Wenn sie anderer Auffassung sind, müssen sie Beweise vorlegen. Wenn Sie in einzelnen Punkten nicht meiner Meinung sind, müssen Sie Gegenbeweise vorlegen.

Da ich in vielen Punkten, vielleicht nicht in allen, Recht bekommen werde, verweigere ich es bis zu einer Urteilsverkündung einen Rundfunkbeitrag zu zahlen ohne Rechtsgrundlage. Ich werde nicht akzeptieren, dass ich bis zur Klärung vor Gericht ihre Machenschaften finanziell zu unterstützen habe. Da sie in Kenntnis derlei vieler Rechtsverstöße sind, wäre es Betrug, sollten sie weiter versuchen, mir Geld abzupressen, es sei denn, sie widerlegen mir eindeutig und zweifelsfrei anhand von entsprechenden Gesetzen, dass ich in allen Punkten unrecht habe. Zum Betrugsvorwurf passt auch, dass Antworten durch den Beitragsservice nicht unterschrieben werden, weil aufgrund der Gesetzesverstöße niemand die Verantwortung für diese Straftaten übernehmen will. Da auch der Vorwurf der offensichtlichen Sittenwidrigkeit im Raum steht, ist, bis zu deren Klärung, kein Beitrag durch den Beitragsservice einzuziehen oder einklagbar.
Wie der Öffentlich Rechtliche Rundfunk nun finanziert werden soll ohne meinen Beitrag, ist nicht meine Angelegenheit bei all diesen zu klärenden Rechtsverstößen.
Selbst wenn Sie naturgemäß (denn dieses perfide Spiel treiben Sie schon seit Jahren) keine Rechtsverstöße erkennen können, sollten sie mir detailliert antworten und ihre Äußerungen auch  zweifelsfrei begründen können. Ich sehe mich in meiner Freiheit beraubt und meine Grundrechte werden missachtet. Mir ist bewusst, dass das System der Rundfunkfinanzierung zusammenbricht, wenn ich nicht zahle, aber das rechtfertigt nicht, mich auszubeuten und zu versklaven. Sollten die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Sendebetrieb einstellen müssen aufgrund meiner Zahlungsverweigerung, werden die „privaten“ Sendeanstalten sicherlich hilfreich einspringen. Übrigens ist es zum Beispiel in den USA gängige Praxis, dass viele Sender verschlüsselt sind, wie in Deutschland zum Beispiel der Bezahlsender SKY. Wer das Angebot dann nutzen möchte, bezahlt seinen Betrag freiwillig und nicht durch irgendeinen Zwangsbeitrag, obwohl mich weder das Programmangebot, noch die Informationen des entsprechenden Senders interessieren. Die reine Möglichkeit der Nutzung ist keine adequate Leistung die für den Beitrag von Ihnen erbracht wird. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.



Dem Beitragsbescheid fehlt es somit an einer Rechtsgrundlage. Der sogenannte Rundfunkbeitrag ist formell und materiell verfassungswidrig. Zum anderen verstößt die Neuregelung gegen die allgemeine Handlungsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Der ergangene Beitragsbescheid ist daher aufzuheben.






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Ist doch Super  ;D


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Hallo ihr tapferen Mitstreiter  :)
Ich befinde mich in der gleichen Situation wie BinDagegen. War auch lange Zeit stiller Mitleser und finde die Arbeit, die dieses Forum hervorbringt, einfach fantastisch! Daher möchte ich mich jetzt schonmal bei all jenen, die hier so viel Zeit und Energie investieren, bedanken!

Vielen Dank!

Ich kann nur hoffen das die vom öffentlich rechtlichen irgendwann einsehen, das sie kaum einer sehen will. Bester Beweis dafür war ja schon die Umfrage des SWR  >:D

Weiß eigentlich jemand wie, bzw wer die Bescheide erstellt? Geht das vollautomatisch bei denen? Meiner wurde nämlich an einem Sonntag gedruckt...


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@Marci

Ja, die Bescheide laufen zentral über den BS, werden dort also auch gedruckt. Vergleichbar wie mit den Steuerbescheiden.

@Alle

Person A hat soweit seinen Widerspruch fertiggestellt. Falls es noch Anmerkungen gibt, nur her damit. Ansonsten verschickt Person A im Laufe der nächsten Woche seinen Widerspruch und wartet dann auf seine Ablehnung.  ::)


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Hat noch jemand eine Anmerkung oder einen Tipp? Ansonsten schickt Person A morgen den Widerspruch per Einschreiben Richtung Rundfunkanstalt.


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