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Autor Thema: Widerspruch 2014  (Gelesen 296315 mal)

C

Conchilli

Re: Widerspruch 2014
#315: 18. August 2014, 13:14
Guten Abend allerseits,

Natürlich die übliche Masche vom BS/der LRA wie nicht anders zu erwarten! Endlich kanns losgehen. :D

Person A hat heute, 15.08.2014, seinen Beitrags-/Gebührenbescheid, datiert auf den 01.08.2014, aus dem Briefkasten gefischt.

Person A Meinung nach ist doch eine ausführliche Widerspruchsbegründung eh sinnlos, da der BS/die LRA sowieso immer mit dem üblichen Wortlaut ablehnt. Eigentlich genügt doch im Widerspruch der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und die Ablehnung des Säumniszuschlags mit dem Hinweis, daß man länger Zeit für eine detaillierte Begründung des Widerspruchs benötigt oder nicht?

Was Person A vielmehr interessiert ist, ob der Widerspruch gegen alle im Bescheid aufgeführten Beträge inkl. Säumniszuschlag gilt oder ob A diese einzeln aufführen muß?
Für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.03.2014 werden 269,70 EUR plus 8,00 EUR gefordert und für den Zeitraum von 04.2014 bis 06.2014 nochmals 53,94 EUR also gesamt 331,64 EUR allerdings nur als Infobetrag.

Rein formell lautet die Forderung dann doch nur auf 277,70 EUR inkl. Säumniszuschlag und es würde bei Ablehnung des Widerspruchs irgendwann nochmals ein Beitragsbescheid wegen den fortlaufenden Beträgen einflattern!

Sieht Person A das falsch oder weist der Bescheid deshalb schon Formfehler auf?

Grüße
Conchilli

Du kannst direkt gegen den Bescheid klagen. Der Widerspruchsbescheid hält nur auf. Die Begründung dafür habe ich hier schon mehrfach geliefert. Bin nur zu faul sie jetzt hier im Forum herauszusuchen. Kurzum: es ist keine Ermessensausübung im Spiel, daher ist keine Untätigkeitsklage wegen des Widerspruchsbescheides möglich und daher kann direkt geklagt werden. Habe ich schriftlich von meinem VG.

Was den Säumniszuschlag betrifft, so berufe Dich zum einen auf den gesunden Menschenverstand, der besagt, dass ein Säumniszuschlag nur dann rechtens sein kann, wenn man nicht dazu gezwungen wird, nach Zahlungaufforderung und Zahlungserinnerung einen Bescheid abzugwarten, weil man gegen den Unfug vorgehen möchte.

Und wenn denen das nicht reicht, dann aber die Schlappe, die der SWR vor dem LG Tübingen einstecken musste. Da wurde ganz klar gesagt, dass die gefälligst einen Bescheid zu erlassen haben, wenn die Kohle sehen wollen. Dazu gibt es einen umfangreichen Tröt hier im Forum. Die Sache vor dem LG würde ich auf jeden Fall mit in die Klageschrift einbauen, damit die Richter sehen, mit wes Geistes Kind sie es beim ÖRR zu tun haben.

danke Rochus und allen anderen, die mir auf meine Anfragen geantwortet haben und an alle die diesem Abzockersystem den Mittelfinger zeigen! Bleibt standhaft und laßt euch nicht einschüchtern. :)

Person A denkt, daß sie es noch eine Weile vorzieht sich mit dem BS und der LRA zu küngeln.
Schließlich will sie auch so ein Mumpitzablehnungsschreiben von denen in seiner Sammlung haben. Die sollen gefälligst einen rechtskräftigen Widerspruchsbescheid schicken, aber je mehr Droh- und Bettelbriefe einflattern, desto mehr kann man bei einer Klage auch argumentieren, zumal sie ja offensichtlich ihre Strategie ändern und auf gewisse Widersprüche nicht mehr nur mit vorgefertigten 0815 Schreiben antworten.

Person A ist der Meinung, daß es egal ist ob man Widerspruch einlegt oder gleich Klage einreicht. Das Wichtigste ist, daß man denen kein Geld überweist und somit den Zahlungsfluß unterbindet. Je mehr Haushalte das tun, umso mehr werden die LRA das bemerken und nur so kann man das System empflindlich treffen!

Energischer Widerstand und Entzug der Geldmittel bringt jedes System irgendwann zu Fall.

Je mehr Leute über ihre Grundrecht/Rechte informiert werden und ihnen die Angst genommen wird, desto besser für unsere Sache. Leider sind die meisten Leute einfach zu faul oder bringen andere fadenscheinige Ausreden hervor, um weiter zu motzen und nichts zu tun! Ist halt typisch deutsch.

Person A wird den Entwurf von Roggi für seinen Widerspruch verwenden und bedankt sich schon mal im Vorraus für diese hervorragende Arbeit und allen anderen Mitgliedern natürlich auch.

Person A ist dann mal gespannt, ob die LRA doch endlich einen Widerspruchsbescheid zustande bringt oder ob es weiterhin bei ihren Infobettelbriefen bleibt.

Im Übrigen ist Person A völlig entschlossen bis zum hoffentlich siegreichen Ende massivst Widerstand zu leisten! Wer mich kennt weis das und keine Staatsmacht wird mich je wegen dieses Systems brechen können. Der Tag wird kommen, an dem unsere Sache eine öffentliche Lobby bekommt.

habt nen schönen Tag
Conchilli





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Re: Widerspruch 2014
#316: 19. August 2014, 13:47
Auf den 2. Bescheid zu zahlen wäre nach dem RBStV, § 13 nicht möglich, da Zahlungen zuerst auf die Kosten und danach auf die älteste Schuld, also den 1. Bescheid verrechnet werden. (Dies ist möglich, weil auch die Forderung aus dem 1. Bescheid trotz des Widerspruchs fällig ist. :( Die Ministerpräsidenten und Landtagsabgeordneten haben also diverse Fußangeln ausgelegt.

Also besteht nur noch die Option "Zahlen", um weitere Kosten zu vermeiden, da es ja eh darauf hinausläuft? :'(


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Re: Widerspruch 2014
#317: 19. August 2014, 13:51
Wieso, Person A hat doch den 2. Bescheid überhaupt nicht erhalten. Wurde Person A der bescheid im gelben Briefumschlag oder als Einschreiben zugeschickt? Falls nein, dann hat der Nachbar von Person A ausversehen den Brief, der wie Werbung aussah und bei sich im Briefkasten steckte weggeworfen...
Solange sich der BS nicht an die korrekte Zustellung von Bescheiden hält, solange kommen bei den entsprechenden Personen auch keine Bescheide an...


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Re: Widerspruch 2014
#318: 19. August 2014, 16:27
@Sebastian

Eigentlich hast Du schon Recht. Person A darf ihn nicht lesen, sonst macht Person A sich doch Strafbar schätze ich. (?)
Also wenn Person A so einen Brief "erhält" muss sie ihn ja nicht lesen. (?) Erst wenn man den Inhalt ließt ist man doch an die dazugehörigen Gesetze gebunden. (?)
Deswegen existiert doch auch sowas wie "Zustellen von Schriftstücken" (?).
Person A hat hier spekuliert und ich frage mich ob da was dran ist.


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Conchilli

Re: Widerspruch 2014
#319: 19. August 2014, 16:35
Sorry,

aber ehrlich gesagt ist es doch voll Banane, Postsendungen egal welcher Art ungeöffnet an den Absender zurückzuschicken!

Manche meinen wohl, dass man sich so die Leute von Hals schafft. Tut mir leid, ich verstehs nicht und kanns eigentlich nur mit einer Phobie verbinden. ;) :D

Das wichtigste im Leben ist, daß man sich mit der Rechtslage und mit seinen Rechten in diesem Land vertraut macht. Mit Pflichten werden wird ja täglich bombadiert und ob ihrs glaubt oder nicht: "Wir haben auch Rechte und nicht nur Pflichten!"


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Re: Widerspruch 2014
#320: 19. August 2014, 16:48
Ich denke, es ist eine Philosophiefrage des persönlichen Geschmacks, welche Strategie man verfolgt.

Ich bin z.B. auch lieber für Klagen, da ich immer alles ordentlich geklärt haben möchte  :laugh:
Andere versuchen es mit Aussitzen und Post zurückschicken. Wenn dann aber doch irgendwann der Beitragsservice auf die Idee kommt, Einschreiben zu verschicken, muss man sich spätestens dann Gedanken über die weiteren Schritte machen. Aber man kann sicherlich noch etwas Zeit gewinnen.


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Re: Widerspruch 2014
#321: 19. August 2014, 17:15
Das wichtigste im Leben ist, daß man sich mit der Rechtslage und mit seinen Rechten in diesem Land vertraut macht. Mit Pflichten werden wird ja täglich bombadiert und ob ihrs glaubt oder nicht: "Wir haben auch Rechte und nicht nur Pflichten!"

Also erstmal sind in Deutschland Sammelklagen illegal, das ist nur zum Gunsten von Konzernen und großen Institutionen so von den Nachkriegsmächten in Deutschland eingeführt worden (das hatte ja auch einen guten Grund, nämlich nach dem 3. Reich schnellstens wieder die Wirtschaft ankurbeln, zur Normalität zurückkehren und eventuelle Proteste ebendirekt unmöglich zu machen - die Deutschen Konzerne haben ja auch die Situation gut genutzt und die Politik/Gesetzesentwürfe ein bisschen gelenkt).

Du kannst Dich in Deutschland rechtlich auskennen, wenn Du die nötige Zeit zur Verfügung hast. Das Recht ist in Deutschland zwar nicht an sich schlecht, aber es ist eindeutig ZIEMLICH schwierig und nicht kostenlos sein Recht einzufordern. Also grob gesehen schlecht verteilt. Jemand der sich einen Anwalt leisten kann ist klar im Vorteil gegenüber jemanden der sich keinen leisten kann.
Die beste und weltweit ziemlich verbreitete Möglichkeit, dieses Problem weitestgehend zu lösen ist das Angebot einer Sammelklage, wo auch diejenigen ohne Geld/Wissen sich einer Gruppe anschließen können, die sich Rechtlich wehrt. Das hat keine Nachteile! Wenn man das Recht damit ausnützen könnte reicht es einfach die Gesetze anzupassen, und nichts anderes.

Da aber Sammelklagen wie gesagt verboten sind, kann ich Deinen Beitrag nur verbittert aufnehmen.

Denn ich bin mit der Rechtslage höchst unzufrieden. Die Rechte und Pflichten sind nichts Wert, wenn Du zum beispiel ein 0-Euro-Jobber bist, was ja eindeutig auf Sklaverei hindeutet. Du weißt genau, Du würdest niemals 0-Euro-Jobber sein, Du würdest wissen wie man da raus kommt und naja, seien wir mal Ehrlich, Du willst Dir das gar nicht erst vorstellen. Aber die, die es sind, die haben weniger Rechte als Pflichten, denn wenn man nicht weiß welche Rechte man hat, dann hat man sie ja nicht. Was bringt Dir denn das Recht zu Widersprechen, wenn Du z.B. gar nicht drauf hingewiesen wirst! (=Beispiel)

Du vertrittst indirekt eine Doppel-Moral. Man hat eine Phobie, wenn man sich teils "illegal" vom üblichen System abkoppelt? Man hat also nur keine Phobie, wenn man dem System (blind) vertraut?
Man könnte das vielleicht vergleichen mit einer Tüte, in der jeder regelmäßig mit der Hand hineinlangen soll. Wenn man nun 1000 mal 1000 Mal einen 500€ Schein aus der Tüte nimmt, dann stellt man doch nicht den Zwang in Frage "regelmäßig mit der Hand hineinlangen".
Einmal ist aber Kot in der Tüte (w-t-f, what did I just read o0 ), dann gibt es Menschen, die hören auf und Sch***n eben auf die 500€. Die Tüte wäre ja nur da um auf praktische/kostengünstige mit gesicherter Infrastruktur die 500€ regelmäßig an das gesamte Personal des Bundes (Bürger) zu verteilen. Nun nehme man die "500€" und ersetze sie durch Post, un ersetze Tüte durch Briefkasten.
Ich sehe das nicht als Phobie, ich sehe es als eine Art zu Protestieren. Protest ist auch in dieser Art legitimiert. Meiner Meinung nach zählt die Moral/Ethik MEHR als das Recht. Ich setze meine Moral/Ethik über das Recht. Das macht z.B. jeder, der auch nur ein einziges mal bewusst schneller als das Tempolimit gefahren ist.

Aber gut ich will nicht weiter ausschweifen, ich glaube ich bin langsam Off-Topic, und ich wollte nur meine Meinung zu Deiner Meinung äußern, hiermit erledigt.


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Conchilli

Re: Widerspruch 2014
#322: 19. August 2014, 18:08
naja seb7o,

ich weis, daß Sammelklagen verboten sind und deshalb hat Potsdam auch heute alle Klagen "versammelt" und abgeurteilt.

Zitat
Du kannst Dich in Deutschland rechtlich auskennen, wenn Du die nötige Zeit zur Verfügung hast.

Sehr witzig. Die Realität sieht so aus, daß die Leute einfach zu faul sind. Wenn sich mir ein Problem stellt, dann prüfe ich die Rechtslage und das nimmt nicht annähernd soviel Zeit in Anspruch, wie wenn ich den Abend und die Nacht durchsaufen gehe.
Zudem braucht man kein Geld in Deutschland, um gegen einen Bescheid oder ein Schriftstück Widerspruch einzulegen.
Nein, die Leute sind einfach zu faul, zu unaufgeklärt und in vielen Fällen auch zu dumm dazu.

Zitat
Du vertrittst indirekt eine Doppel-Moral. Man hat eine Phobie, wenn man sich teils "illegal" vom üblichen System abkoppelt? Man hat also nur keine Phobie, wenn man dem System (blind) vertraut

Ich vertrete keine Doppelmoral, sondern eine klare Linie ohne großes Rumgeplapper. Dazu braucht man eben ein gesundes Selbstbewußtsein und die Fähigkeit sich Problemen zu stellen. Wenn jemand niemals seine Post öffnet, dann hat er ganz sicher ein Problem und nicht selten eine Phobie sich mit unangenehmen Dingen auseinanderzusetzen und zu stellen.

Zitat
Was bringt Dir denn das Recht zu Widersprechen, wenn Du z.B. gar nicht drauf hingewiesen wirst! (=Beispiel)

Wenn ich nicht darauf hingewiesen werde macht es auch wenig Sinn zu widersprechen. Wenn ich darauf hingewiesen werde, dann möchte ich das auch schriftlich haben, selbst wenn es mein bester Freund ist.

Glotzt der dich dann blöd an, dann glotzt du eben blöd zurück und unterstreichst deine Bitte bzw. Aufforderung. Und so verhält es sich mit allem und jedem, ob das nun Behörden, Ämter, Gerichte, Banken, der Beitragsservice, blablabla ist.

Ob jemand für 0 EUR arbeitet oder nicht ist ganz allein sein Problem. Jeder ist für sein Leben und seine Vorgehensweise selbst verantwortlich, sofern er volljährig und ab 21 Jahren voll geschäftsfähig ist.

Dieses Forum hier und die verfassten Beiträge sind nur eine Hilfe und Anleitung. Was die einzelnen Leute daraus machen ist deren Sache.

Wenn mir der BS keinen Widerspruchsbescheid schickt gegen den ich klagen kann, dann scheue ich mich auch nicht davor diese Instanz anzuschreiben und danach zu fragen. Denn ob ihrs glaubt oder nicht, die vergessen Euch eh nicht, selbst wenn ich euch das wünscht.

Und so ist es mit allem was an Euch herangetragen wird. Lesen, überprüfen, unterschreiben!

Leider vergessen viele die ersten beiden Dinge allzugern und wundern sich im Nachhinein über Post. Da die Post vom BS mit seinen Forderungen ansich schon gesetzeswidrig ist, muß man sie halt öffnen und einen Widerspruch einlegen. So das wars erstmal und ist das etwa schwierig?

Klar, wenn man die Post ungeöffnet zurück schickt ist es wohl sehr schwierig einen solchen zu verfassen! ;)
So nach dem Motto: "Oh Mann, schon wieder die! Interessiert mich nicht, ich zahl eh nix. Die können mich mal."

Nur mal zur Info: Die bloße Aufforderung des Beitragsservice zur Zahlung ist kein Verwaltungsakt!

Man kanns nicht oft genug wiederholen: Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite beachten!


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Re: Widerspruch 2014
#323: 20. August 2014, 16:41
Ich habe diesen Widerspruch mal ausprobiert und heute abgeschickt. Hatte davor auch schon andere. Die Antworten der GEZ dazu gibts hier auch in einem Post von mir.


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Re: Widerspruch 2014
#324: 20. August 2014, 17:19
Erstmal möchte ich alle Gleichgesinnten oder eher gleichgeschädigten begrüßen.

Ich möchte von Person A berichten, welche am 15.8. einen Beitragsbescheid erhalten hat, welcher natürlich auf den 1.8. zurück datiert war. Nach neustem Stand kann man ja davon ausgehen, das dieser ja nicht wirklich gültig ist, siehe Urteil LG Tübingen. Kein echter Gläubiger angegeben und keine Unterschrift vorhanden. Vor allem auch dieser Säumniszuschlag ist ja nicht rechtens.

Da braucht Person A ja eigentlich gar keinen Widerspruch einlegen, da er sowieso nicht gültig ist, oder?

Ein kleines, aber vielleicht gar nicht so unwesentliches Detail ist Person A in dem Schreiben auch aufgefallen.
Während die Zahlungsaufforderungen usw. alle farblich waren, ist der Bescheid plötzlich komplett s/w und sieht eher wie eine Fotokopie aus, die zeigen soll, dass der Bescheid von den LRA kommen soll. Aber Person A geht schwer davon aus, dass der BS sich hier als LRA ausgibt.
Es kann ja nicht sein, dass im Briefkopf zwei Firmen angegenen sind. Auch wenn drunter geschrieben wurde MFG ihre LRA, dies kann ja jeder von sich behaupten. Somit geht Person A davon aus, dass dieser Bescheid grundlegend falsch ist und deshalb auch kein Widerspruch nötig hat, oder wie sieht die Gemeinschaft das?


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Conchilli

Re: Widerspruch 2014
#325: 20. August 2014, 17:59
Zitat
Da braucht Person A ja eigentlich gar keinen Widerspruch einlegen, da er sowieso nicht gültig ist, oder?

siehe hierzu meine Antwort:
Vorgehen gegen Beitragsbescheid nach dem Urteil des LG Tübingen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10626.msg73518.html#msg73518


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Re: Widerspruch 2014
#326: 20. August 2014, 21:28
Zitat
Da braucht Person A ja eigentlich gar keinen Widerspruch einlegen, da er sowieso nicht gültig ist, oder?

siehe hierzu meine Antwort:
Vorgehen gegen Beitragsbescheid nach dem Urteil des LG Tübingen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10626.msg73518.html#msg73518

Ich gebe dir da in gewisser Weise recht. Allerdings ist ja der Bescheid von Person A gar nicht rechtskräftig und somit ungültig. Ich zitiere mal aus dem Urteil vom LG Tübingen:

Zitat
Insgesamt müsste danach das Vollstreckungsersuchen folgende weiteren Voraussetzungen erfüllen: Vorausgehen müsste ein Beitragsbescheid als formaler Verwaltungsakt, der Beitragspflicht und Beitragshöhe feststellt bzw. festsetzt. In diesem Verwaltungsakt wäre die Beitragsgläubigerin namentlich umfassend und korrekt anzugeben, ebenso die Rechtsgrundlagen und der vorgesehene Rechtsbehelf. Der Bescheid selbst müsste vorliegend somit eindeutig den Südwestrundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts) als Beitragsgläubiger bezeichnen. Auf diesen Bescheid, ggf. ergänzt um einen Rückstandsbescheid, müsste für den Beitrag als solchen (ohne Zuschläge) das Vollstreckungsersuchen gestützt werden. Das Vollstreckungsersuchen wiederum müsste - beim vorliegenden Inhalt - gesiegelt und unterzeichnet sein.


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Re: Widerspruch 2014
#327: 21. August 2014, 17:06
Hallo Roggi,

vielen Dank erstmal für Deine Hilfe hier im Forum, ich habe nun nachdem ich dem BS den von Dir hier eingestellten Widerspruch 2014 im Juni 2014 und im Juli 2014 zugesandt hatte, da ich nach kurzer Zeit direkt nochmal einen Beitragsbescheid erhielt, nun jetzt einen "ausführlichen" Widerspruchsbescheid erhalten. Ich habe ihn hier gleich mal mit eingestellt. ;)

Was würdest Du anraten nun zu tun oder auch nicht zu tun? Ich sag schon mal danke für die Hilfe!!

Anm. Moderator: Die Anhänge wurden gelöscht und hier
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.msg73757.html#msg73757
anonymisiert erneut eingestellt!


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Re: Widerspruch 2014
#328: 21. August 2014, 20:19
Hm, hier wird wohl nichts freigegeben, wenn eine Frage in der persönlichen "Ich-Form gestellt wird. Um nun aber eine allgemeine Antwort zu geben: nach dem Widerspruchsbescheid kommt die Klage. Am besten schon mal informieren, wie eine Klage aussieht, hier im Forum gibt es einige Musterklagen. Die Argumente sollten sich auf die Grundrechtsverletzungen beziehen, die sind noch nicht abgeurteilt worden.


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Re: Widerspruch 2014
#329: 22. August 2014, 13:24
Hallo,

hier nocheinmal mein überarbeiteter post von gestern  ;)

vielen Dank erstmal Roggi für Deine Hilfe hier im Forum, Person A hat nun nachdem er dem BS den von Dir hier eingestellten Widerspruch 2014 im Juni 2014 und im Juli 2014 zugesandt hatte, da er nach kurzer Zeit direkt nochmal einen Beitragsbescheid erhielt, nun jetzt einen "ausführlichen" Widerspruchsbescheid erhalten. Ich habe ihn hier gleich mal mit eingestellt. ;)

Was würdest Du Roggi bzw ihr hier anraten nun zu tun oder auch nicht zu tun? Person A sagt schon mal danke für die Hilfe!!


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