Interessant, dass die schon nicht mehr auf die Urteile der Schande verweisen, sondern ebenfalls ein neues Gerichtsurteil abwarten wollen. Frühere Widersprüche wurden offensichtlich nicht richtig gelesen, aber das Schreiben von Schreibweise ist tatsächlich eine angemessene Antwort auf den Widerspruch 2014. Einen Widerspruchsbescheid kann BS nicht schreiben, da der Widerspruch 2014 ja keinen Grund für eine angemessene Ablehnung bietet. Ein ablehnender Widerspruchsbescheid landet zwangsläufig vor Gericht, und weil die Grundrechtsverstösse inzwischen so hinreichend durchdiskutiert und begründet wurden, ist ein weiteres Urteil der Schande zumindest in Karlsruhe nicht möglich.
Es wird quasi um die Beitragszahlung gebettelt: "Bitte, Bitte, bezahl doch, kriegste wieder wenn wir verlieren, im Echt jetzt, kannste schriftlich haben..." Naja, falls man die Summe denn einklagen möchte, "freiwillig, hahaha, so dumm sind wir auch wieder nicht: Sie können die Erstattung für größere Zeiträume einklagen, was dem BS Aufwand und Kosten einspart". Und immer noch diese überflüssige Erwähnung des Säumniszuschlags. (8 Euro gespart, aber mindestens 3 Briefe per Einschreiben versenden, um dann die Beiträge zurückklagen zu können).
Sorry, BS, wer einmal lügt (seit Gründung am 01.01.2013 tatsächlich nur einmal, aber dafür ohne Unterbrechung), dem glaubt man nicht.
Also bedeutet dieses Schreiben, dass nun auf den Widerspruchsbescheid gewartet werden kann. Niemand muss auf dieses Schreiben reagieren, trotzdem werden einige Optionen für den Zahlungsverweigerer aufgezeigt, die denjenigen aber unangemessen benachteiligen können, der zahlt und im Nachhinein das Geld zurück verlangt.
Hier mal die einzige wirklich vernünftige Option für den Beitragsservice: Schickt sämtliche Widersprüche an das Oberverwaltungsgericht eures Vertrauens mit der Bitte, das doch endlich vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.