In der meinigen steht dazu
* Ihr Beitragskonto wird im Auftrag Ihrer Landesrundfunkanstalt durch den Beitragsservice von ARD, ZDF ... geführt.
Anfragen und Mitteilungen richten Sie bitte unter Angabe Ihrer Beitragsnummer an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln.
Jetzt muss ich aber sagen, das weiter oben steht, dass der Widerspruch bei der umseitig genannten Landresrundfunkanstalt unter der Anschrift des für Sie tätigen Beitragsservice ... eingelegt werden soll.
Das bedeutet für mich -> auf dem Umschlag außen kann ich sehr wohl die Anschrift vom Beitragsservice schreiben, aber auf den Briefkopf adressiere ich die Landesrundfunkanstalt.
Jetzt ist ja ein Widerspruch keine Anfrage und auch keine Mitteilung an den Beitragsservice, sondern ist gerichtet an die Landesrundfunkanstalt und wird nur per Post zum Beitragsservice gesendet, das ist insofern wichtig, also dass deswegen die oben stehende Bitte nach Angabe der Beitragsnummer nicht gefordert ist, denn diese Bitte bezieht sich nur auf Schreiben, welche aus meiner Sicht im Briefkopf den Beitragsservice als Ziel haben.
Zudem ist und bleibt es eine Bitte, nach dem Verwaltungsrecht, müßte nicht einmal das Wort Widerspruch in einem Widerspruchsschreiben stehen, der Inhalt muss das nur erkennen lassen. Auch ist wichtig, dass die Behörde, welche den Widerspruch bearbeiten soll erkennt, gegen welchen Bescheid sich dieser richtet, das sollte zweifelsfrei klar sein. Aus meiner Sicht, sofern die Anschrift eindeutig ist, kann diese Nummer weggelassen werden, wichtig wäre die Angabe ... Ihr Bescheid mit aufgedrucktem Datum xx.xx.xxxx sofern an diesem Datum nur ein Bescheid bei Person A dieses Datum trägt. Angaben, wann ein Bescheid bei Person A zugestellt wurde würde ich weg lassen, sonst könnte die Rundfunkanstalt ja behaupten, dass der Widerspruch zu spät eingegangen ist.