Guten Morgen werte Mitboykottierer und Mitboykottiererinnen,
auch hier ist inzwischen ein Gebühren-/Beitragsbescheid eingegangen, gegen den nun Widerspruch erhoben werden soll.
Die Widerspruchsführende Person A möchte in diesem Falle die Vorlage von Roggi inhaltlich übernehmen und lediglich an Aufbau und Formulierung einiges nach eigenen Wünschen gestalten.
Diese person A möchte jedoch den Widerspruch ein wenig mehr "würzen" und einen etwas "größeren Druck" gegenüber dem BS aufbauen und bittet daher die Mitlesenden einmal über die Formulierungen drüber zu schauen, ob diese ...
1. so in Ordnung sind
2. angepasst werden sollten
3. besser weggelassen werden sollten
4. für die Klage aufgehoben werden sollten
... bevor der Widerspruch abgeschickt wird.
Wie beim Verfolgen dieses Themas zu Entnehmen ist, wird bei einigen Widerspruchsführern der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stattgegeben, anderen widerum jedoch abgelehnt.
Person A möchte .. auch wenn dies nicht garantiert werden kann ... in jedem Falle die Stattgabe dieses Antrags erreichen. Das hat folgende Gründe:
1. Bei Ablehnung müsste Person A, wenn diese sich hier im Forum richtig informiert hat, den Klageweg, ggf mit Eilantrag gehen, um die Aussetzung auf juristischem Wege durchzusetzen. Person A hat jedoch kein Interesse daran, diesen Weg zu gehen, um sich voll auf die bevorstehende Anfechtungsklage konzentrieren zu können. Person A ist bereit den langwierigen Weg bis zum BVG zu bestreiten.
2. Selbst wenn bei einer solchen Klage die Kosten dem BS bzw. der LRA auferlegt werden, sind dies letzendlich die von den Bürgern abgepressten Gelder, sodass die unfreiwilligen Beitragszahler dieses Verfahren, neben dem sehr wahrscheinlichn kommenden Anfechtungsklageverfahren, ebenfalls unfreiwillig mitfinanzieren würden und das möchte Person A vermeiden.
Um die Aussetzung des Vollzuges zu erreichen, sind folgende 2 zusätliche Formulierungen geplant (in Zitat Feldern):
1. Nach der erfolgreichen Begründung des Bloggers und Buchautors Bernd Höcker:
Ich beziehe mich auf Artikel 19 (2) GG:
Unabhängig davon könnte ich mich bei Zahlung des Rundfunkbeitrags nicht mehr ausreichend und ausgewogen mit Nahrungsmitteln versorgen, was aus meiner Sicht eine besonders schwerwiegende Verletzung des vorgenannten Artikels darstellt.
2. Zum Druckaufbau ein Hinweis auf das Urteil des VwG Darmstadt
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass bei einer Ablehnung dieses Antrags oder Androhung bzw. Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen umgehend ein Eilantrag ans zuständige Verwaltungsgericht auf Aussetzung der Vollziehung gegen Sie ergehen wird, was für Sie mit erheblichen Kosten verbunden sein wird. Siehe hierzu auch den Beschluss vom 09.07.2014 vom VwG Darmstadt -4 L 843/a4.DA –
Weiterhin ist bekannt, dass der BS Widerspruchsbescheide häufig nur mit Textbausteinen füllt, die überhaupt keinen Bezug auf die Ausführungen im Widerspruch nehmen. Person A möchte daher mit folgendem Absatz darauf hinweisen:
Ebenfalls vorsorglich weise ich darauf hin, dass bei Erlass eines Widerspruchsbescheides dieser nach § 74 VwGO in allen Einzelfällen geprüft und begründet werden muss.
Erfahrungsberichten Dritter zufolge gehen Sie in Ihren Widerspruchsbescheiden häufig nicht oder nur unzureichend auf die Einwände des Widerspruchs ein. Sollte dies auch in diesem Falle erfolgen, wird dies als Verstoß gegen die Begründungspflicht angesehen und im weiteren Verlauf des Verfahrens entsprechend zur Anzeige gebracht werden.
Wichtiger Hinweis: Person A ist bekannt, dass ein Verstoß gegen die Begründungspflicht keine nennenswert rechtlichen Folgen hat und dieser Absatz somit juristisch nur schwer zu halten sein wird. Er soll daher lediglich als Druckmittel gegen den BS eingesetzt werden, wie es der BS auch gegen die Bürger tut, nach dem Motto "mit den eigenen Waffen schlagen".
Danke im Voraus für eure Mithilfe