Hallo miteinander,
Person A hat vor Wochen die von Roggi verfasste Vorlage als Widerspruch auf den ersten Beitragsbescheid verwendet. Zwei Wochen später trudelt der zweite Beitragsbescheid ein und nochmal zwei Wochen später eine Reaktion auf den ersten Widerspruch... Schon bisschen komisch das ganze... A hat dieses Schreiben mal im Anhang beigefügt.
Wie würdet ihr darauf reagieren? Sollte A zunächst den zweiten Beitragsbescheid erneut widersprechen??
Gruß
Die Reaktion des BS ist schon sehr daneben, aber leider kann man die Zahlung nicht verweigern, weil der BS mal wieder meint, das Recht für sich allein gepachtet zu haben.
Ein Widerspruch sollte genauso aufgebaut sein wie der erste Widerspruch, um die Form zu wahren, nur die Begründung kann anders ausfallen:
Da ich auf meinen ersten Widerspruch keine vernünftige Antwort erhalten habe, gehe ich davon aus, dass sie meinem Widerspruch vom xx.xx.2014 stattgeben.
Sie schreiben, ich möchte den rückständigen Rundfunkbeitrag nicht zahlen, weil meine Argumentation darauf abzielt, dass sie den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verletzen. Das sehe ich als netten Versuch einer Mitteilung ihrerseits, dass ich recht habe, denn selbstverständlich ist davon auszugehen, dass beim Beitragsservice keine Analphabeten arbeiten, sondern gescheite Leute, die sofort erkennen, wenn ein Widerspruch zulässig ist und stattgegeben werden muss. Damit sparen sie sich eine Menge Geld für verlorene Gerichtskosten, denn natürlich haben sie erkannt, dass Grundrechtsverstösse niemals zulässig sind, besonders nicht von Rundfunkanstalten, weil diese eine besondere Verantwortung für ihr handeln haben. Jeder weiss, welche verhehrenden Folgen der Missbrauch von Macht und Medien hat, ich möchte jetzt bei ihnen keine alten Wunden aus dem ersten Weltkrieg aufreissen. Da sie inzwischen tausende dieser Widersprüche erhalten haben, können sie dieses ungerechte Vorgehen der zwangsweisen Eintreibung von Rundfunkbeiträgen nicht länger geheim halten, sie sollten sich offenbaren, bevor ihre Glaubwürdigkeit bei der gesamten Bevölkerung auf unheilbare Weise Schaden nimmt. Meinen Willen zur Freiheit und Gerechtigkeit als Schutzbehauptung abzutun, ist wahrlich eine Meisterleistung der euphemistischen Aufgabe und Kapitulation des Beitragsservice, ebenso die unbegründete Auffassung, dass meine Einwände juristisch haltlos wären. Sie wissen ebenso wie ich, dass noch kein Gericht über diese Einwände geurteilt hat. Dennoch wissen sie ebenso wie ich, dass Grundrechte nicht in ihrem Wesensgehalt verletzt werden dürfen. Dass auf meinen Widerspruch kein ablehnender Widerspruchsbescheid erlassen wird, obwohl sie doch angeblich von der Rechtmäßigkeit des RBStVs so überzeugt sind, werte ich ebenfalls als Zustimmung meines Widerspruchs.
Ebenso sollten sie nicht so leichtfertig meinen Einwand gegen den Säumniszuschlag abtun, ich werte das als Betrugsversuch, sollten sie weiterhin auf den Säumniszuschlag bestehen. Die Verwaltungsvorschriften sind eindeutig, der Säumniszuschlag ist nichtig.
Ebenso ist mir das Urteil aus Darmstadt bekannt, sie können also aufhören mit der nutzlosen Androhung der Vollstreckung und meinem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung stattgeben:
Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 09.07.2014
- 4 L 843/14.DA -
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Sollten sich die Textbausteine ändern, muss der zweite Widerspruch ebenfalls geändert werden.
Möglicherweise kommt nun sehr schnell ein Widerspruchsbescheid, entscheiden muss nunmal ein Gericht, weder BS noch im Forum wird Recht gesprochen.
Hier der Link zum Urteil von Darmstadt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.msg70781.html#msg70781