Artikel 20, Grundgesetz besagt:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Daraus geht hervor:
a.. Die Zwangsfinanzierung des Ö(Un-)RR in Deutschland ist grundgesetzwidrig, weil sie in mehrere Grundrechte - einschliesslich in die bürgerliche Autonomie und das Eigentum - eingreift.
b. Ist es mir ERLAUBT, gegen JEDEN (auch den Ö(Un-)RR in Deutschland), welcher es unternimmt die demokratische Ordnung zu beseitigen (Anmerkung: eine "Gleichschaltung" der Bürger zum Zwecke der Zwangsfinanzierung erfüllt diesen Tatbestand bereits) das Recht habe mich zur Wehr zu setzen und Widerstand zu leisten.
Nun, da die Situation in unserem Land von Unterdrückung und Rechtlosigkeit geprägt ist, habe ich mich dazu entschlossen Widerstand zu leisten. Meine Forderungen sind wie folgt:
1. Abschaffung der Zwangsgebühren bzw. des Zwangsbeitrags ab 2013 zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Rückkehr zum Status Quo Ante = Geräte- bzw. Gebrauchsabhängig.
2. Verkleinerung und Straffung der Struktur des öffentlich(un-)rechtlichen Rundfunks auf ein für die Bürger finanziell vertretbares Maß. (Kein Mensch braucht ZWEI Staats-Sender! EINER reicht, der andere ist zu "privatisieren".)
3. Ein bundesweit kostenlos empfangbares Fernseh- und Radioprogramm für die Übermittlung von Nachrichten und Informationen und für die Koordinierung im Katastrophenfall, Finanzierung hierfür aus Steuermitteln. Informationen und Nachrichten sollten kostenlos und frei zu empfangen sein (z.B. Lage-Berichte bei Katastrophen), alles andere ist zu verschlüsseln.
4. Kontrolle des "Neuen ÖR" durch einen demokratisch gewählten Bürgerrundfunkrat.
5. Die Finanzierung des privatisierten ehemaligen "öffentlich-rechtlichen" Senders sollte ausschließlich durch Verschlüsselung, Werbung oder eine Mischung von beiden erfolgen.
6. Abschaffung des "Beitrags-Service".
7. Neu-Ordnung der ÖR-Finanzen und Einzug der Rundfunkgebühren - abhängig nach Gebrauch und Gerät - durch das Finanzamt. Gebühr für:
a. Informationen und Nachrichten in Krisen- oder Katastrophenzeiten: Euro 12,00.- pro Jahr und erwerbsttätigem Bürger (Grundgebühr)
b. Gebühr für Rundfunk (NUR Radio-Geräte): Euro 6,00.- pro Monat (zuzüglich die Gebühr aus "a" - oben.)
c. Gebühr für Radio UND TV-Geräte: Euro 12,00 pro Monat (zuzüglich die Gebühr aus "a", oben.)
hieraus ergeben sich folgende Kosten pro Rundfunk-Teilnehmer und Jahr aus a., (Grundgebühr): Euro 12,00.- Euro pro Jahr und Person (zahlt jeder)
aus b., (Radio-Gebühr): Euro 84,00.- Euro pro Jahr und Person
aus c., (Radio & TV-Gebühr): Euro 156,00 Euro pro Jahr und Person
Eine WIRKLICHE UND SOZIALE REFORM IST DRINGEND NOTWENDIG UND DURCHAUS MACHBAR! Wie wäre es, wenn wir bei aller Kritik an der ggw. bestehenden Unsinns-Finanzierung einmal unser eigenes Konzept erarbeiten würden? Ihr wisst doch: Politiker sind stink-faul und ausserdem nicht unbedingt die hellsten Birnchen in der Packung..... Nun, vllt. sind sie deshalb so einfach zu überzeugen?
D61
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)