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Autor Thema: Widerspruch - ein Versuch  (Gelesen 20119 mal)

B
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Re: Widerspruch - ein Versuch
#30: 03. September 2015, 00:02
Hallo!

erstmal Danke für die schnelle und ausführliche Info!
Ich versuche mal, mich da schlau zu machen, damit ich die Geschichte so echt wie möglich weiterschreiben kann.

Plan B: wenn mir das schön langsam zu technisch wird - bevor ich Käse schreibe, würde ich auch schon mal einen Anwalt fragen, ob er mir ein wenig die Hausaufgaben abnimmt und für mich ein wenig weiterschreibt... Leider weiss ich von Anwälten nur, dass es Fachanwälte gibt, aber welcher Rechtsbereich würde so eine Geschichte eigentlich fallen?

Danke und Grüsse, Busfahrer


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#31: 03. September 2015, 00:09
Einen Anwalt zu finden, der sich gegen den Zwangsbeitrag engagiert, dürfte schwer sein. Dass er dann auch noch die Klage schreibt, wird nicht passieren. Ausser vielleicht... Bölck, Geuer, Koblenzer,

Der Fachbereich ist Verwaltungsrecht und Steuern, auch wenn es nur ein Zwangsbeitrag ist.


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B
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Re: Widerspruch - ein Versuch
#32: 04. September 2015, 18:36
Hallo Zusammen!

Erstmal Danke für die Info, dann weiss ich, wonach ich suchen muss.

man möge mir die dumme Frage verzeihen, aber warum sollte ein Anwalt nicht für winw fiktive Person eine Klageschrift verfassen können? Das kostet mich vermutlich eine Kleinigkeit, aber das ist mir nun egal. Die Kriegskasse ist voll - ich stelle erstmal so an die 5000 EUR bereit, damit sollte ich etwas bewirken können. Oder liege ich hier falsch?


Ich bin dermassen sauer, ich habe echt die Schnauze voll. Wenn die GEZ Krieg will, soll sie ihn haben - ich gehe zur Offensive über.

Als erstes stelle ich Strafanzeige wegen Beleidigung, mit  Vorsatz, wie in meinen Widersprüchen angedroht. Dazu kommen noch die OWIs wegen Belästigung und aufdringlicher Werbung - zum Glück haben ja 2 so Kasper das Schreiben unterzeichnet - die sind erstmal dran.

Ich kann nicht mehr richtig schlafen, weil mir dieses Schreiben immer im Kopf herum geht. Dauernd kaue ich daran herum, und werde zunehmens aggressiv. Heute auf der IFA musste ich mich beherrschen, nicht einfach einem Kasper von einem öffentlichen Sender seine Kamera wegzunehmen (habe ich gelassen, da der einzig sinnvolle Weg wäre, ausreichend Wertgegenstände zu stehlen, um nach dem Verkauf die Gebühr bezahlen zu können) Ich habe gestern sogar (wahrscheinlich bin ich schuld) einen Autounfall verursacht (nur Blech). Diese Woche bin ich so was von bei einem Psychologen und/oder Psychiater, und lasse mir dies alles bescheinigen. Ich bin SO kurz vorm Durchdrehen.

Danach bin ich bei meinem Zahnarzt, der mir vor kurzem eine Beisschiene verschrieben hat, weil ich unter Anspannung gerne mit den Zähnen knirsche. Dort lasse ich mir bestätigen, dass das schlimmer geworden ist, seit dem ich den Schriebs erhalten habe - der Termin steht eh an. Dann gibt es weitere Strafanzeigen wegen Körperverletzung.



Und dann habe ich noch eine Frage "am Rande für die Doofen": kann allen Ernstes in einem Rechtsstaat eine fiktive Person gezwungen werden, für eine nicht bestellte Dienstleistung zu bezahlen? Das ist ja das, worum sich das ganze Debakel dreht...


Noch eins: gerade komme ich von der IFA. Dort hat die ARD einen grossen Stand - ist der Rundfunkbeitrag eigentlich zweckgebunden? Und warum braucht ein öffentliches Unternehmen (?) wie die ARD eigentlich einen Messestand? Sollen sie für die Kohle lieber mal vernünftiges Programm machen... oder dürfen die unsere Beiträge einfach so verprassen, wie sie es tun? Schaut euch mal die Behausungen an von unseren Rundfunkanstalten - Riesenbunker an den besten Adressen! Ich muss echt gleich kotzen. Für sowas soll ich bluten? Grunz.

Danke und Grüsse, Busfahrer

PS: mir fällt grad noch was ein. Ich fahre ziemlich viel Auto, und höre dabei gerne CDs. Beim Wechseln der Scheiben blökt leider immer das Radio dazuwischen - geht halt nicht anders. Allerdings ist mir dabei etwas aufgefallen: Normalerweise drehe ich den Tuner auf Deutschlandfunk oder sowas mit Vokalbeiträgen, damit mir zumindest nicht diese Kotzmusik um die Ohren plärrt. Der Empfang vom DLR ist aber extrem eingeschränkt... so ist dieser Sender etwa auf der Hälfte der Strecke (NRW nach Bayern, ca. 700 km!) NICHT zu empfangen. Was soll der Scheiss? DAFÜR soll ich zahlen, wenn noch nicht mal die TECHNISCHEN VORRAUSSETZUNGEN für einen Empfang gegeben sind. Da muss doch was gehen?


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s
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Re: Widerspruch - ein Versuch
#33: 04. September 2015, 18:54
Allem Anschein nach versendet  die "Abteilung Recht und Personal" dieses nicht rechtsfähigen Beitragsservice nach wie vor Widerspruchs"bescheide" im "Auftrag" der jeweiligen Rundfunkanstalten. Ich kann jedem wirklich nur raten, Strafantrag gegen den Beitragsservice wegen Amtsanmaßung zu stellen!

Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15200.0.html

Den Busfahrer kann ich sehr gut verstehen, allein der Gedanke an dieses mafiöse Gebilde ruft bei mir Magen- und Kopfschmerzen hervor.


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B
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Re: Widerspruch - ein Versuch
#34: 04. September 2015, 19:52
Das ist jetzt schonmal eine sehr nette Idee, so am Freitag abend - da kann ich am Wochenende mal drüber nachdenken bzw. -lesen.

BTW: könnte man das nicht in der Klage erwähnen, dass der Bescheid nichtig ist, wegen der Amtsanmaßung?

So,  gerade ist mir auch zu dieser fiktiven Geschichte noch was eingefallen: In dem Beispiel auf S. 2 steht, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof Entscheidungen getroffen hätte. Wenn Person A nun z.B. in Hamburg, d.h. außerhalb von Bayern wohnt, ist das dann nicht egal? Ist doch jeweils Ländersache, oder?


Danke!


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#35: 04. September 2015, 19:59
Hier werden einige Gründe und Argumente aufgezählt, die den Anschein haben, dass da etwas mit dem RBStV nicht stimmt. Also versucht man, diese Punkte ordentlich zusammenzutragen. Ein Anwalt wird diese Punkte prüfen und gegebenenfalls in eine Klage packen. Er wird nicht ein Argument mehr hinzutun, denn es ist nicht seine Klage, nicht seine Rechtsverletzung, sondern die des Klägers. Deshalb wird ein Anwalt nicht das leisten können, was hier im Forum passiert: Argumente für eine Klage zusammensuchen. Eine Überprüfung durch den Anwalt ist aber eine gute Idee, wenn man genug Argumente gefunden hat.


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#36: 04. September 2015, 20:23
Busfahrer, in einer Klage könntest Du, rein theoretisch, alles erwähnen. Ob das Gericht bzw. der Richter sich für das von Dir Erwähnte auch interessieren, ist eine andere Frage. ;-)

Und ja, alles Ländersache.


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B
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Re: Widerspruch - ein Versuch
#37: 07. September 2015, 21:17
Hallo Zusammen!

erstmal Danke für die Hinweise.

(Sorry  für re-Post, ging wohl ein wenig unter...)
Ich fahre ziemlich viel Auto, und höre dabei gerne CDs. Beim Wechseln der Scheiben blökt leider immer das Radio dazuwischen - geht halt nicht anders, Geräte ohne Tuner gibts halt nicht. Allerdings ist mir dabei etwas aufgefallen:
Normalerweise drehe ich den Tuner auf Deutschlandfunk oder sowas mit Vokalbeiträgen, damit mir zumindest nicht Popmusik um die Ohren plärrt. Der Empfang vom DLR ist aber extrem eingeschränkt... so ist dieser Sender etwa auf der Hälfte der Strecke (NRW nach Bayern, ca. 8 Stunden) gar nicht zu empfangen:

Von Bielefeld aus ginge es ja noch, aber bereits auf der A33, Höhe Paderborn ist der Empfang des DLR dann nämlich weg, und irgendwelches anderes Gedudel blökt beim Scheibentausch (freu). Erst auf der A7, Höhe Bad Hersfeld-Fulda, über 2 Stunden bei leichtem Verkehr, klappt es wieder. Leider (wieder) nicht lange, so ab Dreieck Werneck ist wieder Feierabend, und erst so auf Höhe Regensburg, wieder 2 Stunden später, kommt DLR wieder rein.


Könnte denn Person A nun in unserer fiktiven Geschichte geltend machen, dass es ja gar nicht möglich sei, Rundfunk zu empfangen? Oder darf Person A sich nicht aussuchen, was sie sich anhört?
Ich kann mich an etwas mit Ausnahmen für "Almhütte im Funkloch, lange Abwesenheit" erinnern, aber leider finde ich die Quelle nicht mehr. Wäre sowas in dieser Geschichte relevant - oder würde es genügen, wenn "ein Sender" der öffentlichen empfangbar wäre?

Danke und Grüsse, Busfahrer


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#38: 07. September 2015, 23:53
Es ist eine Wohnungsabgabe, keine Empfängerabgabe. Keinen Empfang zu haben kann man nur nachweisen, wenn man keinen Empfang hat. Klappt meistens nicht.


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#39: 08. September 2015, 17:46
Geht es hier um den Empfang in der Wohnung - oder kann das eben auch wo anders sein, wie z.B. auf der Autobahn?

Macht das einen Unterschied?

Danke und Grüsse, Busfahrer


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#40: 08. September 2015, 17:58
Wenn in der Wohnung entgegen der typischen Annahme kein Rundfunk konsumiert, ja geschweige möglich ist, weil dort keine Geräte vorgehalten werden, dann macht das insofern schon einen Unterschied. -> Deswegen wird es ja wahrscheinlich in Berlin eine Verhandlung geben, weil dieser Fall nicht in das Musterurteil passen wollte.

Das Auto muss, es ist ja keine Wohnung, sollte also noch mal geprüft werden, es stellt doch insoweit nur einen Anknüpfungspunkt dar, wenn das Auto im Rahmen einer betrieblichen Handlung benötigt wird. ->

Die Beitragspflicht richtet sich nicht mehr nach Geräten, sondern nur noch nach der theoretischen Möglichkeit Rundfunk in Raumeinheiten zu nutzen. Ist ein Auto eine Raumeinheit? -> Wie dem auch sei, hier wird dann sicherlich wieder mit der theoretischen Nutzung gekommen, welche sich auf ein möglicherweise vorhandenes Gerät bezieht.

--> Besser ist also nicht mit Nutzung zu kommen, sondern damit, dass eine Nutzung wie vermutet in Raumeinheiten nicht möglich ist, oder dass die Beitreibung von Rundfunkbeiträgen gegen das Grundgesetz verstößt.

weitere Informationen, wie das mit dem Verstoß und dem Grundgesetz zum Beispiel auch noch der Fall sein könnte zeigt die http://grundrechtepartei.de/
auf unter
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/

Lesenswert wäre im gleichen Zusammenhang der http://grundrechtepartei.de/ dann auch folgendes
http://rechtsstaatsreport.de/#besondere-situation-in-der-bundesrepublik-deutschland


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#41: 30. März 2016, 19:18
Hallo Zusammen!


Damit uns nicht fad wird, machen wir doch mit unserer fiktiven Geschichte ein wenig weiter. Person A hat also mittlerweile die Klage eingereicht - auf Details möchte ich hier aus Gründen der operationellen Sicherheit nicht weiter eingehen, zumindest jetzt noch nicht. Nur so viel, dass Person A zuletzt noch versuchte, einen Gerichtstermin zu bekommen, bei dem man persönlich erscheinen kann - Person A verspricht sich dadurch einen etwas erweiterten Argumentationsspielraum.

Um für etwas Abwechslung zu sorgen, lassen wir nun Person A noch einen Brief vom zuständigen Gericht zukommen. In diesem Brief lassen wir das Gericht mal fragen, ob das Verfahren nach einem gerade ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fortgeführt werden soll. Eigentlich betrifft dieses Urteil Person A jedoch gefühlt nicht so wirklich, da die Argumentation der Klage nicht nur auf einem Verstoß gegen das Grundgesetz basiert.

Lassen wir diesen Brief ganz banal per Post kommen, kein gelber Umschlag mit Datum, wie Person A ihn z.B. bei der Anfrage nach einer schriftlichen Verhandlung bekommen hatte. Nehmen wir mal an, es stünde auch keine Frist irgendeiner Art drin.


Kann sich Person A nun einfach dumm stellen? Der Brief könnte ja verloren gegangen sein... Wie lange das wohl dauert, bis da jemand nachfragt? Oder würde das Gericht einfach nach einer bestimmten Zeit selbsttätig entscheiden?
Gibt es für sowas generell Fristen, die Fachpersonal so geläufig sind, dass sie nicht erwähnt werden?

...oder vielleicht vergessen sies einfach...?


Soweit zu den letzten Ereignissen in dieser unterhaltsamen Geschichte. Was haltet ihr davon?

Danke und Grüsse, Busfahrer


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#42: 30. März 2016, 19:58
Eine Person A könnte auch eine Antwort senden und erklären dass eine Bedenkzeit benötigt wird bis zum Abschluss der Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht, denn dort werden sicherlich einige Klagen auflaufen nach der aktuellen Entscheidung. Zumal diese noch nicht einmal rechtskräftig ist. Geht ja schnell an den Gerichten aktuell. Haben die Briefe wohl im Vorlauf gedruckt?

Das Gericht wird sicher annehmen, dass einfache Post nach 3 Tagen angekommen sei, wenn diese nicht zurückkommt.

Rücksenden durch eine Person B wird weil Post bereits offen ist nicht möglich sein  oder? ;-).

Zumindest nicht, wenn das nicht kreativ erfolgt:

In einer bösen universalen Welt, gibt es eine Person B, welche regelmäßig Post aus Ihrem Briefkasten holt und direkt öffnet:
Würde Person B am Inhalt feststellen, dass der Brief nicht für Sie war, wie würde Sie reagieren?

A)
Person B sendet Brief mit einer  Erklärung zurück, dass Ihr die Post versehentlich zugestellt wurde und erst nach dem Öffnen aus Gewohnheit erkannt wurde, dass die Post nicht für Person B sei? ;-).
B)
Person B verhält sich ruhig, weil der Brief scheinbar nicht wichtig war, sonst wäre dieser mittels prüfbarerer Zustellung ergangen?
C) bringt Ihn persönlich zurück, um sicher zu gehen



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Re: Widerspruch - ein Versuch
#43: 30. März 2016, 22:49
Briefe vom Gericht haben eine andere Priorität als normale Post. Wenn deren Briefe verloren gehen, muss man es nachweisen.
Der Aufwand lohnt nicht. Besser, eine Klage zu formulieren, in der einige Argumente aufführt werden und später weitere Schriftsätze nachreichen, um es genauer zu formulieren. Dem Gericht antworten, dass andere Argumente als die in den kürzlich abgewiesenen Urteilen verwendet werden.


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#44: 07. Juli 2016, 19:01
Hallo!

So, update von mir. Heute gibts keine fiktive Geschichte, nur ein paar Neuigkeiten.

Re Post vom Gericht bzgl. Verfahren fortsetzen oder nicht: ist völlig egal, was ihr antwortet, die machen einfach weiter. Ich hatte ja auf einem mündlichen Verfahren bestanden, juckt keinen, nur Post bekommen, fertig.

Die Klage von Person A wurde natürlich abgewiesen, aber unter schauderlichen Bedingungen. Sogar der Anwalt hat gesagt, dass die Richter alle mit zum System gehören. Wenn das ein pubertierender Teenager sagt, ist das eine Sache, aber bei einem Fachanwalt...

Jedenfalls behauptet das Gericht, dass es eine "Ausnahme" sei, wenn Person A im Auto bei 600 km Strecke nur auf der Hälfte DLR hören kann. Person A hat dann eine Anfrage hingeschickt, und um Erklärung gebeten, und einen Einzeiler bekommen, der sagte, es stünde alles im Urteil.

Heute hat Person A dann nochmal eine Aufforderung zur genauen Erklärung geschickt, zusammen mit einigen Dingen, die kommentarlos ignoriert wurden. Person A hat sich vorbehalten, bei Ausbleiben einer Antwort dann leider entweder Inkompetenz, Unkenntnis oder Feigheit annehmen zu müssen - mal sehen, was passiert.

Dann hat Person A ich grade noch eine Mail an das Bundeskartellamt geschickt.
Vielleicht können DIE das der Person A erklären.

Meine Freisse, ist das ein versch*** Kindergarten! Man entschuldige die Wortwahl, aber mehr fällt mir im Moment im demokratischen Nach-[Seite/Begriff nicht erwünscht]-Deutschland nicht ein.
Grüsse, Busfahrer


***Edit "Bürger":
Wortwahl entschärft. Bitte - trotz aller verständlicher Empörung - immer auf die Wortwahl achten. Das Forum ist auch auf seine Außenwirkung bedacht.
Beitrag musste zudem leider umfangreich angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
Platzhalter wie z. B. Person A, „Ort C“ usw. benutzen.  [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Da diese Phase des Falls vorerst abgeschlossen ist, bleibt hiesiger Thread ab hier geschlossen.
Eine "Fortsetzung" findet sich zwischenzeitlich unter
"Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Beitragsservice nach verlorener Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20550.0.html
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2016, 23:19 von Bürger«

 
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