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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Busfahrer3000 am 20. Mai 2014, 20:52

Titel: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Busfahrer3000 am 20. Mai 2014, 20:52
Hallo Zusammen!

Nur so zur Unterhaltung habe ich mir mal was Feines ausgedacht:

Person A aus X. möchte nicht am Rundfunk teilnehmen, da sie den Inhalt extrem doof findet, hat trotzdem einen Bescheid erhalten und möchte nun widersprechen. Könnte dieser Person A einer der folgenden Gedanken helfen?

1.
Es gibt die Möglichkeit einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Personen, die keine Inhalte konsumieren, z.B. bei Taubblindheit. Dies ist richtig und zu begrüßen, da diese Personen ansonsten durch Zahlung einer/es für sie sinn- und wertlosen Gebühr/Beitrages benachteiligt würden.
Für Personen wie Person A, die genausowenig Inhalte konsumieren, muß es die gleiche Möglichkeit zur Befreiung geben, da die hier auftretende Belastung sonst dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht.

2.
Person A wird durch das Rundfunkprogramm grob gestört. Person A findet es abstoßend und dumm, und die Werbung ist im höchsten Maße unterträglich und penetrant. Seit Jahren informiert Person A die GEZ (Anhang), dass Person A nicht am Rundfunk teilnehmen möchte. Bisher hat Person A auf Anfragen aber immer nur Formbriefe, die auf die Anfragen nur unzureichend Bezug hatten, oder auch keine Anwort erhalten. Dies stellt eine unzumutbare Belästigung gemäß § 7 UWG dar, und ist fortan zu unterlassen.

Ich würde mich über Eure Gedanken freuen.
Grüsse, Busfahrer
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Roggi am 20. Mai 2014, 22:30
Zu Punkt1:
Mir ist auch nicht klar, warum Taubblinde nicht gleichermaßen von der wertvollen Errungenschaft des überaus wichtigen Rundfunks profitieren, obwohl sie das genausowenig rezipieren wie ein Rundfunkverweigerer.
Zu Punkt2:
Hier zeigt sich einmal mehr, dass es eben nicht ein Vorteil ist, wenn es örR gibt, man wird überflüssigerweise belästigt von deren Mitarbeitern.
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: unGEZahlt am 21. Mai 2014, 08:54
Hallo Busfahrer,

Deine Widerspruchsgründe würde ich persönlich sofort unterschreiben.

Von den Anstalten werden wir aber leider bestimmt nur wieder die üblichen Textbausteine zurückkommen ("...alles rechtens,..blabla...") .


Zur Befreiung taubblinder Menschen fällt mir wieder Paul Kirchhofs "Gutachten" ein:
http://www.wohnungsabgabe.de/gutachten-zur-rundfunkfinanzierung-prof-dr-dres-h-c-kirchhof.pdf
Kirchhof:
Zitat
.... Diese Bemessungsgrundlage betont die Unabhängigkeit der Rundfunkfinanzierung von der tatsächlichen Nutzung der einzelnen Sendungen (Quote), begründet die Beitragslast mit dem strukturellen Vorteil, den jedermann aus dem Wirken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zieht...

Demnach verstehe ich Paul Kirchhof so, dass er tatsächlich denkt,
dass jedermann, also auch taubblinde Menschen allein aus dem postulierten, struktuellen Vorteilswirken des öffentl.-rechtl. Rundf.
auch zwangszahlungspflichtig wären!

Dann wäre der jetzige Ausschluss taubblinder Menschen aus dem postulierten Vorteilswirken auch ein Widerspruch, ja, denke ich auch.

Busfahrer, halte uns bitte auf dem Laufenden. Besonders, wenn "Antworten" von Beitragss. und Anstalt kommen.

Markus
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Busfahrer3000 am 22. Mai 2014, 19:42
Hallo zusammen!

Erstmal Danke fürs Feedback, ich freue mich ja schon, wenn ihr nicht sofort die Hände über dem Kopf zusammenschlagt... ;)

Weil ich nichts besseres zu Tun hatte, habe ich nochmal an der fiktiven Geschichte der fiktiven Person A herumgebastelt, und möchte gerne wieder Eure Meinung hören. Ich habe Person A also mal einen fiktiven Widerspruch schreiben lassen.
Vermutlich sind ein paar Dinge dabei, die Person A nicht viel helfen werden, aber Person A hofft, dass es wenigstens formal vollständig und halbwegs richtig ist.



Das ist also der fiktive Widerspruch der Person A:

Zitat
Person A
Musterstraße
Musterstadt

Beitragsnummer:
xxx xxx xxx


ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln


Widerspruch gegen den Bescheid vom 02.05.2014

Musterstadt, den 21.05.2014




Sehr geehrte Damen und Herren,



hiermit lege ich gegen den oben genannten Beitragsbescheid vom 02.05.2014, erhalten am 16.5.2014, Widerspruch ein.




Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Gebührenbescheids vom 02.05.2014 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom 21.05.2014 entschieden wurde.






Begründungen für meinen Widerspruch:



1.
Ich bin seit 20 Jahren Heavy-Metal-Fan und höre ausschliesslich Death Metal und Grindcore (Musikrichtungen). Diese Inhalte sind im Programm des öffentlichen Rundfunks nicht vorhanden.
Auch werden öffentliche Veranstaltungen, die für mich interessant sind, nicht von Radiosendern oder öffentlichen Mitteln unterstützt, sondern sind durchwegs von unabhängigen Dritten organisiert, so dass sich auch ein "passiver Konsum" oder dergleichen nicht ergibt. Ich habe die GEZ hierüber bereits mehrfach informiert (siehe Anhang 1).
Im Programm des öffentlichen Rundfunks und bei vom öffentlichen Rundfunk ausgerichteten öffentlichen Veranstaltungen gibt es also keine Inhalte, die für mich interessant wären. Demzufolge wird mir gegenüber keine Leistung erbracht, die dann auch nicht in Rechnung  gestellt werden darf. Somit sind auch die zusätzlichen Kosten von 8 € Säumniszuschlag hinfällig.



2.
Ich möchte das Programm des öffentlichen Rundfunks nicht nur nicht nutzen, es stört und belästigt mich sogar so sehr, so dass ich es aktiv ablehne. Ich erlaube keine Wiedergabe von öffentlichen Rundfunkinhalten in meiner Wohnung, da sie mir auf die Nerven gehen.
Zu diesem Zweck habe ich sogar meinen Internet-Provider angeschrieben und gebeten, das Rundfunkprogramm abzustellen (der Internetzzugang besteht über das TV-Kabel). Man war gerne bereit, diese Leitung mit einem physikalischen Filter zu versehen, der nur noch das Internet durchlässt, das unerwünschte Rundfunkprogramm aber sperrt (siehe Anlage 2). Berechnet wird nun nur noch der Internetzugang incl. Telefon.



3.
Meine Wohnung ist gem. GG Art 13 unverletzlich. Wenn dort öffentliche Programminhalte ohne mein Einverständnis wiedergegeben werden, so ist das Lärm, eine Ordnungswidrikeit gem. § 117 OWiG, und verletzt so meine Wohnung. Wenn ich nicht zuhause bin, besteht diese Abwesenheit meiner Einverständnis fort. Es findet also keine Wiedergabe von Rundfunkinhalten in meiner Wohnung statt, da ich dies nie gestatte.



4.
In Deutschland gibt es die freie Marktwirtschaft. Falls der öffentliche Rundfunk unfähig ist, ein Programm zu bieten, für das alle bezahlen wollen, oder das so tragfähig ist, um ausreichende Werbeeinnahmen zu erwirtschaften, hat er als Unternehmen versagt. Dies ist das nicht meine Schuld, und ich sehe keinen Grund, mich zur Behebung eines Problems, von dem ich nicht den geringsten Nutzen habe, heranziehen zu lassen.



5.
Die Existenz einer blossen Möglichkeit eines Rundfunkempfangs berechtigt nicht, von mir Entgelt dafür zu verlangen, da ich keine Inhalte empfange. Wer mir nachsagt, ich würde Rundfunkinhalte empfangen, obwohl ich wiederholt ausdrücklich kundgetan habe, dass ich dies nicht wünsche, und dass ich Rundfunkinhalte als Belästigung empfinde, bezichtigt er mich der Lüge und verletzt mich damit in meiner Ehre.

 

6.
Das Hausrecht gibt mir die Befugnis, zu entscheiden, wem ich den Zutritt zu meiner Wohnung gestatte. Das Hausrecht schließt das Recht ein, die Einhaltung dieser Zwecke mittels eines Hausverbots durchzusetzen.
Ich spreche hiermit ein Hausverbot für sämtliche Personen des öffentlichen Rundfunks und für die juristischen Personen sämtlicher Sendeanstalten aus, da sie mich grob stören und belästigen. Dies schliesst sowohl die Personen direkt ein, als auch die Übertragung dieser Personen bzw. deren Inhalte in Bild und/oder Ton. Ein weiteres Bestehen auf der Möglichkeit des Empfangs von öffentlichem Rundfunk in meiner Wohnung erfüllt also den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB).



7.
GG Art 5 (1) Jeder hat das Recht, (...) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Ein Recht wird nach freiem Willen ausgeübt. Dazu gehört auch das Recht, sich "Nichts" auszusuchen. Eine Pflicht zu einem grundsätzlich durchzuführenden Rundfunkempfang gibt es nicht.



8.
GG Art 5 (1) Jeder hat das Recht, (...) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Kosten des Rundfunkangebots verletzen dieses Recht, da ich mir aufgrund des monatlich geforderten Betrags in diesem Zeitraum etwa 2 Bücher weniger kaufen kann. Mir wird so durch den Rundfunkstaatsvertrag verwehrt, mich aus einem Buch, statt aus dem Rundfunk zu unterrichten.



9.
GG Art 5 (1) Jeder hat das Recht, (...) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Es ist nicht von einem grundsätzlichen Willkommenheissen eines Rundfunkangebots seitens des Bürgers auszugehen. Das Fehlen einer Ablehnbarkeit dieses Rundfunkangebotes stellt faktisch eine Konsumpflicht dar und widerspricht diesem Recht.



10.
Ich werde durch das Rundfunkprogramm grob gestört. Ich finde es abstoßend und dumm, und die Werbung ist im höchsten Maße unterträglich und penetrant.Einige Sender erhöhen zusaätzlich sogar die Lautstärke des Programms während der Werbepausen, um die Werbung noch aufdringlicher zu machen.
Seit langem informiere ich die GEZ (siehe Anhang 1), dass ich nicht am Rundfunk teilnehmen möchte. Bisher habe ich auf Anfragen aber immer nur Formbriefe, die auf die Anfragen nur unzureichend Bezug hatten, oder auch keine Anwort erhalten.

§ 7 UWG, Unzumutbare Belästigungen
(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen
1.bei Werbung unter Verwendung eines in den Nummern 2 und 3 nicht aufgeführten, für den Fernabsatz geeigneten Mittels der kommerziellen Kommunikation, durch die ein Verbraucher hartnäckig angesprochen wird, obwohl er dies erkennbar nicht wünscht;

Ich empfinde die gesamte Werbung innerhalb des Programms als unzumutbare Belästigung. Um dieser Belästigung zu entgehen, verzichte ich völlig auf den Konsum des Programminhaltes.
Sobald der Anbieter dieser Inhalte, die ich weder bestellt noch konsumiert habe, auch noch Geldforderungen schickt, wird die Belästigung unzumutbar, da ich angehalten werde, für etwas, das ich ablehne, auch noch bezahlen zu müssen - ohne den geringsten Nutzen davon zu haben.
Diese unzumutbare Belästigung ist fortan zu unterlassen.



11.
Es gibt die Möglichkeit einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Personen, die keine Inhalte konsumieren, z.B. bei Taubblindheit. Dies ist richtig und zu begrüßen, da diese Personen ansonsten durch Zahlung einer/es für sie sinn- und wertlosen Gebühr/Beitrages benachteiligt würden.
Für Personen wie Person A, die genausowenig Inhalte konsumieren wie eine taubblinde Person, muß es die gleiche Möglichkeit zur Befreiung geben, da die hier auftretende Belastung sonst dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht.




Antrag auf Einstufung als "ähnlich taubblind"

Ich beantrage abschliessend, aus o.g. Gründen, mich als "ähnlich taubblind" o.ä. einzustufen, da ich keine Inhalte konsumiere, und mich von der Rundfunkgebühr zu befreien.



Mit Freundlichen Grüssen, Person A [Unterschrift]


Könnte Person A noch etwas verbessern, oder besser weglassen?


Eine Frage hätte ich selbst noch zum Schluss: gelegentlich kommt das Argument, dass für "einige Wenige" keine Ausnahme im Gesetz gemacht werden würde - weiss jemand, wieviele Unterschriften die Aktion schon gebracht hat? Wieviele sind "einige Wenige"?

Danke und Grüsse, Busfahrer
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: earthpeople am 22. Mai 2014, 21:03
Und wie sieht das eigentlich mit unseren ausländischen Mitbürgern aus? Diese schauen eh nur TV in ihrer Sprache.
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Roggi am 22. Mai 2014, 22:01
Person A sollte folgende Anmerkungen zur Fiktion berücksichtigen:

Punkt 1: Ganz Allgemein kann der Beitragsservice und die frühere GEZ nichts am Programmangebot ändern, man kann also höchstens damit Argumentieren, dass man örR ablehnt. Als Metalfan hat man Nerven wie Drahtseile, das Argument "Rundfunk geht mir auf die Nerven" ist also widersprüchlich ;)
Wenn jedoch örR einen Metalfan Aggro macht, wäre dieses Argument nachvollziehbar verständlich.

Die Ablehnung des Säumniszuschlags kann anders begründet werden:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg59692.html#msg59692

Punkt 3 ist ebenfalls ein wenig weit hergeholt und geht im obigem Argument auf.

Punkt 4 ist auch etwas am Ziel vorbei argumentiert. ÖrR braucht sich dem Wettbewerb nicht stellen, wirkt aber in höchstem Maße Wettbewerbsverzerrend.
Siehe hier zum Thema "Wettbewerbsverzerrung in der Rentalbranche":
http://tinyurl.com/oh3a3fq

Bei Punkt 5 und 7 ist das Problem, dass man zum Empfang nicht gezwungen wird, aber man soll es bezahlen.
Punkt 7 bis 9 kann zusammengefasst neu formuliert werden.

Punkt 6 ist zwar ganz nett, aber leider entscheidet ein Richter im Zweifelsfall, was Hausfriedensbruch ist und was nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass unsere zu fast 100% unabhängigen Richter dem Folgen.

Punkt 9 ist prima und sollte mit weiteren Paragraphen untermauert werden.

Punkt 10, erster Absatz: die GEZ ist kein Ansprechpartner dafür, der Beitragsservice auch nicht. Der Rest sollte in Punkt 1 integriert werden.

Punkt 11: wo ist der Bezug zum Kirchhofgutachten geblieben mit den nicht nutzbaren Vorteilen für Taubblinde und Rundfunkverweigerer? Solche Argumente müssen von einem selbst sorgfälltig ausgearbeitet werden, das macht kein Richter.

Weil es keine "Vielen und Wenigen" gibt, berufe z.B. ich mich darauf, dass ich persönlich benachteiligt werde in unzumutbarer Weise. Damit sollte man mehr Erfolg haben. Artikel 1 bis 5 GG schützen den Menschen als Individuum und stellen ihn über alles, anders als bsw. in China, wo das Kollektiv über das Individuum gestellt wird.

Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Philemon am 22. Mai 2014, 23:06
Das mit den Taubblinden kommt daher, daß es
garantiert WENIGE sind. Es fehlt die Erwähnung
von Leuten, die im Koma liegen, zB Schumi.
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Rochus am 23. Mai 2014, 09:02
...Wenn jedoch örR einen Metalfan Aggro macht, wäre dieses Argument nachvollziehbar verständlich.

...

Genau das schoss mir auch durch den Kopf!

Interessant ist, und nicht nur in obigem Zusammenhang, dass wir ja so hinter dem Mond und völlig verblödet allesamt nicht sein könnnen, wenn  man bedenkt, dass wir einerseits den demokratiebildenden ÖRR nicht konsumieren, aber dennoch in der Lage sind, den Saftladen auf Trab zu bringen. Da wir uns die dafür benötigten Argumente jenseits jeglicher ÖRR-Sendeinhalte beschafft haben, zeigt das auch, dass die Information so allumfassend nicht sein kann, wie die uns immer weismachen wollen.
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Pelikan am 23. Mai 2014, 10:33
moin moin,

und was ist mit
BGB § 241a
Unbestellte Leistungen.
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

VG
Pelikan
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Carina am 23. Mai 2014, 13:24
Zitat
.... Diese Bemessungsgrundlage betont die Unabhängigkeit der Rundfunkfinanzierung von der tatsächlichen Nutzung der einzelnen Sendungen (Quote), begründet die Beitragslast mit dem strukturellen Vorteil, den jedermann aus dem Wirken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zieht...

Ich weiß immer noch nicht genau, was mit diesem "strukturellen Vorteil" gemeint ist.

Aber wenn doch jeder einen Vorteil aus dem ÖR zieht, warum wird dann nicht jeder zu einem Beitrag herangezogen (der über entsprechendes Einkommen verfügt)?
Was hat das alles mit Wohnungen zu tun?
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Busfahrer3000 am 23. Mai 2014, 14:58
Hallo zusammen!

Nur ganz kurz zuerst Dank für die vielen Rückmeldungen - das wird der fiktiven Geschichte um die fiktive Person A sicher weiterbringen.

Das "Kirchhofgutachten" ist mir neu, werde ich mir ansehen.

@Carina: woher stammt dieses Zitat, bitte? Ich würde gerne auch den Rest davon sehen, und eine Quelle angeben können...

Generelle Frage:

1. gibt es die Möglichkeit einer Fristverlängerung? Nehmen wir mal rein hypothetisch an, die fiktive Person A wäre ca. 2 Wochen im Ausland gewesen, was sich z.B. durch Ein- und Ausreisestempel im Reisepass belegen liesse, und hätte dann erst den Bescheid gesehen. Könnte die fiktive Person A dann einen fiktiven Antrag auf Fristverlängerung (natürlich bevor die aktuelle Frist tatsächlich abgelaufen  ist) stellen?

2. hat jemand in einer andern fiktiven Geschichte schon mal gesundheitliche Gründe verwendet? Ich hatte überlegt, ob die fiktive Person A vielleicht Stresssymptome zeigen könnte, verursacht durch die Belastung eines unverschuldeten Rechtsstreits... Vielleicht liesse sich diese Belastung durch Rundfunkprogramm, besonders der dadurch bei der fiktiven Person A verursachte fiktive Stress, ja auch in irgendeiner fiktiven Art messen/feststellen/was-auch-immer - und somit fiktiv bescheinigen?


Danke und Grüsse, Busfahrer

Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Carina am 23. Mai 2014, 22:20

Das "Kirchhofgutachten" ist mir neu, werde ich mir ansehen.

@Carina: woher stammt dieses Zitat, bitte? Ich würde gerne auch den Rest davon sehen, und eine Quelle angeben können...

Hallo Busfahrer,
das Zitat stammt aus dem Gutachten v Paul Kirchhof (S58/59)


Zur Finanzierung dieser Aufgabe soll derjenige beitragen, dem die Rundfunkprogramme zugute kommen. Im Rahmen dieses rechtfertigenden Grundes hat der Gesetzgeber zu entscheiden, ob er eher die Wirkung der Rundfunkprogramme als allgemein zugängliche Quellen individuellen und öffentlichen Wissens, Meinens, Erlebens und Freizeitgestaltens würdigt, oder ob er mit dem Beitrag ein Entgelt für die vermutete individuelle Nutzung der Programme fordert. Eine Finanzierung der allgemein zugänglichen Quelle belastet grundsätzlich jedermann im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil er den Vorteil hat, nach individuellem Belieben auf diese Quelle seiner Information, Meinungsbildung, Unterhaltung und kulturellen Anregung zurückzugreifen. Diese Bemessungsgrundlage betont die Unabhängigkeit der Rundfunkfinanzierung von der tatsächlichen Nutzung der einzelnen Sendungen (Quote), begründet die Beitragslast mit dem strukturellen Vorteil, den jedermann aus dem Wirken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zieht. Die traditionelle Konzeption eines Beitrags wählt die vermutete individuelle Nutzung zur Bemessungsgrundlage, fordert also einen Vorteilsausgleich von demjenigen, der das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot üblicherweise nutzt, deswegen mit seinem Beitrag die Finanzautonomie dieser Anstalten sichern, insbesondere eine staatsabhängige Steuerfinanzierung und eine marktabhängige Entgeltfinanzierung erübrigen muss.


Der Grundgedanke dieser Finanzierung basiert auf der Annahme, das die Bevölkerung das ÖR-Programm für die tägl. Information, Unterhaltung etc. braucht und daß auch jeder das ÖR-Programm sehen oder nutzen will.

Gerade beim Thema Unterhaltung, Show, Spielfilm finde ich das System anmaßend!  >:(
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Roggi am 23. Mai 2014, 22:42
Das Kirchhofgutachten wurde im Auftrag von örR erstellt und ist sehr einseitig
"FÜR ÖRR - GEGEN den BÜRGER"
Dass der Bürger in vielen Bereichen erhebliche Nachteile hinzunehmen hat, ist der Tatsache geschuldet, dass die Politik den RBStV nicht entworfen hat, sondern die Landesminister mussten ihn nur ratifizieren, zudem wurde mit der fadenscheinigen Begründung Eile angemahnt, sonst müsse der Beitrag um einen Euro angehoben werden.
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Bürger am 23. Mai 2014, 23:29
1. gibt es die Möglichkeit einer Fristverlängerung? Nehmen wir mal rein hypothetisch an, die fiktive Person A wäre ca. 2 Wochen im Ausland gewesen, was sich z.B. durch Ein- und Ausreisestempel im Reisepass belegen liesse, und hätte dann erst den Bescheid gesehen. Könnte die fiktive Person A dann einen fiktiven Antrag auf Fristverlängerung (natürlich bevor die aktuelle Frist tatsächlich abgelaufen  ist) stellen?

Da Erstellungsdatum, (fast ausschließlich nicht erkennbares) Versanddatum und tatsächliches Zustellungsdatum = Bekanntgabe bei Schriftstücken von ARD-ZDF-GEZ regelmäßig wenig bis gar nichts miteinander zu tun haben (vgl. diverse Berichte hier im Forum und anderswo) und die Zustellung - falls überhaupt zugestellt wurde ;) - augenscheinlich in den seltensten Fällen nachweislich erfolgt, kann/ darf/ sollte sich Person XYZ mit diesem Thema auseinandersetzen:

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Hinweis:
Entscheidend für den Fristlauf ist das Datum der Bekanntgabe = Zustellung, nicht das Datum des Versands - und schon gar nicht das Datum der Erstellung... ;)
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Busfahrer3000 am 26. Mai 2014, 19:14
Hallo zusammen!

So, nun mal der Reihe nach:

@Roggi: danke für die detaillierten Hinweise! Wegen dem "Aggro" wollte ich nicht so auf die Pauke hauen - es ist zwar nur eine fiktive Geschichte, aber halbwegs seriös wollte Person A dann auch noch wirken. Ich habe mal versucht, manches anders zu formulieren und auch Sachen noch zu verdeutlichen.
Der Punkt 5 ist eigentlich nur drin, um darzustellen, dass die fiktive Person A auf demensprechende Ehrgefühle hinweist.
Zu 9 konnte ich ausser GG auf die Schnelle nichts auftreiben...
10. habe ich umgeschrieben - so würde die Belästigung in der Geschichte doch dann von jemandem anders ausgehen - oder stell ich mir das zu einfach vor?

Das mit dem Kirchhofgutachten habe ich nicht ganz verstanden - was ist das? Ist das rechtsverbindlich, oder nur die Grundlage des Staatsvertrags? Ich habs mal quergelesen, fand aber nur die Stelle, wo Ausnahmen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Oder zeige ich anhand dieses Gutachtens Schwächen auf?


@Pelikan: super, danke, hab ich gleich in die fiktive Geschichte reingewurstet!

@Bürger: ok, das hört sich trotz alldem nach etwas an, was in der fiktiven Geschickte vermieden werden sollte - um nicht noch komplizierter zu werden...


So, dann hier nochmal die revidierte fiktive Geschichte:
Zitat
Begründungen für meinen Widerspruch:



1.
Ich bin seit 20 Jahren Heavy-Metal-Fan und höre ausschliesslich Death Metal und Grindcore (Musikrichtungen). Diese Inhalte sind im Programm des öffentlichen Rundfunks jedoch nicht vorhanden, ich habe also nicht einmal die Möglichkeit, einen Vorteil aus dem öffentlichen Rundfunkangebot zu ziehen.
Auch werden öffentliche Veranstaltungen, die für mich interessant sind, nicht von Radiosendern oder öffentlichen Mitteln unterstützt, sondern sind durchwegs von unabhängigen Dritten organisiert, so dass sich auch eine Art "passiver Konsum" oder dergleichen nicht ergibt. Ich habe die GEZ hierüber bereits mehrfach informiert (siehe Anhang 1).
Im Programm des öffentlichen Rundfunks und bei vom öffentlichen Rundfunk ausgerichteten öffentlichen Veranstaltungen gibt es also keine Inhalte, aus denen ich einen Vorteil ziehen könnte. Demzufolge wird mir gegenüber keine Leistung erbracht, die somit auch nicht in Rechnung  gestellt werden darf.



2.
Ich möchte das Programm des öffentlichen Rundfunks nicht nur nicht nutzen, da ich es als Lärm empfinde. Im besten Fall finde ich die Inhalte noch langweilig und dumm, meistens aber finde ich sie abstossend und befremdlich. Ich werde durch öffentliche Programminhalte sehr gestört und belästigt, und ich lehne sie aktiv ab.
In meiner Wohnung gestatte ich keine Wiedergabe von öffentlichen Rundfunkinhalten, da sie mein Rückzugsgebiet ist, in dem ich der Omnipräsenz plärrender Rundfunkinhalte, die mich im Alltag sehr belastet, entkommen kann.
Zu diesem Zweck habe ich sogar meinen Internet-Provider angeschrieben und gebeten, das Rundfunkprogramm abzustellen (der Internetzugang besteht über das TV-Kabel). Man war gerne bereit, diese Leitung mit einem physikalischen Filter zu versehen, der nur noch das Internet durchlässt, das unerwünschte Rundfunkprogramm aber sperrt (siehe Anlage 2). Berechnet wird nun nur noch der Internetzugang incl. Telefon.
Ausserdem ergibt sich nach BGB § 241a kein Anspruch der GEZ gegenüber mir, da ich diese Leistung nie bestellt habe - im Gegenteil (s. Anhang 1).
Wenn ich nun einen für Rundfunkinhalte, die mir nichts bieten können, auch noch bezahlen soll, so stellt das unnötige Härte für mich dar, da ich so etwas, das ich ablehne und verachte, noch mitfinanzieren soll. Das ist, als würde ich z.B. einem Räuber auch noch das Messer kaufen müssen.



3.
Die Existenz einer blossen Möglichkeit eines Rundfunkempfangs berechtigt nicht, von mir Entgelt dafür zu verlangen, da ich keine Inhalte empfange. Wer mir nachsagt, ich würde Rundfunkinhalte empfangen, obwohl ich wiederholt ausdrücklich kundgetan habe, dass ich dies nicht wünsche, und dass ich Rundfunkinhalte als Belästigung empfinde, bezichtigt er mich der Lüge und verletzt mich damit in meiner Ehre.

 

4.
Das Hausrecht gibt mir die Befugnis, zu entscheiden, wem ich den Zutritt zu meiner Wohnung gestatte. Das Hausrecht schließt das Recht ein, die Einhaltung dieser Zwecke mittels eines Hausverbots durchzusetzen.
Ich spreche hiermit ein Hausverbot für sämtliche Personen des öffentlichen Rundfunks und für die juristischen Personen sämtlicher Sendeanstalten aus, da sie mich grob stören und belästigen. Dies schliesst sowohl die Personen direkt ein, als auch die Übertragung dieser Personen bzw. deren Inhalte in Bild und/oder Ton. Ein weiteres Bestehen auf der Möglichkeit des Empfangs von öffentlichem Rundfunk in meiner Wohnung erfüllt also den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB).



5.
GG Art 5 (1) Jeder hat das Recht, (...) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Ein Recht wird nach freiem Willen ausgeübt. Dazu gehört auch das Recht, sich "Nichts" auszusuchen. Eine Pflicht zu einem grundsätzlich durchzuführenden Rundfunkempfang gibt es nicht. Wird der Rundfunkempfang nicht durchgeführt, ergibt sich auch kein Vorteil daraus, der damit auch nicht zu entlohnen ist.



6.
GG Art 5 (1) Jeder hat das Recht, (...) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Kosten des Rundfunkangebots verletzen dieses Recht, da ich mir aufgrund des monatlich geforderten Betrags in diesem Zeitraum etwa 2 Bücher weniger kaufen kann. Mir wird so durch den Rundfunkstaatsvertrag verwehrt, mich aus einem Buch, statt aus dem Rundfunk zu unterrichten.



7.
GG Art 5 (1) Jeder hat das Recht, (...) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Es ist nicht von einem grundsätzlichen Willkommenheissen eines Rundfunkangebots seitens des Bürgers auszugehen. Das Fehlen einer Ablehnbarkeit dieses Rundfunkangebotes stellt faktisch eine Konsumpflicht dar und widerspricht nicht nur diesem Recht, sondern auch dem GG Art 2 (1)



8.
Ich werde durch das Rundfunkprogramm grob gestört. Ich finde es abstoßend und dumm, und die Werbung ist im höchsten Maße unterträglich und penetrant.Einige Sender erhöhen zusaätzlich sogar die Lautstärke des Programms während der Werbepausen, um die Werbung noch aufdringlicher zu machen.
Seit langem informiere ich die GEZ (siehe Anhang 1), dass ich nicht am Rundfunk teilnehmen möchte. Bisher habe ich auf Anfragen aber immer nur Formbriefe, die auf die Anfragen nur unzureichend Bezug hatten, oder auch keine Anwort erhalten.
Ich empfinde die gesamte Werbung innerhalb des Programms als unzumutbare Belästigung. Um dieser Belästigung zu entgehen, verzichtete ich bisher völlig auf den Konsum des Programminhaltes. Damit war auch das Problem zu meiner Zufriedenheit gelöst.
Sobald der Anbieter dieser Inhalte, die ich weder bestellt noch konsumiert habe, direkt oder auch nur über Dritte auch noch Geldforderungen schickt oder schicken lässt, entsteht die Belästigung erneut in unzumutbarer Weise (§ 7 UWG), da ich angehalten werde, für etwas, das ich ablehne, auch noch bezahlen zu müssen - ohne den geringsten Nutzen davon zu haben.
Diese unzumutbare Belästigung ist fortan zu unterlassen.



9.
Es gibt die Möglichkeit einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Personen, die keine Inhalte konsumieren, z.B. bei Taubblindheit. Dies ist richtig und zu begrüßen, da diese Personen ansonsten durch Zahlung einer/es für sie sinn- und wertlosen Gebühr/Beitrages benachteiligt würden.
Für Personen wie Person A, die genausowenig Inhalte konsumieren wie eine taubblinde Person, muß es die gleiche Möglichkeit zur Befreiung geben, da die hier auftretende Belastung sonst dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht.




Antrag auf Einstufung als "ähnlich taubblind"

Ich beantrage abschliessend, aus o.g. Gründen, mich als "ähnlich taubblind" o.ä. einzustufen, da ich genausowenig Inhalte wie diese Personengruppe konsumiere, und mich von der Rundfunkgebühr zu befreien.



Mit Freundlichen Grüssen, Person A [Unterschrift]


Wenn ihr mir das nun nicht grob um die Ohren haut, würde ich das Person A mal rumschicken lassen - mal sehen, was ihr dann in dieser fiktiven Geschichte so widerfährt.
Danke an alle für euer Hilfe mit dieser tollen fiktiven Angelegenheit!
Grüsse, Busfahrer
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: dimon am 26. Mai 2014, 22:06

Das mit dem Kirchhofgutachten habe ich nicht ganz verstanden - was ist das?

Paul Kirchhof ist Erfinder des neuen ab 01.01.2013 geltenden 15en Rundfinkstaatsvertrages

http://www.ard.de/download/398406/index.pdf

Zitat:
erstattet im Auftrag
der ARD, des ZDF und D Radio


toll, ein Verfassungsrichter arbeitet für ÖR und versasst im derren Auftrag eine Zwangsfinanzierung. Eins muß man ihm lassen, er hat das erfunden was nicht rückgänig gemacht bzw. abgeschafft werden kann.
Er hat es so clever ausgearbeitet, dass nicht mal Gerichte in der Lage sind wenigstens paar Punkte aus dem 15 RStV für rechtswidrig zu erklären. Ein Vertrag, der nicht gekündigt werden kann!
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Roggi am 26. Mai 2014, 23:37
Es ist was es ist: ein gekauftes Gutachten, um Schwarzseher zu vermeiden. Die dadurch ausgelöste Ungerechtigkeit gegen Nichtseher ist allerdings nicht hinnehmbar.
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Busfahrer3000 am 18. Juni 2014, 20:19
Hallo Zusammen!

so, mir ist schon wieder was neues zu unserer fiktiven Geschichte eingefallen.

Stellt Euch folgende Situation vor: die fiktive Person A hat nun gegen ihren fiktiven Bescheid Widerspruch eingelegt. Damit es nicht langweilig wird, lassen wir dieser Person A nun ein fiktives Schreiben der GEZ ins Haus flattern - lasst uns mal annehmen, es hätte folgenden Inhalt:

Zitat
Betreff: Rundfunkbeitrag

Sehr geehrte Person A,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Sie wenden sich gegen die Festsetzung der Beiträge. Wir verweisen auf den bisherigen Schriftwechsel. Gerne sind wir bereit, den Sachverhalt mit Ihnen telefonisch zu klären.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer Wähle-und-warte-und-zahle-brav.

Mit freundlichen Grüssen,

Ihr Beitragsservice...



Jetzt wundere ich mich ein wenig - welchen Sinn könnte so ein fiktives Schreiben in solch einer fiktiven Geschichte haben?

Will man

a) Person A noch mal den selben Seich erklären, wie er in dem vorhergenangenen fiktiven Schriftwechsel zu lesen war? Welchen Sinn sollte das haben - und warum telefonisch - wenns vorher auch immer schriftlich kam? Um keine nachprüfbaren Aufzeichnungen zu hinterlassen?

b) Einlenken und gar aussergerichtliche Einigung anbieten? Warum dann die Nachricht - einfach "gut sein" lassen und die Sache unter den Tisch fallen lassen (durch nicht-mehr-Antworten) wäre doch einfacher gewesen? Würde mir ausserdem extremst unwahrscheinlich erscheinen...

c) Vor eventuellen Kosten warnen, da der Widerspruch aus der Sicht der fiktiven Absender dieses fiktiven Schreibens sinnlos ist? Warum würde man das machen - sind das etwa plötzlich fiktive Gutmenschen geworden? Oder will man Person A so nur bedrängen, und der Person A irgendwelchen Blödsinn nahelegen, um Person A ohne "offizielles" Verfahren zur Zahlung zu nötigen?


Wie üblich freue ich mich über Eure Meinungen - vor allem, wenn sich solch eine fiktive Geschichte völlig anders entwickelt, als erwartet... habt Ihr in Euren fiktiven Geschichten schonmal jemanden solche Post bekommen lassen?

Vielen Dank, schönen Feiertag und Grüsse,
Busfahrer
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Bürger am 18. Juni 2014, 20:37
Ich dachte, das wäre schon hinreichend bekannt, dass solche nicht als WiderspruchsBESCHEIDe geltenden, eher informativen Schreiben kommen - offensichtlich am ehesten mit dem Anspruch, zu "demoralisieren".
Über weitere Motive zu spekulieren ist müßig.
Kann man als eine Art "Eingangsbestätigung" zu den Akten heften...
...und dann weiter auf den rechtsmittelfähigen WiderspruchsBESCHEID (http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html) warten ;)
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Busfahrer3000 am 18. Juni 2014, 20:57
Was - das ist alles? Über diese Art Schreiben hatte ich natürlich gelesen, aber dass es SO lahm ist, hätte ich nicht gedacht - eher an etwas mehr, nun ja, "griffigeres", zumindest mit einer Frist oder sowas.

Dann hat sich das ja erledigt - vielen Dank!

Grüsse, Busfahrer
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Bürger am 18. Juni 2014, 21:54
[...] aber dass es SO lahm ist, hätte ich nicht gedacht - eher an etwas mehr, nun ja, "griffigeres", zumindest mit einer Frist oder sowas.
Was sollen sie schon groß schreiben, in einem unverbindlichen, informativen Brief.
"Griffig" und mit Frist (laut Rechtsbehelfsbelehrung) ist ja dann der ohnehin erst verbindliche "WiderspruchsBESCHEID". Das Schreiben ist nur eine Art Lückenfüller, aber eben immerhin eine Art Eingangsbestätigung - zum eigenen Nachweis abheftbar ;)
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Busfahrer3000 am 21. Juli 2014, 22:48
Hallo Zusammen!

und wieder geht es mit unserer fiktiven Geschichte weiter:

Person A hat weitere fiktive Schreiben erhalten, und zwar einmal ein Schreiben mit dem Titel "Zahlung der Rundfunkbeiträge", und danach noch einen weiteren Gebühren-/Beitragsbescheid. Lustigerweise kam der Bescheid eine Woche nach diesem vorherigen Schreiben an, beide tragen aber das gleiche Datum.

Zuerst einmal sollte Person A dem neuen Bescheid widersprechen (neuer Abrechnungszeitraum), oder? Könnte Person A dafür einfach nochmal den selben Widerspruch verwenden? Könnte Person A dabei noch eine Passage einsetzen à la "hiermit widerspreche ich auch sämtlichen weiteren Bescheiden"?

Und dann noch etwas anderes: Person A hatte ja in ihrem ersten Widerspruch erwähnt, dass sie in Ihrer Ehre verletzt werden würde, wenn man sie des Empfangs von Rundfunkinhalten bezichtigten würde - könnte Person A bereits Strafanzeige stellen, wegen Beleidigung und übler Nachrede? Dabei würde für jedes empfangene Schreiben eine separate Anzeige gestellt, da sich jeder Brief für sich alleine eine separate Beleidigung darstellt.

Kann Person A eine Textpassage wie diese hinzufügen?
Zitat
Die Behauptung, ich würde öffentliche Rundfunkinhalte konsumieren, ist für mich als Metalhead eine grobe Verletzung meiner Ehre. Mit Ihren Forderungen, genauer mit jedem einzelnen Schreiben an mich, implizieren Sie exakt diesen den Konsum von öffenlichen Rundfunkinhalten meinerseits, was ich nicht hinnehmen und in jedem einzelnen Fall als Beleidigung zur Anzeige bringen werde.

Auch wenn dergleichen Anzeigen wahrscheinlich wenig Aussicht auf Erfolg haben, könnten sie negative Konsequenzen für Person A haben? Oder sollte Person A diese Anzeigen nicht ankündigen, sondern einfach stellen?

Danke und Grüsse, Busfahrer
In grind we trust! >:D
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Roggi am 22. Juli 2014, 03:43
Eine Strafanzeige in dieser Richtung dürfte verpuffen, denn BS will Geld, egal ob man örR rezipiert oder nicht. Jedem Beitragsbescheid sollte Person A widersprechen, auch den zukünftigen, habe ich auch gemacht -> Ruhe! Person A kann das im Widerspruch alles anbringen und auf unterschriebene Bescheide der Anstalten bestehen, um eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen stellen zu können. Dann wissen die, wo der Hammer hängt.
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Busfahrer3000 am 22. Juli 2014, 19:17
Danke für die Hinweise, Person A wird das so machen.

Du hast seit deinem Widerspruch auch gegen zukünftige Bescheide nichts mehr gehört? (Staun!) Wie lange ist das her?

Danke und Grüsse, Busfahrer
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: rundfunkverweigerer am 23. Juli 2014, 17:28
[...] Jedem Beitragsbescheid sollte Person A widersprechen, auch den zukünftigen, habe ich auch gemacht -> Ruhe! Person A kann das im Widerspruch alles anbringen und auf unterschriebene Bescheide der Anstalten bestehen, um eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen stellen zu können. [...]

Hallo Roggi,

wie würde A sich den am besten verhalten, wenn der betreffende Sender das Spiel "Wir schicken keinen Widerspruchsbescheid, sondern nur neue Beitragsbescheide" spielt? Wie kommt A dann zu seiner Strafanzeige?
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Busfahrer3000 am 23. Juli 2014, 18:36
Und kann Person A nicht einfach die Strafanzeige so stellen? Aussicht auf Erfolg ist ja eingentlich egal, Hauptsache, es bewegt sich was...

Danke und Grüsse, Busfahrer
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Roggi am 23. Juli 2014, 18:57
Bei einer Strafanzeige bewegt sich normalerweise eine ganze Menge. Ob im Fall des BS nur ein Ermitler die Augen rollend bewegt, kann auch sein. Die Ermittler brauchen klare Anhaltspunkte, eine "Behörde" ist ein sehr weitgefasster Anhaltspunkt. Man sollte tätig werden, wenn man wirklich etwas in der Hand hat. Wenn BS weiterhin solche Schreiben versendet, obwohl sie in Kenntnis des Rechtsempfindens des Beitragsverweigerers sind, ist das sicherlich falsch. Die können nur den nächsten Schritt gehen und einen Widerspruchsbescheid ausstellen, damit der Rechtsweg offen ist. Dann werden solche Sachen juristisch geklärt, ohne weitere Diskusionen, die zu nichts führen. Deshalb die Androhung im Widerspruch deutlich machen, damit Vorsatz geltend gemacht weden kann.
Ich habe im November 2013 meinen Widerspruch abgeschickt, der Text ist hier veröffentlicht. Du kannst ihn finden, wenn du meine Beiträge anzeigst und auf Dateianhänge klickst.
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Busfahrer3000 am 02. September 2015, 21:31
Hallo Zusammen!

so, nun möchte auch ich wieder mal mein Scherflein beitragen:

Nachdem es in unserer fiktiven Geschichte lange nichts neues gab, trudelte nun unserer Person A ein Widerspruchsbescheid ins Haus... als Beispiel habe ich mal einen ähnlichen zur Illustration angehängt.

http://www.des-k.com/tigerbilder/gez/01.pdf (http://www.des-k.com/tigerbilder/gez/01.pdf)

Unsere Person A ist nun natürlich etwas verärgert... vor allem über diese Zitate:

S. 1, "Mit den Schreiben vom (...) haben wir sie wiederholt über die gesetzlichen Bestimmungen zur Rundfunkbeitragspflicht (...) informiert."

Frage dazu: gesetzlich? Ist der RSV jetzt schon ein Gesetz? Muss da nicht erstmal der Bundespräsident bei oder hab ich wo nicht aufgepasst?


S. 2. "Ob und welche Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind und ob und welche Art von Rundfunk dort empfangen wird, ist unerheblich. Der subjektive Wille (Kommafehler) Rundfunkdarbietungen nicht empfangen und nutzen zu wollen, spielt für die Rundfunkbeitragspflicht keine Rolle."

Frage dazu: der zweite Satz ist eine bloße Behauptung - dafür ist gar kein Beleg oder sowas da. Das steht irgendwie ganz verloren da mitten all dieser anderen Textblöcke mit den vielen Gesetzen in Klammern drin - aber hier ist nichts... Wer sagt denn sowas, dass der subjektive Wille, etwas nicht zu wollen, keine Rolle spielt? Wo steht das?

Wenn die Geschichte weitergehen soll, dann wird Person A wohl nun Klage einreichen müssen... kann man bei sowas überhaupt über Chancen sprechen?

Wie immer freue ich mich über all eure Gedanken.
Grüsse, Busfahrer
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Roggi am 02. September 2015, 21:52
Nicht aufgepasst, der RBStV ist Gesetz:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N

Der Wille zum Rundfunkempfang spielt insofern keine Rolle, weil die Wohnung für deren Inhaber beitragspflichtig wird.

Die Chancen, eine Klage zu gewinnen stehen gut, je mehr neue Argumente enthalten sind, die noch nicht abgeurteilt wurden, umso höher.

Argumente zum Europarecht sind bsw. neu.
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: PersonX am 02. September 2015, 22:22
Vielen Dank für das Widerspruchsbescheid Muster von nur 5 Seiten,

unter
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
in Antwort 60 (8 Bilder oder PDF) und in Antwort 61 (Abschrift) gibt es ein Muster mit 8 Seiten -ein paar Sätze sehen doch fast ähnlich aus-.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg103879.html#msg103879

Eine Klage ist wahrscheinlich nach Erhalt von so einem Schreiben die einzige Möglichkeit sich dagegen weiter zur Wehr zu setzen.
Wer selbst einen Widerspruchsbescheid bekommen hat, dem bleibt entweder nur zu zahlen, zu klagen, oder wenn er nicht zahlt und auch nicht klagt, genau dann würde auch vollstreckt werden. Nun ist es so, das im Muster 5 Seiten hier der Antrag auf Aussetzung abgelehnt wurde --> bedeutet, dass es keine aufschiebende Wirkung "mehr" gibt, selbst die Klage an sich hätte allein keine aufschiebende Wirkung -> bitte dazu belesen.
Normal würde es eine Aussetzung mit Start der Klage geben, das hängt jedoch von den Umständen ab. Im Muster mit 8 Seiten, soll die Aussetzung soweit reichen, bis eine bestandskräftige Entscheidung erreicht wurde, was wahrscheinlich soviel bedeutet, Aussetzung bis Ende des Rechtwegs.

Eine Klage müsste innerhalb der Frist eingereicht werden.
Muster zur Fristwahrung dafür gibt es z.B.
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#KLagebestaetigung

Bei diesem Muster gab es dann ca. 4 bis 6 Wochen Zeit für die Nachreichung, was an sich recht kurz ist, bei so einem komplexen Thema.

In Antwort 64, der "2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei" gibt es eine
andere Form/Beispiel, wie auch immer Muster/Versuch, sagen wir mal ein Schreiben, welches zur Fristwahrung genutzt wurde und auch noch keine weiterführende Begründung enthält.

Zusätzlich kann unter diesen Links hier weiter unten auch externe Informationen gefunden werden, welche einen möglichen Klageweg aufzeigen wollen, dort gibt es auch noch ganz andere Gedankengänge.
 
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/ und
auch eine sagen wir mal Ausarbeitung gefunden werden, diese ist jedoch erst nach einer Anmeldung, welche aktuell Kosten von 10,- €, welche erst fällig werden mit dem Erreichen von 10000 verbindlichen Mitklägern, verursacht, sichtbar.
aktuell ca. 36 zu 2/3 befüllte A4 Seiten bei Ausdruck
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/expertise/

Eine Klage dort im Verbund, sofern diese irgendwann startet, ersetzt jedoch nicht das Bestreiten des persönlichen Rechtwegs.
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Busfahrer3000 am 03. September 2015, 00:02
Hallo!

erstmal Danke für die schnelle und ausführliche Info!
Ich versuche mal, mich da schlau zu machen, damit ich die Geschichte so echt wie möglich weiterschreiben kann.

Plan B: wenn mir das schön langsam zu technisch wird - bevor ich Käse schreibe, würde ich auch schon mal einen Anwalt fragen, ob er mir ein wenig die Hausaufgaben abnimmt und für mich ein wenig weiterschreibt... Leider weiss ich von Anwälten nur, dass es Fachanwälte gibt, aber welcher Rechtsbereich würde so eine Geschichte eigentlich fallen?

Danke und Grüsse, Busfahrer
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Roggi am 03. September 2015, 00:09
Einen Anwalt zu finden, der sich gegen den Zwangsbeitrag engagiert, dürfte schwer sein. Dass er dann auch noch die Klage schreibt, wird nicht passieren. Ausser vielleicht... Bölck, Geuer, Koblenzer,

Der Fachbereich ist Verwaltungsrecht und Steuern, auch wenn es nur ein Zwangsbeitrag ist.
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Busfahrer3000 am 04. September 2015, 18:36
Hallo Zusammen!

Erstmal Danke für die Info, dann weiss ich, wonach ich suchen muss.

man möge mir die dumme Frage verzeihen, aber warum sollte ein Anwalt nicht für winw fiktive Person eine Klageschrift verfassen können? Das kostet mich vermutlich eine Kleinigkeit, aber das ist mir nun egal. Die Kriegskasse ist voll - ich stelle erstmal so an die 5000 EUR bereit, damit sollte ich etwas bewirken können. Oder liege ich hier falsch?


Ich bin dermassen sauer, ich habe echt die Schnauze voll. Wenn die GEZ Krieg will, soll sie ihn haben - ich gehe zur Offensive über.

Als erstes stelle ich Strafanzeige wegen Beleidigung, mit  Vorsatz, wie in meinen Widersprüchen angedroht. Dazu kommen noch die OWIs wegen Belästigung und aufdringlicher Werbung - zum Glück haben ja 2 so Kasper das Schreiben unterzeichnet - die sind erstmal dran.

Ich kann nicht mehr richtig schlafen, weil mir dieses Schreiben immer im Kopf herum geht. Dauernd kaue ich daran herum, und werde zunehmens aggressiv. Heute auf der IFA musste ich mich beherrschen, nicht einfach einem Kasper von einem öffentlichen Sender seine Kamera wegzunehmen (habe ich gelassen, da der einzig sinnvolle Weg wäre, ausreichend Wertgegenstände zu stehlen, um nach dem Verkauf die Gebühr bezahlen zu können) Ich habe gestern sogar (wahrscheinlich bin ich schuld) einen Autounfall verursacht (nur Blech). Diese Woche bin ich so was von bei einem Psychologen und/oder Psychiater, und lasse mir dies alles bescheinigen. Ich bin SO kurz vorm Durchdrehen.

Danach bin ich bei meinem Zahnarzt, der mir vor kurzem eine Beisschiene verschrieben hat, weil ich unter Anspannung gerne mit den Zähnen knirsche. Dort lasse ich mir bestätigen, dass das schlimmer geworden ist, seit dem ich den Schriebs erhalten habe - der Termin steht eh an. Dann gibt es weitere Strafanzeigen wegen Körperverletzung.



Und dann habe ich noch eine Frage "am Rande für die Doofen": kann allen Ernstes in einem Rechtsstaat eine fiktive Person gezwungen werden, für eine nicht bestellte Dienstleistung zu bezahlen? Das ist ja das, worum sich das ganze Debakel dreht...


Noch eins: gerade komme ich von der IFA. Dort hat die ARD einen grossen Stand - ist der Rundfunkbeitrag eigentlich zweckgebunden? Und warum braucht ein öffentliches Unternehmen (?) wie die ARD eigentlich einen Messestand? Sollen sie für die Kohle lieber mal vernünftiges Programm machen... oder dürfen die unsere Beiträge einfach so verprassen, wie sie es tun? Schaut euch mal die Behausungen an von unseren Rundfunkanstalten - Riesenbunker an den besten Adressen! Ich muss echt gleich kotzen. Für sowas soll ich bluten? Grunz.

Danke und Grüsse, Busfahrer

PS: mir fällt grad noch was ein. Ich fahre ziemlich viel Auto, und höre dabei gerne CDs. Beim Wechseln der Scheiben blökt leider immer das Radio dazuwischen - geht halt nicht anders. Allerdings ist mir dabei etwas aufgefallen: Normalerweise drehe ich den Tuner auf Deutschlandfunk oder sowas mit Vokalbeiträgen, damit mir zumindest nicht diese Kotzmusik um die Ohren plärrt. Der Empfang vom DLR ist aber extrem eingeschränkt... so ist dieser Sender etwa auf der Hälfte der Strecke (NRW nach Bayern, ca. 700 km!) NICHT zu empfangen. Was soll der Scheiss? DAFÜR soll ich zahlen, wenn noch nicht mal die TECHNISCHEN VORRAUSSETZUNGEN für einen Empfang gegeben sind. Da muss doch was gehen?
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: sonne2016 am 04. September 2015, 18:54
Allem Anschein nach versendet  die "Abteilung Recht und Personal" dieses nicht rechtsfähigen Beitragsservice nach wie vor Widerspruchs"bescheide" im "Auftrag" der jeweiligen Rundfunkanstalten. Ich kann jedem wirklich nur raten, Strafantrag gegen den Beitragsservice wegen Amtsanmaßung zu stellen!

Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15200.0.html

Den Busfahrer kann ich sehr gut verstehen, allein der Gedanke an dieses mafiöse Gebilde ruft bei mir Magen- und Kopfschmerzen hervor.
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Busfahrer3000 am 04. September 2015, 19:52
Das ist jetzt schonmal eine sehr nette Idee, so am Freitag abend - da kann ich am Wochenende mal drüber nachdenken bzw. -lesen.

BTW: könnte man das nicht in der Klage erwähnen, dass der Bescheid nichtig ist, wegen der Amtsanmaßung?

So,  gerade ist mir auch zu dieser fiktiven Geschichte noch was eingefallen: In dem Beispiel auf S. 2 steht, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof Entscheidungen getroffen hätte. Wenn Person A nun z.B. in Hamburg, d.h. außerhalb von Bayern wohnt, ist das dann nicht egal? Ist doch jeweils Ländersache, oder?


Danke!
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Roggi am 04. September 2015, 19:59
Hier werden einige Gründe und Argumente aufgezählt, die den Anschein haben, dass da etwas mit dem RBStV nicht stimmt. Also versucht man, diese Punkte ordentlich zusammenzutragen. Ein Anwalt wird diese Punkte prüfen und gegebenenfalls in eine Klage packen. Er wird nicht ein Argument mehr hinzutun, denn es ist nicht seine Klage, nicht seine Rechtsverletzung, sondern die des Klägers. Deshalb wird ein Anwalt nicht das leisten können, was hier im Forum passiert: Argumente für eine Klage zusammensuchen. Eine Überprüfung durch den Anwalt ist aber eine gute Idee, wenn man genug Argumente gefunden hat.
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: sonne2016 am 04. September 2015, 20:23
Busfahrer, in einer Klage könntest Du, rein theoretisch, alles erwähnen. Ob das Gericht bzw. der Richter sich für das von Dir Erwähnte auch interessieren, ist eine andere Frage. ;-)

Und ja, alles Ländersache.
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Busfahrer3000 am 07. September 2015, 21:17
Hallo Zusammen!

erstmal Danke für die Hinweise.

(Sorry  für re-Post, ging wohl ein wenig unter...)
Ich fahre ziemlich viel Auto, und höre dabei gerne CDs. Beim Wechseln der Scheiben blökt leider immer das Radio dazuwischen - geht halt nicht anders, Geräte ohne Tuner gibts halt nicht. Allerdings ist mir dabei etwas aufgefallen:
Normalerweise drehe ich den Tuner auf Deutschlandfunk oder sowas mit Vokalbeiträgen, damit mir zumindest nicht Popmusik um die Ohren plärrt. Der Empfang vom DLR ist aber extrem eingeschränkt... so ist dieser Sender etwa auf der Hälfte der Strecke (NRW nach Bayern, ca. 8 Stunden) gar nicht zu empfangen:

Von Bielefeld aus ginge es ja noch, aber bereits auf der A33, Höhe Paderborn ist der Empfang des DLR dann nämlich weg, und irgendwelches anderes Gedudel blökt beim Scheibentausch (freu). Erst auf der A7, Höhe Bad Hersfeld-Fulda, über 2 Stunden bei leichtem Verkehr, klappt es wieder. Leider (wieder) nicht lange, so ab Dreieck Werneck ist wieder Feierabend, und erst so auf Höhe Regensburg, wieder 2 Stunden später, kommt DLR wieder rein.


Könnte denn Person A nun in unserer fiktiven Geschichte geltend machen, dass es ja gar nicht möglich sei, Rundfunk zu empfangen? Oder darf Person A sich nicht aussuchen, was sie sich anhört?
Ich kann mich an etwas mit Ausnahmen für "Almhütte im Funkloch, lange Abwesenheit" erinnern, aber leider finde ich die Quelle nicht mehr. Wäre sowas in dieser Geschichte relevant - oder würde es genügen, wenn "ein Sender" der öffentlichen empfangbar wäre?

Danke und Grüsse, Busfahrer
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Roggi am 07. September 2015, 23:53
Es ist eine Wohnungsabgabe, keine Empfängerabgabe. Keinen Empfang zu haben kann man nur nachweisen, wenn man keinen Empfang hat. Klappt meistens nicht.
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Busfahrer3000 am 08. September 2015, 17:46
Geht es hier um den Empfang in der Wohnung - oder kann das eben auch wo anders sein, wie z.B. auf der Autobahn?

Macht das einen Unterschied?

Danke und Grüsse, Busfahrer
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: PersonX am 08. September 2015, 17:58
Wenn in der Wohnung entgegen der typischen Annahme kein Rundfunk konsumiert, ja geschweige möglich ist, weil dort keine Geräte vorgehalten werden, dann macht das insofern schon einen Unterschied. -> Deswegen wird es ja wahrscheinlich in Berlin eine Verhandlung geben, weil dieser Fall nicht in das Musterurteil passen wollte.

Das Auto muss, es ist ja keine Wohnung, sollte also noch mal geprüft werden, es stellt doch insoweit nur einen Anknüpfungspunkt dar, wenn das Auto im Rahmen einer betrieblichen Handlung benötigt wird. ->

Die Beitragspflicht richtet sich nicht mehr nach Geräten, sondern nur noch nach der theoretischen Möglichkeit Rundfunk in Raumeinheiten zu nutzen. Ist ein Auto eine Raumeinheit? -> Wie dem auch sei, hier wird dann sicherlich wieder mit der theoretischen Nutzung gekommen, welche sich auf ein möglicherweise vorhandenes Gerät bezieht.

--> Besser ist also nicht mit Nutzung zu kommen, sondern damit, dass eine Nutzung wie vermutet in Raumeinheiten nicht möglich ist, oder dass die Beitreibung von Rundfunkbeiträgen gegen das Grundgesetz verstößt.

weitere Informationen, wie das mit dem Verstoß und dem Grundgesetz zum Beispiel auch noch der Fall sein könnte zeigt die http://grundrechtepartei.de/
auf unter
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/

Lesenswert wäre im gleichen Zusammenhang der http://grundrechtepartei.de/ dann auch folgendes
http://rechtsstaatsreport.de/#besondere-situation-in-der-bundesrepublik-deutschland
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Busfahrer3000 am 30. März 2016, 19:18
Hallo Zusammen!


Damit uns nicht fad wird, machen wir doch mit unserer fiktiven Geschichte ein wenig weiter. Person A hat also mittlerweile die Klage eingereicht - auf Details möchte ich hier aus Gründen der operationellen Sicherheit nicht weiter eingehen, zumindest jetzt noch nicht. Nur so viel, dass Person A zuletzt noch versuchte, einen Gerichtstermin zu bekommen, bei dem man persönlich erscheinen kann - Person A verspricht sich dadurch einen etwas erweiterten Argumentationsspielraum.

Um für etwas Abwechslung zu sorgen, lassen wir nun Person A noch einen Brief vom zuständigen Gericht zukommen. In diesem Brief lassen wir das Gericht mal fragen, ob das Verfahren nach einem gerade ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fortgeführt werden soll. Eigentlich betrifft dieses Urteil Person A jedoch gefühlt nicht so wirklich, da die Argumentation der Klage nicht nur auf einem Verstoß gegen das Grundgesetz basiert.

Lassen wir diesen Brief ganz banal per Post kommen, kein gelber Umschlag mit Datum, wie Person A ihn z.B. bei der Anfrage nach einer schriftlichen Verhandlung bekommen hatte. Nehmen wir mal an, es stünde auch keine Frist irgendeiner Art drin.


Kann sich Person A nun einfach dumm stellen? Der Brief könnte ja verloren gegangen sein... Wie lange das wohl dauert, bis da jemand nachfragt? Oder würde das Gericht einfach nach einer bestimmten Zeit selbsttätig entscheiden?
Gibt es für sowas generell Fristen, die Fachpersonal so geläufig sind, dass sie nicht erwähnt werden?

...oder vielleicht vergessen sies einfach...?


Soweit zu den letzten Ereignissen in dieser unterhaltsamen Geschichte. Was haltet ihr davon?

Danke und Grüsse, Busfahrer
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: PersonX am 30. März 2016, 19:58
Eine Person A könnte auch eine Antwort senden und erklären dass eine Bedenkzeit benötigt wird bis zum Abschluss der Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht, denn dort werden sicherlich einige Klagen auflaufen nach der aktuellen Entscheidung. Zumal diese noch nicht einmal rechtskräftig ist. Geht ja schnell an den Gerichten aktuell. Haben die Briefe wohl im Vorlauf gedruckt?

Das Gericht wird sicher annehmen, dass einfache Post nach 3 Tagen angekommen sei, wenn diese nicht zurückkommt.

Rücksenden durch eine Person B wird weil Post bereits offen ist nicht möglich sein  oder? ;-).

Zumindest nicht, wenn das nicht kreativ erfolgt:

In einer bösen universalen Welt, gibt es eine Person B, welche regelmäßig Post aus Ihrem Briefkasten holt und direkt öffnet:
Würde Person B am Inhalt feststellen, dass der Brief nicht für Sie war, wie würde Sie reagieren?

A)
Person B sendet Brief mit einer  Erklärung zurück, dass Ihr die Post versehentlich zugestellt wurde und erst nach dem Öffnen aus Gewohnheit erkannt wurde, dass die Post nicht für Person B sei? ;-).
B)
Person B verhält sich ruhig, weil der Brief scheinbar nicht wichtig war, sonst wäre dieser mittels prüfbarerer Zustellung ergangen?
C) bringt Ihn persönlich zurück, um sicher zu gehen

Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Roggi am 30. März 2016, 22:49
Briefe vom Gericht haben eine andere Priorität als normale Post. Wenn deren Briefe verloren gehen, muss man es nachweisen.
Der Aufwand lohnt nicht. Besser, eine Klage zu formulieren, in der einige Argumente aufführt werden und später weitere Schriftsätze nachreichen, um es genauer zu formulieren. Dem Gericht antworten, dass andere Argumente als die in den kürzlich abgewiesenen Urteilen verwendet werden.
Titel: Re: Widerspruch - ein Versuch
Beitrag von: Busfahrer3000 am 07. Juli 2016, 19:01
Hallo!

So, update von mir. Heute gibts keine fiktive Geschichte, nur ein paar Neuigkeiten.

Re Post vom Gericht bzgl. Verfahren fortsetzen oder nicht: ist völlig egal, was ihr antwortet, die machen einfach weiter. Ich hatte ja auf einem mündlichen Verfahren bestanden, juckt keinen, nur Post bekommen, fertig.

Die Klage von Person A wurde natürlich abgewiesen, aber unter schauderlichen Bedingungen. Sogar der Anwalt hat gesagt, dass die Richter alle mit zum System gehören. Wenn das ein pubertierender Teenager sagt, ist das eine Sache, aber bei einem Fachanwalt...

Jedenfalls behauptet das Gericht, dass es eine "Ausnahme" sei, wenn Person A im Auto bei 600 km Strecke nur auf der Hälfte DLR hören kann. Person A hat dann eine Anfrage hingeschickt, und um Erklärung gebeten, und einen Einzeiler bekommen, der sagte, es stünde alles im Urteil.

Heute hat Person A dann nochmal eine Aufforderung zur genauen Erklärung geschickt, zusammen mit einigen Dingen, die kommentarlos ignoriert wurden. Person A hat sich vorbehalten, bei Ausbleiben einer Antwort dann leider entweder Inkompetenz, Unkenntnis oder Feigheit annehmen zu müssen - mal sehen, was passiert.

Dann hat Person A ich grade noch eine Mail an das Bundeskartellamt geschickt.
Vielleicht können DIE das der Person A erklären.

Meine Freisse, ist das ein versch*** Kindergarten! Man entschuldige die Wortwahl, aber mehr fällt mir im Moment im demokratischen Nach-[Seite/Begriff nicht erwünscht]-Deutschland nicht ein.
Grüsse, Busfahrer


***Edit "Bürger":
Wortwahl entschärft. Bitte - trotz aller verständlicher Empörung - immer auf die Wortwahl achten. Das Forum ist auch auf seine Außenwirkung bedacht.
Beitrag musste zudem leider umfangreich angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
Platzhalter wie z. B. Person A, „Ort C“ usw. benutzen.  [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Da diese Phase des Falls vorerst abgeschlossen ist, bleibt hiesiger Thread ab hier geschlossen.
Eine "Fortsetzung" findet sich zwischenzeitlich unter
"Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Beitragsservice nach verlorener Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20550.0.html
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.