Bei Pflegebedürftig ist es wohl besser, nur diesen Bescheid einzureichen, die stellen sich manchmal so dumm an, wie es ihrem Sendeprogramm entspricht. Die sehen einen Bescheid wegen Schwerbehindert und gehen nicht auf den Bescheid wegen Pflegebedürftigkeit ein. Die wenigsten schaffen es, überhaupt diesen Antrag zu stellen, einen ablehnenden Widerspruchsbescheid versenden die schneller als man denken kann, damit niemand auf die Idee kommt, es gäbe was Umsonst, denn dagegen wehren sich noch weniger Leute.
Ist überhaupt ein Widerspruch möglich, oder muss gegen den Widerspruchsbescheid geklagt werden?
Es sollte reichen, gegen beide Bescheide gleichzeitig vorzugehen in einem Brief. Die Chancen sind zu 100% für Person B, der Beitragsservice hat eindeutig schlampig gearbeitet.