Danke, Giggi, kannte ich noch nicht!
@ Alle einmal die folgende Frage: Das Gesetz spricht von einem "Einwirkungsbereich". Diesen Begriff definiert der Duden wie folgt:
"Einwirkungsbereich, der oder das. Wortart: Substantiv, maskulin oder Substantiv, Neutrum. Häufigkeit: Rechtschreibung. Worttrennung: Ein|wir|kungs|be|reich. Bedeutung: Bereich, Gebiet, in dem von jemandem, einer Institution o.?Ä. bestimmte Wirkungen, Einflüsse auf andere Personen oder Sachen ausgehen."
Da stellt sich mir folgende Frage: Wenn ein(e) Bürger(in) absolut keinerlei Rundfunk konsumiert und sich in Wohnung oder Haus ebenso absolut keinerlei Geräte oder Vorrichtungen befinden, die einen Empfang desselben ermöglichen und somit erlauben - befindet sich dann die/der besagte Bürger(in) eigentlich noch im "Einwirkungsbereich"?
Denn, um eine "Einwirkung" zu haben, müsste die/der Bürger(in) ja erst einmal die zum Konsum notwendigen Geräte (Radio und/oder TV-Gerät), sowie die zum Empfang benötigte Peripherie (Parabol-Antenne, Digital-Receiver) besitzen, um dann innerhalb des Einwirkungsbereiches an der Ver(un-)anstaltung des ÖRR partizipieren zu können.
Darüberhinaus stellt sich die Frage nach der Gleichbehandlung der Bürger auf der Ebene der Rechtsprechung der Europäischen Union. Bekanntlich machen Übertragungswege nicht an den Staatsgrenzen halt sondern führen dazu, dass die Zuhörer und Zuschauer des ÖRR in Deutschland den Konsum von Menschen zahlen, die in den Nachbarstaaten zu Hause sind (was die Idee, seinen Wohnort (falls möglich) in das benachbarte Ausland zu verlegen durchaus wieder in einem sehr reizvollen Licht darstellt).
In jedem Fall führt die Anbindung der Beitragszahlung an "Wohnraum" zu Ungerechtigkeiten. Denn selbst wenn sich Zwangszahler aufgrund fehlender Technik streng genommen nicht im Einwirkungsbereich des ÖRR aufhalten, selbst also keinerlei Möglichkeit am Konsum der Leistung haben und am ÖRR gar nicht partizipieren können, sollen sie zur Finanzierung und "funktionsgerechten Ausstattung des ÖRR" beitragen. Diese Nicht-Konsumenten haben somit keinerlei Vorteil, während sie jedoch den Rundfunk-Konsum anderer Leute innerhalb und ausserhalb Deutschlands finanzieren sollen.
Den Einwand der politischen Abnick-Kaste, nämlich dass auch über PC's (zu Hause), Tablets oder Smartphones "Rundfunk" konsumiert werden könnte, ist absurd - vor allem, wenn man solche mobilen Geräte überhaupt nicht besitzt! Die Gesetze in Deutschland stellen im allgemeinen nicht auf Möglichkeiten ab, sondern sanktionieren tatsächliches Fehlverhalten. Beispiel: Man wird NICHT für die Vorstellung bestraft einen Bankraub zu begehen, sondern für die Ausführung desselben (wobei manchmal allein schon der Versuch strafbar ist).
Ebenso erhält man kein Kindergeld für die mögliche, sondern für die tatsächliche Zeugung von Kindern.
Mit welchem Recht also verlangt der Ö(Un-)RR also von mir Geld für etwas, was ich nicht möchte, nicht bestellt habe - und noch nicht einmal empfangen kann oder dass auch nur will?
Grüße aus Absurdistan!
D61
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)