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Autor Thema: schwieriger Fall :(  (Gelesen 3070 mal)

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schwieriger Fall :(
Autor: 19. Mai 2014, 19:39
Hoffe jemand hat nen Rat :'(

Fall:

Person A hat wieder eine Zahlungsaufforderung bekommen in Höhe von  ~1500€, es sind c.a. 1225€ RundfunkGEBÜHREN und c.a. 300 Euro Rundfunkbeitrag. Person A hat anscheinend seit 2006 diesen Verein am Hals. Person A bezieht auch seit 2006 oder mehr Arbeitslosengeld, hat aber leider nie die Bescheide verschickt, womit er eigentlich befreit gewesen wäre.

In der letzten Zahlungsaufforderung steht " Künftig wird Person A keine Zahlungsaufforderung mehr erhalten, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren/Beitragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird".

Person A bekommt immer noch Arbeitslosengeld. Wie sollte die Person nun vorgehen? Die Bewilligungsbescheide für die nächsten kommenden Monate werden aufjedenfall verschickt, da der Beitrag nicht höher werden soll. Würde es nützen auch Bewilligungsbescheide der letzten Jahre zu verschicken? Und wie sieht es aus wenn Person A sagt ich werde diese Summe bezahlen, aber jedoch nur in Raten. Gäbe es eine Chance?


Ich bin auf die Antworten gespannt, würde mich sehr freuen. Ich bedanke mich jetzt schonmal <3



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2014, 22:34 von seppl«

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Re: schwieriger Fall :(
#1: 19. Mai 2014, 22:13
Verstehe ich erst mal nicht so ganz.
Wie kommt man denn auf 1500€ Rückstand.
Was hier so im Umlauf ist , so bekommt man spätestens ab deren Schmerzgrenze von 500 € die Bekanntschaft mit einem Gerichtsvollzieher zu spüren.
Wie sieht es damit bei dir aus ?


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Re: schwieriger Fall :(
#2: 19. Mai 2014, 22:19
Person A hatte noch kein Gerichtsvollzieher oder des Gleichen vor der Haustür. Die 1220 Euros sind Rundfunkgebüren, also vor dem Jahr 2013. Die anderen 300 Euronen sind Rundfunkbeiträge.


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Re: schwieriger Fall :(
#3: 19. Mai 2014, 22:41
Dann muss doch ernsthaft in Betracht gezogen werden, dass die alten Gebühren verjährt sind. Ich würde diesen krassen Fall als Betrugsversuch behandeln und gar nichts zahlen, sondern dagegen klagen. Alle früheren ALG-Bescheide zusammensuchen und Widerspruch einreichen mit anschliessender Klage. Das könnte dahingehend erfolgreich sein, dass auch die Befreiungsbescheide anerkannt werden müssen, die eigentlich verjährt sind, denn wenn der Beitragsservice verjährte Gebühren haben will, dann muss er auch verjährte Befreiungen hinnehmen. Ist zwar sehr unsicher, aber ohne Einkommen hat man das Recht auf Gerichtskostenhilfe. Einen besseren Weg sehe ich nicht, also nichts bezahlen, auch nicht Ratenzahlung.
Wenn die Gerichte für den Beitragsservice urteilen, kann man immer noch Ratenzahlung vereinbaren.


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Re: schwieriger Fall :(
#4: 19. Mai 2014, 22:47
Ok. Das heißt einfach den Beitragsbescheid abwarten dann Widerspruch einlegen und danach klagen? Und die Befreiung von den GEZ Beiträgen für die kommenden Monaten beantragen, indem ALG Bescheide nach Köln senden? 


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Re: schwieriger Fall :(
#5: 19. Mai 2014, 23:14
Richtig. Bescheid vom Amt beantragen, dass man befreit ist. Zusätzlich das Befreiungsformular des Beitragsservice ausfüllen und beides zusammen als Einschreiben versenden, damit keine weiteren Beitragsforderungen für die Zukunft auflaufen.
Beitragsbescheid abwarten, Widerspruch einlegen und gut begründen, weil die darauf antworten, denn diese Antworten sind manchmal für eine Klage verwendbar.


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Re: schwieriger Fall :(
#6: 19. Mai 2014, 23:17
Person A wird sein bestes geben. Denn Beiträge von 2006 bis ende 2012 nachzuzahlen kommt einen sehr komisch vor.


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Re: schwieriger Fall :(
#7: 23. Mai 2014, 09:25
Auf jeden Fall zusätzlich auf Verjährung berufen!
Wäre ja noch schöner...
Im übrigen wäre es für die damalige GEZ ein leichtes gewesen, sich eine aktuelle Meldeadresse zu beziehen, um das Risiko der Verjährung nicht eingehen zu müssen.
Wer es spektakulär mag, kann ja noch eine Betrugsanzeige aufgeben, aber als Steuerzahler habe ich da ob der Kosten für die Allgemeinheit meine Skrupel...


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Re: schwieriger Fall :(
#8: 26. Mai 2014, 13:55
Person A hat sich alle Bescheide von 2006 bis 2014 besorgt und wird diese heute absenden mit dem Antrag auf der Seite von diesem Verein. Frage : Auf diesem Antrag ist unten rechts eine Stelle, darauf steht " Nur von der Behörde auszufüllen!". Von welcher Behörde ist hier die Rede?

danke schonmal


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