Sophia, kannst Du kurz darlegen, warum die Verweigerung dann effektiver ist?
Eigentlich sollte man den ganzen Rechtsweg bis zum BVerfG beschreiten, eher man Widerstand leistet.
Aber die Streitgebühren scheinen in diesem Fall so unzumutbar wie die Rundfunkabgabe zu sein.
Bei der Rundfunkabgabe ist man gezwungen, für "Information, Bildung, Kultur, Unterhaltung und Beratung" zu
zahlen, die man nicht will. Bei den Streitgebühren soll man für ein Glücksspiel zahlen, auf das man schon
a priori verurteilt ist, zu verlieren, weil der Rundfunk, der Gegner, ja so wichtig ist.
Die Politik, die Legislative und Exekutive, die Parteien, haben mit dieser Abgabe an Glaubwürdigkeit und Akzeptanz
verloren. Die Justiz ist auf dem selben weg. Der Rundfunk, die Informative, ist ja wichtiger als die Glaubwürdigkeit
aller rechtsstaatlichen Institutionen, der Rundfunk ist ja die personifizierte Glaubwürdigkeit, die uns informiert,
bildet, Kultur bringt, unterhaltet und berät. Der Rundfunk ist unser treuer Begleiter im Alltag, zu Hause, im Betrieb
und im Fahrzeug.
Die Zwangsabgabe für Räume wurde eingeführt, weil mit der PC-Gebühr die Rundfunkabgabe an Glaubwürdigkeit
verlor. Die vier Staatsgewalten glauben, mit Zwang Glaubwürdigkeit herbeiführen zu können, obwohl das Gegenteil
der Fall: mit dem Zwang wird lediglich die mangelnde Glaubwürdigkeit anerkannt, sie wird damit einfach für alle
offensichtlich, denn mit Glaubwürdigkeit wäre kein Zwang nötig.
Mit einer Zahlungsweigerung nach einem verlorenen Streit wäre vielleicht der Vollstreckungsversuch noch härter,
denn die Gerichte werden versuchen, so und nicht mit einem gerechten Urteil ihre Glaubwürdigkeit aufrecht zu
erhalten. Aber wer nichts zu verlieren hat ...
Ja, sie werden versuchen, uns die Kausalfolge "Ursache - Wirkung" zu lehren. Und das muss man tun. Einfach die
Zahlung zu verweigern, ohne zuerst deutlich zu sagen, warum man es tut, ist ein Fehler. Ein Antrag auf Befreiung
wegen Härtefall, auch wenn es eine ungebührende Anerkennung bedeutet, ein Streit vor Gericht, oder sonst
etwas, gehört zum fairen Spiel. Aber auch die Politik soll informiert werden: am besten den Antrag oder eine
Kopie der Klageschrift an den Landtag mit einer Petition zu schicken.