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Autor Thema: Rückwirkende Zahlung umgehen  (Gelesen 11321 mal)

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hannelore9

Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#15: 18. Mai 2014, 12:17
Und was ist wenn Person A erst am 14.02.2014 das erste Mal angeschrieben wurde ? Und die trotzdem rückwirkend zum 01.01.2013 nachfordern ?

Eigentlich ist die Frage richtig, aber da muss man Wissen wie Verwaltungen und das Verwaltungsrecht funktioniert. Denn jedes Amt und jede Behörde mit staatlicher Funktion kann selbst entscheiden wann wie und welcher Bescheid ausgestellt wird. Heißt wenn Dir die Rundfunkanstalten den Bescheid nachträglich zusenden und somit gleichzeitig die Mahngebühr und weitere Kosten auferlegen, dann sind Sie dazu befugt.

Es gibt in der Verwaltung keine Einheitliche Regelung durch alle Funktions- und Rechtsbereiche die immer und überall gleiche Gültigkeit haben.
So kann bei einem Bauantrag was gültig sein wo sich ein Amt dran halten muss, was aber in der Sozialgesetzgebung null Gültigkeit hat.
Dann gibt es im Sozialbereich Verjährungen die sind nach 2 Jahre und 1 Tag verjährt während beim Finanzministerium die Sache erst nach 10 Jahren endet.

Das muss man Wissen, das ist von entscheidender Bedeutung ins besonders hier, weil die Sender diese Tricks anwenden und der Betroffene beklagt sich hier in den Foren.

Diese Tatsache kennen doch die wenigsten ins besonders auch hier. Doch das ist so gnadenlos entscheidend.


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Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#16: 18. Mai 2014, 14:05
Ist es denn ein ratsamer Weg sich wieder bei seinen Eltern anzumelden?

Ich bin Student, bekomme Unterhalt von meinem Vater. Kein Bafög. Ungern möchte ich aber einen kompletten Monatsunterhalt, den ich mir erspart habe, für die Nachzahlung ausgeben.


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Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#17: 18. Mai 2014, 14:31
Durch Ummelden kann man sich nur zukünftige Beiträge ersparen.

Dafür muss man aber auch wirklich umziehen. Auch wer unangemeldet irgendwo wohnt, muss zahlen (könnte aber mit Glück unentdeckt bleiben).


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Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#18: 18. Mai 2014, 14:34
Wie schaut das bei Dauercampern aus?


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

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hannelore9

Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#19: 18. Mai 2014, 14:51
Wie schaut das bei Dauercampern aus?

Gibt es eine Beitragspflicht bei Zweit- und/oder Ferienwohnungen oder Wohnmobilen?

Privat genutzte Zweit- oder Ferienwohnungen sind separat beitragspflichtig. Hier werden noch einmal 17,98 € pro Monat fällig.

Wohnwagen und Wohnmobile, aber auch Bauwagen oder Wohncontainer gelten nur dann als Wohnung, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. In solchen Fällen besteht eine Beitragspflicht.

Vielleicht gibt es noch Ausnahmen bei einem 2-Mann Zelt, das müsste hinhauen wenn das deine Wohnung ist. Eine Wohnung muss immer bezahlt werden.
Die Lösung jetzt nach den Urteilen kann nur bescheißen und beschummeln lauten.

Der Richtigkeit halber möchte ich noch folgendes anmerken:
§ 3
Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste,
baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum
oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten
werden kann.
Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnungen im Sinne
des Melderechts sind. Nicht als Wohnung gelten Bauten nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes.
(2) Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstätten:
1. Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere Kasernen, Unterkünfte
für Asylbewerber, Internate,
2. Raumeinheiten, die der nicht dauerhaften heim- oder anstaltsmäßigen Unterbringung
dienen, insbesondere in Behinderten- und Pflegeheimen,
3. Patientenzimmer in Krankenhäusern,
4. Hafträume in Justizvollzugsanstalten und
5. Raumeinheiten, die der vorübergehenden Unterbringung in Beherbergungsstätten
dienen, insbesondere Hotel- und Gästezimmer, Ferienwohnungen, Unterkünfte
in Seminar- und Schulungszentren.

Das mit dem 2-Mann Zelt müsste hinhauen, morgens abbauen und abends aufbauen und schon ist man von der Last der Zahlung befreit.
Die Frage was ist mit leer stehenden Kasernen die man besetzt und sagt ich gehöre zur Kaserne als Bundesbürger.
Zu guter letzt bleibt noch die Justizvollzugsanstalt übrig. Die hilft immer, nur wenn dann 500 000 Verweigerer diese Wohnung in Anspruch nehmen würden, dann hätte der Staat ein Problem und würde sicher den Rundfunkstaatsvertrag wieder ändern. Vielleicht die Zuwiderhandlung nicht mehr mit einer Strafe von nur 1 000 Euro sondern von 10 000 Euro.


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