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Autor Thema: Rückwirkende Zahlung umgehen  (Gelesen 11315 mal)

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Rückwirkende Zahlung umgehen
Autor: 16. Mai 2014, 15:49
Hallo zusammen,

folgender Fall:
Person A hat bisher nie Gebühren bezahlt, war noch nie in ihrem Leben angemeldet. Hat nun das erste Schreiben bekommen und möchte sich zu gegebener Zeit (aus verschiedenen Gründen) selbst anmelden. Nun möchte Person A natürlich nicht rückwirkend zum 01.01.13 zahlen.
Ist es möglich, auf dem Anmeldebogen ein späteres Datum anzugeben, bspw. 01.03.14? Gibt es dazu Erfahrungen?

Ein Mietvertrag o.ä. existiert für die Wohnung von Person A nicht, da Person A für die Wohnung seit ihrer Geburt ein lebenslanges Wohnrecht hat.

Im Grunde geht es Person A also nur darum, die rückwirkende Zahlung für 2013 zu vermeiden. Gibt es dazu Vorschläge?


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Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#1: 16. Mai 2014, 17:13
Wenn man beim Einwohnermeldeamt seit langem dort gemeldet ist, muss man einen guten Grund finden und zur Not irgendwie beweisen, dass die Wohnung nicht zum schlafen und wohnen geeignet war. Ansonsten kommt man nicht um eine Klage herum.
Denn Grundvoraussetzung ist laut RBStV, dass die Wohnung zum wohnen oder schlafen geeignet ist. Ansonsten kann man versuchen, sich zum 01.03.2014 anzumelden, wird aber normalerweise abgelehnt mit den Worten: da Sie dort seit dann-und-dann gemeldet sind, gehen wir davon aus... usw...


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Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#2: 16. Mai 2014, 20:42
Danke für die Antwort.
Kann der Versuch, sich zum 01.03.2014 anzumelden, negative Folgen nach sich zeihen? Da man ja möglicherweise bewusst eine falsche Angabe macht?
Oder sollte man ggf. doch erstmal gar nicht tätig werden und auf die Zwangsanmeldung zum 01.01.13 warten?


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Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#3: 16. Mai 2014, 20:55
Erst warten, bis es nicht mehr anders geht. Wenn ein Beitragsbescheid kommt, muss reagiert werden. Es entstehen keine Nachteile, vorher reagieren bringt keinerlei Vorteile.


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Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#4: 16. Mai 2014, 22:00
Alles klar, danke für die Einschätzung.


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Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#5: 16. Mai 2014, 22:34
Ich denke schon, dass eine zügige Reaktion Vorteile bringen kann.

Wenn man sich selbst zum 1.3.2014 anmeldet, muss der Beitragsservice erst mal von dieser Information ausgehen. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass das so durchgeht.
Oder gibt es schon Erfahrungen, dass trotzdem Bescheide für frühere Zeiten kamen?

Wer sich bis zum Ende totstellt, wird danach mit der Behauptung, erst viel später als nach Meldeamtsdaten eingezogen zu sein, nicht durchkommen.


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Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#6: 16. Mai 2014, 22:43
Die Begründungen vom BS sowie vom Zwangsbeitragszahler ändern sich nicht durch vorgezogene Anmeldung. Die haben die Meldedaten sowieso. Es kommt nur auf die Begründung an, ob man dort wohnen konnte oder nicht.
Es gibt noch die Theorie, dass der BS nicht einfach ein willkürliches Datum zur Anmeldung verwenden darf. Zu allem hier geschriebenen gibt es noch keine Erfahrung, außer dem bekannten Textbaustein: "Da sie seit XX.XX.2013 in der Wohnung gemeldet sind, gehen wir davon aus, dass sie seitdem Beitragspflichtig sind."


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Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#7: 16. Mai 2014, 23:12
Person A könnte sich ja auch kurzfristig woandershin ummelden und sich dann beim Einwohnermeldeamt nach ein oder zwei Monaten wieder neu anmelden. Die letzte Anmeldung könnte Person A dann ja sogar ganz offen vorlegen, wenn sie denn zahlen wöllte - warum auch immer...


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

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Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#8: 17. Mai 2014, 08:28
Ich befürchte, dass in den Meldedaten drin steht

1. Dass man zum Stichtag dort wohnt
2. Seit wann man dort wohnt

Falls (2) nicht zutrifft könnte man durch Selbstanmeldung immerhin 1 Jahr sparen.

Weiß jemand wie die Abgleichdaten genau aussehen?

Edit: Hab's gefunden :

Beim Abgleich werden Angaben zu Name, Adresse, Familienstand, Geburtstag und Tag des Einzugs übermittelt.




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Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#9: 18. Mai 2014, 08:09
Und was ist wenn Person A erst am 14.02.2014 das erste Mal angeschrieben wurde ? Und die trotzdem rückwirkend zum 01.01.2013 nachfordern ?


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Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#10: 18. Mai 2014, 08:14
Und was ist wenn Person A erst am 14.02.2014 das erste Mal angeschrieben wurde ? Und die trotzdem rückwirkend zum 01.01.2013 nachfordern ?

Es wird zum Zeitpunkt nachgefordert, zu dem man laut Einwohnermeldeamt eingezogen ist.

Jedoch nicht weiter rückwirkend, als bis zum 1.1.2013.

Frühere nicht gemeldete Zeiten werden nicht betrachtet, d.h. ein Gebührenpreller von 2009 - heute wird erst ab 2013 zur Kasse gebeten.



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Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#11: 18. Mai 2014, 08:15
In den oben genannten Antworten steht alles drin. Es gibt nur folgende Möglichkeiten:
Zahlen oder sich wehren.

Wie man sich wehrt: Widerspruch einlegen mit anschließender Klage.

Widerspruchsgründe:
Verletzung seiner Grundrechte und weitere hier im Forum diskutierte Argumente


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Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#12: 18. Mai 2014, 09:03
Ach ja wehren ?
Zitat :
Die Botschaft lautet: Welche Einwände auch immer es gegen den Rundfunkbeitrag geben könnte - grundsätzliche oder im Detail -, wir wischen sie vom Tisch. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist sakrosankt.


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Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#13: 18. Mai 2014, 09:36
Dennoch gibt es keinen anderen Weg, Fernsehgerät abschaffen nütz ja nichts.
Die wirklich einzige Alternative für jeden persönlich ist, sich bei jemandem anzumelden, der schon Rundfunkbeitrag bezahlt. Damit ändert man das System nicht, aber man ist raus.
Vermutlich wird es auf dauer so kommen, dass immer mehr Leute sich wieder bei den Eltern anmelden. Hat den angenehmen Nebeneffekt, dass der Arbeitsweg länger sein könnte und man noch Kilometerpauschale rausholen kann.
Die Leute sind schon immer erfinderisch gewesen, wenn es darum ging, die Steuer zu beschummeln oder Ungerechtigkeiten bequem zu umgehen. Die Politiker und andere superreiche Leute machen es vor, wer sollte deswegen noch ein schlechtes Gewissen haben?
Ich persönlich ziehe es vor, bis zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen, Argumente habe ich genug. Man darf auch nicht unterschätzen, dass eine gut begründete Klage, wenn sie abgewimmelt wird, das restliche Rechtssystem in Frage stellt. Wenn der RBStV in der jetzigen Form bestand hat, dann wäre auch vieles andere plötzlich legitim, was bisher nunmal nicht legitim ist. Z.B. könnte alles besteuert werden, was bisher nicht besteuert werden konnte: Luft, Sonnenlicht, Ruhe, Spazierengehen usw.


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Re: Rückwirkende Zahlung umgehen
#14: 18. Mai 2014, 09:49
"Wo es ein Gesetz gibt, gibt es auch einen Umweg."
(italienisches Sprichwort)


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