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Autor Thema: Gar nicht klagen - Warten bis zur Unpfändbarkeit  (Gelesen 14020 mal)

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Person A ist ein bisschen verunsichert.

Wie wäre es, wenn Person A nicht die kompletten 330€ ausstehenden Beiträge, sondern sagen wir mal "nach Lust und Laune" irgendwelche Beträge willkürlich überweist.

Alle paar Monate mal ein paar Euro.

Was wäre hierbei zu erwarten?


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Irgendwo sinnfrei.

Wer ein unpfändbares Einkommen hat, der hat sowieso Anspruch auf ALG2
und ist sowieso vom Zwangsbetrag befreit . Und ob es das alles wert ist ?



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hannelore9

Irgendwo sinnfrei.

Wer ein unpfändbares Einkommen hat, der hat sowieso Anspruch auf ALG2
und ist sowieso vom Zwangsbetrag befreit . Und ob es das alles wert ist ?

Solche Sätze hier ... mir kraust es und es wird mir schlecht am frühen morgen. Hast Du eigentlich mal einen aktuellen Gerichtsvollzieherbeschluss in den Händen gehabt? Wo bitte gibt es ein unpfändbares Einkommen? Wenn jemand eine Familie hat oder Unterhalt bezahlt, aber selbst dort meldet die GEZ sich als Gläubiger. Selbst ein P-Konto wo eigentlich 1034 Euro geschützt sein sollten kann gepfändet werden. Lies mal nach bei der Verbraucherzentrale NRW.
Einen Anspruch auf ALG 2 zu haben ist abhänig von den Vermögenswerten und den mickerigen Freibeträgen. Nur das mal am Rande. Wer darüber liegt bezahlt aus seinem Vermögen und wenn er nur 10 Euro über der Freibetragsgrenze liegt.


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  • weiß was
Ein P-Konto kann dann erfolgreich gepfändet werden, wenn am Monatswechsel noch Guthaben drauf ist (und zwar genau dieses Guthaben).

Man tut also gut daran, dieses Konto zum Monatsende auf +-0 zu setzen.

Nachteil: Man kann nie auf legalem Weg Vermögen bilden. Nur in der Keksdose ....

Beim heutzutage üblichen bargeldlosen Zahlungsverkehr ist das schon belastend, finde ich.


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

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hannelore9

Ein P-Konto kann dann erfolgreich gepfändet werden, wenn am Monatswechsel noch Guthaben drauf ist (und zwar genau dieses Guthaben).

Man tut also gut daran, dieses Konto zum Monatsende auf +-0 zu setzen.

Nachteil: Man kann nie auf legalem Weg Vermögen bilden. Nur in der Keksdose ....

Beim heutzutage üblichen bargeldlosen Zahlungsverkehr ist das schon belastend, finde ich.

Genau richtig Speddy so ist es richtig formuliert ... das ist die Demokratie heute die uns ... menschenunwürdiger Zwang aussetzt .. den Menschen psychisch zum Tod treiben. Jeder tote Krieger ist ein Sieg für die herrschende Klasse.


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hannelore9

Aktuelle Pfändungsfreigrenzen gem. § 850c ZPO
Geltung ab 01.07.2013

http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/schuldnerberatung/zwangsvollstreckung-pfaendungen-gerichtsvollzieher/aktuelle-pfaendungsfreigrenzen/

Dann diese Informationen bitte den Schlaumeinern hier mitliefern

Einleitung: Beispielfälle und Hinweise

Die nachfolgende Tabelle nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO)[1] zeigt auf, wie viel vom Nettoeinkommen des Schuldners gepfändet werden darf. Der Grundfreibetrag für alle Personen beträgt 1.045,04 Euro (lt. Tabelle – s.u. – entstehen pfändbare Beträge aber erst, wenn das Netto-Einkommen 1.050,00 Euro überschreitet). Liegen Unterhaltsverpflichtungen vor, erhöht sich die Pfändungsfreigrenze (je nach Anzahl der Unterhaltspflichten).

    1. Beispiel: Der Schuldner bezieht ein Einkommen von 1.058,00 Euro (netto = “auf die Hand”) und hat keine (= “0?) Unterhaltsverpflichtung: Es sind 3,47 Euro pfändbar.

    2. Beispiel: Der Schuldner bezieht ein Einkommen von 1.477,00 Euro (netto) und hat ein unterhaltsberechtigtes Kind: Es sind 15,83 Euro pfändbar.

    3. Beispiel: Wie 2., aber der Schuldner hat kein Kind: Es sind 297,47 Euro pfändbar.

Und da geht die GEZ ran das muss jedem mal klar sein

Bei dem Betragservice wird jeder Cent per Gerichtsvollzieher eingezogen und in den Urteilen von den Verwaltungsgerichten ist es den Richtern gleichgültig, dass eine Gebührenerhöhung bei einem Unternehmen vom 400% mit dem Rundfunkstaatsvertrag eingetreten ist. Es wird einfach alles pauschal spezifiziert. So sieht es aus und schon hat der Schäuble keinen Rollstuhl mehr, sonder eine in Geld schwimmende Nusschale. Frag mal einer den Gerichtsvollzieher ob er den Betrag nicht pauschal machen kann? Oder sagen wir es mal so ... im Supermarkt wird ja auch so geworben, sagen Sie einfach AUFRUNDEN. Schon das ist für mich ein demokratischer Rechtsverstoss für das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof. Fragen Sie mal das Finanzamt was Ihnen blüht wenn Sie alle Angaben gegenüber dem Finanzamt pauschal angenommen haben. Die vom Finanzamt dürfen das. Nur der Bürger umgekehrt eben nicht.

Achtung: Die Berechnung der pfändbaren Beträge erfolgt nicht nach der Differenzmethode. Das sieht man beim dritten Beispiel besonders deutlich: Bei einem Einkommen von 1.477,00 Euro sind dort 297,47 Euro pfändbar, während die Differenz zwischen Einkommen (1.477,00 Euro) und Pfändungsfreigrenze (1.045,04 Euro) 431,96 Euro beträgt.

Achtung: Die Pfändungsfreigrenzen gelten in Ausnahmefällen nicht, insbesondere nicht für (v.a. “laufende”) Unterhaltsschulden, hier gilt § 850d ZPO. Dies gilt (außerhalb der Insolvenz) oft auch für “alte” Unterhaltsschulden. Lesen Sie dazu bitte auch unseren Artikel zum Thema Unterhaltsschulden in der Insolvenz.


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Was hat der Rundfunkbeitrag mit Herrn Schäuble zu tun?


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hannelore9

Was hat der Rundfunkbeitrag mit Herrn Schäuble zu tun?

Noch nicht kapiert ??? ... tut mir Leid aber davon gibt es genug hier .


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themob

Was hat der Rundfunkbeitrag mit Herrn Schäuble zu tun?

Seine Tochter führt die Degeto, die wiederum mit einem Politiker aus BaWü verheiratet ist  >:D

Ansonsten verstehe ich die Aufregung nicht. Speedy hat sachlich die Fakten aufgeführt.

Pfändungsfreigrenze existiert, auch die Möglichkeit, diese Freigrenze erhöhen zu lassen, erfüllt jemand entsprechende Vorausssetzungen.

Jeder der aus welchen Gründen auch immer mit dem Thema Zwangsvollstreckung konfrontiert ist, muss sich doch schon aus eigenstem Interesse umfänglich über alle Hintergründe informieren.

Sei es P-Konto was Speedy sagt +- 0 Grenze einhalten, kein Guthaben mit in den neuen Monat nehmen

Sei es Pfändungsfreigrenze indem sich jeder die Beträge in der Tabelle anschaut.

Das Herr Schäuble im Rollstuhl sitzt, sollte nicht verunglimpft werden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Auch eine Aktion wie "Aufrunden" hat damit nichts zu tun. Wer diese Aktion unterstützt, macht es freiwillig. 

Und das die Rundfunkanstalten Gebrauch machen von den Gesetzen, ist auch normal. Da gehen Sie so vor wie jeder andere Gläubiger in Ihrer Position.

Die Frage ist doch mehr, dass wir die breite Masse aufklären müssen, dass diese Finanzierungsart "Sozial unverträglich und ungerecht" ist. Ja sogar wirtschaftliche Existenzen vernichten können durch die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung. (Abgesehen davon das der ÖRR in seiner jetzigen Form keinen Mehrwert für die Gesamtheit hat, sondern nur der Suggestivkraft der politischen Richtung dient, die wir als mündige Bürger nicht brauchen)

Wo jeder, der mehr als den Grundsicherungsbetrag von 391€ + 17,98€ als sein zur Verfügung stehendes Einkommen nennt (zuzügliche Miete - Nebenkosten) genauso 17,98€ Rundfunkbeitrag bezahlen muss, wie die Herren und Damen der Gegenseite (ÖRR + Politik) die 9999€ bis 30.000€ monatliches Einkommen zur Verfügung haben, die auch nur 17,98 € im Monat bezahlen müssen.

Die Rundfunkanstalten beziehen sich zu Recht auf die Vorgaben, die ihnen der Gesetzgeber gegeben hat (in allen Punkten was den Rundfunk betrifft). Solange eine letzte gerichtliche Instanz nicht das Gegenteil beschließt (Wovon wir im Moment wieder recht weit weg sind).

Warum lässt es denn der Gesetzgeber (Politik) zu, dass wenn eine hoheitliche Vollstreckung nur unzureichenden, oder keinen Erfolg hat, die Rundfunkanstalten ein Inkassounternehmen als Dritte beauftragen können? Wenn die hoheitliche Vollstreckung nichts bringt, was bringt dann der Versuch eines Inkassounternehmens?

Die zielgerichtete Gegenwehr muss sich auf die richten, die das ganze Konstrukt vermurkst haben. Da ist das Thema Zwangsvollstreckung und Konsequenzen nur eines von vielen, mit denen man die konfrontieren muss.


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six2seven

Zitat themob:
Wo jeder, der mehr als den Grundsicherungsbetrag von 391€ + 17,98€ als sein zur Verfügung stehendes Einkommen nennt (zuzügliche Miete - Nebenkosten) genauso 17,98€ Rundfunkbeitrag bezahlen muss, wie die Herren und Damen der Gegenseite (ÖRR + Politik) die 9999€ bis 30.000€ monatliches Einkommen zur Verfügung haben, die auch nur 17,98 € im Monat bezahlen müssen.

Hallo,
…..es seien noch aufzuzählen, die vielgestaltigen Nebenverdienste
und Vorteilnahmen ( Dienstwagen etc.) der Systemdiener,
die der Öffentlichkeit nicht offenbart werden und wenn,
dann mit Freistellung und Rückzahlungsbefreiung für den
Schwarzarbeiter.
Ich muss mich wiederholen:
Wenn eine Putzfrau neben Ihrer angemeldeten unterbezahlten Tätigkeit,
heimlich eine zweite Stelle bedient, damit Sie überhaupt was in
der Tasche hat, wird Sie zum Fall für den Staatsanwalt.
Alles gesagt.


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Man kann nie auf legalem Weg Vermögen bilden. Nur in der Keksdose ....

Es gibt auch Bitcoin.

Kann nicht gepfändet werden.


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d.n

  • Beiträge: 9
Zitat
Es gibt auch Bitcoin.
Kann nicht gepfändet werden.

Kann zwar nicht gepfändet werden, ist aber auch alles andere als ein verlässlicher Werteträger....

Ich bin neu hier und verfolge diese GEZ-Thematik schon länger. Gezahlt habe ich nie und war/bin demnach auch wenig begeistert von den aktuellen Urteilen zum Rundfunkbeitrag.

Es stellt sich jetzt also auch für mich die Frage wie weiter verfahren werden soll. Widespruch gegen den Beitragsbescheid einlegen war für mich immer eine solide Option um auf Zeit zu spielen. Ich werde diesen Weg auch wie geplant beschreiten, in dem Wissen das ich hier nichts mehr als Zeit gewinne und der Rundfunk"service" nur Arbeit mit mir hat.

Dennoch kamen mir auch offensichtliche Optionen in den Sinn. Einfach nichts tun....

Was denkt ihr eigentlich über die sich im Umlauf befindlichen Sticker mit der Aufschrift Zustellungsverbot wegen fehlernder Vertragsgrundlage? Einige haben es sich zur Aufgabe gemacht diese auf den ungeöffneten GEZ Brief zu kleben und einfach zurück zu schicken. Nach dem Motto: Nicht geöffnet, nicht gelesen, somit nicht akzeptiert. Würde mich interessieren.

Die letzte Option meinerseits wäre es die Zahlungen vom "Vollstreckungsbeamten" abholen zu lassen und diese Prozedur einfach immer und immer wieder zu wiederholen. Denn überweisen werde ich dem Laden sicher nichts. Und so arbeiten die zumindest für das Geld ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2014, 16:16 von d.n«

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Dennoch kamen mir auch offensichtliche Optionen in den Sinn. Einfach nichts tun....

Was denkt ihr eigentlich über die sich im Umlauf befindlichen Sticker mit der Aufschrift Zustellungsverbot wegen fehlernder Vertragsgrundlage? Einige haben es sich zur Aufgabe gemacht diese auf den ungeöffneten GEZ Brief zu kleben und einfach zurück zu schicken. Nach dem Motto: Nicht geöffnet, nicht gelesen, somit nicht akzeptiert. Würde mich interessieren.
Ist leider alles andere als empfehlenswert ! Mit dem Aufbringen des Stickers haben die schon ihr Ziel erreicht. Der Empfänger hat die Post bekommen und somit die schlechteren Karten.
Besser also wie schon von dir in Betracht gezogen "EINFACH NICHTS TUN". Du willst von denen nichts , also existierst du für die Gegenseite erst mal nicht ! Wie die dennoch an dich heran kommen , ist ganz allein deren Problem. Dafür gibt es schließlich die Zustellung per Einschreiben in verschiedenen Varianten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2014, 17:35 von themob«
You can win if you want

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  • Beiträge: 545
Dennoch kamen mir auch offensichtliche Optionen in den Sinn. Einfach nichts tun....

Was denkt ihr eigentlich über die sich im Umlauf befindlichen Sticker mit der Aufschrift Zustellungsverbot wegen fehlernder Vertragsgrundlage? Einige haben es sich zur Aufgabe gemacht diese auf den ungeöffneten GEZ Brief zu kleben und einfach zurück zu schicken. Nach dem Motto: Nicht geöffnet, nicht gelesen, somit nicht akzeptiert. Würde mich interessieren.
Ist leider alles andere als empfehlenswert ! Mit dem Aufbringen des Stickers haben die schon ihr Ziel erreicht. Der Empfänger hat die Post bekommen und somit die schlechteren Karten.
Besser also wie schon von dir in Betracht gezogen "EINFACH NICHTS TUN". Du willst von denen nichts , also existierst du für die Gegenseite erst mal nicht ! Wie die dennoch an dich heran kommen , ist ganz allein deren Problem. Dafür gibt es schließlich die Zustellung per Einschreiben in verschiedenen Varianten.

Ich habe für mich diese Handlungsweise auch in Betracht gezogen und zwar aus einem konkreten Anlaß. Ich hatte im Jan. 2014 ein Einschreiben mit Rückschein an die LRA geschickt. Ende Jan. erhielt ich von der Post einen Auslieferungsbeleg. Gegen diesen Auslieferungsbelg bekam ich mein Einschreiben zurück. Auf dem Umschlag ist ein Aufkleber der Post. Angekreuzt ist "Nicht abgeholt" und ein Datum vermerkt. Was die LRA kann, kann ich auch!


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(Der Gefangene. Erich Mühsam)

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(Charles-Louis de Montesquieu)

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