Was hat der Rundfunkbeitrag mit Herrn Schäuble zu tun?
Seine Tochter führt die Degeto, die wiederum mit einem Politiker aus BaWü verheiratet ist

Ansonsten verstehe ich die Aufregung nicht. Speedy hat sachlich die Fakten aufgeführt.
Pfändungsfreigrenze existiert, auch die Möglichkeit, diese Freigrenze erhöhen zu lassen, erfüllt jemand entsprechende Vorausssetzungen.
Jeder der aus welchen Gründen auch immer mit dem Thema Zwangsvollstreckung konfrontiert ist, muss sich doch schon aus eigenstem Interesse umfänglich über alle Hintergründe informieren.
Sei es P-Konto was Speedy sagt +- 0 Grenze einhalten, kein Guthaben mit in den neuen Monat nehmen
Sei es Pfändungsfreigrenze indem sich jeder die Beträge in der Tabelle anschaut.
Das Herr Schäuble im Rollstuhl sitzt, sollte nicht verunglimpft werden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Auch eine Aktion wie "Aufrunden" hat damit nichts zu tun. Wer diese Aktion unterstützt, macht es freiwillig.
Und das die Rundfunkanstalten Gebrauch machen von den Gesetzen, ist auch normal. Da gehen Sie so vor wie jeder andere Gläubiger in Ihrer Position.
Die Frage ist doch mehr, dass wir die breite Masse aufklären müssen, dass diese Finanzierungsart
"Sozial unverträglich und ungerecht" ist. Ja sogar wirtschaftliche Existenzen vernichten können durch die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung. (Abgesehen davon das der ÖRR in seiner jetzigen Form keinen Mehrwert für die Gesamtheit hat, sondern nur der Suggestivkraft der politischen Richtung dient, die wir als mündige Bürger nicht brauchen)
Wo jeder, der mehr als den Grundsicherungsbetrag von 391€ + 17,98€ als sein zur Verfügung stehendes Einkommen nennt (zuzügliche Miete - Nebenkosten) genauso 17,98€ Rundfunkbeitrag bezahlen muss, wie die Herren und Damen der Gegenseite (ÖRR + Politik) die 9999€ bis 30.000€ monatliches Einkommen zur Verfügung haben, die auch nur 17,98 € im Monat bezahlen müssen.
Die Rundfunkanstalten beziehen sich zu Recht auf die Vorgaben, die ihnen der Gesetzgeber gegeben hat (in allen Punkten was den Rundfunk betrifft). Solange eine letzte gerichtliche Instanz nicht das Gegenteil beschließt (Wovon wir im Moment wieder recht weit weg sind).
Warum lässt es denn der Gesetzgeber (Politik) zu, dass wenn eine hoheitliche Vollstreckung nur unzureichenden, oder keinen Erfolg hat, die Rundfunkanstalten ein Inkassounternehmen als Dritte beauftragen können? Wenn die hoheitliche Vollstreckung nichts bringt, was bringt dann der Versuch eines Inkassounternehmens?
Die zielgerichtete Gegenwehr muss sich auf die richten, die das ganze Konstrukt vermurkst haben. Da ist das Thema Zwangsvollstreckung und Konsequenzen nur eines von vielen, mit denen man die konfrontieren muss.