Der Instanzenweg wird mit Sicherheit dornenreich sein. Und teuer zudem. Ich glaube auch nicht, dass eine Rechtsschutzversicherung das Spiel mitmacht. Die lesen sich die Urteile aus Koblenz und München durch, setzen sich abends vor die Glotze, vergnügen sich mit FIFA für 150 Mio Euro und am nächsten Tag lehnen sie den Antrag ab.
Allerdings sollte man erst einmal das Urteil in Schriftform abwarten. Denn die Pressemitteilung kann nicht den ganzen Inhaltstext des Urteils enthalten. Wenn doch, sollen die sich in Bayern ihr Lehrgeld wiedergeben lassen.
Aber so kann man sehen, wie die Infiltration bisher funktioniert hat. Für das System doch ganz wunderbar und wie gewünscht. Keiner von denen, ob nun Richter oder die Mitarbeiter des ÖRR, können sich in ihrer Welt vorstellen, dass es auch ohne die scheiß Glotze oder das Radio geht.
Ermano Geuers Beziehung zum Fernsehn ist ja auch eher negativ. Vermutlich geht denen das auch gegen den Strich.
Ich denke, ich gönne mir noch mal 105 Euro und ziehe beim nächsten Bescheid vor das Verwaltungsgericht. Und zwar ohne Anwalt und ohne Rechtsschutzversicherung.
Aus den Urteilen und den dazu gehörigen Klageschriften kann man ja lernen und weiß dann, wie man das System packen kann.
Dann gibt es da noch eine Möglichkeit. Die nennt man landläufig Zahlungsverweigerung wegen Schlechterfüllung. Das ist zwar ein Begriff aus dem Bürgerlichen Recht und in der Regel nicht auf ÖR anwendbar. Dennoch ist es nicht hinnehmbar, dass beispielsweise bei falschen Informationen auch noch ein Anspruch auf die Bezahlung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme besteht.
Wenn denn nun schon die Gerichte herausgearbeitet haben, dass es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer handelt sonder die Abgabe der Finanzierung einer ganz bestimmten Sache dient, in diesem Falle der Erstellung und weiteren Bereitstellung von Sendebeiträgen, dann darf der Rezipient auch erwarten, dass die Inhalte stimmen.
Es geht dabei nicht um eine falsche Gradangabe oder Windstärke beim Wetterbericht sondern um ganz klar inhaltliche Fehler, die durchaus auch weitere Auswirkungen haben können. Ich erinnere z. B. an die Sache mit den sog. Militärbeobachtern der OSZE, die gar keine waren. Zumindest nicht die der OSZE.
Gleiches würde auch gelten für Beiträge, die fremdvergeben wurden und vom ÖRR gesendet werden.
Darüber hinaus gilt das auch für aus fadenscheinigen Gründen gekürzte Spielfilme oder verhunzte Synchronfassungen, die in der deutschen Fassung nicht das wiedergeben, was das Original tatsächlich hergibt.
Blöd nur für jemanden, der weder Radio hört, auch nicht wie lt. Gericht vermehrt angenommen im Auto, und auch nicht fernsieht, weil die Glotze schlicht nicht vorhanden ist, es zu mühsam ist, sich den Mist auf dem Schlepptop anzusehen oder gar kein Fernsehempfang besteht, weil man im Tal oder mitten im Wald wohnt. Die Möglichkeit hat nur der, der die Sendelandschaft regelmäßig im Auge behält.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"