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Autor Thema: Creditreform  (Gelesen 59997 mal)

tex

  • Beiträge: 58
Creditreform
Autor: 13. Mai 2014, 20:46
Der fünfte Brief von C. Sie werden immer unverschämter  >:D ;D


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Re: Creditreform
#1: 13. Mai 2014, 21:35
@tex, danke fürs Einstellen hier.
Sehr aufschlussreich, solch seltsames Gebaren.
Da hilft nur eins, hart bleiben.
Der Laden ist ja nicht mal in der Lage, seine Textbausteine zu aktualisieren. (Gebühren!?)
Ich wette mit Dir, das nächste Schreiben ist ein Angebot zur Halbierung der Rate auf 25,- €.


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t

themob

Re: Creditreform
#2: 13. Mai 2014, 21:45
Creditreform Mainz ist in diesem Stadium "nur" eines: Verwaltungshelfer der Landesrundfunkanstalten

Allerdings reichen bei vielen diese Schreiben aus, den freundlicherweise angebotenen Satz:

Ihr Zahlungsvorschlag: www.schuldenreform.de (Klickt man z.B. auf den Link FAQ, landet man auf der rundfunkbeitrag.de Seite)

anzuklicken, sich einzuloggen mit den Daten aus dem Brief und über diesen Weg eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Es ist ein perfides Vorgehen der Landesrundfunkanstalten, dem Empfänger etwas zu suggerieren (offizielles Schreiben von Inkasso Creditreform), ihn einzuschüchtern und Ängste zu verbreiten. Und klappt hervorragend wie man unten aus dem Zitat entnehmen kann.

Die Landesrundfunkanstalten haben entsprechende Verträge mit der Creditreform Mainz ausgehandelt.

6.1.1.1.3 (Quelle: http://www.datenschutz.hessen.de/tb38k06.htm

Zitat
Datenübermittlungen an die Firma Creditreform

Die GEZ bzw. die Landesrundfunkanstalten schalten bei der Einziehung offener Rundfunkgebührenforderungen die Fa. Creditreform ein. Dies erfolgt nach Angaben der GEZ am Ende des förmlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens. Creditreform wird demnach erst tätig, wenn eine offene Forderung trotz eines durchgeführten Vollstreckungsverfahrens nach dem Verwaltungsvollstreckungsrecht nicht eingetrieben werden konnte.

Die Forderungen werden nicht an Creditreform abgetreten. Creditreform führt keine Zwangsmaßnahmen durch, sondern wird nach der Verfahrenskonzeption der Landesrundfunkanstalten nur als Verwaltungshelfer tätig. Creditreform schreibt die Gebührenschuldner in der Regel zweimal an. Beide Schreiben sind mit der GEZ abgestimmt. Im ersten Schreiben wird der Schuldner über die Beauftragung informiert und gebeten, die Forderung zu begleichen. Creditreform bezeichnet sich in diesem Schreiben als Vermittler und beschreibt die Zahlungsaufforderung als Chance, weitere Unannehmlichkeiten und Kosten zu vermeiden. Das zweite Schreiben weist den Schuldner auf die bestehende Vollstreckbarkeit des Bescheids hin und bietet ihm die Möglichkeit an, bei Zahlungsschwierigkeiten Vollstreckungsschutz zu beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass Creditreform mit der Landesrundfunkanstalt in Verhandlung über den Vollstreckungsschutz stehe. Nach Auskunft der GEZ ist das Verfahren sehr erfolgreich.

Ob und in welchem Umfang die Beauftragung von Creditreform zulässig ist, ist zunächst eine verwaltungsrechtliche Frage. Die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen ist eine hoheitliche Aufgabe, für die das Verwaltungsvollstreckungsrecht maßgeblich ist. § 7 Abs. 6 Satz 1 RGebStV ordnet die Anwendung der Vorschriften über den Verwaltungszwang ausdrücklich an. Damit steht fest, dass Creditreform nicht mit Aufgaben der Vollstreckung betraut werden könnte, da dies nur im Wege der Beleihung möglich wäre, die hier nicht gegeben ist. Creditreform kann daher lediglich als Verwaltungshelfer tätig werden. Folgerichtig sieht das von der GEZ und den Landesrundfunkanstalten festgelegte Verfahren dies auch so vor. Datenschutzrechtlich folgt daraus, dass Creditreform nur im Wege der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 4 HDSG für den Hessischen Rundfunk tätig werden kann. Auch das entspricht der Konzeption der Landesrundfunkanstalten.

Weitere Berichte dazu:
Seite 31: http://www.rbb-online.de/content/rbb/rbb/unternehmen/der_rbb/struktur/datenschutz/8__taetigkeitsbericht.file.html/8.%20T%C3%A4tigkeitsbericht.pdf

Nicht einschüchtern lassen. Es sind zwar leider Tätigkeitsberichte vor 2013 in Bezug auf die Rundfunkgebühren. Aber wenn man sich den zitierten Text mal ansieht und das hier hochgeladene Dokument von Creditreform gegenüberstellt, wird man feststellen, dass es auch im Zeitalter vom Rundfunkbeitrag so gehandhabt wird.

Den alten §7 Abs. 6 Satz 1 des RGebStV hat man heute in der Satzung über das Verfahren zur Leistung von Rundfunkbeiträgen [Name Rundfunkanstalt], in § 16 Abs. 2 Satz 2 versteckt

Hier als Beispiel des RBB: Seite 33 + 34

Zitat
Die Rundfunkanstalt darf ein Inkassounternehmen erst beauftragen, nachdem der geschuldete Betrag durch die hoheitliche Vollstreckung nicht oder nicht vollständig beigetrieben werden konnte.

Wer Lust hat zum Thema noch weiter zu recherchieren (da stehen durchaus noch andere interessante Themen drin - wie z.B. ein gemeinsam mit verschiedenen Landesrundfunkanstalten  betriebenes IVZ - Informationsverarbeitungszentrum usw.)

Suchbegriffe: (innerhalb der Berichte nach "Creditreform" suchen)
Tätigbeitsbericht des Datenschutzbeauftragten des XY (Landesrundfunkanstalt)
Tätigkeitsbericht des XY (Bundesland) Datenschutzbeauftragten - in den Berichten suchen nach Rundfunk

Es geht Creditreform letztendlich nur um die Erfolgsquote der Briefe wenn der Angeschriebene reagiert, was bezahlt oder irgendwas zustimmt. Vielleicht entsprechendes Provisionsmodell, auf jeden Fall bekommen die anteilig in irgendeiner Form Gelder von den Rundfunkanstalten, und die Gelder kommen letztendlich vom Beitragszahler.

Es gilt erstmal der Weg über die hoheitliche Vollstreckung einzuhalten - und nichts anderes


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: Creditreform
#3: 13. Mai 2014, 21:57
Unterstellung:!!!!!

„Als Rundfunkteilnehmer konsumieren sie täglich die Sendungen der Rundfunkanstalt“

Welcher, muss man für jede einzeln bezahlen, bzw. im Leben nicht, selbst nicht für Geld dafür,
ich würde nur nein danke sagen.

„ohne die vom Gesetzgeber bestimmten Gebühren zu entrichten“

Keine Nutzung, keine Gebühr!!!!!!!!!!!!!

Hätte keine Vertrag unterschrieben, wünschste nicht ungefragt belästigt zu werden, würde es bevorzugen, fernsehprogrammfrei zu leben, was für eine Erholung!


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

S
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Re: Creditreform
#4: 13. Mai 2014, 21:58
Zitat
Als Rundfunkteilnehmer konsumieren Sie täglich die Sendungen der Rundfunkanstalt ohne dafür die vom
Gesetzgeber bestimmten Gebühren zu entrichten. Dieses Verhalten schädigt nicht nur die Landesrundfunkanstalt,
sondern missbraucht auch die soziale Gemeinschaft aller Gebührenzahler.

Zum Totlachen!!!!

Was macht ein Nicht-Zahler in der sozialen Gemeinschaft aller Gebührenzahler? Rundfunkteilnehmer? Täglicher
Konsum von Sendungen? Wer will wen schädigen/abzocken?



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themob

Re: Creditreform
#5: 13. Mai 2014, 22:02
Unterstellung:!!!!!

„Als Rundfunkteilnehmer konsumieren sie täglich die Sendungen der Rundfunkanstalt“


Alleine für den Satz könnte sich jeder Betroffene überlegen, eine Unterlassungserklärung unterschreiben zu lassen von Creditreform, mit Androhung von 250.000€, sollte dies nochmal in einem Brief oder sonstwo nachweislich von denen behauptet werden.  >:D


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Re: Creditreform
#6: 13. Mai 2014, 22:04
„ohne die vom Gesetzgeber bestimmten Gebühren zu entrichten“

Ich dachte es ist ein Beitrag?


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www.rundfunk-frei.de

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Re: Creditreform
#7: 13. Mai 2014, 22:16
@tex: Der Brieftext ist einfach nur GROTESK! Diese gespielte Empörung und Enttäuschung! Danke fürs Einstellen!
Es hört sich verdammt nach ungekonntem Bluff an!


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Creditreform
#8: 13. Mai 2014, 22:57
Schade dass man den Verfasser dieses Textes nicht erreichen kann. Man sollte ihm diesen um die Ohren hauen.


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Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

S
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Re: Creditreform
#9: 13. Mai 2014, 23:54
Wie ist denn die Vorgeschichte?

Klar ist es eine Frechheit dass sie mit der sozialen Gemeinschaft der Gebührenzahler argumentierten und mit "natürlich zahl ich" auf Leistung und Gegenleistung abstellten, nur um kurz darauf auch ohne eigene Leistung zahlen zu lassen.


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Re: Creditreform
#10: 14. Mai 2014, 00:45
Wie ist denn die Vorgeschichte?

Klar ist es eine Frechheit dass sie mit der sozialen Gemeinschaft der Gebührenzahler argumentierten und mit "natürlich zahl ich" auf Leistung und Gegenleistung abstellten, nur um kurz darauf auch ohne eigene Leistung zahlen zu lassen.

Die Vorgeschichte ist, das ich als Frührentner dauerhaft unter dem Existenzminimum lebe und auch den vorkonstruierten Klageweg mir nicht leisten kann.
So sammle ich die Briefe seit 2013, habe ein P-Konto eingerichtet, habe den Offenbarungseid gemacht, meine einzigen "Schulden" sind bis jetzt ca. 450 € beim Beitragsverein und das was ich weiter machen werde ist nicht Verhandeln und nicht Bezahlen das einzigste Mittel das mir bleibt. Und es scheint zu wirken  >:D ;D


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Re: Creditreform
#11: 14. Mai 2014, 06:48
Ich dachte es wäre gar nicht wichtig, ob man "Rundfunkteilnehmer" ist oder nicht, weil doch für eine Wohnung kassiert werden soll.

Oder sind das noch alt Forderungen?
Ich sehe es auch so, egal was ein Gericht in Deutschland entscheidet, erst wenn eine kritische Masse nicht mehr zahlt ändert sich das Ganze. Hoffen wir, dass die kritische Masser bald erreicht wird.
Ich zahle auch nicht, ich wüßte auch gar nicht wofür, aber so weit wie hier ist es bisher noch nicht. Und vielleicht sieht es morgen ja schon besser aus.
Wenn es nicht so trauig wäre, könnte so ein Brief ja auch als Humorvorlage angsehen werden.

Viel Erfolg wünsche ich und weiterhin extremes Durchhaltvermögen bei den Dingen, welche da noch kommen.


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Re: Creditreform
#12: 14. Mai 2014, 08:49
Die Vorgeschichte ist, das ich als Frührentner dauerhaft unter dem Existenzminimum lebe und auch den Vorkonstruierten Klageweg mir nicht leisten kann.

Als Frührentner dauerhaft unter dem Existenzminimum bist Du in einer guten Lage, um gegen diese Bande zu
kämpfen. Hoffentlich wächst die soziale Gemeinschaft der Nicht-Zahler, die gegen diese Bande käpft.

Auch grotesk ist der letzte Paragraph mit der Satz: "Es ist äußerst enttäuschend, dass unsere
gesamten Verhandlungsbemühungen, Sie vor Vollstreckungsmaßnahmen zu schützen, von Ihnen
ungenutzt blieben." - Das klingt schon wie Schutzgelderpressung, wenn das (ungerechte) Gesetz nicht an
ihrer Seite wäre.


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Re: Creditreform
#13: 14. Mai 2014, 08:59
Wurde Härtefallantrag gestellt und dieser abgelehnt oder gleich nichts gemacht?


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Re: Creditreform
#14: 14. Mai 2014, 10:23
Wurde Härtefallantrag gestellt und dieser abgelehnt oder gleich nichts gemacht?

Einen "Antrag" zu stellen bedeutet das ich den Raub akzeptiere!

Nicht Verhandeln nicht Bezahlen! ist das geringste Mittel der Gegenwehr und ist immer Straffrei nach dem GG bei einem Raub (ungerechtfertigte Wegnahme).  ;)


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