Creditreform Mainz ist in diesem Stadium "nur" eines:
Verwaltungshelfer der LandesrundfunkanstaltenAllerdings reichen bei vielen diese Schreiben aus, den freundlicherweise angebotenen Satz:
Ihr Zahlungsvorschlag: www.schuldenreform.de (Klickt man z.B. auf den Link FAQ, landet man auf der rundfunkbeitrag.de Seite)
anzuklicken, sich einzuloggen mit den Daten aus dem Brief und über diesen Weg eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Es ist ein perfides Vorgehen der Landesrundfunkanstalten, dem Empfänger etwas zu suggerieren (offizielles Schreiben von Inkasso Creditreform), ihn einzuschüchtern und Ängste zu verbreiten. Und klappt hervorragend wie man unten aus dem Zitat entnehmen kann.Die Landesrundfunkanstalten haben entsprechende Verträge mit der Creditreform Mainz ausgehandelt.
6.1.1.1.3 (Quelle:
http://www.datenschutz.hessen.de/tb38k06.htmDatenübermittlungen an die Firma Creditreform
Die GEZ bzw. die Landesrundfunkanstalten schalten bei der Einziehung offener Rundfunkgebührenforderungen die Fa. Creditreform ein. Dies erfolgt nach Angaben der GEZ am Ende des förmlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens. Creditreform wird demnach erst tätig, wenn eine offene Forderung trotz eines durchgeführten Vollstreckungsverfahrens nach dem Verwaltungsvollstreckungsrecht nicht eingetrieben werden konnte.
Die Forderungen werden nicht an Creditreform abgetreten. Creditreform führt keine Zwangsmaßnahmen durch, sondern wird nach der Verfahrenskonzeption der Landesrundfunkanstalten nur als Verwaltungshelfer tätig. Creditreform schreibt die Gebührenschuldner in der Regel zweimal an. Beide Schreiben sind mit der GEZ abgestimmt. Im ersten Schreiben wird der Schuldner über die Beauftragung informiert und gebeten, die Forderung zu begleichen. Creditreform bezeichnet sich in diesem Schreiben als Vermittler und beschreibt die Zahlungsaufforderung als Chance, weitere Unannehmlichkeiten und Kosten zu vermeiden. Das zweite Schreiben weist den Schuldner auf die bestehende Vollstreckbarkeit des Bescheids hin und bietet ihm die Möglichkeit an, bei Zahlungsschwierigkeiten Vollstreckungsschutz zu beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass Creditreform mit der Landesrundfunkanstalt in Verhandlung über den Vollstreckungsschutz stehe. Nach Auskunft der GEZ ist das Verfahren sehr erfolgreich.
Ob und in welchem Umfang die Beauftragung von Creditreform zulässig ist, ist zunächst eine verwaltungsrechtliche Frage. Die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen ist eine hoheitliche Aufgabe, für die das Verwaltungsvollstreckungsrecht maßgeblich ist. § 7 Abs. 6 Satz 1 RGebStV ordnet die Anwendung der Vorschriften über den Verwaltungszwang ausdrücklich an. Damit steht fest, dass Creditreform nicht mit Aufgaben der Vollstreckung betraut werden könnte, da dies nur im Wege der Beleihung möglich wäre, die hier nicht gegeben ist. Creditreform kann daher lediglich als Verwaltungshelfer tätig werden. Folgerichtig sieht das von der GEZ und den Landesrundfunkanstalten festgelegte Verfahren dies auch so vor. Datenschutzrechtlich folgt daraus, dass Creditreform nur im Wege der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 4 HDSG für den Hessischen Rundfunk tätig werden kann. Auch das entspricht der Konzeption der Landesrundfunkanstalten.
Weitere Berichte dazu:
Seite 31:
http://www.rbb-online.de/content/rbb/rbb/unternehmen/der_rbb/struktur/datenschutz/8__taetigkeitsbericht.file.html/8.%20T%C3%A4tigkeitsbericht.pdfNicht einschüchtern lassen. Es sind zwar leider Tätigkeitsberichte vor 2013 in Bezug auf die Rundfunkgebühren. Aber wenn man sich den zitierten Text mal ansieht und das hier hochgeladene Dokument von Creditreform gegenüberstellt, wird man feststellen, dass es auch im Zeitalter vom Rundfunkbeitrag so gehandhabt wird.
Den
alten §7 Abs. 6 Satz 1 des RGebStV hat man heute in der Satzung über das Verfahren zur Leistung von Rundfunkbeiträgen [Name Rundfunkanstalt],
in § 16 Abs. 2 Satz 2 verstecktHier als Beispiel des RBB: Seite 33 + 34
Die Rundfunkanstalt darf ein Inkassounternehmen erst beauftragen, nachdem der geschuldete Betrag durch die hoheitliche Vollstreckung nicht oder nicht vollständig beigetrieben werden konnte.
Wer Lust hat zum Thema noch weiter zu recherchieren (da stehen durchaus noch andere interessante Themen drin - wie z.B. ein gemeinsam mit verschiedenen Landesrundfunkanstalten betriebenes IVZ - Informationsverarbeitungszentrum usw.)
Suchbegriffe: (innerhalb der Berichte nach "Creditreform" suchen)
Tätigbeitsbericht des Datenschutzbeauftragten des XY (Landesrundfunkanstalt)
Tätigkeitsbericht des XY (Bundesland) Datenschutzbeauftragten - in den Berichten suchen nach Rundfunk
Es geht Creditreform letztendlich nur um die Erfolgsquote der Briefe wenn der Angeschriebene reagiert, was bezahlt oder irgendwas zustimmt. Vielleicht entsprechendes Provisionsmodell, auf jeden Fall bekommen die anteilig in irgendeiner Form Gelder von den Rundfunkanstalten, und die Gelder kommen letztendlich vom Beitragszahler.
Es gilt erstmal der Weg über die hoheitliche Vollstreckung einzuhalten - und nichts anderes