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Autor Thema: Verwaltungsvorgang verfilmt?  (Gelesen 1897 mal)

G
  • Beiträge: 47
Verwaltungsvorgang verfilmt?
Autor: 12. Mai 2014, 11:10
Hallo!

Ich habe bei einem Bekannten gelesen, dass in einem Schreiben der Rundfunkanstalt das VwG bezüglich einer Eilrechtsschutzklage stand:
"Der beim Antragsgegner entstandene - im Original verfilmte - Verwaltungsvorgang wird zum Verbleib überreicht."

Was bedeutet dieser Satz?
Heißt das, dass die RFA eine Videiodatei beim VwG eingereicht haben - oder gar die Kosten für einen Filmdreh dem (wahrscheinlich ohnehin unterlegenen Kläger) zusätzlich als Auslage in Rechnung stellen wollen?

Hat jemand mehr Infos dazu, oder kann erläutern was damit gemeint ist?

Vielen Dank und beste Güße!


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t

themob

Re: Verwaltungsvorgang verfilmt?
#1: 12. Mai 2014, 11:47
Hallo,

steht dieser Satz 1 zu 1 so in dem Schreiben, wie er hier vorgestellt wird?

Zitat
Der beim Antragsgegner entstandene - im Original verfilmte - Verwaltungsvorgang wird zum Verbleib überreicht."

Dann wäre eine anonymisierte Fassung des Schreibens hilfreich.

Aus eigener Erfahrung weiss ich, Person B hatte Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt, in der ersten Antwort der Rundfunkanstalt an das VG war in einem Absatz vermerkt:

Der Beklagte [Rundfunkanstalt] bedauert, den Verwaltungsvorgang nicht im Original vorlegen zu können. Eine Archivierung [im Original verfilmte?] aller Schriftstücke im Original durch den BS ist nicht möglich, so das lediglich die Reproduktion der im elektronsichen Datenverarbeitungssystem gespeicherten Dokumente [verfilmte] vorgelegt werden kann.

Ich selbst würde das Wort "verfilmte" mit kopierte - archivierte ersetzen, damit es Sinn macht und verständlich wirkt.

Der dem Antragsgegner entstandene Verwaltungsvorgang wird zum Verbleib [beim VG] überreicht und wurde kopiert - archiviert [im Original verfilmt]. Früher sagte man in diesem Zusammenhang auch:

Der Vorgang wurde auf Microfiche verfilmt



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Re: Verwaltungsvorgang verfilmt?
#2: 12. Mai 2014, 11:48
Wenn es verfilmt wurde, bedeutet das normalerweise, dass es auf Mikrofiche kopiert wurde. Das sind diese Schwarzweißfolien in der Größe DinA4, wo ca. 100 Schreibmaschinenseiten drauf passen, wie ein Positiv-Dia in Übergröße. Möglicherweise wird es heutzutage auch einfach eingescannt und digitalisiert für die weitere Verwendung.
Da das VwG nun eine Kopie davon hat, bekommt man die Unterlagen zurück.


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G
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Re: Verwaltungsvorgang verfilmt?
#3: 12. Mai 2014, 14:11
Ah, ich Depp! Na, dann kann der Empfänger des Schreibens ja beruhigt sein.

Der satz war 1 zu 1 aus dem Schreiben übernommen, daher die Gänsefüßchen.

Vielen Dank für die schnelle Aufklärung!  :)


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