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Autor Thema: Verfassungsbeschwerde Berlin: ausländische Studierende  (Gelesen 3346 mal)

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Hallo liebe Mitstreitende!

Innerhalb eines Jahres seit dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes ist es möglich, gegen dieses Gesetz eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, wenn das Gesetz eigene subjektive Rechte verletzt. Das habe ich am 17.12.2013 in Berlin gemacht. Ich habe geschrieben, dass man als ausländischer Student, unabhängig von eigener finanzieller Situation, kein Bafög bekommen kann und somit sich nicht befreien kann (Gleiches gilt für Hartz-4). Weiterhin hat man als Ausländer und/oder nicht-Deutsch-Muttersprachler andere Informationsbedürfnisse, aber muss einen großen Teil des Medienbudgets für BeitragsService ausgeben. (S. Text im Anhang)

Vor Kurzem habe ich ein Schreiben bekommen, dass:

(1) ich nicht dargelegt habe, dass die Beschwerde von allgemeiner Bedeutung ist und somit soll den Rechtsweg bestreiten und

(2) Ich soll Bafög beantragen.  (s. Text im Anhang im nächsten Beitrag, da Anhang zu groß).

Ich kann eine Stellungsnahme dazu abgeben.

Die Verfassungsbeschwerde führt meine Lebenspartnerin, die ausländische Studentin ist. Sie hat keinen Einkommen, und ich arbeite halbe Stelle. Nach einer kurzen Recherche sieht es nicht so aus, dass wir unter der Hartz-4 Grenze liegen (353 + 353 Euro + Miete). Wir werden in den nächsten Tagen versuchen, beim Bafög-Amt die Situation zu klären bzw. eine Ablehnung zu bekommen.

Wenn jemand Ideen hat, sind sie herzlichst willkommen.

Viele Grüße
Darya / angry_hamster / Hamster Malvado.


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Zu deinem Punkt 1) könntest du beim Stat. Bundesamt nachschauen, wieviele ausländische Studenten in Deutschland immatrikuliert sind.
Dann nimmst du diese Zahl, um das allgemeine Interesse (also nicht nur für eine als unerheblich einstufbare Minderheit) zu begründen.

Alternativ oder dann ergänzend steht euch natürlich der normale Rechtsweg offen; also Beitragsbescheid abwarten, Widerspruch einlegen, Widerspruchsbescheid erhalten und dann Klage vor dem VG einreichen.

Schau dich/schaut euch hier im Forum um, da gibt es jede Menge weiterer Ablaufbeschreibungen.



Für die Verfassungsbeschwerde hätte ich noch den Hinweis auf das besondere Recht für ausländische Mieter: Da gibt es in manchen Fällen einen Anspruch auf eine SAT-Schüssel zum Empfang der Heimatprogramme in der Muttersprache.
Z.B. hier http://www.derwesten.de/politik/vermieter-muessen-satellitenschuessel-fuer-auslaender-in-ausnahmefaellen-zulassen-id7951461.html

Da läßt sich die Argumentation vielleicht umdrehen in die Richtung, dass der zwangsbezahlte örR in diesem Fall ja nun gar keinen (rechtlich vorausgesetzten) Vorteil bringt.

...


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Hallo Peer_Gynt,

Vielen Dank für die Tipps! Ja, ich schaue beim Stat. Bundesamt. Und das Beispiel mit den Sendungen in der turkmenischer Sprache werde ich mir merken.

LG
Darya / angry_hamster


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HIER IST DIE ANTWORT vom Verfassungsgerichtshof Berlin auf meine Verfassungsbeschwerde (s. Anhang).


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HIER IST DIE ANTWORT vom Verfassungsgerichtshof Berlin auf meine Verfassungsbeschwerde (s. Anhang).

Das man zuerst ein Antrag auf Befreiung zuerst stellen sollte, habe ich hier mehrfach angeregt.

Manche Ausländer können doch BaföG bekommen, aber nicht alle. Das ist Gesetz. Wenn Bafög
nicht Frage kommt, dann wundert mich, dass dieses Gericht behauptet, der Antrag auf Befreiung
für Bafög-Empfänger käme in Frage. Meiner Meinung nach, nur die Befreiung wegen Härtefalls
käme in Frage.

Dieses Gericht scheint, wie die Rundfunkanstalten, die Politik und manche andere Gerichte, die für die
Zwangsabgabe stimmen, das Problem nicht verstehen zu wollen. Narren kann man sie nicht nennen: der
Narr hat einen Sinn für die Wirklichkeit, er drückt sich vorsichtig aus.


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Meiner Meinung nach, nur die Befreiung wegen Härtefalls käme in Frage.
Das ist auch meine Meinung.

Zumindest aber parallel weitermachen:
Jetzt gleich ganz schnell einen Härtefallantrag stellen. - Die Ablehnung dürfte nicht lange auf sich warten lassen.

Beim VerfGer die Klage weiterhin begründen, vor allem, dass Bafög ja nicht möglich ist,
und im weiteren Verlauf mit der Härtefall-Ablehnung untermauern.



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Zumindest aber parallel weitermachen:
Jetzt gleich ganz schnell einen Härtefallantrag stellen. - Die Ablehnung dürfte nicht lange auf sich warten lassen.

Du kannst es parallel  versuchen. Die Ablehnung nimmt aber doch viel Zeit, sie nehmen sich Zeit, anscheinend
wollen sie wenige Gerichtsverfahren, um vor einer möglichen Evaluierung der Abgabe durch die Landtage
die Akzeptanz der Abgabe nachzuweisen.

Beim VerfGer die Klage weiterhin begründen, vor allem, dass Bafög ja nicht möglich ist,
und im weiteren Verlauf mit der Härtefall-Ablehnung untermauern.

Sie wollen unmündige Bürger, die sich auch wie Idioten benehmen, wenn sie keine sind. Auch wenn man weiß, dass
Bafög nicht in Frage kommt, weil man das Gesetz kennt, soll man Bafög beantragen, damit man eine Ablehnung hat,
die man der Rundfunkanstalt vorzeigen kann. Übrigens, mit der Reform der Abgabe wollten sie es angeblich
"einfach, für alle" machen, also auch weniger Bürokratie. In Wirklichkeit wollen sie nur Geld.


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Danke für die Antworten! Es hat sich herausgestellt, dass, neben der Staatsangehörigkeit, in diesem Fall BAFÖG nicht möglich ist, da es ich um ein Zweitstudium handelt. Aus diesem Grund sehe ich keinen Sinn, den Bafög-Antrag zu stellen, oder? Wenn ich richtig verstehe, muss man bei der Antragstellung z.B. Einkommensnachweise der Eltern vorlegen, was in diesem Fall mit Übersetzungskosten vebunden ist. Man würde dann wahrscheinlich eine Ablehnung wegen Zweitstudiums, nicht Staatsbürgerschaft bekommen. Ich denke, es bleibt nur, mit §8 des BAFÖG (Staatsangehörigkeit) zu argumentieren.

Ein Härtefall ist nicht gegeben (wegen Einkommen des Lebenspartners).


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