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Autor Thema: Klageweg - hypothetische Fallberichte als Wegweiser  (Gelesen 1199 mal)

G
  • Beiträge: 47
Hier würde ich gern einige rein hypothetische Fälle verschiedener Widerstandsbemühungen mit möglichst vielen Weichen und Erläuterungen erstellen, damit jeder sich seine "Schablone" als Leitlinie heraussuchen kann und einen Überblick über die Möglichkeiten erhält. Gegebenenfalls würde ich dann das Layout später etwas übersichtlicher gestalten und diesen Wegweiser in Form eines .pdf-Dokuments zur Verfügung stellen.
Mit der Zeit wird es hier weitere Ergänzugen geben. Es wäre toll, wenn wir so eine Übersicht über die Möglichkeiten und Gegenreaktionen erhalten würden. Über Kommentare, Links und Hinweise freue ich mich daher sehr!


Hypothetischer Fall 1
Eine Person (Angestellt, wohnt zur Miete, besitzt ein privates KfZ),
sieht ihre Grundrechte durch den Rundfunkbeitrag verletzt.

Sie widerruft die Lastschrift für den Beitraggservice zum 01.01.2013,
wartet ordnungsgemäß auf eintrudelnde Beitragsbescheide und widerspricht diesen fristgemäß (siehe dazu in den FAQs).
Natürlich könnte hier schon der Hund begraben liegen, indem der ÖRR dieser Person keinen Widerspruchsbescheid schickt ...

Aber mal angenommen,

Person A erhält einen Widerspruchsbescheid mit Frist zur Klageeinreichung beim Verwaltungsgericht (VwG).
Person A reicht daraufhin ihre Klage ein, bestehend aus z.B. folgenden Anträgen:
- 1.) Rechtmäßigkeit der Bescheide zu prüfen
- 2.) Vollziehungsmaßnahmen auszusetzen
- 3.) ?

Diese beiden aAträge würden wahrscheinlich beim VwG aufgeteilt und als zwei verschiedene Aktenzeichen geführt. Antrag 2 bedingt schnelles Handeln, weshalb hier anders verfahren wird als bei z.B. Antrag 1.
Der ÖRR bekommt dann vom Gericht praktisch Fristen auf die Klage zu reagieren.

Bezüglich Antrag 1.) hat der ÖRR folgende Optionen:
Er kann
- seine Darstellung beim Gericht einreichen und seine Forderung begründen bzw. bekräftigen
- nicht reagieren (wäre aber wohl nicht sein Mittel der Wahl)
- ?

Bezüglich Antrag 2.) hat der ÖRR folgende Möglichkeiten:
Er kann
- die Aussetzung der Vollziehung ablehnen
- stattgeben und für die Dauer des Verfahrens auf die Vollziehung verzichten
- ?

Angenommen, der ÖRR verzichtet auf Vollstreckungsmaßnahmen. Dann könnte auch Person A das Eilrechtsschutzverfahren für erledigt erklären (?) und das Aktenzeichen geschlossen werden.


... wird fortgesetzt bzw. ergänzt. Vielen Dank für eure Mithilfe!  :)


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