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Autor Thema: Ermano Geuer: Habe noch nie ein so schlecht begründetes Urteil eines VG gesehen  (Gelesen 8113 mal)

Uwe

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Ermano Geuer: Man kann anderer Meinung sein.
Habe aber noch nie ein so schlecht begründetes Urteil eines VG gesehen



3 K 554/13 Ge
 
VERWALTUNGSGERICHT GERA

Das Urteil im Wortlaut als pdf:
http://tinyurl.com/lasb2m4


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Mit Doppelklick die ganze Zeile (nicht nur das blau hervorgehobene) markieren. So hats bei mir geklappt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

d
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7710.15.html

alles klar, wer traut sich schon gegen die Rundfunkanstalten. Mit dem positiven Urteil würde das in die Geschichte eingehen, bedeutet auch Ende der Karriere im Amt für Vorsitzende.


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Uwe

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Habe neuen Link eingefügt!!


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Danke schön, aber 15.5. ist für mich stressig genug. Weiss momentan nicht wie bis dahin überstehen. :-[


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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@Uwe: Gibt's noch die Quelle für das Zitat Ermano Geuers?
Vielen Dank :)

PS: Bei solchen Urteilen und hanebüchenen Begründungen, die selbst schon den etwas versierteren Laien unter uns aufstoßen, fragt man sich, ob man nicht gleichzeitig auch noch gegen die Richter klagen könnte/ müsste/ sollte...
...die scheinen hier die aus der Justitiar-Abteilung von ARD-ZDF-GEZ vorbereiteten, und uns allenthalben schon reichlich durch die Infobriefe und Widerspruchsbescheide bekannten Begründungen einfach nur fröhlich, dankbar und unreflektiert weiterzuverwursten, ohne - wie es sich geziemen würde - eigene Überlegungen anzustellen.
Verantwortungslos.
Respektlos.
In meinen Augen äußerst mangelhafter Berufsethos - um es gelinde auszudrücken.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Zu allem Unglück dieses Urteils der Schande wird es auch noch in der TV-Programm-Klatschpresse munter weiter verbreitet. Damit sich die gelangweilte und brav zahlende Mehrheit umso mehr bestätigt fühlt.
Widerstand eh sinnlos  , wird gnadenlos platt gemacht. Danke TV-Direkt , ich glaube das wars zwischen uns.


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You can win if you want

s

six2seven

Zitat Bürger:
……. fragt man sich, ob man nicht gleichzeitig auch noch gegen die Richter klagen könnte/ müsste/ sollte...

Hallo,

….Richter und Politiker sind nicht angreifbar, dafür haben Sie
schon in Urzeiten Vorsorge getroffen.
Durch die Ihm angedichtete Notwendigkeit, wird auch der ÖRR  in
besonderem Maß von Politik und Justiz geschützt, das System braucht
den Staatsfunk und der soll und kann nicht aufklärend sein.
Adenauer hat das 1955 auf den Weg gebracht und mit geringfügigen
Abstrichen durch Karlsruhe, durchgesetzt.
Will damit sagen:
Das Konstrukt ÖRR, genehmigt sich in vollem Umfang die Vorteile
der freien Marktwirtschaft und wäre das nicht schon genug,
müssen zusätzlich 9 Milliarden vom Bürger erpresstes Zwanggeld
in deren Taschen fließen, spätestens jetzt müssten Politik
und Justiz aufwachen, falsch gedacht.
Wenn eine Putzfrau neben Ihrer angemeldeten unterbezahlten Tätigkeit,
heimlich eine zweite Stelle bedient, damit Sie überhaupt was in
der Tasche hat, wird Sie zum Fall für den Staatsanwalt.
Alles gesagt.


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Zu allem Unglück dieses Urteils der Schande wird es auch noch in der TV-Programm-Klatschpresse munter weiter verbreitet. Damit sich die gelangweilte und brav zahlende Mehrheit umso mehr bestätigt fühlt.
Widerstand eh sinnlos  , wird gnadenlos platt gemacht. Danke TV-Direkt , ich glaube das wars zwischen uns.

Dann warten wir doch mal die Berichterstattung am 15.05.2014 ab.  ::)

Interessant die gegensätzlichen Auffassungen z. B. hier:

Aus dem Urteil aus Gera:

Zitat
...Für eine Steuer fehlt es an einer Gegenleistung, denn eine Steuer wird allen Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einnahmen auferlegt; sie stellt keine Gegenleistung für eine bestimmte staatliche Leistung dar...


Im Vergleich dazu die Argumentation der AfD-Partei in ihrer Klageschrift:

Zitat
...Eine Steuer deshalb, weil u.a. eine Abgabepflicht unabhängig von dem individuellen Nutzungsverhalten bestehe...

Da haben die Richter in Gera doch den Nagel auf den Kopf getroffen, ohne es zu merken.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

S
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Beide male steht doch da, dass es für eine Steuer keine Gegenleistung gibt, daher sehe ich keine gegensätzlichen Auffassungen.


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Das ist richtig. Aber die Schlussfolgerung ist jedesmal eine andere.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

r
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"Ein Beitrag wird als Gegenleistung für eine bestimmte öffentlich-rechtliche Leistung erhoben (vgl. Zur Abgrenzung der Abgabenar-ten auch ThürOVG, Urteil vom 09.05.2012 - 1 KO 713/09 - zitiert nach juris). Dabei reicht die Möglichkeit zur Benutzung einer entsprechenden öffentlichen Einrichtung oder Anlage als solche für die Beitragserhebung schon aus...."

Wie lapidar, als wäre der ÖRR ein Toilettenhäuschen in der Fußgängerzone.
Irgendwie sind die ja auch eins, nur eben eins das einem hinterherläuft und die Inhalte nicht ins Häuschen gehen sondern es freifliegend verlassen.....

Ich werd es auf eine Verhandlung ankommen lassen, gleich wieviele hohe Gerichte gegen die Menschen entscheiden.


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sin

Interessant ist, dass im Urteil recht schnell gesagt wird, der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer.
Später heißt es dann, die Pauschalisierung (Wohnung = zahlen) ist in Ordnung, weil so üblich im Abgabe- und Steuerrecht. Yolo.


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