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  • Verwaltungsgericht Gera: 14. Januar 2014

Autor Thema: Termin am VG Gera  (Gelesen 11568 mal)

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Re: Termin am VG Gera
#15: 05. Mai 2014, 09:10


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Re: Termin am VG Gera
#16: 05. Mai 2014, 21:13


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Termin am VG Gera
#17: 05. Mai 2014, 23:49
Noch´n Link - hoffe, der funktioniert:

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Gera_3-K-55413-Ge_Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-erfolglos.news17924.htm

Ja, funktioniert.
Leser-Kommentare stehen bei http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Gera_3-K-55413-Ge_Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-erfolglos.news17924.htm
auch schon da.
Den von Toni finde ich interessant:
Zitat
Zitat des Urteiles des Verwaltungsgericht aus Gera:
"da der Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungs­vereinfachung zur Pauschalisierung der Abgabentatbestände befugt ist."
Das Gericht stellt damit eindeutig fest,
dass der Rundfunkbeitrag eine Abgabe i.S. der Abgabenordnung (Steuergesetz des Bundes) ist.
Ergo - ist der Rundfunkbeitrag eine Steuer,
und damit keine Beitragserhebung.
Als Steuererhebungsform ist der Rundfunkbeitag verfassungswidrig.

Demnach widerspricht sich dieses "Gericht" sogar selbst.
Dieses "Urteil" 3 K 554/13 Ge ist nicht des Papiers würdig, auf dem es gedruckt.
Der Kläger sollte sich genau überlegen, ob er wirklich an solche inkompetenten "Rechtsexperten" Gerichtsgebühren zahlen will.

Markus


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s
  • Beiträge: 87
Re: Termin am VG Gera
#18: 06. Mai 2014, 08:33
Kleine Randnotiz,
was mir am meisten dabei noch sauer aufstößt sind die Säumniszuschläge, sie seien "rechtsfehlerfrei" festgesetzt worden.
Wie kann kein Rechtsverhältnis Säumniszuschläge rechtfertigen?
Erst mit dem öffentl.rechtl. Verwaltungsakt (Beitragsbescheid!) wird doch das Rechtsverhältnis begründet.
Und wie können dann bereits aber Säumniszuschläge in dem begründenden Verwaltungsakt enthalten sein?
Ich verstehe die Welt nicht mehr wenn ein Gericht dieses Vorgehensweise auch noch für rechtens erklärt.
Aber das nur am Rande....


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Fritzi

Re: Termin am VG Gera
#19: 06. Mai 2014, 09:21
In Osnabrück und wahrscheinlich auch in den anderen bisherigen Prozessen sind die Argumente stets die gleichen gewesen. Entweder haben die Richter wirklich kein Hintergrundwissen, sich sehr schlecht vorbereitet oder sie können/dürfen nicht anders entscheiden. Wie groß ist wohl der Druck im Vorfeld für diese Richter gewesen? Von welcher Stelle werden die eigentlich kontrolliert? Gibt es eigentlich eine höhere Institution des 'Volkes' (es heißt doch im Namen des Volkes), die auf solche Entscheidungen einwirken kann?
6 oder 7 fachlich rennomierte Gutachten...die kommen in der Argumentation der Richter nicht vor. Warum nicht?

Um so gespannter dürfen wir dem 15. Mai entgegen sehen.


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  • Beiträge: 1.126
Re: Termin am VG Gera
#20: 06. Mai 2014, 13:27
Kleine Randnotiz,
was mir am meisten dabei noch sauer aufstößt sind die Säumniszuschläge, sie seien "rechtsfehlerfrei" festgesetzt worden.
Wie kann kein Rechtsverhältnis Säumniszuschläge rechtfertigen?
Erst mit dem öffentl.rechtl. Verwaltungsakt (Beitragsbescheid!) wird doch das Rechtsverhältnis begründet.
Und wie können dann bereits aber Säumniszuschläge in dem begründenden Verwaltungsakt enthalten sein?
Ich verstehe die Welt nicht mehr wenn ein Gericht dieses Vorgehensweise auch noch für rechtens erklärt.
Aber das nur am Rande....

Die Säumniszuschläge zusammen mit dem Beitragsbescheid festzusetzen, dessen Erlass jedoch erst durch ein Ignorieren der Zahlungserinnerung und der dann folgenden Zahlungsaufforderung quasi durch den Abgabenschuldner erzwungen werden muss läßt tief blicken und eine nicht gerade positive Einschätzung des Charakters der ÖR  Sendeanstalten zu.

Wir haben diese gleich mit der Begründung ausbuchen lassen, dass uns durchaus der Charakter eines Verwaltungsaktes, mit dem eine öffentliche Geldforderung beansprucht wird, bekannt ist und dass ein solcher Bescheid keine aufschiebende Wirkung hat. Und wir daher durchaus bereit gewesen wären, sofort zu zahlen, wenn nicht erst diese Wischiwaschischreiben verschickt worden wären.

Es wird uns allen hier vermutlich ein ewiges Rätsel und das ewig sahnige Geheimnis der ÖRR bleiben, warum die nicht gleich das erste Schreiben standardmäßig als Bescheid mit zugehöriger Rechtsbehlfsbelehrung versenden sondern erst noch Abgaben verplempern, indem sie diese sinnlosen Briefe verschicken. Die merken auch gar nicht, dass sie sich in die Gefahr begeben, dass sie nicht den notwendigen Ernst an der Durchsetzung ihrer Forderungen erkennen lassen.

Wenn ich mir vorstelle, dass andere öffentliche Stellen ähnlich handeln würden, können wir den gesamten bundesrepublikanischen Laden gleich dicht machen.

Anstatt Bescheid zu verschicken erklären sie einem, dass das nicht nötig sei, da man ja Höhe und Fälligkeitstermin der Ababe aus dem Gesetz entnehmen kann.

Das kann ich auch bei den Grundbesitzabgaben und bei der KFZ-Steuer.

Also, lieber Bürgermeiste, liebes Finanzamt - spart Euch den Bescheidkrempel. Die Bollwerke der Demokratie machen das auch so.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

a

awawaw

Re: Termin am VG Gera
#21: 06. Mai 2014, 14:18
Den Säumniszuschlag weise ich hiermit zurück. Es wurde keine Gesamtschuld durch Beitragsbescheid
festgesetzt. Damit ist keine Säumnis eingetreten und demzufolge kann kein Säumniszuschlag entstehen.
Säumniszuschläge sind in nachprüfbarer Weise über den Grund und die Höhe darzulegen.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
THÜRINGER OBERVERWALTUNGSGERICHT
  4. Senat -4 EO 536/07/ Verwaltungsgericht Weimar 6. Kammer -6 E 569/07 We
„Der Senat vertritt die Auffassung, dass selbständig festgesetzte Säumniszuschläge
nicht unter die öffentlichen Abgaben und Kosten i. S. d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
VwGO fallen, so dass schon allein dem Widerspruch und einer Klage gegen einen
solchen Bescheid aufschiebende Wirkung beizumessen ist
!
---------- ABER AUCH Gegenteilig..Hessischer VGH · Beschluss vom 1. Februar 2012 · Az. 5 B 77/12 http://openjur.de/u/308246.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Mai 2014, 15:44 von Uwe«

 
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