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Autor Thema: GEZ-Schulden, die gar nicht meine sind.  (Gelesen 1683 mal)

M
  • Beiträge: 2
GEZ-Schulden, die gar nicht meine sind.
Autor: 03. Mai 2014, 22:01
Hallo an das Forum von GEZ-Boykott.

Ich hatte meine Situation schon vorhin bei gutefrage.net geschildert und mir wurde dieses Forum hier empfohlen
und hoffe auf etwas ausführliche Antworten.

Zu Person A's Situation.

Vor ein paar Wochen bekam A Post von der GEZ. A soll ihnen doch bitte ca. 270 Euro rückwirkend bezahlen.
Die Sache ist, das sie vorher immer an Person B (Mutter) Zahlungsaufforderungen geschickt haben da sie der Hauptmieter ist.
B hätte sich aber immer eine Befreiung holen können, da sie Aufstocker ist. Aber sie tat es einfach nicht.

Jetzt will der komische Haufen von A Geld haben, was A nicht einsehe. A muss dazu sagen das A zur Zeit Krankengeld
bekommt und auch vorher Geld vom Amt bekam, in Form von Ausbildungsvergütung da A in einer überbetrieblichen Lehre war.

A redet noch mal mit B darüber und genervt sagte sie, sie habe noch einen Befreiungsantrag und würde den ausfüllen,
abschicken und die Sache wäre gegessen, also auch die GEZ-Schulden. A meinte zu ihr, das die Schulden nicht rückwirkend
aufgehoben werden. Doch sie glaubt A nicht. A wurde aber schon durch gutefrage.net in meiner Denkweise bestätigt.


A macht sich dennoch Sorgen und weiß nicht so recht was A jetzt tun soll. A weiß nur das A Montag mir einen Befreiungsantrag
holen will damit ich die nächste Zeit meine Ruhe habe.


Vielleicht könntet ihr A noch Ratschläge geben, was A tuen kann.



A bedankt sich im vor raus für Antworten.




Gruß MaryRose


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Mai 2014, 22:16 von Uwe«

  • Beiträge: 3.239
Möglicherweise können die RF-Beiträge durch den Beitragsservice doch rückwirkend erlassen werden, es kommt nur auf das Datum an, zu dem ein Bescheid der Behörde ausgestellt wird.
Es bedeutet, die frühere Befreiung muss jetzt durch die Behörde bescheinigt werden, dann kann binnen 2 Monaten beim Beitragsservice eine RF-Beitragsbefreiung beantragt werden.
Hier ist es im Detail nachzulesen, Befreiungsmöglichkeiten nach §4 RBStV:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9211.msg64306.html#msg64306

Was mich dabei interessiert, warum wollen die nun Geld von Person A?


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M
  • Beiträge: 2
Danke für deine Antwort.

Wahrscheinlich, weil sich B nie gekümmert hat. Und gerade hat A eine Bescheinigung für B gefunden, die Befreiung ab 1.2.2014 bis 1.7.2014 möglich macht, aber nur mit Antrag. Da wird A B morgen geben und hoffen das B jetzt was macht. Und Montag holt A sich auch eine Befreiung.


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