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Autor Thema: Haushalt vom Beitrag befreit, ist aber "Betriebsstätte" für Kleinunternehmen?  (Gelesen 5405 mal)

a
  • Beiträge: 5
Hallo liebe Forum-Mitglieder!

Ich hätte da mal eine hypothetische Frage und bin gespannt was ihr dazu meint:

Kleingewerbetreibende A (Studentin, ohne Bafög) wohnt zusammen mit Student B (Ehe-ähnlich).
Eine "Betriebsstätte" für A (wenn man das so nennen kann...) gibt es nicht, gearbeitet wird am heimischen Küchentisch oder direkt beim Kunden.
Angestellte oder Fahrzeuge gibt es nicht.

Über Student B ist die Wohnung seit gemeinsamen Bezug angemeldet (Er ist "Haushaltsvorstand"). Jedoch ist der Haushalt schon seit Bezug vom Rundfunkbeitrag (damals noch GEZ) befreit, weil Student B Bafög bekommt!

Seit Kurzem sind A und B verheiratet.

So, und jetzt will der Beitragsservice auf einmal von A, dass sie sich anmeldet und am besten gleich zahlt, obwohl sie eigentlich gar nicht beitragspflichtig ist. Angeschrieben wurde sie sogar mit zwei Briefen, einmal die Privatperson, einmal als Gewerbetreibende, jeweils noch unter Ihrem alten Namen ??? (obwohl der schon vor über einem halben Jahr geändert wurde).

Muss A überhaupt auf die Anmeldungs-Aufforderung antworten?

VLG :)
art-is-life


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a

awawaw

Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich teile Ihnen mit das ich nicht beitragspflichtig bin.
Für diese Wohnung gibt es schon einen Beitragspflichtigen und zwar
Teilnehmerkonto xxxxxxxxxxx – Max Mustermann
Sie können dem Beitragszahler in Zukunft das Porto ersparen für solche belanglosen Info Schreiben ohne Verwaltungsakt Charakter.

Mit freundlichen Grüßen
Abzockverweigerer


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  • Beiträge: 5
Hat die Schwester vielleicht auch gehört ob die Gewerbetreibende A zur Zahlung verdonnert werden könnte weil ihr Mann Student B vom Beitrag befreit ist?


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awawaw

Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....
Hätte tätte Fahrradkette...
B ist Beitragszahler - fertig.
Gewerbe in selbiger Wohnung ist nicht extra "beitragspflichtig"...
Würde mich gegenüber dem Beitragsservice auf keinerlei "Aussagen/Informationen" einlassen ( auch nicht PKW betr/privat genutzt)
Natürlich ist für Beitragsservice "blöd" wenn der "Beitragszahler" befreit ist.... Aber wo ist die rechtliche Grundlage dafür .. das
dann der "nichtbefreite" zahlen soll.
Die gemeinsame Haftung ist eine andere Geschichte... da nur der vollstreckbar ist ... der auf dem Beitragsbescheid/Verwaltungsakt steht...

Die "Betriebsstätte " ist eine private Wohnung !
B§6 - Betriebsstätte ist jede zu einem eigenständigen, nicht ausschließlich
privaten Zweck bestimmte oder genutzte ortsfeste Raumeinheit oder Fläche innerhalb einer Raumeinheit....
--------------------------

Selbstständige oder Freiberufler, die zu Hause arbeiten und für ihre Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag leisten, müssen keinen gesonderten Beitrag für die Betriebsstätte zahlen. Es ist aber der Beitrag für beruflich genutzte Kraftfahrzeuge zu leisten (monatlich 5,99 Euro pro Kfz).

Bei der Beurteilung, ob sich Betriebsstätten innerhalb oder außerhalb einer Wohnung befinden, orientiert man sich daran, ob die Privatsphäre der Wohnung berührt wird. Die Betriebsstätte ist also nur dann beitragsfrei, wenn sie ausschließlich über die Privatwohnung zu betreten ist. Ein räumlicher Zusammenhang reicht nicht aus.

Eine separate Wohnung im Sinne des Staatsvertrages liegt dann vor, wenn diese durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen betreten werden kann. Räumlichkeiten, die folglich durch einen separaten Eingang und nicht ausschließlich über die Privatwohnung betreten werden können (z. B. Garage, Ladengeschäft im Untergeschoss), zählen deshalb nicht zur Wohnung. Es ist ein gesonderter Beitrag zu entrichten.
http://www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/ihk/innovation-und-umwelt/it/informationen-auskuenfte/rundfunkgebuehren-fuer-unternehmen/unternehmensinformation-zur-rundfunkgebuehrenpflicht-und-zur-neuen-rundfunkgebuehrenordnung-ab-2013/unternehmensinformation-zur-rundfunkgebuehrenpflicht-und-zur-neuen-run#7



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2014, 15:25 von awawaw«

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awawaw

Ich bin selbst ein "Einzelunternehmer". Ich bekomme Briefe vom Beitragsservice adressiert an:
TolleFirma Mustermann - da kann mir selbst der Beitragsbescheid egal sein... denn nur ein Verwaltungsakt für
Max Mustermann ... liesse sich vollstrecken. Ach bei einer GbR muss konkret der unverwechselbare Name (wie auf der Rechnung) adressiert sein...////Herr und Frau Max Müller  - auch belanglos... wer ist Frau Max Müller (-:


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  • Beiträge: 5
nun gut, Person A hat jetzt dem Verein mal schriftlich mitgeteilt, dass sie nicht beitragspflichtig ist, weil durch das Beitragskonto von Person B die Wohnung (= Betriebsstätte) schon erfasst ist.

Wenn ich das Endergebnis höre werde ich es mal hier teilen!


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awawaw

vermute kommt Infobrief ( für die Tonne).... bitte füllen Sie noch den Fragebogen aus ... nutzten Sie einen PKW nicht ausschließlich privat...
gibt es sonst irgendwas was Sie uns mitteilen können, damit wir das uns so zurechtbiegen...... um Sie abzocken zu können...

Oder die Zwangsanmeldung von A wurde storniert ( hat meine Frau bekommen)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2014, 18:22 von awawaw«

  • Beiträge: 3.237
Um klarzustellen, wer mitbefreit ist:
Zitat
RBStV §4(3)
Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb der Wohnung
1. auf dessen Ehegatten,
2. auf den eingetragenen Lebenspartner und
3. auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksichtigt worden sind.
Demnach ist man nicht mitbefreit, wenn man nicht verheiratet ist.


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awawaw

Seit Kurzem sind A und B verheiratet.
und zu 3. ...sollte meistens so sein.... denn erhält einer Hartz4 (Bafög weiß ich nicht) gehört der andere meistens zur "Bedarfsgemeinschaft"


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Oh, hab ich übersehen, sorry.


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für A und B müsste man eigentlich einen Sonder-Sonderfall aufmachen, denn bei ihnen kommen alle Sonderfälle auf einmal zusammen ;)

-Seit 2009 wohnen A und B zusammen, zahlten aber trotzdem nicht einzeln GEZ Gebühren, sondern nur einer musste zahlen, weil es eine eheähnliche Lebensgemeinschaft war. Wurde sogar von der GEZ damals schriftlich bestätigt und stattgegeben. A hatte demnach nie ein Teilnehmerkonto bei der GEZ, weil ja nicht nötig.
-Seit Ende 2012 hat A nebenberuflich das Kleingewerbe und arbeitet ab und zu in dieser Wohnung.
-Bis 2013 erhielten beide Bafög, waren also sowieso befreit.
-Ab März 2013 erhielt A kein Bafög mehr, sondern nur noch einen Studienkredit, Wohngeld, und was A noch eben mit ihrem nebenberuflichen Gewerbe verdient.
-B erhält weiterhin Bafög, ist also immer noch befreit. Auf B ist die Wohnung auch seit Einzug 2009 über sein Teilnehmerkonto angemeldet.
-Seit Ende 2013 sind A und B verheiratet.

Und jetzt kommt der Beitragsservice auf einmal an und will dass sich A anmeldet und auch für ihr Gewerbe zahlt. Nö! Denn auf der Webseite steht ja:

Zahlen Selbstständige oder Freiberufler, die zu Hause arbeiten, bereits für ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag, ist damit auch die Betriebsstätte in der Wohnung abgedeckt. Sie müssen dafür keinen gesonderten Beitrag zahlen. Es fällt nur der Beitrag für betrieblich genutzte Fahrzeuge an.

Aber was, wenn der Inhaber des Beitragskontos von der Zahlung befreit ist??

Da kennt sich doch keiner mehr aus! ;)
???


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  • Beiträge: 5
@ awawaw

bei Bafög musst du auch angeben wer/ wie viele mit in der Wohnung leben, wie viel dein Mietanteil ist etc. Eine "Bedarfsgemeinschaft" per se gibt es nicht, es wird aber nur dein Mietanteil berücksichtigt.


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