für A und B müsste man eigentlich einen Sonder-Sonderfall aufmachen, denn bei ihnen kommen alle Sonderfälle auf einmal zusammen
-Seit 2009 wohnen A und B zusammen, zahlten aber trotzdem nicht einzeln GEZ Gebühren, sondern nur einer musste zahlen, weil es eine eheähnliche Lebensgemeinschaft war. Wurde sogar von der GEZ damals schriftlich bestätigt und stattgegeben. A hatte demnach nie ein Teilnehmerkonto bei der GEZ, weil ja nicht nötig.
-Seit Ende 2012 hat A nebenberuflich das Kleingewerbe und arbeitet ab und zu in dieser Wohnung.
-Bis 2013 erhielten beide Bafög, waren also sowieso befreit.
-Ab März 2013 erhielt A kein Bafög mehr, sondern nur noch einen Studienkredit,
Wohngeld, und was A noch eben mit ihrem nebenberuflichen Gewerbe verdient.
-B erhält weiterhin Bafög, ist also immer noch befreit. Auf B ist die Wohnung auch seit Einzug 2009 über sein Teilnehmerkonto angemeldet.
-Seit Ende 2013 sind A und B verheiratet.
Und jetzt kommt der Beitragsservice auf einmal an und will dass sich A anmeldet und auch für ihr Gewerbe zahlt. Nö! Denn auf der Webseite steht ja:
Zahlen Selbstständige oder Freiberufler, die zu Hause arbeiten, bereits für ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag, ist damit auch die Betriebsstätte in der Wohnung abgedeckt. Sie müssen dafür keinen gesonderten Beitrag zahlen. Es fällt nur der Beitrag für betrieblich genutzte Fahrzeuge an.Aber was, wenn der Inhaber des Beitragskontos von der Zahlung befreit ist??
Da kennt sich doch keiner mehr aus!