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Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung

Begonnen von Propaganda³, 29. April 2014, 20:52

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Propaganda³

Disclaimer: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern spiegelt persönliche Erfahrungen mit dem Propaganda-Pack wieder

Moin zusammne, will mich nicht lange aufhalten mich vorzustellen, der Kampf gegen den Beitragservice kostet eh schon genug Zeit und Nerven.
Nur so viel: führe seit geraumer Zeit ebenfalls heimlich still und leise den Kampf gegen die GEZ wie auch einige andere Behörden und Ämter - Sand im Getriebe eben :)
Hatte niemals diese Propagandagebühr gezahlt, mit der neuen Regelung haben Sie mich natürlich erstmal bekommen.  Grundsätzlich geht es mir auch nicht um die Beträge, sondern um's Prinzip.
Wir leben hier in Deutschland und nicht in Nordkorea, wobei ich mir da mittlerweile nicht mehr so sicher bin...

Rahmendaten:
Bundesland: RLP
Rundfunkanstalt: Südwestrundfunk
Aktueller Stand: Zwangsanmeldung(?), Widerspruch gg. Beitragsbescheid, Anzeige wg. Urkundenfälschung
Aktuelle Forderung: 161,82 EUR (Bescheid: 115,88 EUR)
Resultat bisher: Keinerlei Zahlung, dafür jede Menge Papierkrieg


Schreiben erhalten:
Infopost: 2
Standard Bettelbriefe per normaler Briefpost: 5
Schreiben eines Sachbearbeiters: 2
Beitragsbescheide: 1

Schreiben an die GEZ versendet:
Widersprüche: 1
Sonstige: 2


Jetzt zum eigentlichen Thema:

Habe mir wirklich Stundenlang den Kopf darüber zerbrochen, wie man gegen dieses Pack am besten vorgeht.

Dann kam ich auf die erhellende Idee: Ich hatte ein Schreiben bekommen, indem man mir für meine Anmeldung (Rückwirkend zum 06/2013) dankt und auf dessen Grundlage wohl auch der Beitragsbescheid ergangen ist.

Sorry, aber ich habe mich definitiv nirgendwo angemeldet!

Daher war ich vor ein paar Tagen auf der örtlichen Polizeistation und habe Anzeige wegen Urkundenfälschung gg. unbekannt gestellt.
Wie anders soll diese Anmeldung auch zustande gekommen sein? Irgendwer hat mich dort angemeldet, ob das nun die GEZ selbst war oder ein unbekannter dritter sei erstmal dahingestellt. Aber das werden die Damen und Herren sicherlich in den nächsten Wochen klären. Sollte sich heraustellen, daß die GEZ die Anmeldung selber vorgenommen hat, werde ich eine Anzeige wegen Betrug, bzw. Nötigung hinterher schieben, denn m.E. gibt es für eine Anmeldung seitens der GEZ keinerlei gesetzliche Grundlage.
Von jedem wird verlangt, daß er sich an Regeln und Gesetze hält, da werden wir das Pack schon dazu bringen, dies auch zu tun...

Ich weiß, damit akzeptiert man im Prinzip erstmal das Gesetz an sich, aber es gibt in Deutschland soviele Gesetze und Regelungen, so daß man immer etwas findet was man gegen das Pack verwenden kann. Meines Erachtens ist diese Vorgehensweise (zumindest als Zwangsangemeldeter) sogar erstmal besser als sich auf eine erstmal recht abstrakte Verfassungswidrigkeit zu berufen...

Nunja, der Beamte war auf jeden Fall sehr freundlich und hat sich gewundert, warum auf keinem Schreiben der GEZ ein Sachbearbeiter, bzw Unterschrift zu finden war.
Das hatte ich nur erzählt, als Beweis habe ich lediglich das Danke-Schreiben der GEZ vorgelegt was dann kopiert wurde.

Er ging erstmal von einem Fehler der GEZ aus und wollte das telefonisch bei der Hotline klären, das gab bisher natürlich keinen...

Sollte da nun in den nächsten Tagen nix bei rumkommen, also daß man den Beitragsbescheid zurück nimmt, ergeht tatsächlich die Anzeige + Strafantrag.

Ich bin sehr gespannt, bin mir aber doch recht sicher, daß ein kommendes Verfahren wegen dem Widerspruch zu meinen Gunsten entschieden wird.

Ich hatte dies übrigens auch der GEZ mitgeteilt, mit der Bitte Beweismaterial wie Anmeldeformulare oder ähnliches zu sichern  :P

Bisher hat sich der Krieg meiner Meinung nach schon ausgezahlt, denn der Zeitaufwand, den nicht nur das Pack in die Beantwortung meiner Schreiben stecken muß, sondern auch Polizei und Staatsanwaltschaft wird durch den geforderten Betrag in keinster Weise gedeckt!


Ich kann daher nur jeden dazu ermutigen, das Pack mit Briefen zu bombardieren und denen soviel Zeit(=Geld) wie nur irgendmöglich zu rauben.
Wenn genügend Leute mitmachen, ist der Spuk bald von ganz alleine vorbei und man wird sich auf die "freiwillgen" Zahler konzentrieren!

Ich werde euch auf dem Laufenden halten!



PS: die ganzen Sicherheitsabfragen hier im Forum gehen gewaltig auf die Nerven und hätten mich beinahe von einer Anmedung hier abgebracht!
Evt. soltle man es den Leuten etwas einfacher machen!

Rundfunkbeiträge würde ich aus der Portokasse zahlen. Ich betrachte es jedoch als eine moralische Verpflichtung gegen Zwang, Unfreiheit und Propaganda vorzugehen. Sämtliche Versuche diese Zwangsabgabe einzutreiben sind bei mir bisher gescheitert - Bisher gezahlte Beiträge 0,00 EUR. PUNKT.

awawaw

Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....Anzeigen können in die Hose gehen ( Gegenanzeige wegen falschen Verdächtigungen..)
Es bleibt nur der hier im Forum erwähnte übliche Weg..
Beitragsbescheid - Widerspruch/Klage -
Ziel: aufschiebende Wirkung der Vollstreckung des Verwaltungsaktes
und "auf Eis legen der Klage bis Urteil Bundesverfassungsgericht"

Propaganda³

Ich habe ehrlich gesagt meine Zweifel was das BVG angeht... Die werden im Zweifel das System was sie füttert, wozu auch in großem Maße System-Propaganda dazugehört, stützen.

Warten wir's ab...
Rundfunkbeiträge würde ich aus der Portokasse zahlen. Ich betrachte es jedoch als eine moralische Verpflichtung gegen Zwang, Unfreiheit und Propaganda vorzugehen. Sämtliche Versuche diese Zwangsabgabe einzutreiben sind bei mir bisher gescheitert - Bisher gezahlte Beiträge 0,00 EUR. PUNKT.

karlsruhe

Ich finde die Herangehensweise auf jeden Fall sehr spannend, bitte weiter darüber berichten :)
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

mickschecker

Zitat von: awawaw am 29. April 2014, 21:19
Anzeigen können in die Hose gehen ( Gegenanzeige wegen falschen Verdächtigungen..)
So verkehrt ist der Aspekt mit der Anzeige nun auch wieder nicht.
Die Anzeige muss nur clever genug formuliert werden , um den Wind für falsche Verdächtigungen gleich weitestgehend aus den Segeln zu nehmen. Kann doch eigentlich nicht sooo schwer sein.
Die falschen Verdächtigungen , Feststellungen und Behauptungen kommen doch erst mal von der anderen Seite.
You can win if you want

awawaw

Die "Zwangsanmeldung" ist eine formelle - nicht notwendige Sache .... Es könnte auch nur ein Beitragsbescheid ergehen (ohne Anmeldung)
....mit den üblichen Folgen

dimon


Roggi

Ohne Anmeldung wird es wohl nicht gehen, sonst würden die nicht soviel Aufwand betreiben, jeden zur Anmeldung drängen zu wollen. Wenn die aber schreiben: "Vielen Dank für ihre Anmeldung..." ist wohl etwas stark verdächtig. Und daraufhin kann man guten Glaubens eine Strafanzeige stellen, man ist ja nicht Richter oder Ermittler in der Sache, sondern der real Geschädigte. Da es nirgendwo eine gesetzliche Legitimation zu diesen Zwangsanmeldungen gibt, muss man sogar von Urkundenfälschung ausgehen.
Dies ist übrigens der erste Fall von dem ich lese, dass ein Beitragsbescheid aufgrund einer Zwangsanmeldung erlassen wurde. Das lässt eher vermuten, dass jemand eine falsche Anmeldung vorgenommen hat. Eine Massenabfertigung durch den Beitragsservice wird es nicht sein.

mickschecker

Zitat von: awawaw am 29. April 2014, 21:54
Die "Zwangsanmeldung" ist eine formelle - nicht notwendige Sache .... Es könnte auch nur ein Beitragsbescheid ergehen (ohne Anmeldung)
....mit den üblichen Folgen
So einfach kann man das nicht sehen.
Warum wird denn dann erst der ganze Affentanz veranstaltet und nicht gleich Beitragsbescheide ausgestellt.
Es geht um Angstmache und Einschüchterung , um diesen Beitrag ohne offiziellen Bescheid abzocken zu können.
Gleich mit Beitragsbescheid und dem dazugehörigen Rechtsbehelf kämen vielleicht unnötig mehr Widerwillige auf die Idee , sich wirklich mal ernsthaft darüber Gedanken zu machen. Das ist natürlich nicht erwünscht.
You can win if you want

Roggi

Zudem gibt es zu viele, die sich nicht anmelden müssen, weil schon ein anderer der Beitragsschuldner ist und die Beiträge zahlt.
Falschanmeldungen wären möglich für z.B.:
-Erwachsenen Kinder im gemeinsamen Haushalt
-Ehepartner mit anderem Nachnamen
-Lebenspartner, auch gleichgeschlechtliche
-Verstorbene
-Mitbewohner in Wohngemeinschaften
-Inhaftierte
-Leute im Krankenhaus
Wenn jeder einen Beitragsbescheid bekäme und nicht reagiert, weil z.B. das erwachsene Kind kaum zuhause ist und dementsprechend keine Post öffnet, würden eine Menge Beitragsbescheide rechtskräftig werden. Irgendwo wird es wohl ein Gesetz geben, welches die Anmeldung erforderlich macht. Oder es ist eine Kostenfrage, wenn z.B. zu oft der Gerichtsvollzieher in solch einem Fall ungerechtfertigt zum Einsatz käme.

mickschecker

@Roggi
Gut so , damit wären wir ja wieder am Ausgangspunkt dieses Themas.
Hätte denn eine Anzeige zumindest einen minimalen gewünschten Effekt im Kampf gegen willkürlich verfügte Anmeldungen.
Es wäre interessant , da ein Exempel zu statuieren , um auszureizen mit welchen Begründungen dann die Gegenseite aufzuwarten gedenkt.
Angriff ist immer noch die beste Verteidigung.
You can win if you want

awawaw

Zwangsanmeldung bis Beitragsbescheid - keine Reaktion des "Angemeldeten" .... kommt doch aufs gleiche raus....wie gleich Beitragsbescheid ... und dann reagiert oder auch nicht. Zwangsangemeldet wird doch nur wenn sich die Bande fast sicher ist das "Personx" ...wohnt ..und  beitragspflichtig (Meldetatenabgleich) ist. Ob du zwangsangemeldet bist oder nicht spielt doch für die "beitragspflicht" keine Rolle...warum auch...

Roggi

@mickschecker:
Wie ich schon geschrieben habe, bezweifele ich dass die Zwangsanmeldung vom Beitragsservice kommt. Deshalb werden wir aus der Strafanzeige keine Erkenntnisse ziehen können, sie hilft vermutlich noch nicht mal gegen die Anmeldung von @Propaganda, er wird einen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid verfassen müssen. Wenn ein fieser Mitmensch ihm eins reindrehen wollte, wird er nicht rausbekommen, wer das war. Lediglich der Beitragsservice wird feststellen, dass die Leute sich nicht alles gefallen lassen.

Redfox

Zitat von: awawaw am 29. April 2014, 21:19
Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....Anzeigen können in die Hose gehen ( Gegenanzeige wegen falschen Verdächtigungen..)
Es bleibt nur der hier im Forum erwähnte übliche Weg..
Beitragsbescheid - Widerspruch/Klage -
Ziel: aufschiebende Wirkung der Vollstreckung des Verwaltungsaktes
und "auf Eis legen der Klage bis Urteil Bundesverfassungsgericht"

Das Risiko einer erfolgreichen Gegenanzeige halte ich für sehr begrenzt. So lange in der Anzeige keine Behauptungen aufgestellt werden, sondern nur dargelegt wird, dass man eine von der GEZ behaupteten Anmeldung nicht vorgenommen hat und deshalb (logischer Weise) von einer rechtswidrigen Anmeldung von (unbekannter) Dritter Seite ausgeht ist doch alles eine schlüssige Vermutung und keine Behauptung gegen wen auch immer.

Im Gegenteil: Würde man davon ausgehen, dass Köln ohne Anmeldung angemeldet hat, würde man den Beitragsservice einer Lüge bezichtigen. ;)

Die Vorgehensweise gefällt mir und schaufelt Sand ins Getriebe. :)
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

Philosoph

Ich finde die Anzeige konsequent und mutig! Hut ab!

Roggi: Wieso glaubst Du nicht, daß die Zwangsanmeldung vom Beitragsservice herrührt? Wer sonst sollte es denn gewesen sein?
Vielleicht war das ja auch nur ein weiterer Trick?
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.