Falls das bisher alles ohne Bescheid gelaufen ist, dann
Bescheid abwarten, auf diesen Wiederspruch, warten auf Wiederspruchsbescheid, gegen diesen klagen.
Das andere ist aus meiner Sicht Panikmache. Bisher ist noch keiner der nicht gezahlt hat in den Knast gegegangen, zumindest konnte ich bisher dazu keinen bestätigten Bericht finden.
Ab dem 15.05.2014 wird deutlicher, wie die Abwehr unberechtigter Forderungen weiter läuft.
Aus meiner Sicht, gibt es keinen Grundversorgungsauftrag auch wird nirgens festgelegt was das sein soll. Ohne Auftrag keine Bezahlung. Es gibt zwar einen "Staatsvertrag", der regelt aber nur wie zu zahlen sei, aber nicht für genau was. Weil das dort nicht geregelt ist sollte man es auch nicht zahlen. Es ist nicht klar definiert wofür bezahlt werden soll. Auch fehlt eine Abgrenzung was Grundversorgung nicht ist. Ich denke immer noch, nicht alles was mit den 17,xx bezahlt werden sollen fällt in eine Grundversorung, wenn diese denn definiert würde.