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Autor Thema: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH  (Gelesen 11814 mal)

t
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1-Mann-Gmbh in eigener DHH
Autor: 15. April 2014, 12:01
Hallo Leute,
wer kann mich aufklären - ich bin völlig verwirrt.

Ich bin Besitzer einer DHH, in der ich wohne und von der aus ich meine 1-Mann-GmbH führe. Das Wohnzimmer ist mein EDV-Büro. Meine Gmbh hat keinen Firmenwagen und keine Angestellte.

Was muss ich konkret zahlen: € 18 pro Monat, oder nur € 6 ??

Ist warscheinlich eine einfache Frage, die ich aber nach etlichen Webseiten und Paragraphen nicht beantwortet sehe.

Grüsse,
Henning


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Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#1: 15. April 2014, 12:29
http://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/index_ger.html#kleinst__und_kleinunternehmer

Dort im grünen Feld auf
"Selbstständige oder Freiberufler, die zu Hause arbeiten"
klicken.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#2: 15. April 2014, 12:38
D.h. ich muss trotzdem den privaten Betrag zahlen? Das ist eine "und"-Regelung, kein "oder"?

In anderen Texten war es als "oder"-Regelung dargestellt. Wenn Gmbh, dann kein privater Betrag zu entrichten.
Wunschdenken?


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Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#3: 15. April 2014, 13:11
Wunschdenken!

Ich muss mal auf eine Person X ausweichen, da hier keine konkreten Fälle besprochen werden dürfen:

Person X müsste laut 'rundfunkbeitrag.de' in der beschriebenen Konstellation nur die 17,98 Euro zahlen.

Für Beratungen über die Höhe des Beitrags ist aber eigentlich der Beitragsservice zuständig. Hier wird boykottiert...


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Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#4: 15. April 2014, 13:34
Zahlen muss gar keiner!
Da könnte dann ja jeder kommen,  und darauf pochen, man möge sein tolles Abo-angebot bezahlen - Zustimmung oder nicht!

Dem steht so eine witzige, kleine Sache gegenüber, die heißt "Vertragsfreiheit"!



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Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#5: 15. April 2014, 13:46
Ok, also nochmal - ich dachte ich hätte meine Frage klar gestellt - ich will hier nicht über Boykottieren oder so diskutieren..

>> Was muss ich konkret zahlen: € 18 pro Monat, oder nur € 6 ??

Umformuliert: Wenn ich in einem eigens bewohnten Haus eine eigene GmbH habe, "soll" ich laut Beitragsservice-Regelung den privaten Betrag ODER nur den GmbH-Betrag zahlen?


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Uwe

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Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#6: 15. April 2014, 13:52
Hallo,

ein wenig freundlicher bitte.Wenn du nicht Diskutieren oder Boykottieren willst,
dann geh auf die Seite.
Hier werden keine Mitglieder angemacht!!

http://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/index_ger.html#kleinst__und_kleinunternehmer

Ok, also nochmal - ich dachte ich hätte meine Frage klar gestellt - ich will hier nicht über Boykottieren oder so diskutieren..

>> Was muss ich konkret zahlen: € 18 pro Monat, oder nur € 6 ??

Umformuliert: Wenn ich in einem eigens bewohnten Haus eine eigene GmbH habe, "soll" ich laut Beitragsservice-Regelung den privaten Betrag ODER nur den GmbH-Betrag zahlen?


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Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#7: 15. April 2014, 14:17
Müssen muss keiner.

Du zahlst aber 17,98 + 5,99 EUR – Die 5,99 wenn du einen PKW hast. Dabei ist es dem ÖRR egal, ob dieser dem Betrieb gehört oder dein rein privates Vergnügen ist.

Argumentation:

»Die allgemeine Lebenserfahrung lehrt, dass auch ein privater PKW dienstlich genutzt wird (Fahrten zur Post, Bank, Kunden usw.). Da es hierbei nicht auf den Umfang der Nutzung ankommt, ist auch ein angeblicher privater PKW Beitragspflichtig.«

Also du überweist jeden Monat 24,97 EUR an deine LRA (das sind 287,64 EUR im Jahr).

Ok, also nochmal - ich dachte ich hätte meine Frage klar gestellt - ich will hier nicht über Boykottieren oder so diskutieren..

>> Was muss ich konkret zahlen: € 18 pro Monat, oder nur € 6 ??

Umformuliert: Wenn ich in einem eigens bewohnten Haus eine eigene GmbH habe, "soll" ich laut Beitragsservice-Regelung den privaten Betrag ODER nur den GmbH-Betrag zahlen?


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Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#8: 15. April 2014, 14:23
@ Uwe: Ich kann erst bokottieren & diskutiern, wenn ich die Rechtsgrundlage in meinem Fall kenne. Dazu hatte ich die Frage gestellt, die keiner wirklich beantwortet hat, also habe ich sie nochmal gestellt. Schnippische Antworten, die nichts mit der Frage zu tun haben, helfen da nicht weiter. Wenn Du mir sagst wen ich konkret wie angemacht habe, dann entschuldige ich mich.

@ René: Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann ist der Grundbetrag von € 18 IMMER fällig, egal ob man eine eigene GmbH im eigenen Haus hat?


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P
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Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#9: 15. April 2014, 14:38
D.h. ich muss trotzdem den privaten Betrag zahlen? Das ist eine "und"-Regelung, kein "oder"?
Ja, lt. RBStV ist das eindeutig so geregelt.

Du findest diese Regelung im RBStV, § 5 Abs. 5 Ziff. 3:
Zitat
(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
1. ...
2. ...
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rund-
funkbeitrag entrichtet wird.



Allerdings sehe ich auch hier einen Gleichbehandlungsverstoß:

Ist die GmbH Mieter oder Eigentümer der DHH oder Wohnung, dann bezahlt sie
lediglich € 5,99, kann diese Kosten steuerlich geltend machen,
und der menschliche Bewohner bleibt beitragsfrei.


Jedoch, ist der menschliche Bewohner Mieter oder Eigentümer, dann zahlt er € 16,98.
Die Firma kann dies nur dann als Kosten geltend machen, wenn der Bewohner dies an die GmbH weiterberechnet.
Dann allerdings muss der Bewohner die erhaltenen € 16,98 versteuern!

Ich habe diesen Passus bereits in meiner Klageschrift vorbereitet, weil ich finde,
dass da eine Wahlfreiheit hineingehört!


...


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themob

Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#10: 15. April 2014, 14:49
Was ich nicht verstehe. Warum schaut sich betreffende Person X icht einfach mal den RBStV und die entsprechenden §§ an?

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

§1 Abs 1 + Abs 2
Zitat
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die

1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Macht 17,98€als Grundlage.

§5 Abs.1
Zitat
(1) Im nicht privaten Bereich ist für jede Betriebsstätte von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag nach Maßgabe der folgenden Staffelung zu entrichten. Die Höhe des zu leistenden Rundfunkbeitrags bemisst sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten und beträgt für eine Betriebsstätte

§5 Abs. 2 Ziffer 2
Zitat
(2) Unbeschadet der Beitragspflicht für Betriebsstätten nach Absatz 1 ist jeweils ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu entrichten vom

2. Inhaber eines Kraftfahrzeugs (Beitragsschuldner) für jedes zugelassene Kraftfahrzeug, das zu gewerblichen Zwecken oder einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit oder zu gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken des Inhabers genutzt wird; auf den Umfang der Nutzung zu diesen Zwecken kommt es nicht an; Kraftfahrzeuge sind Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Omnibusse; ausgenommen sind Omnibusse, die für den öffentlichen Personennahverkehr nach § 2 des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs eingesetzt werden.
Macht 5,99€, wie von René beschrieben

§5 Abs. 5 Ziffer 3
Zitat
(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht es nicht um Beitragsminimierung, sondern in jeder möglichen angebotenen Konstellation um Beitragsmaximierung. Darum auch kein Wunschkonzert für Person X.

Und ob es eine GmbH, eine UG, GBR oder Co KG ist, spielt ebenfalls keine Rolle. Es geht um die Definition Betriebsstätte die sich in einer beitragspflichtigen Wohnung befindet.

 


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Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#11: 15. April 2014, 15:03
Zum KFZ:
So einfach wie René es beschrieben hat, ist die Regelung meines Erachtens nicht.

http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2154/Informationsflyer_Unternehmen_Institutionen_und_Einrichtungen_des_Gemeinwohls.pdf

2. Zahl der Kraftfahrzeuge
Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist ein betrieblich genutztes Kraftfahrzeug
frei.
Für jedes weitere ist ein Drittel des Beitrags zu entrichten –
monatlich 5,99 Euro.

oder im RBStV:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=7&showdoccase=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrBYpP5&st=null

Ein Rundfunkbeitrag nach Satz 1 Nr. 2 ist nicht zu entrichten für jeweils ein Kraftfahrzeug für jede beitragspflichtige Betriebsstätte des Inhabers.

Ist das Büro in der Wohnung nun eine Betriebsstätte? Und wird sie als beitragspflichtig gesehen?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. April 2014, 15:09 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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themob

Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#12: 15. April 2014, 15:20
Es ist keine beitragspflichtige Betriebsstätte.

Steht so in  §5 Abs 5 Ziffer 3

Darum haben die sich ja die "Zusatzeinnahme" des Drittelbeitrags ausgedacht für KFZ die eben NICHT der beitragspflichtigen Betriebsstätte angehören. Einmal den Geschäftsbrief mit dem Privatfahrzeug zur Post gebracht - schon fällt es unter §5 Abs 5 Ziffer 3

Steht in §5 Abs. 2 Ziffer 2

Erläuterungen zu den §§ steht oben in Antwort 10

Ich glaube René ist Experte im Bezug auf diese Thematik  ;D


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Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#13: 15. April 2014, 16:43
Ich bleibe leider noch beim Kfz und zwar bei der praktischen Umsetzung während der Anmeldung:

Auf dem Anmeldebogen im privaten Bereich müssen keine Kfz angegeben werden.

Auf dem Anmeldebogen im geschäftlichen Bereich müssen, falls sich die Betriebsstätte in der Privatwohnung befindet nur die nicht privat genutzten Fahrzeuge angemeldet werden. (Steht so auf dem Vordruck)

Somit bekommt der BS doch auf dem eigens von ihm vorgegebenen Weg keine Auskunft über privat genutzte Kfz, bei denen sie dann evtl. nachträglich vermuten könnten, sie würden auch geschäftlich genutzt werden.


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themob

Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#14: 15. April 2014, 16:58
Zustimmung zu dem was Du schreibst.

Die Frage ist, was die versuchen über die Hintertüre an Infos zu bekommen.

Es gibt schon Themen hier dazu wo leider das Thema von den Betroffenen nicht mehr weiter geführt wurde, wie es ausgegangen ist: (Wäre jetzt hilfreich)

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8001.msg57770.html#msg57770

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7888.msg57087.html#msg57087

Letztendlich läuft das dann doch wieder nur über den Klageweg, sollten die irgendwie an die Info kommen, das ein Privat KFZ vorhanden ist.

Ich würde das im Formular auch so aufführen, nämlich gar nicht.

Vielleicht gibt es ja jemanden hier, der da Praxiserfahrung hat, wie die an die Infos des "privat KFZ" gekommen sind.




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