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Autor Thema: Gewerbebetrieb in privater Wohnung / gewerblich genutztes KFZ  (Gelesen 1885 mal)

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  • Beiträge: 1
A wohnt in priv. Wohneigentum mit Ehepartner (B). B zahlt GEZ Gebühren für die Einheit.
B betreibt zusätzlicch einen Gewerbebetrieb, dessen Anschrift die priv. Wohneinheit ist.

B wird vom Beitragsservice angeschrieben, Erklärungen zum Gewerbebetrieb anzugeben.
Seit 2013 muss B keinen zusätzlichen Beitrag zahlen, sofern der Gewerbebetrieb in der priv. Wohneinheit liegt und für diese bereits gezahlt wird.

Aber: Wenn ein gewerblich genutztes KFZ vorhanden ist, muss in dem Fall trotzdem für das KFZ gezahlt werden.

Frage:
Auf den bettelbriefen kann man nicht eintragen, das kein gewerblich genutztes KFZ vorhanden ist. Faktisch wird nämlich kein KFZ durch B gewerblich genutzt.
Soll B nun die Briefe wahrheitsgemäss ausfüllen? Damit riskiert er m.E., dass der Beitragsservice ein gewerblich genutztes KFZ berechnet.
Irgendjemand Erfahrung damit ??

gruss


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Als Antwort auf diese grenzenlose Gier von diesem Beitragsservice würde ich gar nicht mehr zahlen!


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Wenn kein gewerblich genutztes KFZ vorhanden ist, sollte man auch keins melden. Paragraph 5 ist da eindeutig, nur gewerblich genutzte KFZ müssen angemeldet werden, auch wenn die Nutzung nur gering ist. Von einem privaten KFZ ist da nicht die Rede. Wenn das Formular die Situation nicht berücksichtigt, würde ich ohne Formular antworten. Formularzwang ist im Gesetz nicht vorgeschrieben, wohl aber, was gemeldet werden muss: ein beitragspflichtiges Kraftfahrzeug.


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