Person A hat dem Gebühren/Beitragsbescheid wiedersprochen, jedoch ignoriert der Beitragsservice diesen Widerspruch und sendet stattdessen unpasende schreiben, dass man eine "Zahlung unter Vorbehalt" beantragt hat und diese nicht möglich ist. Daraufhin folgen Mahnungen mit der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen, wenn nicht innerhalb von weniger als einer Woche gezahlt wird. Die angemahnten Kosten belaufen sich mittlerweile auf 239,76 €
Eine Klage kann anscheinend nur gegen den Widerspruchsbescheid eingereicht werden, jedoch wurde dieser Person A bisher nicht zugestellt. Was könnte Person A nun tun? Noch einmal ein Schreiben aufsetzen und um einen Widerspruchsbescheid "bitten"? Der Widerspruch wurde klar mit "Widerspruch" überschrieben. Ist der Beitragsservice verpflichtet, auf einen Widerspruch einen Widerspruchsbescheid zu schicken?
Kann eine Klage ohne Widerspruchsbescheid eingereicht werden?
Danke & Grüße
Zockeria