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Autor Thema: Laptop mit Internetzugang Osnabrück: Klägerin geht gegen Rundfunkgebühr vor  (Gelesen 21693 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Laptop mit Internetzugang
Osnabrück: Klägerin geht gegen Rundfunkgebühr vor




Das Osnabrücker Verwaltungsgericht verhandelt am Dienstag eine Klage gegen die Rundfunkgebühr. Die Klägerin führte an, dass der Beitrag keinerlei rechtliche Grundlage habe.
Eine Klägerin ist vor Gericht gezogen, weil sie für einen Computer mit mobilem Internetzugang ebenfalls Rundfunkgebühr zahlen muss.

mehr auf:
http://www.noz.de/deutschland-welt/medien/artikel/463654/osnabruck-klagerin-geht-gegen-rundfunkgebuhr-vor


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R
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Die Verhandlung findet nach dem Artikel der OZ heute am 1. April (um 10 Uhr) statt.


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S
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Die Berichterstattung ist so miserabel. Hoffentlich nicht die Klage. Schlecht begründete Klagen können Präzedenzfälle verursachen, die uns mehr schaden könnten, oder?

Interessant, ob es stimmt:

Zitat
Der Norddeutsche Rundfunk hält dem entgegen, dass davon auszugehen sei, dass sie mit ihrem Gerät [Laptop] die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch nutze.

Es geht also nicht um das Können, sondern um das Ausgehen, dass man die Angebote nutzt.

Irgendwann soll dieser Terror mit Unterstellungen und kostenpflichtigen, abstrakten Möglichkeiten enden!


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Es geht also nicht um das Können, sondern um das Ausgehen, dass man die Angebote nutzt.

Irgendwann soll dieser Terror mit Unterstellungen und kostenpflichtigen, abstrakten Möglichkeiten enden!

Man sollte in einem solchen Fall Beweise der Anstalt verlangen. In Log-Dateien werden nach der Datenschutzerklärung des NDR die Zugriffe für statistische Zwecke ausgewertet. Es wäre also möglich, die Anzahl der Zugriffe selektiert nach Mobilfunkanbietern zu belegen. Aber selbst wenn - ein mobiles Endgerät hat keinen Bezug zur Wohnung (sonst hätte man ja kein Mobilgerät).

Was die Urteile in 1. Instanz angeht: Ich denke nicht, dass sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof davon beeindrucken lässt.


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Ich glaube, dass die Berichterstattung der OZ miserabel ist.

Warum sollte der NDR behaupten, sie nutze den ÖRR, wenn das laut RBStV überhaupt nicht relevant ist für die Zahlungspflicht?

@Sophia.Orthoi

Jede Klage nützt. Auch die verlorene, da sie trotzdem einen Widerstand dokumentiert. Die eine ist falsch formuliert und verliert, die andere richtig und gewinnt. Schade nur ums Geld...



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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

H
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    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Habe ich gerade von gez-wolfgang per email erhalten.

Steuer oder Beitrag?
Osnabrück: Klage gegen Rundfunkbeitrag abgewiesen




mehr auf:
http://www.noz.de/deutschland-welt/medien/artikel/463847/osnabruck-klage-gegen-rundfunkbeitrag-abgewiesen

Osnabrück: Klage gegen Rundfunkbeitrag abgewiesen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. April 2014, 17:02 von Uwe«
Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

F
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Zitat
Der Beklagte, in dem Fall ein Vertreter des NDR, hielt dagegen, dass es sich bei der Grundversorgung um einen „dynamischen Rechtsbegriff“ handele. Eine Grundversorgung durch Steuern zu regeln, wie die Klägerin vorschlug, verwarf der Richter mit dem Hinweis auf die Pressefreiheit. Das würde das „demokratische System auf links drehen“, sagte er. In verschiedenen Gedankenspielen zeigte der Richter, wie schwer es ist, zu bestimmen, welche Inhalte dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Programms entsprächen – Information oder Unterhaltung?

Höchst interessant, wie dünn hier vom Beklagten und Richter argumentiert wird. Für mich sieht das nicht nach einem unabhängigen Richter aus!


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Zitat
Der Beklagte, in dem Fall ein Vertreter des NDR, verließ noch vor der Urteilsverkündung den Saal. Er hatte das Urteil wohl erwartet.

Klar. Und dass die Politik macht, was die Anstalten wollen, können sie auch erwarten.

Zitat
In Bezug auf die Gleichbehandlung sagte der Richter: „Der Beitrag trifft Menschen in verschiedenen Lebenssituationen unterschiedlich“, jedoch sei eine Summe von knapp 18 Euro zumutbar.

So ein Richter sollte sich schämen!


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V
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  • Beiträge: 5.038
Zitat
Eine Grundversorgung durch Steuern zu regeln, wie die Klägerin vorschlug, verwarf der Richter mit dem Hinweis auf die Pressefreiheit.

Durch den "Beitrags"-Diebstahl von 21 Mio. € pro Tag wird die Pressefreiheit der Verlage und der anderen priv. Anbieter untergraben.

Inwiefern ist eine Kopfsteuer (Rundfunkbeitrag) unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Bürgers und die Plünderung der finanziellen Mittel und damit die Untergrabung der eigenen Wahl der Medien besser?

Kennt jemand die genauen Argumente der Klägerin?



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  • Beiträge: 550
Zitat
Eine Grundversorgung durch Steuern zu regeln, wie die Klägerin vorschlug, verwarf der Richter mit dem Hinweis auf die Pressefreiheit. Das würde das „demokratische System auf links drehen“, sagte er.

Zwischen dem jetzigen Beitrag und einer Steuer bestehen maximal marginale Unterschiede, allenfalls der Name und hypothetische Härtefallregelungen die in der Paxis sowieso nicht gewährt werden. Auch ob man ohne Gegenleistung zahlt oder dafür zahlt, dass man theoretisch eine Leistung in Anspruch nehmen könnte ist kein wirklicher Unterschied. Also: das demokratische System ist bereits auf links gedreht!


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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Durch solche Urteile wird die Demokratie ausgehöhlt. Die Regierenden merken nicht, wie weit sie sich vom Volk entfernt haben. Das wird sich noch bitter rächen.


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T
  • Beiträge: 546
Zitat
Eine Grundversorgung durch Steuern zu regeln, wie die Klägerin vorschlug, verwarf der Richter mit dem Hinweis auf die Pressefreiheit.

Zur Information! Bsp. DEUTSCHE WELLE:

Die Deutsche Welle (kurz: DW) ist der staatliche Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der ARD.

(...)

Auch wenn die DW wie die übrigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, erhält sie keine Rundfunkgebühren. Die Finanzierung der DW wird maßgeblich mit einem Zuschuss aus Steuergeldern aus dem Bundeshaushalt sichergestellt.

Quelle:  http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Welle


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
Eine Grundversorgung durch Steuern zu regeln, wie die Klägerin vorschlug, verwarf der Richter mit dem Hinweis auf die Pressefreiheit. Das würde das „demokratische System auf links drehen“, sagte er.
Zwischen dem jetzigen Beitrag und einer Steuer bestehen maximal marginale Unterschiede, allenfalls der Name und hypothetische Härtefallregelungen die in der Paxis sowieso nicht gewährt werden. Auch ob man ohne Gegenleistung zahlt oder dafür zahlt, dass man theoretisch eine Leistung in Anspruch nehmen könnte ist kein wirklicher Unterschied.
Also: das demokratische System ist bereits auf links gedreht!
Sehe ich auch so:
Da der jetzige sogenannte "Beitrag" bereits eine (Zweck-)Steuer *ist*, hat der Richter mit seiner in sich widersprüchlichen Argumentation bereits die Steilvorlage für die Gegenargumentation geliefert.

Dilettantisch? Einfach nur faul? Duckmäuserisch? Weil am 15.05.2014 das höherinstanzliche Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ansteht?

Aber warum dann überhaupt solche Klagen derzeit verhandeln?!?
Auch die Klägerin hätte das Verfahren nicht forcieren müssen bzw. dieses gar aussetzen lassen können bis zur Entscheidung des BayVerfGH. Oder würde diese Aussetzung gar beantragt und willentlich abgelehnt?
Hm.

Etwas "undurchsichtig", das Ganze...

...und dies belegt, weshalb eine ARD und dazu dann noch - faktisch an dritter Stelle - ein ZDF als öffentlich-rechtlicher Parallelfunk keinerlei Legitimation für eine steuerliche oder steuerähnliche Allgemeinfinanzierung besitzen:
Zitat
Eine Grundversorgung durch Steuern zu regeln, wie die Klägerin vorschlug, verwarf der Richter mit dem Hinweis auf die Pressefreiheit.
Zur Information! Bsp. DEUTSCHE WELLE:
Die Deutsche Welle (kurz: DW) ist der staatliche Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der ARD.
(...)
Auch wenn die DW wie die übrigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, erhält sie keine Rundfunkgebühren.
Die Finanzierung der DW wird maßgeblich mit einem Zuschuss aus Steuergeldern aus dem Bundeshaushalt sichergestellt.
Quelle:  http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Welle



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F

Fritzi

Ich möchte gerne skizzieren, was sich im Sitzungssaal die eine Stunde zugetragen hat. Als einzige Zuhörerin, neben einer Volontärin der Presse, durfte ich Folgendes erleben:

Zunächst wurde die Klageschrift zusammenfassend wiedergegeben. Darin ging es neben der persönlichen Wohnortbeschreibung der Klägerin (sie hatte in dem bestimmten Zeitraum keinen Fernsehempfang über Internet...) um die Aussage "Beitrag oder Steuer" und "Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz" sowie "Zu hoher Betrag für die sogenannte Grundversorgung - mögliche Finanzierung aus Steuermitteln".

Der Richter versuchte dann so eine Art Gedankenspiel in Bezug auf "Beitrag oder Steuer" zu statuieren. Früher war der Anknüpfungspunkt das Haben eines Empfangsgerätes - Heute ist es das Haben einer Wohnung. Er stellte eine Verknüpfung mit Haben einer Wohnung und dem Konsum von Rundfunk dar.
Eine Steuer wäre es, wenn wirklich jeder Wohnungsinhaber zu zahlen verpflichtet sei.
Ein Beitrag wäre es, wenn es Möglichkeiten des Abmeldens gäbe. Er hatte dazu soviel mit Paragrafen zitiert und erklärt, dass es mir schwer fiel, ihm zu folgen. Interessant allerdings fand ich folgenden Gedanken von ihm:

§4 Abs. 6 wurde oft erwähnt. Darin die "objektive Unmöglichkeit" Rundfunk zu konsumieren. Wenn es einem also gar unmöglich ist, an der Veranstaltung teilzunehmen, fällt das dann unter die "objektive Unmöglichkeit"? Und wenn also diese Möglichkeit besteht, ist es dann ein Beitrag und keine Steuer?

Seitens der Beklagten (NDR) verwies man auf die üblichen Abmeldemöglichkeiten (Sozialhilfeempfänger u.ä. sowie die Härtefallregelungen).

------------------------------
In Bezug auf die beklagte zu teure Grundversorgung erlaubte sich der Richter einen ordentlichen Patzer. Er verglich diese Aussage spontan damit, dass er auch manchmal was an der Straßenreinigung auszusetzen habe und diese zu bezahlen sei.
Womit sehr unelegant zur Qualität des Fernsehprogramms übergeleitet wurde.

Eines bleibt hier zu unterstreichen: Lassen wir uns in solchen Verhandlungen niemals auf die Diskussion von Qualität des Rundfunkprogramms ein! An dieser Stelle verzettelte sich die Klägerin in Aussagen und ihre bisher besonnene ruhige Ausstrahlung nahm kurzzeitig eine Wende. Ihr Wunschvorschlag, die Grundversorgung mit einem geringen Beitrag aller und den Rest über Steuern zu finanzieren, beantwortete der Richter spontan damit, dass dann die Staatsferne ('Pressefreiheit' wurde vom Richter in diesem Zusammenhang nicht gesagt!) nicht mehr gegeben sei. Diese Idee wurde regelrecht im Keim erstickt.

-----------------------------

Damit wurde das Thema "Ungleichbehandlung" auf den Plan gerufen. Neben allen uns bekannten Gegenüberstellungen wie z.B. Single - Großfamilie u.ä. fand ich einen Gedanken des Richters erwähnenswert:
"Profitiert eigentlich der Nichtkonsument davon, dass die anderen an der Veranstaltung teilnehmen? Muss ich vielleicht als Nichtkonsument eine gewisse Ungleichbehandlung hinnehmen, weil sich durch die Informationen des Rundfunks die übrige Gesellschaft weiter entwickelt und mich mitträgt?????
-----------------------------

Insgesamt hatte ich das Gefühl, dass der Richter mit Gefolge sehr locker war. Er gab der (unerfahrenen) Klägerin keinen Grund zur Aufregung. Im Gegenteil, er zeigte sich sehr freundlich, verständig und naja manchmal auch väterlich (er war schon älter).

Leider konnte ich bis zur Urteilsverkündung nicht mehr warten.

Ich möchte anmerken, dass diese Zusammenfassung jeglicher Vollständigkeit entbehrt und lediglich meine Eindrücke und Erinnerungen aus der Sitzung wiedergibt.



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Durch solche Urteile wird die Demokratie ausgehöhlt. Die Regierenden merken nicht, wie weit sie sich vom Volk entfernt haben. Das wird sich noch bitter rächen.

Eigentlich  Rechtsstaat ausgehöhlt, sie machen das Grundgesetz zu einer Farce.

Es entscheidet nicht recht und Gesetz, sondern die Meinung des Richters, seine Willkür.

Weil dem Richter Rundfunk wichtig ist und ihm EUR 18 dafür zumutbar erscheint, entscheidet er
für eine ungleich behandelnde Abgabe. Es geht ja um wenig Geld, und glotzen ist ja so
wichtig. Das Wort des Richters müssen auch jene akzeptieren, die nicht glotzen und nicht
wie ein Richter verdienen. Es ist kein Rechtsstaat, es ist reine Willkür!

Natürlich weiß der Richter, was er tut, deswegen ließ er die Berufung zu. Die Entscheidung
wälzt er auf die höhere Instanz ab: auf Kosten des Klägers. Wenn er arm ist, ist es für den
Richter kein Problem: der Kläger bekommt dann ja Sozialhilfe. Das ist dieselbe Logik der
GEZ, die Geld von armen Rentnern und Studenten verlangt. Dass die Gerichtsgebühren
und Anwaltskosten erhöht wurden, ist es für ihn auch kein Problem, wir sind ja in einem
Sozialstaat, so toll wir unser Rundfunk.

Wir leben in einer virtuellen Demokratie, in einem virtuellen Rechts- und Sozialstaat: virtuell,
weil uns der Rundfunk zeigt/suggeriert, wie toll alles ist.

Und so eine realitätsfremde Lüge wie alles, was auf dem Bildschirm zu sehen ist.


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