Hallo zusammen, ich bin neu hier.
Gleich zum Problem.
Person A, weiblich, volljährig, geht noch in die Schule, arbeitet nicht, wohnt bei ihrem Freund B, hat außer Kindergeld kein Einkommen. Für die Schule fällt monatlich eine Gebühr an (70 euro). Der Freund B ist noch Student, finanziert sein Studium selbst und finanziert quasi das Leben von Person A. Beide leben nur vom Einkommen von B und vom Kindergeld und kommen kaum über die Runden, der Kontostand ist ständig im Minusbereich.. Neulich kam eine Überraschung - im Briefkasten lag ein Vollstreckungsersuchen mit der Bitte 325 Euro an den Gerichtsvollzieher zu überweisen. Von der GEZ kamen letztes Jahr zwei oder drei Bettelbriefe, sie wurden ignoriert, in diesem Jahr gab es keine Briefe. Person A hat aber keine Beitragsbescheide und keine Mahnungen von dem Beitragsservice erhalten.
Dank diesem Forum haben Person A und B gemeinsam ein Widerspruchsbrief verfasst.
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Einspruch gegen das Vollstreckungsersuchen
vom 12.03.2014 – Eingang 15.03.2014
Das bei mir am 15. März 2014 eingegangene Vollstreckungsersuchen verletzt mich in meinen Rechten und ist daher unwirksam.
Begründung
Ich habe bisher keinen Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten. Ich bitte den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nachzuweisen, dass der Gebühren-/Beitragsbescheid mir zugestellt wurde. Laut §41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz hat die Behörde im Zweifel den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen. Da ich keinen Gebühren-/Beitrags-bescheid erhalten habe, hatte ich keine Möglichkeit gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid einen Widerspruch einzulegen. Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen sämtliche Bescheide, die der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mir angeblich geschickt hat.
Außerdem stelle ich einen
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches. Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!
Momentan gehe ich in die Schule. Für die Schule fällt monatlich eine Gebühr von 70€ an, außerdem kostet mich die Fahrkarte 42,50€ ebenfalls monatlich. Außer 184€ Kindergeld habe ich keine anderen Einahmequellen. Daher schließe ich grundsätzlich keine Verträge, solange ich weiß, dass ich den daraus resultierenden Forderungen nicht nachgehen kann.
Zusätzlich beantrage ich die jetzt laufende Zwangsvollstreckung einzustellen.
Eine Kopie der Schulbescheinigung lege ich bei.
Mit freundlichen Grüßen
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Person A ist mit diesem Einspruch zum Gerichtsvollzieher gegangen, er meinte aber, Person A sollte sich ans Amtsgericht wenden. Heute war Person A beim Amtsgericht, die Dame an der Infotheke meinte, dass dieser Einspruch beim Amtsgericht nicht viel bringen wird. Die Dame an der Infotheke sagte, Person A soll stattdessen die GEZ anrufen/anschreiben und eventuell beim Verwaltungsgericht klagen.
Laut Gerichtsvollzieher, falls Person A die Summe innerhalb von zwei Wochen nicht überweist, muss sie ihm eine umfassende Vermögensauskunft erteilen.
Person A hat aber kein nennensvertes Vermögen und kein Geld auf dem Konto, pfänden gibt es ebenfalls nichts.
Was soll nun Person A machen und mit welchen Konsequenzen kann sie rechnen?
Ich freue mich auf eure Antworten