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Autor Thema: Arme Schülerin - Vollstreckung  (Gelesen 22259 mal)

c
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Re: Arme Schülerin - Vollstreckung
#30: 09. April 2014, 15:59
Der Kampf geht weiter. Person A hat den Widerspruch an diesem Montag um 11 Uhr in der Hauptpostfiliale per Einschreiben mit Rückschein geschickt. Heute ist Mitwoch, laut Sendungsverfolgung befindet sich der Brief immer noch in der Zustellung. Kann es sein, dass SWR die Annahme absichtlich hinauszögert? Es zählt ja schließlich in diesem Fall jeder Tag! Weiß jemand ob man den Widerspruch persönlich (mit einem Nachweis) beim SWR abgeben kann? Person A würde aus diesem Anlass den Weg nach Stuttgart nicht scheuen.


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Re: Arme Schülerin - Vollstreckung
#31: 09. April 2014, 17:43
Nein, keiner muß es persönlich abgeben! Das fehlt noch  :o

Du hast von der Post ne Quittung bekommen, da steht ja alles drauf, vor allem wann du ihn versendet hast. Der Rest ist nicht dein Problem.
Immer schön dran bleiben!
Gruß


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Re: Arme Schülerin - Vollstreckung
#32: 09. April 2014, 17:50
...
Weiß jemand ob man den Widerspruch persönlich (mit einem Nachweis) beim SWR abgeben kann? Person A würde aus diesem Anlass den Weg nach Stuttgart nicht scheuen.

Als Absicherung könnte Person A das Schreiben noch als Fax an den BS senden. Mit einer Notiz, dass dieses Schreiben am ...ten per Einschreiben verschickt wurde.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

P
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Re: Arme Schülerin - Vollstreckung
#33: 09. April 2014, 19:44
@chiburella

Wenn Du sicher gehen willst, dass Deine Briefe auch ankommen - wie von meinem Vorposter schon gennant - ist folgende Strategie am
Besten - gilt für alle wichtigen Briefe, für die ein Beleg notwendig ist -:

Schreiben, in dem unter dem Datum steht: "per Telefax vorab und per Einschreiben"

Der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid meiner 82-jährigen Mutter ging zuerst per Telefax direkt an die Landrundfunkanstalt.
Dazu haben wir eine normale Faxnummer - eine ohne Extrakosten, und nicht wie sie der Beitragsservice "anbietet" >:( - verwendet. Wir waren gleich
so frei, und haben dasselben Schreiben gleich an alle uns bekannten Faxnummern der Landesrundfunkanstalt gesendet  ;D
Wichtig ist dabei, das die Faxbestätigung am Fax an ist, damit sich eine Seite dazu ausdrucken kann.
Danach ging der Brief per normalem Einschreiben direkt an die zuständige Landesrundfunkanstalt. Den Beitragsservice als Büttel
und Handlanger für das "Tarnen, Täuschen, Tricksen" haben wir dabei absichtlich komplett ignoriert.

Liebe Grüße

Peli







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Re: Arme Schülerin - Vollstreckung
#34: 25. April 2014, 14:05
Zum aktuellen Stand. Person A hat Widerspruch gegen das Vollstreckungsersuchen am 7. April an den Südwestrundfunk per Einschreiben mit Rückschein gesendet. Am 11. April kam der Rückschein zurück. Der Brief ist also beim SWR am 9. April angekommen. Der Widerspruch war folgender:
#####
Südwestrundfunk
Neckarstrasse 230
70190 Stuttgart                                                            

                                  Karlsruhe, den 06.04.2014

Fristgerechter Widerspruch gegen das Vollstreckungsersuchen
vom 03.04.2014 – Eingang 05.04.2014

Das bei mir am 05. April 2014 eingegangene Vollstreckungsersuchen verletzt mich in meinen Rechten und ist daher unwirksam.

Begründung

Ich habe bisher keine Gebühren-/Beitragsbescheide vom Südwestrundfunk bekommen. Damit hatte ich keine Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten.
Hiermit fordere ich den Südwestrundfunk den Zugang der Bescheide, wie in §41 Abs. 2 VwVfG festgelegt, nachzuweisen.
Laut §41 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes hat die Behörde im Zweifel den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
Nachweise sind als Dokumente zu verstehen, aus denen hervorgeht, dass die Bescheide zugegangen sind.

Wie aus dem Vollstreckungsersuchen hervorgeht, wurden mir am 04.10.13 und am 01.11.13 Gebühren-/Beitragsbescheide zugesandt. Diese Bescheide sind bei mir nicht angekommen. Hiermit fordere ich den Südwestrundfunk die Bescheide auf einem Zustellungsweg, der den Erfordernissen entspricht, mir zukommen zu lassen.

Ich fordere Südwestrundfunk den Vollstreckungsauftrag bis zur endgültigen Klärung zurück zu nehmen.


Außerdem stelle ich einen

Antrag auf Aussetzung der Zwangsvollstreckung

Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.

Ich erwarte vom Südwestrundfunk die schriftliche Bestätigung der Rücknahme des Vollstreckungsauftrages und Aussetzung der Vollziehung innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt dieses Schreibens. Desweiteren erwarte ich die Zusendung der Gebühren-/Beitragsbescheide, innerhalb der oben genannten Frist, die dem Zwangsvollstreckungsauftrag zugrunde liegen. Sollte der Südwestrundfunk die Frist verstreichen lassen, gehe ich davon aus, dass die Forderung des Südwestrundfunks hinfällig ist.
#####

Es gibt bis heute keine Antwort von SWR. Person A hat am 30.04.2014 einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher. Wie soll nun Person A vorgehen, wenn sie keine Antwort von SWR bekommen hat?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. April 2014, 14:13 von chiburella«

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Re: Arme Schülerin - Vollstreckung
#35: 27. April 2014, 01:15
Person A ist allem Anschein nach in einer ausweglosen Situation. Die einzige Möglichkeit Zwangsvollstreckung abzuwenden, ist einen Antrag auf Eilrechtschutz beim VG zu stellen. Das ist aber mit weiteren Kosten verbunden. Person A kann es sich aus finanziellen Gründen nicht leisten, sie hat keine 100 Euro für das Verfahren. Sie wird am 30.4 zum Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft gehen, bringt ihre Kontoauszüge mit, daraus wird ersichtlich, dass sie kein Geld auf dem Konto hat. Sie besitzt auch keine wertvollen Gegenstände, kein Vermögen, sie kann ihre "Schulden" beim Beitragsservice nicht begleichen. Person A hat sich bereits damit abgefunden, dass ihre Daten im Schuldnerverzeichnis und in der Schufa landen. Eine Ratenzahlungsvereinbarung wird sie ablehnen, sie kann es sich nicht leisten, da sie außer Kindergeld kein Einkommen hat.
Person A dankt diesem Staat für alles! Für die Gleichbehandlung, für die "objektive" Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bezüglich Russland und der Ukraine. Wie gut, dass es in Deutschland keine Propaganda und keine Gehirnwäsche gibt! Wie gut, dass wir hier in einer freien und demokratischen Gesellschaft leben! Danke Deutschland.


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Re: Arme Schülerin - Vollstreckung
#36: 27. April 2014, 15:49
Hallo Du da !

Erstmal hast Du natürlich völlig Recht mit der Analyse des ungerechten Systems! Deutschland ist schon lange keine Demokratie mehr. Die USA übrigens auch
nicht. Es ist mittlerweile eine reine Plutokratie, also eine Herrschaftsform, die sich durch Vermögen (und sich das "Recht" leisten zu können) legitmiert. 
Du bist NICHT in einer ausweglosen Situation. Sie ist allerdings auch etwas besch*. Da will ich Dir nichts schönreden. Aber Du kommt da auch wieder raus.
Dein nächster Ansprechpartner ist der Gerichtsvollzieher. Kläre bitte mit ihm die Dinge im Detail ganz offen. Vergiss bitte Folgendes nicht! Bau bitte eine Kommunikation
mit ihm als Mensch auf. Sieh ihn bitte nicht nur als Teil des bösen Systems. Er kann Dir auch helfen bzw. sich für Dich mehr einsetzen, wenn er das möchte.
Dies tut man eher mit Menschen, die man symphatisch empfindet.
Dies sind jetzt rein praktische Tipps für die nächste kurze Zeit. An der schlechten, rein juristischen Ausgangslage für Dich ändert sich kurz- bis kurz-mittelfristig
erst einmal nicht viel. Aus einem schlechten Schufa-Eintrag kann man aber auch wieder herausbekommen. Wirst Du auch. Dauert halt ein bißchen.
Dies sagt Dir jemand, der auch schon mal in einer ähnlichen Lage war.

Herzliche + viele liebe Grüße

Peli


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awawaw

Re: Arme Schülerin - Vollstreckung
#37: 27. April 2014, 16:39
chiburella ... Wann hat Person A Beitragsbescheid erhalten ?
Wann  hat Person A Widerspruch eingelegt ?
Wann  hat Person A Antrag auf aufschiebende Wirkung eingereicht ?
---------------------------------

Wie hoch ist die Summe die vollstreckt werden soll ?
Ist das selbige Summe wie aus dem Beitragsbescheid ?
Soll dieser Beitragsbescheid vollstreckt werden oder anderer ?


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Re: Arme Schülerin - Vollstreckung
#38: 27. April 2014, 18:02
@Pali
Ich danke dir für die Aufmunterung :) Ich plane doch, obwohl sehr ungerne, beim Arbeitsamt vorbeizuschauen um einen Antrag auf Harz4 zu stellen.

@awawaw
1. Person A hat keine Beitragsbescheide bekommen
2. Da es keine Beitragsbescheide gab, konnte Person A kein Widerspruch einlegen
3. 205,82 Euro
4. keine Ahnung, es gab, wie oben beschrieben, keine Beitragsbescheide


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awawaw

Re: Arme Schülerin - Vollstreckung
#39: 27. April 2014, 18:11
Widerspruch einlegen .. Quatsch.. wenn 4 Wochen frist nach erhalt Beitragsbescheid verstrichen ist.
Hartz4 - Super - Befreiung ab befreiungsantrag --
Kein Bescheid - keine Vollstreckung ....  - Ziel ....Vollstreckung durch ZPO Erinnerung abblocken.
Mein Schwager meinte zu seiner Fraus Schwester in einer ähnlichen Situation.... teile dem Vollstrecker mit das kein Vollstreckbarer Verwaltungsakt vorliegt und Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung beim Amtsgericht/Vollstreckungsgericht eingelegt wurde.
Erinnerung hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.msg63560.html#msg63560

Der Vollstrecker hat in der Wohnung von Person A nichts zu suchen ohne Durchsuchungsbeschluss.


http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6045.msg63708.html#msg63708


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Re: Arme Schülerin - Vollstreckung
#40: 30. April 2014, 16:10
So, heute war ich beim Gerichtsvollzieher, habe eine Ratenzahlung abgelehnt und eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Nun bin ich im Schuldnerverzeichnis gelandet. Ich bin stolz auf mich, dass ich gegen dieses ungerechte System kämpfe. Wenn jeder von uns so vorgegangen wäre, gäbe es keinen Beitragsserice, zumindest nicht in dieser Form wie heute. Die Öffentlich-Rechtlichen müssen steuerfinaziert werden und mit 1-2 Milliarden jährlich den Grundbedarf abdecken, dann zahle ich ohne Murren.


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awawaw

Re: Arme Schülerin - Vollstreckung
#41: 30. April 2014, 16:14
Jeder kann oder möchte nicht eine "Vermögensauskunft" abgeben...
Als nächstes kommt die Kontopfändung (P-KONTO!!! MUSS)..../ Drittschuldner/Arbeitgeber Pfändung........


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Fritzi

Re: Arme Schülerin - Vollstreckung
#42: 30. April 2014, 22:20
"Als nächstes kommt die Kontopfändung (P-KONTO!!! MUSS)..../ Drittschuldner/Arbeitgeber Pfändung........"

Ich lese öfter von der sog. Kontopfändung, Drittschuldner usw.

Hat es einen solchen Fall in der Vergangenheit denn mal konkret gegeben? Oder wird hier nur der Angstmache des BS Vorschub geleistet? In einem solchen Fall sollten wir solche Voraussagen unterlassen oder Konjunktive benutzen. (z.B. es könnte noch zur Kontopfändung kommen u.ä.)

@ chiburella: du kannst wirklich stolz auf dich sein. Hast dich nicht einschüchtern lassen, von dem BS. Ich ziehe meinen Hut vor dir!


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themob

Re: Arme Schülerin - Vollstreckung
#43: 01. Mai 2014, 08:46
"Als nächstes kommt die Kontopfändung (P-KONTO!!! MUSS)..../ Drittschuldner/Arbeitgeber Pfändung........"

Ich lese öfter von der sog. Kontopfändung, Drittschuldner usw.

Hat es einen solchen Fall in der Vergangenheit denn mal konkret gegeben? Oder wird hier nur der Angstmache des BS Vorschub geleistet? In einem solchen Fall sollten wir solche Voraussagen unterlassen oder Konjunktive benutzen. (z.B. es könnte noch zur Kontopfändung kommen u.ä.)

@ chiburella: du kannst wirklich stolz auf dich sein. Hast dich nicht einschüchtern lassen, von dem BS. Ich ziehe meinen Hut vor dir!

Das Problem liegt eher mehr darin, dass nicht explizit auf den fiktiven Sachverhalt des Themenerstellers in seiner Gesamtheit eingegangen wird. Da kommen dann global verallgemeindernde Aussagen zustande, die einen falschen Eindruck erwecken können bei dem einen oder anderen (Angstmache).

chiburellas Person A ist Schülerin ohne eigenes Einkommen (nur Kindergeld), kein Arbeitgeber vorhanden. Der in Auftrag gegebene Vollstreckungsauftrag beläuft sich auf eine Forderungssumme von knapp 200€.

Person A hat sich entschlossen, die Abgabe der Vermögensauskunft abzugeben. Damit tritt automatisch eine 2 jährige Sperre ein (Betrifft aber NUR eine erneute Abgabe der Vermögensauskunft)

Siehe Seite 25 in der PDF im angehängten Link ganz unten zur Reform der Sachaufklärung.

Die PDF Datei eignet sich für alle Betroffene die sich mit dem Thema Zwangsvollstreckung auseinandersetzen müssen. Sie gilt auch für die Vollstreckungsbehörden, dies habe ich durch eine telefonische Rückfrage bei meiner Vollstreckungsbehörde bestätigt bekommen. Brachiale "Pfändungsankündigungen" mit entsprechendem Inhalt sind reine Einschüchterungsversuche, dass wurde mir zwar nicht bestätigt, aber auch im Telefonat nicht dementiert. Beispiel siehe hier, dass angehängte Dokument der Stadt Selm:  Antwort 37 - Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu

Was die Auskunftsrechte des GV - OGV oder Vollstreckungsbehörde bei Dritten betrifft (die zu einer Kontopfändung führen "können"), bedarf es einiger Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

1. Der Gläubiger muss es beantragen
2. Die vollstreckbare Forderungssumme muss mindestens 500€ betragen

Der Auftrag muss vom Gläubiger kommen (hier in diesem Fall wie in Antwort 6 auf der ersten Seite des angehängten Dokuments ersichtlich - "Für den Fall, dass unsere Forderung 1.000,00€ übersteigt, beantragen wir, bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Bundeszentralamt für Steuern die in §802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO bestimmte Daten zu erheben bzw. abzurufen." Siehe Seite 26 in der PDF im angehängten Link ganz unten zur Reform der Sachaufklärung.

Bei diesem Vollstreckungsauftrag handelt es sich um einen sogenannten Kombiauftrag. Er beinhaltet mehrere Aufträge in einem Schreiben. Zuerst der Versuch der gütlichen Einigung nach §802b ZPO mit Einverständnis, Ratenzahlung in 12 Raten zuzustimmen. Sollte dies erfolglos sein, der nächste Auftrag, die Abnahme der Vermögensauskunft nach §802f Abs. 1 ZPO. Danach, sollte die Forderungssumme 1000,00€ übersteigen, die Auskunft bei Dritten einzuholen (was eine Kontopfändung nach sich ziehen könnte) nach §802l ZPO.

Warum der Gläubiger von 1000,00€ spricht, weiß ich nicht. In §802l ZPO steht, dass die zu vollstreckende Summe mindestens 500€ betragen muss, um Auskunft bei Dritten einholen zu dürfen. Ich denke die genannte Summe von 1000,00€ könnte theoretisch jederzeit vom Gläubiger für die Zukunft in 500€ geändert werden, wenn die Ausfallquote zu hoch ist.

§802l ZPO - Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

Bis die 500€ Grenze erreicht ist, vergeht noch einige Zeit (aktuell 200€ durch festgesetzte Bescheide).

Person A von chiburella hat genügend Zeit, sich bis dahin die richtige Strategie zurecht zu legen.

1. Sozialleistung beantragen - bei Erfolg befreit zu werden
2. Hartefallantrag wegen zu geringem Einkommens - bei Erfolg befreit zu werden - bei Nichterfolg Widerspruch auf den ablehnenden Befreiungsbescheid wegen Härtefall und anschließender Klage

Parallel dazu auf jeden eintreffenden Gebühren-/Beitragsbescheid Widerspruch einlegen und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beantragen (Antrag auf Aussetzung explizit wegen unbilliger Härte - §80 Abs. 4 Satz VwGO - wenn angegeben wird wegen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit, werden die zur Zeit immer ablehnen, wenn Sie überhaupt darauf reagieren).

Das Thema P-Konto betrachte ich persönlich völlig losgelöst von der ÖRR. Da der BGH ein eindeutiges Urteil dazu gesprochen hat (Antragsteller für ein P-Konto dürfen weder mit Mehrkosten noch mit Verlusten von  Bank Card oder Kreditkarten belastet werden) stellt die Beantragung eines P-Kontos eine reine Vorsorgemaßnahme dar. Egal für welche in der Zukunft liegenden Eventualitäten.

Leider halten sich viele Banken nicht daran, wie man erkennen kann, sieht man sich die Formulare einiger Banken an, um ein P-Konto zu beantragen. Die Formulare basieren meist vom Datum her "vor" dem Urteil des BGH. Eine Anpassung oder Aktualisierung nehmen die meisten Banken nicht vor. Somit müsste sich jeder einzelne bei dem Antrag auf ein P-Konto ganz gezielt auf das BGH Urteil berufen, um nicht entsprechende Nachteile zu erfahren. Leider gängige Praxis, wie so oft.
 
Sollte es dann jemals dazu kommen, sollten sich Betroffenen angewöhnen, die monatlich eingehenden Beträge auf das Konto nach Abzug der Summen von erteilten Daueraufträgen komplett leer zu räumen. Denn alle "angesparten" Beträge auf dem P-Konto können nach einem bestimmten Zeitraum einkassiert werden. Auch wenn diese unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen würde. Es geht schlichtweg um das "ansparen". Mehr Infos dazu gibt es in einschlägigen Foren.

BGH Urteil XI ZR 260/12 betreffend P-Konto

Link zur verständlichen Übersicht: Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung


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awawaw

Re: Arme Schülerin - Vollstreckung
#44: 01. Mai 2014, 10:17
Vermögensauskunft abgegeben - Konto bekannt - Pfändungs und Überweisungsverfügung.
Dafür ist die Vermögensauskunft ja da...... pfändbare Sachen/Drittschuldner aufzuspüren.
Sei sicher ... die werden nicht darauf verzichten.....Es geht denen ums Geld.
Die Bande wird nicht "kuschlig"..... warum kurz vorm Ziel einen Rückwärtsgang einlegen ...
Kein P-Konto - Pech gehabt - Konto wird bis 0,00 gepfändet - keine Chance der Gegenwehr.
Die Pfändungs und Überweisungsverfügung stellen die sich selber aus....
-----------------------
1 Woche vor der Vollstreckung erfolgt nochmal vom Vollstreckungsorgan eine Mahnung Voraussetzung für Anordnung und Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen ist grundsätzlich die vorherige Androhung der konkret beabsichtigten Vollstreckungsmaßnahme unter Setzung einer angemessenen Frist. Die allgemeine Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen reicht nicht aus.
http://dejure.org/gesetze/VwVG/3.html - http://dejure.org/gesetze/AO/259.html
Verletzung Rechte Dritter dann ZPO http://dejure.org/gesetze/AO/262.html
Pfändung bei Drittschuldner/Konto - http://dejure.org/gesetze/AO/309.html


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