Person A sei Student und vom Rundfunkbeitrag befreit.
Sagen wir nun, dieser heiratet.
Die Frau Person B hat eine Anstellung und zahlt bisher den Beitrag.
Nach der Heirat ruft Person A nun beim Beitragsservice an und fragt nach ob Person B ihr Konto nicht nun kündigen könnte, da man nun eine Ehegemeinschaft sei und Person A als Haushaltsvorstand eingetragen werden möchte.
Person C vom Beitragsservice, sagt nun dass sei kein Problem, Person B sei nun über Person A mitbefreit und müsse nicht mehr zahlen.
Person A solle unter Bezug auf das Telefonat nur nochmal ein Schreiben aufsetzen und dies genau so erläutern - Person C würde schonmal eine Aktennotiz machen.
Eine Kopie der Heiratsurkunde solle man mitschicken.
Weitere Formulare seien nicht nötig.
Person B bekommt sie nun einen Brief in dem nur steht das Änderungen vorgenommen wurden und der Beitrag ab Juni abgebucht wird.
Also ruft Person A nochmal an.
Person D an der Hotline behauptet nun, Person A hätte unrecht, sowas gäbe es nicht, Person C hätte sowas nie gesagt, und das Person B zahlen müsse, sie sei schließlich angestellt und würde Geld verdienen.
Die einzige Möglichkeit wäre, wenn Person B auch im Bafögbescheid als befreit eingetragen wäre.
Diese wird zwar zur Bafög Berechnung einbezogen, jedoch bisher nicht explizit erwähnt oder mitbefreit.
Eine sich nun stellende Frage wäre - wer hätte recht?
Kann Person B über Person A ( Haushaltsvorstand ) mitbefreit werden oder muss sie zahlen?
Danke