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Autor Thema: Wenn man sich den Rundfunkbeitrag nicht leisten kann  (Gelesen 2273 mal)

E
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Hallo ihr Lieben,

ich hoffe ihr wisst vllt Rat.
Mal angenommen Studentin A bekommt weder Bafög noch Unterhalt und sorgt mehr schlecht als recht für sich selbst.
Besagt Studenten hat nun eine Zahlungsaufforderung über Hundert Euro bekommen (rückwirkend für das letzte Jahr warscheinlich).
Nun ist es so das Studentin A dieser Forderung nicht nachkommen kann, selbst wenn sie es wöllte und auch Monatlich eigentlich nicht das nötige Kleingeld übrig hat. Besagte Studentin besitzt außerdem keine Kreditwürdigkeit, das Konto ist quasi leer und kann nicht überzogen werden, es gibt keine Wertgegenstände zu Pfändung, es wird sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser gehalten.
Besagte Studentin wird auch auf jeden Fall Wiederspruch einlegen ob sich eine Gerichtsverhandlung geleistet werden kann steht noch aus.

Wie soll nun aber Studentin A damit umgehen, dass sie die Beiträge nicht bezahlen kann (und eigentlich auch nicht will)

liebe Grüße
Elivenya


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hundert Euro sind ca. ein halbes Jahr Nach"forderungen".

Wenn Studentin A kein Hartz IV zwecks Ermaessigung, oder keinen Mitbewohner, welcher Zahlt, geltend machen kann, bleibt wohl nur der Verzicht auf eine Wohnung. Also faktische Obdachlosigkeit aufgrund von ÖRR.

Ist natuerlich nur eine Meinung eines Menschen der in einem Singlehaushalt NUR-RADIO lebt und plötzlich 212 % Aufschlag auf bisherige Rundfunkgebühren hinzunehmen diktiert bekommt.

Vor allem sollte Studentin A erst reagieren wenn die Zahlungsaufforderung explizit das Wort "Beitragsbescheid" enthaelt.


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  • weiß was
Existiert bereits ein altes Gebührenkonto von einer früheren Anmeldung oder wurde die Wohnung erst in 08/2013 bezogen?

Handelt es sich um einen Single-Haushalt oder um eine Wohngemeinschaft mit mind. 2 Beitragsschuldnern?

Man kann die Zahlung nur umgehen wenn man im "gemeinsamen Haushalt" einen Mitbewohner hat, der bereits den Rundfunkbeitrag zahlt.



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