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Autor Thema: Falsche Einforderungen/ Worte im Mund verdreht = verzweifelter Versuch??  (Gelesen 2284 mal)

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Hey Leute, ich bräuchte mal eure Meinung zu folgender fiktiver Situation:

Person A wohnt bei Person B und C (Person A ist das Kind von Person B und C) mit im "Haushalt". Bei dem Haushalt handelt es sich nach dem "Rundfunkbeitragsstaatvertrag" um eine Betriebsstätte, sagen wir ein Hotel. Die Personen wohnen alle in, sagen wir, einer Wohnung, innerhalb der Betriebsstätte, da Inhaber und dort zu u.a. Arbeitszwecken wohnhaft, die Betriebsstätte zahlt natürlich rechtmäßig und es ist alles ist angemeldet. Person B und C teilen nach den "Auskunftsanfragen" dem "Service" mit, dass sie dort in dem genannten "Haushalt" in der Betriebsstätte wohnen und geben die "Kundennummer" der Betriebsstätte an. Der Service ist zufrieden.
Person A antwortet jedoch nicht auf die Schreiben, da sie in dem selben Haushalt wohnt, und sich sicher ist, dass der Service durch den Datenabgleich mit dem Meldeamt ja bereits genauestens über die Wohnsituation bescheid weiß, und somit alles rechtmäßig läuft und bei Person A "Infopost" sowieso grundsätzlich direkt im Mülleimer landet. Dann erfolgt im Januar oder Februar auf einmal die berühmt-berüchtigte Zwangsanmeldung und ein paar Tage später dann die Rechnung. Person A hat nun keine Lust auf Stress oder Schufa-Einträge und reagiert mit der Mitteilung, dass Person A in der Betriebsstätte wohnhaft ist und teilt die "Kundennummer" mit. Person A telefoniert nun, nach mehrfacher schriftlicher Mitteilung ohne Antwort mit dem Service. Dieser sagt, sagen wir,  ein Hotelzimmer wäre, wenn es dauerhaft bewohnt wird, ebenfalls beitragspflichtig. Person A sagt lediglich dass sie in der Betriebsstätte, sagen wir mal, in dem "Hotel" wohnt, dass es sich nicht um ein HotelZIMMEr handele, dass bei Person B und C auch keine weiteren Fragen gestellt wurden. Person A beendet das Telefonat dann sehr schnell, da sie keine weitere Auskunft mehr geben will ohne dort nochmals nachgehakt zu haben.
Person A bespricht die Situation nochmals mit Person B und C, welche nochmals betonen, dass alles rechtmäßig angemeldet ist und Person A dem "Service" nochmal mitteilen soll, dass sie mit Person B und C zusammenwohnt/ das Kind ist. Person A schreibt nun also eine sehr bestimmte Mitteilung an den "Service" darüber, dass es sich nicht um ein, sagen wir, HotelZIMMER, sondern die Wohnung/der Haushalt vom Inhaber in der Betriebsstätte handelt, und sie bei diesem wohnhaft ist. Ferner schreibt sie, dass der "Service" das von denen ernannte "Konto" löschen soll, die Rechnung stornieren und Person A nicht länger belästigen sollen und bei weiteren Fragen Person C (den Inhaber) zu kontaktieren.
Person C bekommt nun Post, dass Person A behauptet hätte, sie würde dauerhaft in einem HotelZIMMER wohnen und dass dies beitragspflichtig sei. Weiter schreiben sie, dass der "Service" die Kosten für das, sagen wir, sogenannte "HotelZIMMER" der Betriebsstätte erstatten will und sich dann noch ein Restbetrag von 80€ oder so ergeben würde, die Person A zahlen muss. Alles, wie gesagt, an Person C !!

Bitte eine kurze Einschätzung: Handelt es sich- in dieser fiktiven Situation- nur um einen verzweifelten Versuch, da noch was rauszuholen oder hat das alles Hand und Fuß? Komisch sind erstmal folgende Punkte:

1. Der "Service" reagiert der Aufforderung der Nachricht entsprechend, Person A in Ruhe zu lassen und sich an Person C zu wenden, scheint jedoch aber die Information, dass Person A NICHT in dem, sagen wir, HotelZIMMER wohnt, sondern in der Wohnung von Person C, zu ignorieren. Diese beiden Informationen waren jedoch in ein und derselben Nachricht.

--> Wirkt wie = Bei Person A klappt es nicht, versuchen wir es bei Person C?

2. Wieso ignoriert der "Service" diese Information überhaupt?? Und wieso benachrichtigt der Service Person A nicht über die ausstehende "Rechnung"?

3. Wieso sollte der "Service" den Betrag mit der Betriebsstätte abrechnen/ verhandeln/ einen Restbetrag errechnen?? Gelten die Forderungen nicht dann eigentlich zunächst nur Person A? Und alles weitere wird SEPARAT mit Person C/ der Betriebsstätte besprochen?

Reicht es nun theoretisch aus, wenn Person C dem "Service" einfach mitteilt, dass Person A bei Person C und B in der Wohnung wohnt? Oder wie könnte man in dieser Situation weiter vorgehen? Dies ist natürlich auch dem Meldeamt bekannt..könnte im Zweifelsfall auch nachgewiesen werden.Ist es  rechtens, dass der "Service" bei Person C einfach falsche Aussagen über die Aussagen von Person A macht? Was wollen die damit bezwecken? Wirkt alles verdammt verdächtig und verzweifelt oder liege ich da falsch....??

Ich wäre für jegliche Antwort sehr dankbar und hoffe wirklich sehr im Namen aller unter denen Leidender, dass diesem Verein sehr bald Abhilfe geschaffen wird!!


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Das Kind wurde genötigt sich anzumelden. Dazu verwendet der Beitragsservice die Daten vom Einwohnermeldeamt, ohne dazu ermächtigt worden zu sein. Das ist Datenmissbrauch. Korrekturen werden nicht anerkannt,  um die Unerfahrenheit des Kindes ausnutzen zu können. Das ist Willkür und Sittenwidrig. Ich würde mit Strafanzeige drohen,  aber nur noch schriftlich mit denen umgehen,  nicht telefonisch.


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Hallo Roggi, erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort! Ist das denn überhaupt aussichtsreich mit der Strafanzeige? Habe mich ein bisschen durchs Forum gelesen und das steht ja noch nicht so ganz fest, ob das was wird mit der Strafanzeige bezüglich der Zwangsanmeldungen oder?
Was wären dann genau die Begründungen nach Stgb? Nur Nötigung? Wäre es in meinem hypothetischen Fall nicht auch sogar Verleumdung, da sie ja wider besseren Wissens zu ihrem eigenen Vorteil dem Hotel/der Batriebsstätte gegenüber Behauptungen stellen, die nicht der Wahrheit entsprechen? Mal abgesehen davon, dass sowohl die Betriebsstätte als auch das Meldeamt diese Behauptung widerlegen können...wie kann Person A weiter vorgehen? Nun einfach ein Schreiben aufsetzen mit der Drohung der Strafanzeige?


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Ob eine Strafanzeige aussichtsreich ist, spielt erstmal nicht die Rolle, das weiß man vorher nicht immer. Ob man sich selber strafbar macht ist die wichtige Frage, denn man darf nicht einfach so ohne weiteres eine Strafanzeige stellen, man braucht Beweise und den richtigen Paragraghen.
Hier in diesem Thema wurde alles diskutiert (Strafanzeige - sittenwidrige Nötigung bei der Zwangsanmeldung):
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html
Wer sich betrogen fühlt, kann allemal Strafanzeige stellen, man muss ja nicht Rechtsexperte sein, sonst würden ja nicht alle Betrügereien angezeigt werden. Nur wer vorsätzlich oder böswillig Strafanzeige stellt, bekommt selber Probleme, das dürfte in diesem Fall nicht zutreffen. Wer betroffen ist, kann diese Seite nutzen:
http://www.online-strafanzeige.de/
Es ist deutlich erkennbar, dass etwas nicht stimmt:
Der Beitragsservice nutzte die Meldedaten ohne rechtliche Grundlage (Nichtigkeit des Vewaltungsaktes), daraufhin wurde das Kind genötigt, sich anzumelden (Nötigung), korrigierende Gründe werden ignoriert (Sittenwidrig).
Die Absicht ist, eine Zahlung herbeizuführen, auch wenn diese Zahlung nicht berechtigt ist. Es gibt durchaus Gründe, dass man nicht zahlen oder sich anmelden muss, weil diese absichtlich auf Anfrage verschwiegen werden, ist mit Betrug zu rechnen.
Hier die Gesetze im einzelnen:

Nichtigkeit des Verwaltungsaktes:
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html
Zitat
§ 44 BVwVfG Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
   1.    der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;
   2.    der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;
   3.    den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;
   4.    den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;
   5.    der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
   6.    der gegen die guten Sitten verstößt.
(4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.
Sittenwidrigkeit:
http://www.juraforum.de/lexikon/sittenwidrigkeit
Zitat
Sittenwidrigkeit ist laut Definition "wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen verstößt (BGH 10, 232; 69 297)."
"Ein Rechtsgeschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, ist gemäß § 138 BGB Abs. 1 von Anfang an nichtig [KG Berlin, 15.06.2012, 11 U 18/11]. Dies gilt insbesondere gemäß § 138 Abs. 2 BGB für jene Rechtsgeschäfte, durch die jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Interessen schwächerer Vertragsparteien werden durch diese gesetzliche Regelung besonders gestärkt."
Nötigung: http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
Zitat
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
   1.    eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
   2.    eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
   3.    seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.


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