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Autor Thema: ZDF Staatsvertrag - Mehrere Regelungen verfassungswidrig  (Gelesen 21416 mal)

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Ich sehe das nicht als Rückschlag. Das ZDF ist nicht Staatsfern und wird es so schnell auch nicht sein. Vom 01.01.2013 bis 30.06.2015 ist das Argument gültig und sogar rechtskräftig, aber für sich alleine nicht ausreichend. Aber der Beitragsservice kann auch nicht mehr argumentieren, dass die keine Grundgesetzverstösse erkennen können, die sind plötzlich erwiesenermaßen vorhanden, auch wenn es "nur" den RSTV betrifft. Die "Abteilung Textbausteine" in Freimersdorf macht sicherlich gerade Überstunden.


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Der Rechtsgedanke des Urteils, dass der Staat- und Parteieneinfluss (die Gleichsetzung gab es auch nicht immer) zu begrenzen ist, lässt sich auch auf die Rundfunkfinanzierung übertragen. Dies war nur nicht Gegenstand des Verfahrens.

Derzeit ist es so, dass die von staatlicher Seite bestellten KEF-Mitglieder eine Empfehlung hinsichtlich der Finanzierung aussprechen und die Ministerpräsidenten (=Exikutive) entscheidet im Rahmen von vertraulichen(!) Kamingesprächen. Soweit zum Staatseinfluss.

Die Legislative winkt das Ergebnis in den Länderparlamenten dann durch.

Letztlich lässt sich auch aus diesem Urteil hinsichtlich der Rundfunkfinanzierung etwas machen.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Der Rechtsgedanke des Urteils, dass der Staat- und Parteieneinfluss (die Gleichsetzung gab es auch nicht immer) zu begrenzen ist, lässt sich auch auf die Rundfunkfinanzierung übertragen. Dies war nur nicht Gegenstand des Verfahrens.

Derzeit ist es so, dass die von staatlicher Seite bestellten KEF-Mitglieder eine Empfehlung hinsichtlich der Finanzierung aussprechen und die Ministerpräsidenten (=Exikutive) entscheidet im Rahmen von vertraulichen(!) Kamingesprächen. Soweit zum Staatseinfluss.

Die Legislative winkt das Ergebnis in den Länderparlamenten dann durch.

Letztlich lässt sich auch aus diesem Urteil hinsichtlich der Rundfunkfinanzierung etwas machen.

Genauso sauer stieß mir auch schon auf, dass es die MiPräs waren, die letztendlich die Senkung der Rundfunksteuer beschlossen haben. Da waren die Parlamente auch mal wieder außen vor, genauso wie bei den Verhandlungen zum RBStV.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Mehr der Form halber hier der Hinweis, dass man im Zusammenhang mit dem hier besprochenen Urteil vermutlich etwas achtsam bei der Verwendung des Begriffs "verfassungswidrig" sein muss.

Da im Urteil eine "verfassungsgemäße Neuregelung" gefordert wird, könnte man im Umkehrschluss evtl. allenfalls offiziell feststellen, dass die aktuelle Regelung demzufolge "nicht verfassungsgemäß" ist.
"(nicht) verfassungsgemäß" scheint synonym für "(nicht) verfassungskonform"
Beachte: Jura-Sprech ist aber nicht mein Steckenpferd... ;)

Im Urteil unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html steht jedenfalls:
Zitat
Urteil
für Recht erkannt:

1) Die Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 sind [...] mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar.

2) Soweit sie [...] sind sie mit dem Grundgesetz vereinbar.

3) Soweit sie [...] sind sie nach Maßgabe der Gründe dieser Entscheidung mit dem Grundgesetz vereinbar.

4) Soweit die vorgenannten Gesetze und Beschlüsse mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, sind die Länder verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung nach Maßgabe der Gründe zu treffen.
Bis zu einer Neuregelung dürfen sie auch insoweit weiter angewendet werden.

Wichtig scheint hier also der Begriff "mit dem Grundgesetz unvereinbar" sowie die
begrenzte/ vorübergehende Erlaubnis "dürfen [...] weiter angewendet werden".
"weiter angewendet" synonym für "weiter gelten" = "Weitergeltungsanordnung" ?
Auch hier: Jura-Sprech ist aber nicht mein Steckenpferd... ;)

Dass solchen begrifflichen Feinheiten durchaus juristische Bedeutung zuzukommen scheint, war z.B. bereits RA Koblenzers Äußerungen in einem Focus-Artikel des letzten Jahres zu entnehmen (allerdings in Bezug auf den durchaus vergleichbaren perspektivischen Vorgang hinsichtlich der Überprüfung des "Rundfunkbeitragsstaatsvertrages" ansich)

Focus, 31.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html

Zitat
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."

Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme"  dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".

Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".

"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.


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koennte man hier nicht rechtlich so argumentieren: Die fehlende Staatsferne ist nachgewiesen, durch Gerichtsurteil, der Rundf.geb.staatsvertrag, auf den sich die GEZ aber beruft, definiert eine Leistung, die zu erbringen ist, diese ist nicht erbracht -fehlende Staatsferne- somit kann die Zahlung verweigert werden?


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koennte man hier nicht rechtlich so argumentieren: Die fehlende Staatsferne ist nachgewiesen, durch Gerichtsurteil, der Rundf.geb.staatsvertrag, auf den sich die GEZ aber beruft, definiert eine Leistung, die zu erbringen ist, diese ist nicht erbracht -fehlende Staatsferne- somit kann die Zahlung verweigert werden?
Denke nicht, das Gericht hat ja so geurteilt, dass die alte Regelung solange in Kraft bleibt. Aus meiner Sicht haben da die Politiker auch die Notbremse gezogen, denn das war einer der großen Kritikpunkte an dem System -warum sollten sie sonst ihr eigenes "Werk" anzeigen.


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Ich äussere in meinen Beiträgen grundsätzlich meine persönliche Meinung. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.

E
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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11 - (zu den Zustimmungsgesetzen und Zustimmungsbeschlüssen der Länder zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland) (BVerfGE20140325 k.a.Abk.)

1. Die Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk [...] mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar.

4. Soweit die vorgenannten Gesetze und Beschlüsse mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, sind die Länder verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung nach Maßgabe der Gründe zu treffen. Bis zu einer Neuregelung dürfen sie auch insoweit weiter angewendet werden.


Weiß jemand was hierzu???
Ist was passiert?

Ich find nix... Danke!!!

Liebe Grüße
Eva


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Außerdem Strafantrag gegen BS und GV gestellt.
Klage evtl. damit: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=8416.0;attach=4406

L
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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2015, 23:50 von Lefty«

E
  • Beiträge: 44
Danke Lefty!!!

Ich hab selber nix gefunden, ist jetzt auch kein überaschendes Ergebnis  ::)

LG Eva


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